Protocol of the Session on May 31, 2018

Wir fragen den Senat:

Wie viele Auszubildende gab es in der Zeit von 2013 bis 2018 bei der Polizei Bremen jährlich, und wie viele dieser Auszubildenden haben die Abschlussprüfung nicht bestanden?

Wie viele der Auszubildenden haben in der Zeit von 2013 bis 2018 die Polizeiausbildung abgebrochen und wenn bekannt, aus welchen Gründen?

Wie viele Kündigungen aus dem laufenden Dienst gab es jährlich in der Zeit von 2013 bis 2018, jeweils zum Stichtag 1. April 2018 bei der Polizei Bremen?

Diese Anfrage wird ebenfalls von Senator Mäurer beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In den Jahren 2013 bis 2018 studierten an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung jeweils zum 1. Oktober und jeweils aus drei laufenden Studienjahrgängen im Jahr 2013 218, im Jahr 2014 174, im Jahr 2015 245, im Jahr 2016 344, im Jahr 2017 414 und im Jahr 2018 434 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter. In dem Zeitraum 2013 bis 30. April 2018 hat ein Studierender seine Abschlussprüfung nicht bestanden.

Zu Frage zwei: Im Zeitraum 2013 bis 30. April 2018 sind aus der Ausbildung insgesamt 37 Anwärterinnen und Anwärter ausgeschieden. Davon 14 auf eigenen Wunsch. 14 aufgrund nicht bestandener Modulprüfungen, sieben aufgrund von Dienstunfähigkeit, ein Polizeikommissaranwärter aufgrund der nicht bestandenen Abschlussprüfung, und ein Anwärter wurde wegen charakterlicher Nichteignung entlassen.

Zu Frage drei: In dem Zeitraum 2013 bis zum Stichtag 1. April 2018 erfolgten in der Polizei Bremen aus dem laufenden Dienst insgesamt 20 Kündigungen; davon zwei im Jahr 2013, eine im Jahr 2014, sechs im Jahr 2015, zwei im Jahr 2016, sechs im Jahr 2017 und zwei im Jahr 2018.

In der Ortspolizeibehörde Bremerhaven erfolgte in 2015, 2016 und 2017 jeweils eine Kündigung. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ist das für Sie ein Ergebnis, mit dem Sie zufrieden sind?

Wenn man sich die Zahlen anschaut, wo wir angefangen haben in 2013 und dass wir die Anzahl der Anwärter verdoppelt haben, dann ist das mit Sicherheit ein erfreuliches Ergebnis. Dass natürlich ein Teil der Personen uns verlässt, das planen wir immer mit ein. Es ist auch in der Mehrzahl der Fälle so, dass die Anwärter selbst zum Ergebnis kommen, das ist nicht ihr Job, sie schaffen das nicht, und deswegen ist es gut, wenn man sich rechtzeitig trennt. Es macht keinen Sinn, Personen zu übernehmen und dann zu versuchen, sie zu beschäftigen, sondern ich finde, wenn jemand merkt, es passt nicht, dann sollte die- oder derjenige auch gehen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, eine letzte zur Bewerberzahl! Wie hat sich in diesem Zeitraum die Bewerberzahl für die Ausbildung an der Polizeihochschule für Sie dargestellt?

Die Nachfrage ist nach wie vor extrem hoch. Die Chance, bei uns eingestellt zu werden, extrem niedrig. Wir bewegen uns da im Bereich von vielleicht gefühlt zehn Prozent, die überhaupt eine Chance haben, als Polizeianwärterin oder -anwärter genommen zu werden. Es ist erfreulich, dass wir eine so hohe Nachfrage auch weiterhin haben. Bisher ist das ganz gut gegangen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Gesetz zur Änderung der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Mitteilung des Senats vom 15. Mai 2018 (Drucksache 19/1665) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Ergänzung zur Änderung der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Mitteilung des Senats vom 30. Mai 2018 (Drucksache 19/1693)

Dazu als Vertreterin des Senats Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, für die Abstimmung bilden die beiden soeben aufgerufenen Vorlagen insgesamt die Haushaltsvorlage des Senats.

Wir kommen zur ersten Lesung der aufgerufenen Gesetzesvorlagen.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass für die heutige Aussprache vereinbart ist, dass auch die Inhalte der städtischen Haushaltsgesetze einbezogen werden.

Nun etwas Technisches: Es ist verlängerte Redezeit vereinbart, sie beträgt jeweils für den ersten Redner in einer Fraktion bis zu 15 Minuten, und im Übrigen richtet sich die Redezeit nach der Geschäftsordnung.

In der Reihenfolge rufe ich als erste Rednerin Frau Bürgermeisterin Linnert auf, dann die CDU, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und die FDP.

Als erste Rednerin hat das Wort Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat lege ich Ihnen heute die Entwürfe von zwei Nachtragshaushalten – es sind sogar vier – für das Land und die Stadtgemeinde Bremen für die Jahre 2018 und 2019 vor.

Zuallererst möchte ich mich bei allen bisher am Prozess Beteiligten ganz herzlich bedanken, insbesondere bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Senatorin für Finanzen, bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, bei dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und natürlich der Senatskanzlei, die mit großem Einsatz dafür gesorgt haben, dass alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, diese Nachtragshaushalte vor der Sommerpause beschließen zu können.

In den Ihnen vorliegenden Unterlagen finden Sie alle Informationen zu den Nachtragshaushalten,

vorgeschlagene Änderungen in den haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen, im Produktgruppenhaushalt und in den kameralen Haushalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bremen ist verfassungsrechtlich der Schuldenbremse verpflichtet. Um diese bis zum Jahr 2020 einzuhalten, sind wir vertraglich verpflichtet, Jahr für Jahr das sogenannte strukturelle Defizit – das ist das Defizit aus dem laufenden Betrieb inklusive der Konjunkturbereinigung – deutlich zu senken, bis wir im Jahr 2020 ein Defizit von Null erreichen. Bisher ist es sieben Mal infolge gelungen, die Vorgaben aus der Konsolidierungsvereinbarung einzuhalten. Darauf sind wir stolz, und wir stehen hinter diesem Weg. Wir halten den Konsolidierungspfad nicht nur aus Verpflichtung ein, sondern auch aus Überzeugung.

Dieser Nachtragshaushalt steht dazu nicht im Widerspruch. Er wurde notwendig, weil Lösungen für die GeNo und die Jacobs University erforderlich wurden, die bei Beschlussfassung der Haushalte für die Jahre 2018 und 2019 so nicht absehbar waren und die beschlossenen Haushalte über das im Vollzug erlaubte Maß hinaus verändern.

Wenn Sie diese Nachtragshaushalte verabschieden, werden in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 205 Millionen Euro für die GeNo, Gesundheit Nord gGmbH, und 45,87 Millionen Euro zur Unterstützung der Jacobs University Bremen zusätzlich ausgegeben.

Die GeNo versorgt mit rund 7 400 Beschäftigten über 120 000 Patientinnen und Patienten jährlich. Mit dem Nachtragshaushalt verstärken wir das Fundament der vier Kliniken, damit diese auch künftig ihre hochwertige medizinische Versorgung anbieten können. Bremen entlastet die Jacobs University durch die Übernahme eines Darlehens aus dem Jahre 2003 von damals 50 Millionen Euro. Mit dieser Unterstützung kann die Universität ihren erfolgreichen Wachstumskurs fortsetzen. Die Jacobs University bereichert den Wissenschaftsstandort Bremen, ist von enormer Bedeutung für BremenNord und verbessert mit ihren rund 1 400 Studentinnen und Studenten direkt die Steuereinnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Wir legen Ihnen heute einen Haushalt vor, mit dem die Konsolidierungsbemühungen nicht beeinträchtigt werden. Investitionen in eigene Unternehmen zur Stärkung der Kapitalausstattung beziehungsweise die Übernahme verbürgter Kredite sind

keine laufenden Ausgaben im Sinne der Konsolidierungsvereinbarungen. Die aus den geplanten Schuldübernahmen entstehenden Zinsen werden durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Haushalte ausgeglichen. Die geplanten Schuldübernahmen wie auch die Zuzahlung in das Eigenkapital der GeNo verschlechtern den strukturellen Saldo des verabredeten Konsolidierungspfades nicht. Das gilt ebenso für die erforderliche Tilgung der übernommenen Darlehen. Bremen ist und bleibt damit vertragstreu.

Die 205 Millionen Euro Unterstützung für die GeNo werden in Tranchen zur Verfügung gestellt. Zwei zur Verlängerung anstehende Darlehen werden von Bremen übernommen, im Jahr 2018 in der Höhe von 31,1 Millionen Euro und im Jahr 2019 in der Höhe von 33 Millionen Euro. Außerdem wird das Eigenkapital schrittweise aufgestockt, im Jahr 2018 in einer Größenordnung von 83,5 Millionen Euro und im Jahr 2019 weiterer 57,2 Millionen Euro.

Die Freigabe der Mittel wird an Bedingungen geknüpft. Die GeNo ist gefordert, ihren eigenen Beitrag zu leisten, die vier kommunalen Kliniken zukunftsfähig aufzustellen, um mit dem Geld der Krankenkassen für die Behandlung auszukommen. Wenn das Zukunftskonzept der GeNo 2025 mit konkreten Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorliegt sowie ein Konzept zu einer noch zu entwickelnden neuen Organisationsstruktur erarbeitet wurde, wird das Geld Zug um Zug bereitgestellt. Über die Planung und Umsetzung diverser Maßnahmen, beispielsweise weniger Leiharbeit, flexiblerer Personaleinsatz, Werbung für Behandlungsangebote und Schwerpunktbildung bei den medizinischen Fachabteilungen, wird die GeNo halbjährliche Berichte vorlegen.

Bremen hat Kosten der Altersversorgung in den vier Kliniken für ehemalige Beschäftigte Bremens mit Pensionsansprüchen zwischen den Jahren 2009 bis 2019 zu einem Großteil übernommen. Dafür erhielt die GeNo bisher 60 Millionen Euro. Vertraglich geregelt ist jetzt, dass ab dem Jahr 2020 aufgrund der dann aktuellen wirtschaftlichen Situation der kommunalen Kliniken neu über die Pensionsverpflichtungen entschieden wird. Im Jahr 2020 sind das 7,3 Millionen Euro, die sich jährlich reduzieren, bis sie dann im Jahr 2036 noch jährlich 2,9 Millionen Euro betragen. Der Senat hat sich heute dafür ausgesprochen, die Pensionsverpflichtungen in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Die Jacobs University bereichert die Bremer Wissenschaftslandschaft, sie ist ein wichtiger Arbeitgeber in Bremen-Nord mit über 400 Arbeitsplätzen und ein Imagefaktor für den Standort. Bremen will den Wachstumspfad der Universität stützen und übernimmt von der Universität ein Darlehen mit der Restschuld in Höhe von 45,87 Millionen Euro. Der Senat erwartet gleichzeitig, dass die Kooperation zwischen der Jacobs University und Bremens Hochschulen weiter verstärkt wird. Außerdem setzt der Senat voraus, dass sich die Jacobs Stiftung verbindlich verpflichtet, ihr Engagement in Höhe von insgesamt 100 Millionen Schweizer Franken bis zum Jahr 2027 zu erfüllen, und ihr diesbezügliches Kündigungsrecht gegenüber der Jacobs University aufgibt. Aktuell studieren 1 400 Frauen und Männer an der Jacobs University. Ein Anstieg der Studierenden auf 1 600 ist geplant.

Einwohner sind ein wichtiger Einnahmefaktor für Bremen, nach Finanzausgleich führt jede Einwohnerin und jeder Einwohner aktuell zu einem Einnahmeplus von über 5 300 Euro jährlich.

Der Senat hat weiterhin mit diesem Nachtragshaushalt vorsorglich den Rahmen für Verpflichtungsermächtigungen aufgestockt. Für noch nicht konkrete Zwecke veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2018 wurden um 137 Millionen Euro auf insgesamt 412 Millionen Euro aufgestockt. Bei einem Teil dieser Summe, nämlich 34 Millionen Euro, beruht dies auf bereits im Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen, die um ein Jahr vorgezogen werden sollen. Bei dem restlichen Betrag in Höhe von rund 103 Millionen Euro handelt es sich um einen Ersatz für die im Vollzug des Haushaltes im Jahr 2018 erteilten Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung der Bremer Straßenreinigung GmbH im Zusammenhang mit der Gründung der AöR, Anstalt des öffentlichen Rechts, die Bremer Stadtreinigung.

Mit diesen ersatzweise eingestellten Verpflichtungsermächtigungen sollen jetzt insbesondere Planungen und Verträge, die nicht sofort, aber in Folgejahren Kosten verursachen, abgesichert werden. Dadurch wird es noch besser möglich, den weiteren Ausbau im Kita- und Schulbereich der nächsten Jahre voranzutreiben. Mit der Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigung können Maßnahmen, die bereits Bestandteil der kommenden haushalts- beziehungsweise maßnahmenbezogenen Investitionsplanungen sind, in diesem Haushaltsjahr begonnen werden. Eine Ausweitung

der geplanten zukünftigen Haushalte ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Zu guter Letzt möchte ich noch einmal auf die folgenden Fakten hinweisen: Im Haushalt des Landes bleiben die bereinigten Einnahmen in Höhe von vier Milliarden Euro im Jahr 2018 und 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2019 und die Ausgaben in Höhe von jeweils 4,1 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019 gegenüber den von Ihnen beschlossenen Haushalten unverändert, jeweils ohne Konsolidierungshilfen des Bundes.

Im Haushalt der Stadt Bremen bleiben die bereinigten Einnahmen in dem Jahr 2018 mit 2,8 Milliarden Euro und 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2019 unverändert. Die Ausgaben erhöhen sich um die vorgesehenen Zuzahlungen in das Eigenkapital der Gesundheit Nord gGmbH mit Beträgen von 83,5 Millionen Euro im Jahr 2018 und 57 Millionen Euro im Jahr 2019, eine Erhöhung auf jeweils drei Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019. Auch ohne die vom Land weitergeleiteten Konsolidierungshilfen des Bundes.

Der Sicherheitsabstand zum maximal zulässigen strukturellen Finanzierungssaldo wird mit diesem Nachtragshaushalt nicht verändert. Durch die Nachtragshaushalte für das Land und die Stadtgemeinde Bremen werden aber im Jahr 2018 zusätzliche Schulden in Höhe von 160,67 Millionen Euro und im Jahr 2019 in Höhe von 90,2 Millionen Euro entstehen. Über die Veränderungen wird der Stabilitätsrat selbstverständlich informiert. Genehmigt werden muss das dort nicht. Bremen hat seine Haushaltssouveränität nicht abgegeben.

Neben diesen Veränderungen im Nachtragshaushalt gibt es aber auch positivere Entwicklungen als geplant. Gemäß der im Mai erfolgten Steuerschätzung kann Bremen im Jahr 2018 mit 45 Millionen Euro und im Jahr 2019 mit fast 60 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen. Den Konsolidierungsvereinbarungen entsprechend wirken sich diese Mehreinnahmen im Jahr 2018 für die Ausgabemöglichkeiten des Haushaltes gar nicht und im Jahr 2019 aufgrund einer deutlich angehobenen Konjunkturbereinigung nur in Höhe von drei Millionen Euro strukturell haushaltsverbessernd aus, sodass der Senat Abstand davon genommen hat, die Ergebnisse der Steuerschätzung in die Nachtragshaushalte einzuarbeiten und aufzunehmen. Die Mehreinnahmen werden bei den Jahresabschlüssen zur Schuldentilgung verwendet werden müssen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Nachtragshaushalte für die Jahre 2018 und 2019 für das Land und die Stadtgemeinde Bremen folgen dem Ziel, die Zukunft der GeNo zu sichern und den Wachstumskurs der Jacobs University zu fördern. Der Senat hat die Hilfsmaßnahmen von rund 251 Millionen Euro nach reiflicher Überlegung und in Abwägung des wichtigen Beitrages, den die beiden unterstützten Einrichtungen für das bremische Gemeinwesen leisten, gegen die Übernahme von Zinsverpflichtungen in den Haushalt und den Anstieg des Schuldenstands entschieden. Es beginnt jetzt das bekannte Haushaltsverfahren, – es gilt auch für Nachtragshaushalte – mit erster Lesung, Beratung in den Deputationen und im Haushalts- und Finanzausschuss sowie zweiter Lesung vor der Sommerpause.