Wer das Gesetz zur Anpassung bildungsrechtlicher Gesetze an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in der soeben beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Wer das Bremische Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Wer das Bremische Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt alle drei Gesetze in erster und zweiter Lesung.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.
Zulagen im öffentlichen Dienst zukünftig gerechter, übersichtlicher und planbarer gestalten Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19. Dezember 2017 (Drucksache 19/1451)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben eine Zweiplus-fünf-Debatte beantragt, weil das Thema etwas komplex ist und nicht ganz so einfach.
Wir beantragen heute eine Reform des Zulagenwesens im öffentlichen Dienst. Es geht darum, dass im öffentlichen Dienst, vor allen Dingen bei der Feuerwehr, im Justizvollzug und bei der Polizei, Zulagen einen wesentlichen Teil des monatlichen Einkommens ausmachen. Die meisten Beamtinnen und Beamten sind in diesen Bereichen in einer relativ niedrigen Besoldungsstufe. Ihr Grundgehalt ist also nicht hoch, um es einmal auf Deutsch zu übersetzen, und deswegen sind die Zulagen umso wichtiger.
Zulagen werden zum Beispiel gezahlt, wenn Wechselschichtdienst anfällt, für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, für Arbeit nach 20.00 Uhr, für besonders gefährliche Einsätze oder bei anderen Merkmalen. Es gibt Zulagen für den Rettungsdienst, Zulagen für Polizeitaucher, Zulagen für Bombenentschärfungen und so weiter. Die dazugehörende Verordnung über die Erschwerniszulagen umfasst sechs eng bedruckte Seiten. Dazu kommen die Anhänge des Bremischen Besoldungsgesetzes, in denen Amts- und Stellenzulagen geregelt sind.
Viele Zulagen sind – und das ist das Problem – seit Jahren nicht erhöht worden. Sie sind also aufgrund der Preissteigerungen heute weniger wert als früher. Das Thema ist also – wie Sie sehen – durchaus komplex.
Mit unserem Antrag wollen wir eine bessere Planbarkeit, mehr Transparenz, Vergleichbarkeit, mehr Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den anderen Ländern und den Bundesbehörden herstellen, denn es ist uns wichtig, dass unter dem Strich niemand weniger verdienen darf als aktuell. Daher schlagen wir, um es jetzt in der ersten Vorstellungsrunde unseres Antrags kurz zu halten, eine Kommission vor, die tragfähige Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Zulagen erarbeiten soll. An der Kommission sollen sich die Tarifparteien, die Gewerkschaften, die Personalvertretungen, der Senat und die Fraktionen beteiligen.
In meinem zweiten Redebeitrag werde ich Ihnen unsere Vorstellungen im Detail erläutern, die wir in einen entsprechenden Aushandlungsprozess einbringen würden. Wir würden es im Vorfeld des 1. Mai als sinnvolles Zeichen ansehen, wenn Sie unserem Antrag zustimmten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN zur Einsetzung einer Kommission – wie eben vorgeschlagen –, die Vorschläge erarbeiten soll, wie durch eine Reform der Zulagen im öffentlichen Dienst eine für die jeweilige Aufgabenwahrnehmung und Beschäftigungsgruppe gerechtere und übersichtlichere Zulagengewährung erreicht werden kann, wird von der CDU-Fraktion unterstützt.
Die Notwendigkeit, meine Damen und Herren, für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst Zulagen zu gewähren – wie im Übrigen in der freien Wirtschaft auch –, steht für die CDU-Fraktion nicht infrage. Notwendig ist für uns auch, dass für die Wahrnehmung unterschiedlicher Aufgaben, zum Beispiel Dienst zu ungünstigen Zeiten – das ist nun ein Fachbegriff, mit dem gemeint ist, dass zu bestimmten Nachtzeiten und am Wochenende Dienst versehen werden muss, und jeder kann sich hier im Raume vorstellen, dass das im öffentlichen Dienst nicht so selten ist –, eine bestimmte Zulage gewährt wird. Es ist nämlich eine größere Belastung, wenn man an einem Sonntag von 8.00 bis 16.00 Uhr Dienst machen muss, als an einem Werktag.
Aus unserer Sicht sollte es darüber hinaus auch für eine besondere Aufgabenwahrnehmung Zulagen geben. Teilweise werden sie jetzt schon gewährt, aber ob sie noch in einem richtigen Verhältnis zu der Aufgabenwahrnehmung stehen, ist zu hinterfragen und sollte geklärt werden. Ich will einmal einige Beispiele nennen, weil nicht unbedingt jeder einen tiefen Einblick in die Aufgabenvielfalt des öffentlichen Dienstes hat.
Die Aufgabenwahrnehmung kann ausgesprochen schmutzig sein, wenn man bei der Straßenreinigung tätig ist und am Wochenende nach einer Demonstration oder nach einem Bundesligaspiel plötzlich alles einsammeln muss – wir haben uns vorhin über die Verschmutzung nach einem Wochenende an Badeseen unterhalten –, was herumliegt. Das kann also schon eine sehr schmutzige Tätigkeit sein.
Ich will auch andere Tätigkeiten nennen. Nehmen wir zum Beispiel die Sachbearbeitung bei einem Leichenfund. Keiner, der das bisher nicht gemacht hat, kann sich vorstellen, wie unangenehm die Tätigkeit sein kann, an Leichen Untersuchungen vorzunehmen oder bei Obduktionen anwesend sein zu müssen. Das sind alles Dinge, vor denen sich der Normalbürger möglicherweise wohl ekelt und sich nicht vorstellen kann, dass das zur normalen Tätigkeit im öffentlichen Dienst gehört.
Deswegen ist es auch unsere Meinung, dass unterschiedliche Tätigkeiten auch unterschiedliche Regelungen für Zulagen erfordern, denn auch für uns ist es nicht immer nachvollziehbar, mit welcher Begründung und in welcher Höhe bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zulagenfähig sind und andere nicht.
Nachvollziehbar ist auch nicht, meine Damen und Herren, wenn für gleiche Tätigkeiten – und jetzt will ich ein Beispiel nennen, Sprengstoffermittler gibt es im ganzen Bundesgebiet und beim Bund – beim Bund und bei den Ländern beziehungsweise zwischen den Ländern untereinander unterschiedliche Zulagen gewährt werden. Ich glaube, es ist dem Sprengstoffermittler oder dem Sprengmeister relativ egal, ob er in Bayern, Berlin oder in Bremen eine Bombe entschärfen muss, denn gleichermaßen gefährlich ist es überall. Deswegen sollte auch die Höhe der Zulage identisch sein.
Meine Damen und Herren, eine Reform der Zulagen im öffentlichen Dienst ist für uns sehr sinnvoll, ich glaube, das habe ich eben begründet, damit diese zukünftig gerechter, übersichtlicher und