Protocol of the Session on April 25, 2018

Ein fatales Bild, weil eine ganze Volksgruppe an den Pranger gestellt wird, leider auch, meine Damen und Herren von der FDP, durch Sie, die eben noch schnell per Pressemitteilung erwähnen mussten, dass man nicht ausschließen könne, dass auch die Asylsuchenden selbst an dem Betrug beteiligt gewesen sein könnten! In der Tat, das ist nicht auszuschließen, aber es gibt doch bisher offensichtlich auch für die Staatsanwaltschaft keinen Beleg dafür. Auch für Menschen anderer Nationalitäten gilt in diesem Land die Unschuldsvermutung, liebe Kolleginnen der FDP!

Vielleicht muss ich noch einmal in Erinnerung rufen, was damals in Syrien und dem Irak war und welch unfassbares Leid die Jesiden dort erfahren mussten. Der sogenannte Islamische Staat hatte seinerzeit im Irak und in Syrien sein Kalifat ausgerufen. In diesem Zusammenhang wurden Tausende von Jesiden getötet, misshandelt, versklavt und vergewaltigt. Deswegen ist auch die bundesweite Anerkennung als Flüchtling damals grundsätzlich aus unserer Sicht korrekt und auch geboten gewesen, meine Damen und Herren!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Natürlich wird nun die Behörde bei den Fällen hier in Bremen auf Basis der Rechtslage prüfen, ob Deutschland oder ein anderes Land der EU im Rahmen des Dublin-Verfahrens zuständig war, aber trotzdem sollten wir bei allen berechtigten Nachfragen nicht übersehen, dass wir es hier auch wahrscheinlich in der Vielzahl mit Menschen zu tun haben, die unter schwierigsten Bedingungen ihre Heimat verlassen und dabei Grausames erlebt haben. In diesem Zusammenhang von „Asyltourismus“ zu sprechen, ist aus meiner Sicht einfach nur noch zynisch!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Trotzdem ist die Frage, warum dies erst durch eine niedersächsische Regionalverwaltung bemerkt wurde, vollkommen korrekt. Ich frage mich auch, wie dies im Bundesamt selbst und im übergeordneten Bundesinnenministerium insgesamt übersehen werden konnte. Welche internen Kontrollmechanismen es dort gibt und wie eine Qualitätskontrolle durchgeführt wird, all das sind zu beantwortende Fragen. Allerdings – das sage ich ganz offen! – verwundert mich doch die Blickrichtung der Antwortsuchenden schon ziemlich. Vielleicht habe ich auch damals in der Schule beim Staatsaufbau nicht aufgepasst, aber es ist nicht die Aufgabe bremischer Behörden, die Arbeit der Bundesbehörden zu kontrollieren, meine Damen und Herren!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Die Legende, der rot-grüne Bremer Senat hätte die Entscheidungen des Bundesamtes beeinflusst, ist nicht nur abwegig, sie ist totaler Blödsinn, das muss man einmal so deutlich sagen!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Es gibt nämlich im gesamten Verwaltungsverfahren gar keine Einflussmöglichkeit für das Land Bremen, sondern das Bundesamt hat diese Aufgabe, und das hat auch seinen Sinn, weil damit gewährleistet werden soll, dass in der gesamten Bundesrepublik das Asylverfahren nach einheitlichen Maßstäben gestaltet wird und eben nicht die politische Ausrichtung der jeweiligen Landesregierung ausschlaggebend sein soll. Das heißt, es gibt Entscheidungen dieses Bundesamtes, und erst dann, wenn die Entscheidung gefällt ist, kümmern sich die Gemeinden, kümmern sich die Kommunen um die weitere Bearbeitung. Wir haben kein eigenes Prüfrecht, sondern wir setzen das um, was das Bundes

amt für Migration und Flüchtlinge mit seinen jeweiligen Außenstellen am Ende des Tages entschieden hat.

Ja, Grüne und SPD stehen für eine humane Flüchtlingspolitik, insbesondere im Land Bremen. Dazu stehen wir auch, aber wir halten uns dabei auch an die geltenden Gesetze, meine Damen und Herren!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Wider- spruch BIW)

Herr Timke, man könnte jetzt ein bisschen länger zu all dem, was Sie hier ausgeführt haben, Stellung nehmen. Natürlich ist die Frage, ob es sich in Syrien nur um einen bewaffneten Konflikt handelt und nicht auch um eine massive Unterdrückung der Bevölkerung, wichtig. Dass es, wenn irgendwo der Friede einmal kurz eingekehrt ist, Grund sein könnte, zurückzukehren, das glauben Sie doch nicht allen Ernstes!

Dann dieses ständige „Gäste auf Zeit“! Wir haben in der Integrationspolitik in Deutschland auch Fehler gemacht, und zwar bei den Leuten, von denen wir gewusst haben, dass sie absehbar für einen längeren Zeitraum hier sind, die wir nicht von Beginn an vernünftig über Sprachangebote und auch die Verpflichtung zur Teilnahme an Sprachangeboten integriert haben. Da haben wir in früheren Jahren massive Fehler in der Integrationspolitik gemacht.

Jetzt aber zu behaupten, wir hätten es bei der Vielzahl von Menschen angesichts dieser weltweiten Konflikte nur mit „Gästen auf Zeit“ zu tun! Meine Damen und Herren, das ist im Prinzip richtig, nur, ob dieser Zeitraum zwei Monate oder zehn Jahre beträgt, das kann heute in dieser globalen Situation niemand absehen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Insofern bleiben Sie mir weg mit diesem Begriff „Gäste auf Zeit“! In der Tat müssen wir uns darum kümmern, dass wir für diejenigen, die hier angekommen sind und einen rechtmäßigen Asylantrag gestellt haben, der positiv beschieden wurde, entsprechende Integrationsbemühungen vorantreiben.

Sie haben die Bundesregierung kritisiert. Manchmal wundert man sich ja, wie Menschen vergessen, was nur wenige Jahre her ist. Wir haben doch alle die Bilder aus Syrien oder aus dem Irak vor Augen, wo Menschen geflüchtet sind! In dieser Situation, weil auch, wie ich gar nicht verhehlen will, andere

EU-Staaten ihrer Verantwortung nicht nachgekommen sind, hat die Bundesregierung Verantwortung übernommen. Ich stehe, glaube ich, als Grüner nicht unter Verdacht, Frau Merkel besonders in Schutz zu nehmen, aber ich halte die damalige Entscheidung auch weiterhin für richtig.

Was wäre denn die Alternative gewesen? Die Leute weiterhin über die Mittelmeerroute im Rahmen des Asyltourismus mit einem Schiff womöglich noch untergehen zu lassen? Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht nicht die richtige Richtung, sondern diese Entscheidung der Bundesregierung damals, in dieser besonderen Notsituation Verantwortung zu übernehmen, halten wir weiterhin für richtig.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Ich stelle fest, die CDU nicht, aber egal!

(Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen)

Die unterschiedlichen Schutzquoten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigen doch vor allem eines, und sie werfen auch Fragen auf. Insofern ist auch die Anfrage der LINKEN im Bundestag vollkommen korrekt gewesen, denn man kann natürlich auch die Frage stellen, ob wir aufgrund der unterschiedlichen Schutzquoten eigentlich ein Qualitätsproblem im BAMF haben.

Natürlich kann man auch fragen, ob es eigentlich eine verlässliche staatliche Linie gibt, einen roten Faden, an dem man sich orientieren kann, und zwar auch im Sinne derjenigen, die hier Asyl beantragen. Es kann nicht, wie im Rahmen einer Lotterie, ausschlaggebend sein, ob ich meinen Antrag in der Stadt X stelle und dann gute Chancen habe oder meinen Antrag in der Stadt Y stelle, das ist doch vollkommen klar! Das sind aber doch Dinge, die jetzt vernünftig aufgearbeitet werden müssen. Offensichtlich hat die Bundesregierung sich mit dieser Frage ja auch befasst. Der Kollege Tschöpe hat mir jetzt ein zweites Vorlesen der Antwort erspart, aber diese Fragen sind ja beantwortet worden, und jetzt gilt es, das noch vernünftig weiter zu bearbeiten.

Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, ich finde ganz viele Fragen hier absolut legitim. Ich glaube aber nur, dass eine Aktuelle Stunde im Landtag der Freien Hansestadt Bremen sich denkbar schlecht für Fragestellungen gegenüber Bundesbehörden eignet.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Für mich bleibt von dieser Aktuellen Stunde vor allem eines: Sie ist die Aktuelle Stunde der Konjunktive. Es gab eine Menge Spekulation, es gab auch eine Menge Blödsinn zu hören. Im Kern – noch einmal sehr deutlich! – liegt die Verantwortung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Bundesregierung, beim Bundesinnenminister. Weder Innensenator Mäurer noch die Ausländerbehörde haben hier eine Verantwortung dafür, noch einmal zu kontrollieren, was Bundesbeamte entschieden haben. Alles andere, was hier versucht wurde, war ein netter Versuch, aber jemanden, der den Staatsaufbau dieses Landes kennt, werden Sie nicht überzeugen! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schäfer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier ist viel zu einer einzelnen Straftat gesagt worden, und hier ist viel vermengt worden.

Ganz klar, wir kommen alle aus unterschiedlichen Parteien, wir haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie viel Immigration wünschenswert ist oder nicht. Ich möchte aber an dieser Stelle ganz bewusst meine eigene Meinung zu diesem Thema hintanstellen und einmal versuchen zu schauen, ob wir aus diesem Einzelfall nicht systemische Erkenntnisse gewinnen können, die unabhängig davon sind, auf welcher politischen Seite wir stehen. Wir beleuchten, ob es einen Widerspruch zwischen Recht und Gewissen gibt, ob es da einen Interessenskonflikt geben kann, ob Entscheidungen nach Ermessen einen gleitenden Übergang zur Rechtsbeugung haben, zu Rechtsbrüchen, zu Straftaten führen können und wer dafür eigentlich die Verantwortung trägt.

Herr Tschöpe hat eben das Jahr 2014, glaube ich, bemüht. Mir lag jetzt eher das zweite Jahr, 2015, nahe, um einmal ein paar Dinge Revue passieren zu lassen. Wie war 2015 eigentlich die rechtliche Situation?

Wir haben gesagt, wir müssen die rechtliche Situation betrachten, 2015 war die rechtliche Situation so: Wir hatten in Europa die Dublin-III-Verordnung, wir hatten in Deutschland das Grundgesetz

das haben wir immer noch –, wir hatten das Aufenthaltsrecht und das Asylrecht, das im Grundgesetz noch einmal erklärt wird. Ich zitiere noch einmal, um ganz deutlich zu machen, was die rechtliche Grundlage 2015 war und im Übrigen auch heute noch ist, wir haben es ja nicht geändert: § 26 a des Asylgesetzes, sichere Drittstaaten, besagt im Absatz 1:

„Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16 a Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16 a Absatz 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt.“ Das war im Jahre 2015 und ist auch heute noch geltendes Recht in Deutschland und über die Dublin-III-Verordnung in der EU.

(Beifall BIW)

Jetzt sehen wir im Sommer 2015 fern, wir schauen in den „Weser-Kurier“, wir sehen dieses syrischen Jungen, der tot an einem Sandstrand in der Türkei liegt, und wir denken, das ist ein ganz schön hartes Recht. Wir sehen diese Leute, die auf der Balkanroute zu uns kommen, wir sehen die humanitäre Katastrophe auf uns zukommen, und jemand sagt, wir müssten es einmal nicht so genau nehmen, die Grenzen öffnen und für Entlastung sorgen. Es war die Kanzlerin, die diese Entscheidung damals getroffen hat, und ich glaube, für diese Entscheidung lieben sie die Grünen heute immer noch. Man kann diese Entscheidung für richtig halten, man kann sie auch für falsch halten. Tatsache ist aber, dass besondere Situationen besondere Entscheidungen erfordern können, und eine Notsituation kann erfordern, dass man geltendes Recht einmal beiseitelässt und fragt, was wir jetzt tun müssen, um eine Situation zu lösen. Das ist damals geschehen, das muss man anerkennen, auch wenn man die Entscheidung in der Sache womöglich für falsch hält.

2015 ist aber mittlerweile zweieinhalb Jahre her. Diese Notsituation ist mittlerweile zu einem Thema geworden, das uns alle beschäftigt. Es ist ein bekannter Prozess, und wir müssten eigentlich in der Lage sein, dieses Thema heute vernünftig geordnet zu managen. Bis heute haben wir es versäumt, dieses Recht zu ändern. Das Asylgesetz ist nach wie vor unverändert gültig, auch unser Grundgesetz ist unverändert gültig, und auch die Dublin-III-Verordnung ist noch gültig, wird nur nicht angewandt.

Was bedeutet das? Nicht nur die Bundeskanzlerin ist einer Gewissensentscheidung gefolgt und hat nach Ermessen gehandelt. Das passiert auch bei

Behördenleitern, wenn sie sagen, eigentlich wollen wir den Menschen doch helfen, und jetzt schauen wir einmal nicht so hin, wenn dieser junge Mann, der aussieht wie 30, behauptet, er wäre 15. Jetzt sagen wir, na gut, den kurdisch sprechenden Menschen, die behaupten, sie wären Jesiden, glauben wir einmal, dass sie wirklich Jesiden sind! Wir fällen Ermessensentscheidungen, und es geht so weit, dass behördlicherseits Flüchtlingen, denen nur subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, nahegelegt wird, doch dagegen zu klagen, weil es viel besser ist, Familienangehörige per Familiennachzug nachzuholen.

Das komplette Ignorieren der nicht passenden Gesetzeslage: Wenn wir davon ausgehen, dass wir diese Gesetzeslage hätten anpassen müssen, weil wir erkannt haben, diese Gesetze sind im Zuge der Kosovo-Krise gemacht worden und passen womöglich nicht mehr in das Jahr 2015 oder in das Jahr 2018, dann muss man sie ändern. Das Ändern dieser Gesetze haben wir versäumt, und dadurch befördern wir diese ganze Subjektivität und diesen Gewissenskonflikt.

Um aber solche Gesetze ändern zu können, brauchen wir einen gesellschaftlichen Diskurs. Es kann nicht sein, dass wir die Wahl zwischen „Refugees welcome!“ und „Ausländer raus!“ haben! Es muss einen gangbaren Mittelweg geben. Wir müssen uns über die Einwanderung insgesamt unterhalten, wir müssen uns aber auch über Einwanderung unter humanitären Gesichtspunkten unterhalten, und zwar ganz ehrlich die Nachteile und die Vorteile benennen, die Kosten, die das bedeutet, die Chancen, die das bedeutet, die Risiken, die das bedeutet! Darüber müssen wir reden, und wir müssen gemeinsam zu einer Gesetzeslage kommen, zu einem neuen Asylrecht, das dann auch konsequent angewendet werden kann! Im Moment wendet niemand wirklich konsequent unser Recht an. In dieser Spannungsbreite zwischen Gewissensentscheidung, Ermessensspielraum, Rechtsbeugung und Rechtsbruch kommt es womöglich zu Straftaten, und wenn es zu Straftaten kommt, sind die Straftäter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Verantwortung aber für diese Situation, die diese Straftäter zu ihren Straftaten mit veranlasst, trägt die Politik. Diese Verantwortung tragen wir. – Vielen Dank!

(Beifall BIW)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tassis.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen des Hohen Hauses! Der Kollege Schäfer hat eben schon darauf hingewiesen, das Problem an sich ist wohl kaum der Bremer Fall, das Problem des deutschen Aufenthaltsrechts ist nicht, einmal eben irgendwie 1 000 Jesiden durchgewunken zu haben, sodass sie hierbleiben können, das Problem ist seit Jahren das systemische und gewollte Versagen des Rechtsstaats. Systemisch und gewollt ist es, das sieht man. Der Kollege Tschöpe hat auf diesen einen Dolmetscher hier in Bremen hingewiesen, und es sind – das wissen Sie doch alle! – tausende Dolmetscher in diesem Jahr vom Bundesamt entlassen worden. Tausende! Das ist doch kein Einzelfall, dieser Bremer Einzelfall, es ist doch grotesk, so zu argumentieren.

Ebenso merkwürdig fand ich – der Kollege Timke hat die statistischen Abweichungen der Bremer Außenstelle dargelegt –, dass tatsächlich so gut wie sämtliche Daten – soweit ich sie kenne, 100 Prozent der Daten, es mag einige Balkendiagramme gegeben haben, die vielleicht im Bundesdurchschnitt waren –, aber so gut wie alle Daten der Bremer Außenstelle des Bundesamtes über den Anerkennungsquoten des Bundes lagen. Dafür gibt es keine innerstatistische formelle Entschuldigung, hier läuft in der Bremer Außenstelle noch einmal etwas über das systemische und gewollte Versagen des Bundes hinaus besonders und hartnäckig falsch.

Die Klagewelle, welche die Gerichte erreicht, weil das Asylrecht in der Tat ungeordnet beziehungsweise von Frau Merkel neu gedeutet worden ist, ist in der Tat kein spezielles Bremer Problem, aber es ist eben systemisch angelegt, wenn man bis Gott weiß, wohin klagen kann. Wenn ein Asylbescheid negativ ausgefallen ist, hat man sich darauf einzurichten, dass es so ist, und nicht die Probleme zu leugnen, wie es hier zum Teil gemacht worden ist.

Der Kollege Fecker hat gesagt, es wäre ein Bärendienst für diese Menschen gewesen, den die Dame, die betroffene Leiterin der Außenstelle –

(Abgeordneter Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Der Vorname stimmt!)