len, dann ist es völlig egal, welches Geschlecht sie haben. Man darf sie nicht diskriminieren, im Gegenteil, man muss die Gesetze ändern. Die obligatorische Zivilehe muss für alle geöffnet werden, und zwar egal, welcher sexuellen Orientierung.
Lassen Sie mich vielleicht noch einmal eine Sache sagen, auch das kann vielleicht manchem helfen: Der Kollege Fecker hat alle westeuropäischen Länder genannt, die die Ehe für Schwule, die Ehe für alle eingeführt haben. Am 23. Mai war es – für mich völlig überraschend – das erzkatholische Irland.
Für mich ist aber der 22. Juni dieses Jahres viel entscheidender, denn an diesem Tag hat der amerikanische Supreme Court entschieden, dass die Ehe gleichgeschlechtlicher Menschen überall in den USA eingetragen werden muss. Er hat festgestellt, dass es völlig egal ist, welches religiöse Bekenntnis Menschen haben, wie die Verhaltensweise anderer Menschen aus dem religiösen Bekenntnis heraus beurteilt werden, der Staat hat keine religiösen Bekenntnisse von Einzelnen durchzusetzen.
Vielleicht hilft es am Ende des Tages, sich die nette Kampagne anzuschauen, die es zur Entscheidung des Supreme Courts gegeben hat. Die Kampagne hieß schlicht und einfach: Love wins! Stimmen Sie bitte in diesem Sinne ab! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai dieses Jahres haben 62 Prozent der Iren für die Homo-Ehe gestimmt. Damit können gleichgeschlechtliche Paare nun in zwölf Ländern in der EU heiraten, die anderen Länder außerhalb der EU wurden schon genannt.
Am 25. September hat auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, queeren Paaren das gleiche Recht auf Eheschließung wie Heteropaaren einzuräumen. Das Adoptionsrecht soll auch endlich diskriminierungsfreier werden. Damit hat der Bundesrat einen Schritt hin zur Gleichstellung verschiedener Lebensformen gemacht. Unterschiedliche Lebensformen sind noch nicht berücksichtigt, dass sich zum Beispiel viele bewusst gegen die Ehe entscheiden. Es ist aber ein erster und wichtiger Schritt, der im Übrigen mehr als überfällig war.
Wir hoffen weiterhin, dass der Bundestag diesen Gesetzentwurf, der aus dem Bundesrat überwiesen wird, beschließt. Nach der augenblicklichen Lage sieht es nicht so aus, insofern müssen wir an dieser Stelle wei
ter auf das Bundesverfassungsgericht hoffen. Deutschland ist nämlich bisher bei der Gleichstellung verschiedener Lebens- und Liebesformen immer noch Entwicklungsland.
Der heteronormative Ehebegriff wird uns immer wieder vorgebetet. Kanzlerin Merkel sagte in diesem Sommer, die Ehe sei für sie eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Warum eigentlich? Es ist ja nicht so, dass die Ehe zwischen Mann und Frau eine besondere Erfolgsgeschichte ist, denn mehr als jede dritte Ehe wird geschieden. Es gibt mittlerweile so viele verschiedene Arten des Zusammenlebens: Patchworkfamilien, ein Partner, der später zur Partnerin wird, oder Familien mit zwei Müttern. Das alles ist doch längst Realität.
Niemand kann behaupten, dass Lesben oder Schwule sich nicht gleich intensiv lieben können. Niemand kann behaupten, dass Lesben oder Schwule nicht die gleiche Verantwortung füreinander oder für Kinder und Angehörige übernehmen können. Na ja, nicht alle! Protagonisten einer rechtspopulistischen Partei sprechen gern vom „Genderwahn“. Selbst deutsche Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder haben eine absurde Homophobie.
Die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer hat die Ehe für alle tatsächlich mit Inzest verglichen. In Deutschland ist Inzest verboten und geächtet. Wenn sie queere Ehen mit Straftaten vergleicht, sagt sie, dass gleichgeschlechtliche Liebe kriminell sei. Ich finde, das zeigt, dass das Problem Homophobie heißt.
Der Homophobie wird auch Vorschub geleistet durch die Heteronormativität, die unter anderem Kanzlerin Merkel propagiert. Wer definiert denn, welche Liebensform die Norm ist? Was ist schon „normal“ in der Liebe? Ich bin mir sicher, dass allein in diesem Hause viele unterschiedliche Vorstellungen davon existieren. Das ist eine individuelle Entscheidung. Die Freiheit zu dieser individuellen Entscheidung muss gewährleistet werden, und zwar diskriminierungsfrei.
Allen, die weiterhin von „Gender-Wahn“ sprechen, empfehle ich das Queerfilm-Festival, das gestern in Bremen eröffnet wurde.
Begründete Argumente für die beharrliche Ablehnung durch Teile der CDU und andere Parteien gibt es nicht. Auch ich möchte meine Anerkennung dafür ausspre
chen, dass Sie in der CDU-Fraktion die Abstimmung freigegeben haben. Das zeigt, dass auch bei Ihnen eine Offenheit vorhanden ist.
Als vermeintliches Argument wird der Schutz der Ehe im Grundgesetz angeführt. Im Grundgesetz steht aber – Herr Tschöpe hat es schon erwähnt – nichts von der Exklusivität der Hetero-Ehe. In Artikel 1 steht aber: Alle Menschen sind gleich.
Warum gibt es dann ein Sondergesetz für lesbische und schwule Paare? Im Jahr 2001 wurde unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Ich bin froh, dass einige Parteien und auch der Bundesrat heute weiter sind. Es braucht keine Sondergesetze für Schwule und Lesben. Nötig ist endlich eine Gleichstellung.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält in vielen Bereichen eine Schlechterstellung homosexueller Partnerschaften im Vergleich zur Hetero-Ehe. Bis heute ist die gemeinsame Adoption von Kindern nicht möglich. Bis 2011 galt das Ehegattensplitting nicht für eingetragene Lebenspartnerschaften. Laut Bundesverfassungsgericht verstieß der Ausschluss davon gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch in dieser Frage musste das Bundesverfassungsgericht Entwicklungsarbeit leisten.
Solange Hetero-Ehen Privilegien genießen, muss das auch für Homo-Paare gelten. Deswegen unterstützen wir den Antrag „Ehe für alle!“, den die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt haben. Herzlichen Dank dafür!
Perspektivisch streben wir die Abschaffung der Privilegierung der Ehe an. Viele Paare entscheiden sich gegen die Heirat und übernehmen trotzdem füreinander Verantwortung. Warum sollen Paare, nur weil sie verheiratet sind, steuerlich entlastet werden? Viele unverheiratete Paare bekommen Kinder und leisten damit einen weit größeren und wichtigeren Beitrag für die Gesellschaft, als sie ihn leisten würden, wenn sie sich einen Trauschein ausstellen ließen.
Wenn man sich die Daten des Statistischen Bundesamtes anschaut, sieht man, dass immer weniger Kinder in einer Ehe gezeugt werden. Dafür werden immer mehr Kinder von unverheirateten oder alleinerziehenden Eltern jeglicher sexueller Orientierung geboren. Die Privilegierung der Ehe wird diesen Familien nicht mehr gerecht. DIE LINKE setzt sich daher – gemeinsam mit anderen Parteien in diesem Hause – für die Abschaffung des Ehegattensplittings ein. Stattdessen sollen alle Paare, die Kinder aufziehen oder Angehörige pflegen, für diese Sorgeleistung steuerlich entlastet werden.
Bis heute sind Kinder oder die Pflege von Angehörigen ein Armutsrisiko. Familiäre Sorgegemeinschaften hierbei zu unterstützen wäre ein großer Schritt hin zu mehr Familienfreundlichkeit in Deutschland, für alle Familienformen! Leider sind wir weit davon entfernt, die Privilegierung der Ehe aus dem Grundgesetz in eine Besserstellung von Sorgegemeinschaften zu ändern. Bis wir dort angelkommen sind, müssen gleichgeschlechtliche Partnerschaften der Hetero-Ehe gleichgestellt werden.
Auch wenn sich viele Paare gegen eine formelle Bindung entscheiden, so suchen doch viele Paare genau diese Verbindung. 45 Prozent der gleichgeschlechtlichen Paare in Deutschland leben in einer eingetragenen Partnerschaft.
Seit der Einführung hat sich die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften verdreifacht. Heute sind es über 35 000 Paare, Tendenz steigend.
Erlauben Sie mir, diesen Gedanken noch zu beenden! 70 000 Menschen wünschen sich diese formelle Bindung und wollen sich mit einer Ehe zweiter Klasse nicht zufriedengeben. So geht es uns auch. Wir wollen uns mit Diskriminierung und Homophobie nicht abfinden. Wir wollen eine Gesellschaft, in der Regenbogenfamilien, gleichgeschlechtliche Paare wie inter- oder transsexuelle Menschen, den gleichen Platz bekommen wie andere.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Kind und hätten nicht – wie die meisten von uns – Eltern, die sich engagieren, sich für Ihre Interessen einsetzen können. Wenn Sie dann das Glück haben, dass jemand bereit ist, die Verantwortung für Sie zu übernehmen, Sie zu adoptieren, sich um Sie zu kümmern, für Sie zu sorgen, und dieser Mensch mit einem anderen Menschen zusammenlebt, der dies ebenfalls will, sollen die beiden diese Verantwortung nicht übernehmen dürfen? Wäre das nicht besser für dieses Kind? Wir von der FDP finden: Ja! Dabei sollte es keine Rolle spielen, welches Geschlecht die Partner haben.
Entscheidend sollte vielmehr sein, ob diese Menschen sich um das Kind kümmern und Verantwortung für das Kind übernehmen wollen. Genauso sollten sie gleichgestellt werden, wenn sie Verantwortung füreinander in allen Bereichen übernehmen wollen, bis hin zum Rentenausgleich. Das unterscheidet nämlich Menschen, die eine Ehe eingehen, von Menschen, die einfach so miteinander zusammenleben wollen und das als ihre freie Entscheidung ansehen. Es gibt viele Lebensentwürfe. Wir Liberale, wir Freie Demokraten stehen dazu, dass die Menschen nach ihrer Façon selig werden können, wie es so schön heißt.
Einige christliche Gemeinschaften meinen, diese Haltung sei mit den christlichen Werten unvereinbar. Die christlichen Werte sind der Ursprung mancher Gedanken. Es gibt auch andere Religionsgemeinschaften, die das so sehen.
Ich kann das respektieren. Als Mitglied der Bürgerschaft und damit als jemand, der politische Verantwortung trägt, darf ich aber nicht nach der Privatmeinung der Mitmenschen fragen, sondern ich muss herausfinden, was die Maxime für die Handlung des Staates sein kann. Die Antwort steht im Grundgesetz, es ist der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Dieser Grundsatz führt die Mehrheit unserer Fraktion – auch wir werden unterschiedlich abstimmen – zu der Forderung: Gleiche Rechte für alle! Gleiche Rechte für Lesben und Schwule! Das ist die Haltung der Mehrheit der Freien Demokraten. Unser Landesvorstand hat am Montag diese Positionierung bestätigt.
Wir brauchen keine Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht. Darauf sollten wir auch nicht warten. Das Eherecht auf Bundesebene sollte endlich entsprechend geändert werden.
Es gibt eine Diskussion über die Frage, ob die Formulierung „Ehe und Familie“ im Grundgesetz als zusammenhängender, gemeinsam zu betrachtender Begriff zu werten ist oder ob „Ehe“ und „Familie“ jeweils separat unter besonderem Schutz stehen. Damit im Zusammenhang steht auch die Frage, ob für das von uns verfolgte Anliegen das Grundgesetz geändert werden muss.
Mich bewegt vielmehr der Aspekt, auf den ich zu Anfang meiner Rede hingewiesen habe. Schauen wir auf die Menschen, die füreinander oder auch für Dritte, für Kinder, Verantwortung übernehmen wollen! Behandeln wir diese Menschen gleich! Deshalb sagen wir Freie Demokraten: Wir wollen die Ehe für alle.