100 Prozent der Kinder könnte man dann erreichen, wenn man die Sprachstandsfeststellung verpflichtend machen würde. Dazu wäre eine gesetzliche Änderung notwendig.
Wie sehen Sie die Notwendigkeit, eventuell diesen Cito-Test schon in einem jüngeren Alter anzubieten?
Das ist, ehrlich gesagt, eine komplexere rechtliche Frage, weil wir diese Sprachstandsfeststellung auf schulgesetzlicher Grundlage machen. Das heißt, der Verpflichtungscharakter definiert sich sozusagen aus der Schulpflicht heraus. Nach meinem Kenntnisstand ist die gängige Rechtsauffassung, dass man aus dieser Perspektive heraus nur einen begrenzten Zugriff auf frühere Zeiten nehmen kann.
Wir haben allerdings in der Sitzung der Deputation beim letzten Mal genau darüber gesprochen, und es hält uns nichts davon ab, auch bereits in jüngeren Jahren mit Diagnostikinstrumenten Sprachförderbedarfe festzustellen. Wir haben in den letzten Jahren sehr stark investiert, um Sprachexpertinnen und Sprachexperten an den Kitas zu etablieren. Insofern ist es durchaus eine Überlegung wert, auch eine landesweite und eben nicht nur kommunal geregelte Sprachstandsfeststellung in jüngeren Jahren zu machen. Nur, den Verpflichtungscharakter, die Verbindlichkeit und auch die datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die es beim Cito-Test gibt, werden wir damit nicht abgedeckt bekommen.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Infektionskrankheiten an Bremer und Bremerhavener Schulen und Kitas”. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tassis, AfD.
1.: Wer meldet wem auftretende Infektionskrankheiten an Schulen und Kitas in Bremen und Bremerhaven, und wie können, am Beispielfall einer Krankheit erläutert, die behördlichen Maßnahmen im Auftretungsfall aussehen, um die Kinder zu schützen?
2.: Welche Infektionskrankheiten wurden an Bremer und Bremerhavener Schulen und Kitas festgestellt, und wie viele Infizierte gab es je Krankheitsbild seit 2013 jährlich?
3.: Wie wird aktuell der Impfstatus der Bremer und Bremerhavener Kinder an Schulen und Kitas festgestellt, hat es eine grundsätzliche Änderung der Prüfung des Impfstatus in den letzten zehn Jahren gegeben, und sind durch die Eingliederung von Flüchtlingskindern neue Situationen entstanden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Schulen und Kitas haben gegenüber den Gesundheitsämtern eine gesetzliche Benachrichtigungspflicht für ausgewählte Infektionskrankheiten, wie beispielsweise die Masern, wenn ihnen diese bekannt werden. Das Gesundheitsamt veranlasst daraufhin behördliche Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung dieser Infektionskrankheit in der Einrichtung zu verhindern. Dazu zählen Informationen für die Eltern zur Masernschutzimpfung oder das Aussprechen eines vorübergehenden Schulbetretungsverbotes für nichtgeimpfte Kinder.
Zu Frage 2: Ärztinnen, Ärzte und Labore haben für mehr als 50 Infektionskrankheiten oder Infektionserreger eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber den Gesundheitsämtern. Die das Kindergarten- und Schulalter betreffenden Meldefälle schließen Nachfragen und Maßnahmen der Gesundheitsämter an Schulen oder Kitas mit ein. So erhalten die Gesundheitsämter über die Meldepflicht der Ärztinnen, Ärzte und Labore und die Benachrichtigungspflicht der Schulen und Kitas umfassend Kenntnis über Infektionsgeschehen in den Bremer Einrichtungen.
fektionskrankheiten, wie Keuchhusten- oder Magen-Darm-Erkrankungen, treten typischerweise häufiger in den Wintermonaten auf, während beispielsweise Windpockenerkrankungen ganzjährig vorkommen. Aufgrund der Kürze der Zeit ist eine dezidierte Darstellung von Infektionszahlen aus den Gesundheitsämtern an dieser Stelle nicht möglich.
An Schulen erfolgt die Vollerhebung des Impfstatus im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung bei Vorlage des Impfpasses. In der Kita erfolgt die Impfstatuserhebung im Rahmen des freiwilligen Untersuchungsangebotes neu aufgenommener Kinder in kommunalen Einrichtungen.
Wie in Bremen wird auch in Bremerhaven bei den Schuleingangsuntersuchungen eine Vollerhebung und Auswertung des Impfstatus der Kinder bei Vorlage des Impfausweises durchgeführt. Eine Erhebung des Impfstatus in Kitas findet nicht statt.
Die von den bremischen Gesundheitsämtern erhobenen Impfquoten werden jährlich über das Ressort an das Robert Koch-Institut, RKI, übermittelt. Auf der Internetseite des RKI werden sie einmal jährlich zusammen mit den Impfquoten der anderen Länder im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.
Änderungen der Impfstatuserhebungen im Land Bremen haben sich in den letzten 10 Jahren nicht ergeben. Die Eingliederung der Flüchtlingskinder ist aus Sicht der Gesundheitsämter unproblematisch. - So weit die Antwort des Senats!
Gibt es in Bezug auf die Antwort auf Frage 2 vielleicht die Möglichkeit, eine längerfristige Statistik für die Gesundheitsdeputation zu erstellen?
Die siebte Anfrage trägt den Titel „Linksextreme Szene in der Stadt Bremen”. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tassis, AfD.
1.: Wie schätzt der Senat ein, dass laut eigenem Impressum die Administratoren linksextremer Internetseiten wie „Indymedia“, „End of Road“ und „AfD Watch Bremen“ auch aus Bremen stammen, insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung von Bekennerschreiben zu Taten, die als versuchter Totschlag eingeordnet werden, und was gedenkt der Senat aus seinen eventuellen Einschätzungen für Folgen abzuleiten?
2.: Ist es im Land Bremen üblich, bevor Gelder für den zivilgesellschaftlichen „Kampf gegen rechts“ aus dem Haushalt verteilt werden, die Zuwendungsnehmer auf verfassungsmäßige Unbedenklichkeit zu prüfen oder diese zu erfragen, auf welche Weise geschieht dies, und wenn nein, warum erfolgt dies nicht?
3.: Auf welche Weise stellt der Senat sicher, dass Geld für diese Aktionen nicht in die Hände von Gewalttätern gelangt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verhinderung und Verfolgung von politisch motivierten Straftaten in Bremen ist für den Senat von großer Bedeutung. Die Verfolgung von Straftaten im Internet kann jedoch vielfach an tatsächliche Grenzen stoßen, etwa indem die Nachverfolgung der Spuren durch Kryptierung der Daten oder das Routen über ausländische Server wesentlich erschwert wird. Gleichwohl schöpfen die Behörden auch in diesen Fällen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Aufklärung der Taten aus.
In Bund und Ländern entwickeln Sicherheitsbehörden fortlaufend neue Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Dem Senat ist bekannt, dass die Seiten „Indymedia“, „End of Road“ und
andere von Linksextremisten genutzt werden. Die Seite „AfD Watch Bremen“ enthält keine extremistischen Inhalte.
Zu Frage 2: Bei der Vergabe öffentlicher Gelder obliegt die Überwachung des Zuwendungszwecks den zuständigen Ressorts. Dies schließt gemäß der Landeshaushaltsordnung die Prüfung der verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Empfänger ein.
In der Bildungs- und Beratungsarbeit sind ausschließlich Institutionen tätig, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind. Die Träger der freien Jugendhilfe sind verpflichtet, ihre Arbeit entsprechend den Zielen des Grundgesetzes auszurichten. Die Leitlinien von Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sehen ein Bekenntnis der Institutionen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor.
Zu Frage 3: Die Träger legen in regelmäßigen Abständen erweiterte Führungszeugnisse ihrer Mitarbeiter vor. Der Ausschluss von straffällig gewordenen Personen ist für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Paragraf 72 a SGB VIII geregelt, für freie Träger ist dies in entsprechenden Rahmenvereinbarungen festgelegt. - So weit die Antwort des Senats!
Konnten Sie bei der Recherche feststellen, dass die unter 1. gemachten Unterstellungen der AfD in Bezug auf die Seite „AfD Watch Bremen“ falsch sind und diese Seite entgegen der hier formulierten Unterstellung eine journalistische Seite ist wie viele andere Medien auch?
Ich kann gern noch einmal den zweiten Teil der Antwort des Senats auf Frage 1 wiederholen: „Dem Senat ist bekannt, dass die Seiten „Indymedia“, „End of Road“ und andere von Linksextremisten genutzt werden. Die Seite „AfD Watch Bremen“ enthält keine extremistischen Inhalte.“ Soweit die Feststellungen des Senats zu diesem Vorgang!