Der andere Punkt ist - -. Entschuldigung, jetzt habe ich gerade einmal eben meinen Denkfaden verloren! Herr Buhlert hatte angesprochen, dass auf Bundesebene jetzt auch eine ganz andere Debatte startet, nämlich dass Jugendliche gar nicht mehr nach der UN-Kinderschutzkonvention behandelt werden, die nämlich einen besonderen Schutz vorsieht, wenn sie hier einreisen, sondern sie sollen nach den Plänen der CDU/CSU - und ich sage es
noch einmal - genau wie die Erwachsenen dann in der Lindenstraße aufgenommen werden, in unserer Erstaufnahmeeinrichtung, und eben keine Jugendhilfemaßnahmen erhalten. Das heißt auch, keine Schule, keinen Sprachkurs, sondern bis zur endgültigen gesetzlichen Altersfeststellung werden sie dort untergebracht, sollte das jetzt Recht und Gesetz werden!
Ich muss sagen, bei aller Kritik, die hier geäußert wird, wir versuchen, den unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen in Bremen zu helfen, sie zu unterstützen. Wir sehen das auch als unsere Pflicht an. Wir haben hier in großem Ausmaß als Kommune Sprachkurse und Integrationskurse auf den Weg gebracht, als das Bundesamt noch lange nicht gehandelt hat.
Wir haben hier eine Einrichtung, in der Menschen leben, die aber bislang keinen Asylantrag gestellt haben. Wenn sie einen Asylantrag stellen, sind sie in sehr kurzer Zeit aus dieser Einrichtung heraus, bekommen Unterstützung in unserem weiteren Hilfesystem und können hier den normalen Weg gehen. Das heißt für einige aber auch, sie werden in Deutschland umverteilt. Das möchten einige nicht, deswegen wird kein Asylantrag gestellt, aber ich muss sagen, wer in Deutschland Asyl möchte, muss am Ende einen Asylantrag stellen. Daher ist die Aufnahmestelle Gottlieb-Daimler-Straße auch für uns als Einrichtung, obwohl sie nicht schön ist und keinen Preis gewinnt, im Augenblick nicht verzichtbar. - Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man kann natürlich auch so argumentieren: „Schlimmer geht’s immer!“ Das ist aber jetzt, finde ich, dieser Sache überhaupt nicht dienlich. Wir hatten die unverzügliche Schließung beantragt. Das ist möglich, das habe ich vorhin schon gesagt, in der ZASt in der Lindenstraße sind 271 Plätze frei. Man könnte die Bewohner ohne Weiteres unverzüglich dorthin bringen, dann wären sie zumindest in einem festen Gebäude. Wenn man sie separat unterbringen möchte, dann könnte man sie in der Einrichtung im Schiffbauerweg unterbringen, die zum 31. März 2018 geschlossen werden soll, also in einer eigenen Einrichtung, in der sie mit niemand anderem in Kontakt kommen würden, wenn man es möchte.
Wenn Sie keine Gemeinschaftsküchen wollen, können Sie sie ja abschließen und ein Catering bestellen, und wenn Sie sagen, da wären die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, dann trifft das einfach nicht zu, Frau Senatorin!
Des Weiteren müssen Sie zur Kenntnis nehmen, es gibt keinen Zwang, einen Asylantrag zu stellen, und Jugendliche, die sich noch im Widerspruchsverfahren befinden, bekommen vom Familiengericht sogar einen Vormund gestellt. Wenn Sie schon darauf drängen, dass sie Asylanträge stellen, müssten die Vormunde das prüfen, denn sie haben teilweise sogar noch Vormunde, und es ist völlig plausibel, dieses Widerspruchsverfahren abzuwarten, bevor man weitere Schritte prüft. Ich finde, Ihre Fraktion ist Ihnen weit voraus, wenn sie sagt, da müssten wir die aufschiebende Wirkung wiederherstellen. - Danke schön!
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte darauf dann doch noch einmal erwidern, Frau Leonidakis, weil Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, wir hätten das nicht im Blick oder würden auch nicht das reflektieren, was Sie hier als Kritik anbringen. Wir hatten darüber auch eine Aussprache in der Fraktion. Wir haben das auch noch einmal in die rechtliche Prüfung gegeben, und da liegen uns noch nicht alle Antworten vor. Wir werden auch noch einmal darauf drängen, dass die Verfahren im Migrationsamt beschleunigt werden, ich finde, darüber muss man in der Tat sprechen.
In der der Gottlieb-Daimler-Straße wohnen aber eben auch Menschen, die schon in mehreren Einrichtungen Hausverbote haben, und ich kann mir nicht vorstellen - deswegen habe ich mich gemeldet -, sie in der Lindenstraße unterzubringen, wo Familien mit Kindern wohnen und wo wir auch Ruhe brauchen, damit Menschen zur Ruhe kommen. Das werden wir hier in der Bürgerschaft nicht weiter miteinander erörtern können, aber glauben Sie mir, daran arbeiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit Augenmaß und Verstand! - Danke schön!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1459 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nebenbeschäftigung und öffentlicher Dienst Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. August 2017 (Drucksache 19/1187)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Bürgermeisterin, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht wiederholen möchten. - Das ist der Fall.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Radio Bremen berichtete im August letzten Jahres, dass 458 Polizistinnen und Polizisten einer bezahlten Nebentätigkeit nachgehen. Das sind fast 20 Prozent aller Beamtinnen und Beamten allein in diesem Bereich, und wir haben das zum Anlass genommen, eine Große Anfrage an den Senat zu richten, die jetzt
auch mit vielen Tabellen beantwortet wurde. Es geht uns nämlich darum, einmal herauszubekommen, in welchem Umfang Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten nachgehen.
Ein paar grundsätzliche Anmerkungen! Nebentätigkeiten sind durchaus differenziert zu betrachten. Wenn zum Beispiel ein Beamter nach Dienstschluss als Übungsleiter in einem Sportverein arbeitet und dafür die entsprechende Pauschale bekommt, ist das gut und unterstützenswert. Es gibt aber auch theoretische Fallkonstellationen, die problematisch sind. Ein Steuerprüfer des Finanzamtes, der nebenberuflich noch in einer Steuerberatungsfirma arbeitet -
das ist theoretisch, habe ich eben gesagt! -, dazu führt der Senat in seiner Antwort auch aus, dass so etwas untersagt wird.
Es gibt aber eben Bereiche, in denen das durchaus häufig vorkommt, und es fällt auf, dass es immer die unteren Besoldungsgruppen in Größenordnungen trifft. Stellen wir uns zum Beispiel einen schlecht bezahlten Feuerwehrbeamten der Berufsfeuerwehr vor, da gibt es Probleme. Er arbeitet im Wechselschichtdienst und muss seine freien Tage auch zur Erholung nutzen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ein Beschäftigter der Berufsfeuerwehr stattdessen noch einem weiteren Job nachgehen würde, entfiele diese Möglichkeit zur Erholung, und damit hätte man sofort die zulässige Wochenarbeitszeit überschritten. Es gibt also genügend Anlass, sich einmal genau anzuschauen, wie im öffentlichen Dienst mit Nebentätigkeiten umgegangen wird und welche Berufsgruppen davon betroffen sind.
Wenn man sich diese umfangreichen Tabellen anschaut, dann kann man sich ein paar Daten herausgreifen, die wirklich auffällig sind. Wir sehen, dass in Dienststellen mit vielen prekären Beschäftigungsverhältnissen der Anteil der Nebentätigkeiten besonders hoch ist. Ich nehme jetzt einmal exemplarisch die Musikschule und die Hochschule für Künste, dort gibt es Quoten von über 20 Prozent. In beiden Einrichtungen gibt es eine sehr hohe Anzahl von Honorarkräften, die aus finanziellen Gründen gezwungen sind, parallel einen zweiten oder dritten Job aufzunehmen, das haben wir hier an anderer Stelle auch schon diskutiert.
Auffällig ist - das habe ich eben erwähnt -, dass den meisten Nebentätigkeiten durch Beschäftigte oder
Beamtinnen und Beamte mit niedrigen Besoldungsstufen beziehungsweise Entgeltgruppen nachgegangen wird, beim Umweltbetrieb, beim Justizvollzug und bei Immobilien Bremen ist es auffällig. Bei Immobilien Bremen arbeiten zum Beispiel 61 Personen bis zur Tarifgruppe A 6 und üben parallel noch eine Nebentätigkeit aus. Mit A 6 bekommt man, sage ich einmal, ungefähr 2 100 Euro brutto. Wenn man dann noch eine Familie hat, dann reicht das nicht aus, das ist klar. Von diesen Nebentätigkeiten der Beschäftigten von Immobilien Bremen sind 38 sozialversicherungspflichtig, also keine Minijobs.
Diese Menschen sind also im öffentlichen Dienst angestellt, haben aber zusätzlich noch einen zweiten oder manchmal sogar einen dritten Job, und der zweite ist dann sogar noch ein richtiger und sozialversicherungspflichtiger, weil das Geld ansonsten nicht reicht. Liebe Kollegen und Kollegen, ich finde das höchst zweifelhaft, und da müssen wir wirklich einmal genau hinschauen, denn eigentlich muss gerade der Senat als Arbeitgeber dafür sorgen, dass im öffentlichen Dienst auch gute Arbeit tatsächlich enthalten ist und nicht nur propagiert wird.
Wir haben auch gefragt, wie viele Stunden die Beschäftigten in ihren Nebentätigkeiten arbeiten. Es gibt Nebentätigkeiten von Beschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst, die bis zu 20 Wochenstunden umfassen, das heißt also schlicht und ergreifend, man hat zwei Hauptjobs. Die Menschen haben zwei halbe Stellen. An dieser Stelle muss man auch fragen, ob das freiwillig oder selbst gewählt ist oder ob es daran liegt, dass die halbe Stelle im öffentlichen Dienst nicht auf eine ganze aufgestockt werden kann oder nicht aufgestockt werden soll.
Auffällig ist auch, wo die Nebentätigkeiten stattfinden. Auf Platz vier wird das Gastgewerbe mit 120 Stellen genannt. Das wundert mich nicht. Das Gastgewerbe ist ein Sektor, in dem man tendenziell abends oder in der Nacht arbeitet, das heißt, zusätzlich zu einer regulären Tätigkeit im öffentlichen Dienst eben abends oder nachts. Beides wird nicht gut bezahlt, es reicht wahrscheinlich gerade einmal, aber ich finde auch das bedenklich, dass im öffentlichen Dienst Beschäftigte abends - ich sage es einmal salopp - in einer Kneipe arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen. Auch das, finde ich, geht gar nicht!
Ich finde, der öffentliche Dienst muss ein attraktiver Arbeitgeber sein und ordentliche Beschäftigungsbedingungen zu guten Löhnen anbieten, und wenn jemand in Vollzeit arbeiten möchte, dann muss er auch die Möglichkeit dazu haben. In einigen Dienststellen scheint das anhand der Zahlen gerade in den unteren Tarifgruppen nicht immer der Fall zu sein, um es einmal ganz vorsichtig auszudrücken.
Wir wünschen uns deswegen ganz ernsthaft, dass der Senat diese Anfrage zum Anlass nimmt, gerade bei den Dienststellen mit besonders vielen Nebentätigkeiten in den niedrigen Lohn- und Entgeltgruppen noch einmal genauer hinzuschauen. Wir finden, an dieser Stelle müsste man bei der Eingruppierung, bei der Besoldungsstruktur und auch bei den Arbeitszeiten noch einmal nachjustieren.
Ich weiß, dass das ein ganz dickes Brett ist, aber das immer weiter hinauszuschieben, wird der Sache nicht gerecht, denn, wie gesagt, als Arbeitgeber ist der Senat in der Verpflichtung, sich um seine Beschäftigten auch angemessen zu kümmern. - Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU können Nebentätigkeiten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein ganz sensibles Thema sein. Das muss man differenziert betrachten, denke ich, Frau Vogt hat es teilweise schon gemacht. Natürlich geht es dabei auf der einen Seite nicht so sehr um die ehrenamtlichen Tätigkeiten oder die als Übungsleiter in Sportvereinen. Ich glaube, davon kann die Gesellschaft sehr umfangreich auch profitieren.