nach allen Regeln, die Sie in aller Regel erlassen haben, auch ausgegeben wird. Wir werden weiter die Investitionen für die 20er-Jahre planen, weil lange Planungsvorläufe dazu führen, dass man schon jetzt Planungsmittel einstellen muss, damit im Jahr 2020 das, was hier gemeinsam gefordert wird, nämlich ein erhöhter Investitionsansatz im Haushalt, auch realisiert werden kann. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Ich mache es ganz kurz, damit ich keinen Ärger mit meiner Fraktionsgeschäftsführung wegen des Zeitmanagements bekomme. Ich will aber die folgende Bemerkung machen, weil es mich maximal ärgert, dass hier gesagt wird, wenn wir die 400 Millionen Euro in die Schuldentilgung steckten, gäbe es in Bremen keine Sanierung mehr. Das ist völliger Quatsch. Schauen Sie in die mittelfristige Finanzplanung der Finanzsenatorin, so stellen Sie fest: Auch wenn Sie die 400 Millionen Euro abziehen, haben Sie im Jahr 2020 noch immer Einnahmen von knapp 5,4 Milliarden Euro und im Jahr 2021 von 5,5 Milliarden Euro. Allein die Steuereinnahmen steigen bei entsprechender Bereinigung im Jahr 2021 im Vergleich zu 2019 um 300 Millionen Euro. Für uns ist es selbstverständlich, dass eine Sanierung von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Universitäten aus einem Grundinvestitionsprogramm und nicht aus den 400 Millionen Euro erfolgen muss.
Deshalb ist diese Debatte, die hier immer geführt wird, man könne nur das eine oder das andere machen, völliger Quatsch. Auch ohne die 400 Millionen Euro wird der Haushalt in diesen Jahren noch groß genug sein, um einen entsprechenden Sanierungsbeitrag zu leisten. - Danke!
(Beifall CDU - Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Sie sind der Regierung eine Erklärung schul- dig, wie man das macht!)
Bevor wir in den Schwerpunkt zwei, „Kinder und Bildung“, einsteigen, gebe ich Ihnen zur Kenntnis, wie viel Redezeit noch vorhanden ist: Bei der SPD sind es 70 Minuten, bei der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen 37 Minuten, bei der CDU 61 Minuten, bei der Fraktion DIE LINKE 31 Minuten, bei der FDP 26 Minuten, bei Bürger in Wut eine Minute, bei dem Abgeordneten Tassis, AfD, null Minuten, bei Frau Wendland fünf Minuten, beim Senat 30 Minuten.
Nun kommen wir zum zweiten Schwerpunkt, zu „Kinder und Bildung“. Als erster Redner hat das Wort der Kollege Güngör.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute hier vorliegende Haushalt für 2018/19 setzt einen großen Schwerpunkt bei den Kindern und bei der Bildung. Für beide Bereiche gibt es deutlich mehr Geld als bisher.
Mehrere Maßnahmen werden dadurch gestärkt. Wir investieren in die Verstärkung der Sprachförderung, in mehr Unterstützung für die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in mehr Unterstützung von Schulen und Kindergärten mit besonderer Belastung und in die absolut notwendige Verstärkung bei der Gewinnung von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern. Diese Maßnahmen haben wir bereits im September in der Deputation diskutiert.
Die speziellen Maßnahmen im Rahmen des fachpolitischen Handlungskonzepts in der vorschulischen und schulischen Bildung belaufen sich auf 9,2 Millionen Euro. Insgesamt beträgt die geplante Steigerung des Bildungshaushalts für 2018 - das ist heute bereits gesagt worden - 122,1 Millionen Euro und für 2019 noch einmal knapp 30 Millionen Euro mehr, also 151,1 Millionen Euro. Im konsumtiven Haushalt steigen die Ausgaben jeweils um 69 Millionen Euro und 80 Millionen Euro, wobei rund 90 Prozent davon den Bereich der Kindertagesbetreuung betreffen.
Meine Damen und Herren, der Senat hat bereits beschlossen und sich damit das Ziel gesetzt, dass bis zum Kindergartenjahr 2019/2020 in allen Stadtteilen die Versorgungsquote im U3-Bereich auf 50 Prozent und bei den Drei- bis Sechsjährigen auf 98 Prozent gesteigert werden soll. Zurzeit liegen wir im U3-Bereich bei circa 44 Prozent und bei den Drei- bis Sechsjährigen bei 93 Prozent.
Trotzdem ist für den kommenden Haushalt eine Erhöhung der Quote erkennbar, da wir kontinuierlich weiter ausbauen. Weiter unterstützt wird dieses Vorhaben durch den Einsatz von Schwerpunktmitteln und, um den Ausbau zu beschleunigen, auch durch Planungsmittel für den kommenden Haushalt.
Hinzu kommen die vom Bund beabsichtigten Mittel zum Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Die angedachten 1,1 Milliarden Euro würden bei dem bremischen Anteil eine Kofinanzierung von rund 9 Millionen Euro bedeuten. Das ist im Haushalt mit veranschlagt.
Auch im Haushalt abgebildet sind weitere Mittel für Sprachexpertinnen und Sprachexperten in Kitas, Fachkräfte, die durch den Ausbau zusätzlich nötig sind, und Mittel für Einrichtungen mit besonderem Förderbedarf. In Summe sind hierfür 1,6 Millionen Euro für 2018 und 3,9 Millionen Euro für 2019 vorgesehen.
Meine Damen und Herren, die Erhöhung der Bildungsausgaben für den Schulbereich konzentriert sich auf mehr Mittel für Personal und konsumtive Ausgaben, den Mehrbedarf an Personal durch steigende Schülerzahlen, Mehrkosten durch Tariferhöhungen und weitere Schwerpunkte und Mehrbedarfe. Dazu zählen zum Beispiel auch die Bewirtschaftungskosten und die Mittel für Assistenzen an Schulen.
Der Schulbereich ist bis auf das LIS und die Senatorische Behörde von der PEP-Quote ausgenommen. Konkret: Dieser Bereich braucht nicht zu sparen, es stehen mehr Mittel zur Verfügung.
Die Wirksamkeit der Zuweisungsrichtlinie, auf die ich noch perspektivisch eingehen möchte, führt unter allen Aspekten zu einer Erhöhung der Beschäftigtenzielzahl um mindestens 384 Vollzeitstellen gegenüber 2017. Aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II ergibt sich noch einmal Spielraum für die Sanierung, Erweiterung und, wenn wirtschaftlich sinnvoll, auch für den Ersatzbau von Schulgebäuden. Hier werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Maßnahmen ab 2020 durch den Bund finanziert. Das sind 42 Millionen Euro, die den Haushalt unterstützen. Bremen und Bremerhaven profitieren davon. Die dafür nötige Komplementärfinanzierung in Höhe von 4,7 Millionen Euro ist ebenfalls in der Finanzplanung und Haushaltsaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.
Viele weitere konkrete Baumaßnahmen sind dem Produktplan 97 zu entnehmen, der unter anderem, um nur eine Schule zur erwähnen, den Neubau der Oberschule Ohlenhof finanziell unterlegt.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Debatten bereits darauf hingewiesen, dass Hamburg pro Kopf deutlich höhere Investitionen hat, besonders an Grundschulen. Wir müssen an die Pro-Kopf-Schüler-Bildungsausgaben der übrigen Stadtstaaten anschließen.
Die jetzt vorgenommene deutliche Erhöhung ist dabei ein guter Anfang. Wir gehen nach ersten Berechnungen davon aus, dass sich die Pro-Kopf-Ausgaben mit diesem anstehenden Doppelhaushalt um circa 500 Euro erhöhen.
Die zusätzlichen Mittel für die Grundschulen nach den Ergebnissen der IQB-Länderstudie haben wir bereits in der letzten Bildungsdebatte erläutert. Ich möchte dies nicht im Detail wiederholen. Dabei geht es um 4 Millionen Euro zusätzlich für die Stärkung des Mathematikunterrichts. Bevor DIE LINKE wieder bezüglich der Förderung von Deutsch und Sprache interveniert, möchte ich klarstellen - das habe ich letztes Mal versäumt -, dass diese Mittel bereits im Haushalt als Verstärkung mit abgebildet sind.
Meine Damen und Herren, neben jeder Erweiterung des Bildungshaushaltes und einer klaren Schwerpunktsetzung sind Verteilungsfragen im Detail für das operative Geschäft immens wichtig. Ich möchte abschließend die Gelegenheit nutzen, diesen Aspekt als Arbeitsauftrag anzusprechen. Zu einem guten Haushaltsplan gehört auch eine gezielte soziale und gerechte Verteilung der Mittel. Wer behauptet - leider hört man das an der einen oder anderen Stelle -, Bremen habe seine Bildungsausgaben nach dem Gießkannenprinzip gestaltet, der muss sich in den letzten zehn Jahren ziemlich weit weg vom bildungspolitischen Geschehen bewegt haben.
Man muss auch eingestehen, dass früher die Mittelverwendung und besonders die Verteilung nicht immer sehr transparent waren. Tatsächlich gab es
eine nicht immer erklärbare unterschiedliche Ausstattung von Schulen. Aber wir haben schon zu Zeiten von Senatorin Jürgens-Pieper angefangen, die unterschiedlichen Idden neu zu sortieren und auch sozialer und gerechter zu gestalten. Das alles mündete dann unter Senatorin Quante-Brandt in die Erarbeitung der Zuweisungsrichtlinie für das Land und für die beiden Städte, welche Senatorin Bogedan jetzt im Haushalt als stabiles Instrument verankert hat.
Meine Damen und Herren, dieser Prozess, den ich beschrieben habe, hat viele positive Effekte mit sich gebracht. Es herrschen Klarheit und Transparenz im System. Jede Stunde und jede Ressource ist mindestens auf der Ebene der Bildungsadministration nach vorhandenen Kriterien begründbar und nachvollziehbar. Bei steigenden Schülerzahlen erhöht sich das Volumen der Vollzeitstellen. Das war in den letzten Jahren trotz des Konsolidierungspfades nicht selbstverständlich.
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur transparent und für jeden nachvollziehbar, sondern auch ein Qualitätsaspekt. Ausgaben erhöhen, Standards verbessern und schwierige Lagen an einzelnen Schulen gezielter unterstützen - das alles sind die schwierigen Aufgaben für die nächsten Jahre, die ihre Grundlage in den Haushalten und der jeweiligen Verteilung haben. Jedes Instrument kann aber gewiss auch verbessert werden. Für uns sind in den Zuweisungsrichtlinien besonders die Sozialindikatoren für die jeweiligen Stadtteile ausschlaggebend.
Es ist aber inzwischen auch zu erkennen, dass die Steuerung nach Sozialindikatoren nicht immer ausreichend ist und wir eine stärkere Gewichtung, bezogen auf bestimmte Schulen, benötigen. Die Verteilung von Schwerpunktmitteln oder zum Beispiel von Entlastungsstunden kann anhand zusätzlicher Indikatoren erfolgen, wie zum Beispiel dem CitoSprachförderbedarf - das machen wir jetzt teilweise schon probeweise - oder der Anzahl der Schüler, die aus Vorkursen an der jeweiligen Schule stammen.
Wir werden uns also in den nächsten Jahren nicht nur für noch mehr Mittel, sondern auch für eine andere Verteilung der Mittel einsetzen, optimiert, nach klaren Kriterien und auch verbindlich für die
Haushalte. Nur so können wir viele Schulen angesichts der wirklich deutlich schwierig gewordenen Lage unterstützen.
Es reicht nicht aus, Herr Rupp. Das wollen wir noch weiter optimieren. Das formuliere ich hier gerade als gemeinsamen Arbeitsauftrag für die nächsten Monate.
Die Initiative Soziale Marktwirtschaft, die nicht in dem Ruf steht, der SPD oder den Grünen besonders nahe zu sein, hat in einer bildungspolitischen Agenda noch einmal deutlich festgestellt, Bildung müsse auch bundespolitisch oberste Priorität bekommen. In der gesamten Bundesrepublik wird eine Erweiterung der jährlichen Bildungsausgaben um rund 12 Milliarden Euro gefordert, allein 5 Milliarden Euro für den Ausbau von Kita-Plätzen und für die Verbesserung der Betreuungsrelation. Weitere 3,5 Milliarden Euro sind nötig, um an Kitas, Schulen und Hochschulen besondere Angebote für die Qualifikation von Flüchtlingen zu realisieren. Eine nationale Bildungsallianz ist für Deutschland absolut notwendig, meine Damen und Herren.
Dieser Haushalt macht deutlich, dass Kinder, Schulen und Bildung für uns die oberste Priorität haben. Diese Bereiche sind echte Investitionen in die Zukunft. Wir hoffen, dass sich diese Erkenntnis auch auf Bundesebene durchsetzt.
In Bremen gilt der Dank heute insbesondere den vielen Mitstreitern in der bildungspolitischen Landschaft, die alle gewiss ihren Anteil an diesem Doppelhaushalt haben und sich in ihrer jeweiligen Rolle kritisch für mehr Investitionen in Bildung eingesetzt haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war mir offensichtlich zu Recht sicher, Herr Güngör, dass Sie in Ihrem Wortbeitrag zu den Haushalten 2018 und 2019 prominent insbesondere die zusätzlichen rund 120 beziehungsweise rund 150 Millionen Euro für Bildung und Kinder hervorheben würden. In der