Protocol of the Session on September 21, 2017

Frau Linnert hat hier einen Punkt angesprochen, der mir wirklich wichtig ist! Sie hat nämlich gesagt, lasst uns einmal in Ruhe nicht nur über die Konzentrationspolitik im Bankensektor und über das, was nur marktmäßig läuft sprechen, sondern auch über das, was politisch von den Regulierenden gewollt ist. Das ist keine abgeschlossene Geschichte, Herr Eckhoff. Das ist

eine Sache, die unsere Sparkassen betrifft, es ist eine Sache, die unsere Volksbanken betrifft.

Darüber sollten wir sprechen, und wir sollten die Anregung von Frau Linnert aufgreifen! - Ich danke Ihnen!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aktuelle Stunde ist geschlossen.

Konsensliste Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 18. September 2017

Die Beratung ist eröffnet. - Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Konsensliste seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Konsensliste zu.

(Einstimmig)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 25 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer 13 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Öffentlichkeitsfahndungen der Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Öffentlichkeitsfahndungen unter Verwendung von Abbildungen wie Fotos, Videofilmen oder Phantombildern gemäß Paragraf 131 b Absatz 1 Strafprozessordnung wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 30. August 2017 von den Staatsanwaltschaften im Land Bremen beantragt, und in

Landtag 3841 50. Sitzung/21.09.17

wie vielen Fällen gaben die zuständigen Amtsgerichte diesen Anträgen statt - bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen -?

Zweitens: Wie lange hat es im unter Frage eins genannten Zeitraum durchschnittlich gedauert, bis die Gerichte über die von den Staatsanwaltschaften gestellten Anträge auf Genehmigung einer Öffentlichkeitsfahndung entschieden hatten, und wie lange war die maximale Wartezeit?

Drittens: Was hat der Senat insbesondere organisatorisch getan, um die Zeitspanne zwischen der Beantragung einer Öffentlichkeitsfahndung und deren Genehmigung durch die Amtsgerichte zu verringern?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Zahl der von der Staatsanwaltschaft Bremen beantragten und von den Gerichten des Landes Bremen angeordneten Öffentlichkeitsfahndungen wird nicht statistisch erfasst. Eine Beantwortung der Frage würde eine Einzelauswertung sämtlicher bei der Staatsanwaltschaft Bremen und der Zweigstelle Bremerhaven eingegangenen Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist mit einem vertretbaren personellen Verwaltungsaufwand nicht zu leisten.

Zu Frage zwei: Die Laufzeiten werden nicht statistisch erfasst. In aller Regel ergeht der für eine Öffentlichkeitsfahndung erforderliche Gerichtsbeschluss spätestens am Tag nach der Beantragung durch die Staatsanwaltschaft.

Zu Frage drei: In vielen Fällen kann das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung aus ermittlungstaktischen Gründen nicht schon unmittelbar nach der Tat oder gar nicht gestellt werden. Über Anträge der Staatsanwaltschaft entscheiden die Gerichte in aller Regel unverzüglich, sodass organisatorische Maßnahmen nicht angezeigt sind. - Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wenn eine Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt wird, erfolgt diese ja auch in der Regel in den örtlichen Zeitungen in Bremen und Bremerhaven. Wenn man aufmerksamer Leser der „Nordsee-Zeitung“ in Bremerhaven und auch des „Weser-Kurier“ in Bremen ist oder auch „buten un binnen“ schaut, wird man zur Kenntnis genommen haben, wenn

man sich zurückerinnert, dass es in Bremen und Bremerhaven vielleicht 20 bis 25 Öffentlichkeitsfahndungen insgesamt gegeben hat. Warum ist es Ihnen nicht möglich, diese speziellen Fälle herauszufiltern und mir hier eine entsprechende Antwort zu geben?

Die Staatsanwaltschaft geht nach vorsichtiger Schätzung ebenfalls davon aus, dass es ungefähr 20 Fälle gibt. Es wird aber eben nicht genau protokolliert, in wie vielen Fällen es entsprechende Vorüberlegungen der Ermittlungsbehörden gab, in wie vielen Fällen dann entsprechende Anträge gestellt worden sind und in welchem Umfang diese Anträge dann auch entsprechend vom Gericht erlassen wurden.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Zenner! - Bitte sehr!

Mich würde erstens interessieren, wie die Fahndungsmaßnahmen von der Bevölkerung angenommen werden, ob sie an dieser Fahndung teilnehmen, und zweitens, in wie vielen Fällen diese öffentlichen Fahndungen erfolgreich waren. Sie haben hier zwar kein detailliertes Zahlenmaterial, aber können Sie vielleicht prozentual sagen, ob durch die öffentliche Fahndung mehr als die Hälfte der beschuldigten, der verdächtigten Täter wirklich gefasst werden konnten, oder waren die Maßnahmen jeweils erfolglos?

Man muss sich vor Augen halten, dass die Hürden für öffentliche Fahndungen verhältnismäßig hoch sind, sie sind in der Strafprozessordnung entsprechend geregelt. Letzten Endes ist eine öffentliche Fahndung dann als letztes Mittel einsetzbar, wenn andere Formen der Ermittlung des Aufenthalts erheblich weniger Erfolg versprechen oder wesentlich erschwert wären. Insofern deutet die Tatsache, dass dann als letztes Mittel zu einer Öffentlichkeitsfahndung gegriffen wird, schon darauf hin, dass im Vorfeld eine ermittlungstaktische Bewertung vorgenommen werden muss, die alle weiteren Themen, die da vorgelagert waren, dann als nicht zielführend angesehen hat und dann sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Gerichte davon ausgehen, mit dieser Öffentlichkeitsfahndung zu einem Ergebnis kommen zu können.

In wie vielen Fällen die Öffentlichkeitsfahndung dann am Ende auch wirklich konkret zu einem Ergebnis geführt hat, kann ich Ihnen hier nicht beantworten. Vielleicht besteht die Möglichkeit, einmal mit der Staatsanwaltschaft im Rechtsausschuss anhand von Modellfällen darüber zu sprechen, in welchen Fällen man sich zu einer Öffentlichkeitsfahndung entschieden hat und in

Landtag 3842 50. Sitzung/21.09.17

welchen Fällen man sich möglicherweise auch bewusst dagegen entschieden hat und dann mit anderen Mitteln zum Erfolg gekommen ist; dies, um dann auch einen tieferen Einblick zu bekommen, an welchen Hürden es dann zum Teil auch scheitert.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Der zweite Teil meiner Frage wurde nicht beantwortet. Können Sie etwas dazu sagen, wann diese Öffentlichkeitsfahndungen auch zum Erfolg geführt haben? Es ist ja die letzte Möglichkeit, um vielleicht doch noch an den Täter heranzukommen. Die Frage ist dann: Hat das funktioniert?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele im Land Bremen lebende Ausländer aus anderen EU-Staaten erhalten Kindergeld, für wie viele Kinder dieses Personenkreises wird die Leistung insgesamt gewährt, und wie viele dieser Kinder leben nicht in Deutschland - bitte nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven unterteilen -?

Zweitens: Aus welchen EU-Mitgliedsstaaten kommen die ausländischen Bezieher von Kindergeld im Land Bremen, und wie hat sich deren Zahl im Zeitraum zwischen 2010 und 2016 entwickelt - bitte die fünf wichtigsten Herkunftsländer aufführen -?

Drittens: In wie vielen Fällen haben im Land Bremen lebende EU-Bürger zwischen 2010 und 2015 missbräuchlich Kindergeld beantragt, welcher finanzielle Schaden ist dabei entstanden, und in wie vielen solcher Fälle ermittelt die Staatsanwaltschaft aktuell - bitte getrennt nach Jahren ausweisen -?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: