Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Familienkassen in Deutschland sind eine eigenständige Organisationseinheit innerhalb der Bundesagentur für Arbeit und unterliegen fach- und rechtsaufsichtlich dem Bundesministerium für Finanzen. Die Länder - und somit auch der Senat - haben in Angelegenheiten der Familienkassen keine Zuständigkeit. Auch sind die Familienkassen nicht der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet und somit auch dem Einfluss des Verwaltungsrates beziehungsweise der Verwaltungsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit auf regionaler Ebene entzogen.
In der Stadtgemeinde Bremen beziehen mit Stand vom 29. August 2017 3 689 EU-Bürger Kindergeld für 5 994 Kinder. Davon leben 364 Kinder nicht in Deutschland. In der Stadtgemeinde Bremerhaven beziehen mit Stand vom selben Tag 1 387 EU-Bürger Kindergeld für 2 586 Kinder. Davon leben 175 Kinder nicht in Deutschland.
Zu Frage zwei: Im Land Bremen kamen die meisten nicht deutschen Personen im Kindergeldbezug aus den EU-Mitgliedstaaten Polen, Bulgarien, Portugal, Griechenland und Italien. Im nachgefragten Zeitraum sind Kindergeldzahlungen an polnische Staatsangehörige von 889 auf 1 513 Fälle gestiegen, an bulgarische Staatsangehörige von 172 auf 1 184. Die Kindergeldzahlungen an portugiesische Staatsangehörige sind von 444 auf 423 gesunken. Gestiegen ist die Zahl der Fälle an griechische Staatsangehörige von 153 auf 320 und an italienische Staatsangehörige von 173 auf 228.
Zu Frage drei: Die Bundesagentur, Familienkasse - Direktion -, hat mitgeteilt, dass zu dieser Frage die Bereitstellung einer Auswertung nicht möglich ist. Auf Anfrage des Senators für Justiz und Verfassung teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass die Zahl der missbräuchlichen Kindergeldanträge nicht dargestellt werden kann, weil die amtlichen Statistiken die Merkmale „EU-Bürger“ und „missbräuchliche Kindergeldanträge“ nicht kennen. Daher müssten sämtliche wegen Betrugs geführten Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden, was angesichts des damit verbundenen Aufwands nicht zu leisten ist. - Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Wirtschaftsbremse Umweltsenator - ist das Verkehrsressort besser beim Wirtschaftssenator aufgehoben?“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Welche Ursachen hat das derzeitige Chaos beim Verkehrssenator rund um die Genehmigung von Schwerlasttransporten?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass das Thema Verkehr in anderen Bundesländern nur noch in Berlin beim Umweltsenator, in vielen Fällen aber beim Wirtschaftssenator beziehungsweise Wirtschaftsminister angesiedelt ist?
Drittens: Inwieweit hält der Senat es für sinnvoll, zukünftig die Zuständigkeit für Verkehr beim Senator für Wirtschaft anzusiedeln, um die Verkehrspolitik neu aufzustellen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Seit Mai ist eine sprunghafte Zunahme an Anträgen und Anhörungsverfahren zu verzeichnen. Dieser plötzliche Anstieg betraf nicht nur Bremen, sondern auch fast alle anderen Bundesländer. Hierzu fand Anfang August gemeinsam mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ein runder Tisch mit Vertretern des Speditionsgewerbes statt, bei dem die Probleme der Wirtschaft und deren Erwartungshaltungen erörtert wurden. Es wurden seitens des Verkehrssenators Schritte hin zu einer Verkürzung der Bearbeitungsdauer auf zwei Wochen bis Ende November 2017 als Ziel zugesagt. Die personalwirtschaftlichen Maßnahmen hierfür sind in der Umsetzung.
Für die Umsetzungsschritte ist ein sehr enges Monitoring eingerichtet worden. Mitte November wird bei einem weiteren Termin mit dem Speditionsgewerbe erörtert, wie diese und weitere Maßnahmen sich bewährt haben.
Zu Frage zwei: Der Senat stellt fest, dass in acht Bundesländern - Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - das Verkehrsressort nicht gemeinsam mit Wirtschaft in einem Ressort ist. In der Geschäftsverteilung des Senats der Freien Hansestadt Bremen ist darüber hinaus festgelegt, dass die Zuständigkeit für die Fragen der Hafenhinterlandverkehre beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen liegt. Es ist nicht Aufgabe des Senats, den Ressortzuschnitt anderer Bundesländer zu bewerten.
Zu Frage drei: Der bestehende Ressortzuschnitt im Bremer Senat hat sich bewährt. Der Senat sieht daher weder die Notwendigkeit, seine Verkehrspolitik neu auszurichten, noch den Ressortzuschnitt zu ändern. - Soweit die Antwort des Senats!
Sie sagten ja, es bestünde kein Chaos, aber wenn man sieben Wochen auf Genehmigungen wartet, dann finde ich das schon ein bisschen schwierig. Wenn Sie aber sagen, ab November sollte man nur noch zwei Wochen warten, würde mich interessieren, ob Sie das mit mehr Personal erreichen wollen oder wie Sie sich das vorstellen.
Wir hatten ja diese Anhörung, wir haben eine Reihe von Maßnahmen vereinbart. Zum einen haben wir das Personal in diesem Bereich ja schon in den letzten Jahren von drei auf gut sieben Vollzeitäquivalente erhöht, also seit 2012, als wir schon einmal die Schwierigkeiten hatten. Wir waren durch diese Personalverstärkung dann ja fast fünf Jahre lang das Bundesland mit den kürzesten Bearbeitungszeiten. In diesem Frühjahr wurden wir ab Mai durch einen sprunghaften Anstieg der wöchentlich eingehenden Anträge um rund 40 Prozent tatsächlich überrollt. Das hing auch zusammen mit einer vom Bund geänderten Verordnung, nach der man nicht mehr wie in der Vergangenheit zehn Fahrzeugkombinationen, sondern nur noch fünf auf einen Antrag schreiben konnte. Das hat in allen Bundesländern dazu geführt, dass sich diese Bearbeitungszeiten deutlich verlängert haben.
In Ländern wie Bayern zum Beispiel, das immer gelobt wird, betrugen die Bearbeitungszeiten vier bis fünf Wochen - also auch nicht die zwischen den Bundesländern eigentlich vereinbarten zwei Wochen -, und ich habe auch offen eingeräumt und sage das auch hier, es ist nicht
gut, dass es bei uns inzwischen so lange gedauert hat. Das wollen wir ändern, und das machen wir auch gerade. Wir haben es schon geschafft, die Kurve wieder nach unten zu bewegen, das heißt, wir sind jetzt dabei, die Bearbeitungszeiten abzubauen, unter anderem dadurch, dass wir das Personal noch einmal nahezu verdoppelt haben.
Wir haben in dem Bereich jetzt bis zu zwölf Personen eingesetzt, diese müssen wir schulen, und das dauert ein paar Wochen, weil sie technische Detailkenntnisse brauchen. Außerdem haben wir in der Vergangenheit auch eine Reihe von Regelungen gelockert, um auch dem Logistikgewerbe entgegenzukommen, zum Beispiel, indem wir bei Terminen von Schiffen großzügigere Transportfenster gewähren für den Fall, dass sich irgendwo anders etwas ein wenig verschiebt.
Wenn Sie sagen, die Regelungen wurden dahin gehend geändert, dass man nur noch fünf anstatt zehn Fahrzeugkombinationen auf einen Antrag schreiben darf: Worin ist denn das begründet, und vor allen Dingen, warum kann man das denn nicht wieder ändern, wenn es keinen Sinn ergibt?
Das stammt vom Bundesverkehrsministerium, und die Bundesländer haben gemeinschaftlich dagegen argumentiert. Es gibt im Moment eine unterschiedliche Vollzugspraxis in den verschiedenen Bundesländern, das bedeutet, es gibt Bundesländer, die diesen Erlass ignorieren, und es gibt Bundesländer, die ihm folgen. Das macht die Verhältnisse noch komplizierter. Wir werden auch künftig über die Verkehrsministerkonferenz und andere Wege versuchen - es gibt auch Fachgespräche auf Arbeitsebene, bei denen man sich austauscht -, dies wieder in den früheren Zustand zurückzuversetzen.
Die vierte Anfrage trägt den Titel „Bremisches Kompetenzzentrum Salafismus/Islamismus/ Terrorismus“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Zenner, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Vorprüfungen - auch wegen möglicher entsprechender Einrichtungen in anderen Ländern - und Maßnahmen hat der Senat für die Errichtung des angekündigten Zentrums unternommen?
Zweitens: Mit wie vielen Personen soll das Zentrum ausgestattet werden, mit welchen Aufgabenfeldern, bei welcher Qualifikation beziehungsweise Erfahrung, und wurden bereits entsprechende Auswahlschritte eingeleitet?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Fragen eins bis drei werden zusammen beantwortet. Seit Ende 2016 erarbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ein Konzept für ein Netzwerk zur Extremismusprävention und Deradikalisierung für den Phänomenbereich Islamismus/Salafismus. Der Auftrag umfasst auch eine Bestandsaufnahme der Angebote sowie die Prüfung und Überarbeitung der Strukturen, Abläufe und Angebote im Land Bremen und die Auswertung der Expertise und Erfahrungen der anderen Bundesländer.
Es bestehen intensive Kontakte zum Bund und zu den anderen Ländern, die für eine gute Zusammenarbeit und einen fachlichen Austausch mit den Kompetenzzentren und Beratungsstellen der anderen Bundesländer genutzt werden. Die Erfahrungen der Kompetenzzentren anderer Bundesländer fließen somit in das bremische Konzept mit ein. Ein besonders intensiver Austausch besteht mit den Kompetenzzentren der Länder Hamburg, Berlin, Bayern, BadenWürttemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesamt für Migration als der federführenden Behörde auf Bundesebene für die Beratungsarbeit.
Der Senat hat am 12. September 2017 im Rahmen der Beschlussfassung über das Handlungskonzept „sichere und saubere Stadt“ sowohl der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Islamismusprävention und Deradikalisierung“ sowie einer Forschungsstelle zur wissenschaftlichen Untersuchung des Phänomenbereichs Salafismus und Islamismus grundsätzlich zugestimmt. Beide Einrichtungen sollen in der Auf
bauphase eng zusammenarbeiten und zunächst mit jeweils einer Vollzeitstelle ausgestattet werden. Angestrebt wird, die Forschungsstelle zu einem länderübergreifenden Kooperationsprojekt auszubauen. Über die Umsetzungskonzeption und die Ausschreibungen wird in den kommenden Wochen entschieden werden. - Soweit die Antwort des Senats!
Sie hatten ja gesagt, es gebe Kooperationen mit anderen Ländern, und Sie haben auch viele Länder aufgezählt. Man kann dann doch davon ausgehen, dass es dort schon entsprechende Kompetenzzentren gibt. Könnte es jetzt nicht nahe liegen, das, was in anderen Ländern offenbar schon über einen längeren Zeitraum eingerichtet wurde, dann auch entsprechend für Bremen zu übernehmen oder abzubilden, oder würde es nicht sogar ausreichen, für Bremen darauf zu verzichten und sich dann in einem kleineren Rahmen auf die Kooperation mit diesen anderen Ländern zu beschränken?
Letzteres glaube ich nicht, Herr Zenner! Sie wissen, dass wir in Bremen eine erhebliche Belastung mit dem Phänomenbereich Islamismus/Salafismus haben. Ich glaube, es wäre nicht damit getan, wenn wir Bayern bitten würden, sich unseres Problems anzunehmen,
sondern ich glaube, wir stehen schon selbst in der Pflicht, uns damit auseinanderzusetzen. Ich glaube, dass insbesondere Präventionsangebote nicht aus der Ferne, sondern aus der Nähe aufgelegt werden müssen, das heißt, wir brauchen hier eigene Kompetenzen.