sodass wir Leute, bei denen wir davon ausgehen müssen, das eine akute Fremd- und Eigengefährdung besteht, aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass sie aus religiöser oder ideologischer Verblendung und Fanatismus einen Terroranschlag begehen, nach dem PsychKG auch gegen ihren Willen geschlossen in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen können. – Vielen Dank!
(Beifall LKR – Abg. Frau Dr. Kappert-Gonther [Bündnis 90/Die Grünen]: Was ist denn das für eine Diskussion? Eine völlige Verkehrung der Debatte!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es besteht Einvernehmen darüber, dass man gegen islamistische Gefährder alle möglichen und vernünftigen Mittel einsetzt. Ich will noch einmal ganz kurz sagen, welche Mittel es sind.
Ich glaube, die Fußfessel wird deutlich überschätzt. Wir führen ja hier im Moment eine isolierte Diskussion nur zu der Fußfessel. Die Maßnahmen, die man gegen islamistische Gefährder ergreift, sind Strafverfolgung,
Haft und Aufenthaltsbeendigung. Nach der Haft geht es im Prinzip um mögliche Mittel wie die Fußfessel, mit der man den Aufenthalt feststellen kann, die Überwachung durch den Verfassungsschutz und durch Nachrichtendienste sowie die Informationserhebung. Das sind die zur Verfügung stehenden Mittel. In diesem Rahmen muss man die Fußfessel diskutieren.
Das, was Sie mit Ihrem Antrag hier zur Diskussion stellen, haben wir bereits getan. Die von Ihnen geforderten Initiativen haben wir bereits ergriffen. In der Justizministerkonferenz habe ich natürlich auch die Erweiterung um das Mittel der Fußfessel, soweit noch sehr geringe Handlungsmöglichkeiten vorhanden gewesen sind, vertreten. Das ist mit großer Mehrheit beschlossen worden. Wir haben das auch im Rechtsausschuss des Bundesrates vertreten, das wird kommen. Es wird zu einer Ergänzung des Paragrafen 68 b Strafgesetzbuch kommen, in dem es um die Führungsaufsicht geht. In dem Rahmen wird es eine leichte Erweiterung geben, soweit man es machen kann.
Das BKA-Gesetz wird geändert werden, es steht unmittelbar vor der Beschlussfassung. Sie fordern uns hier zu etwas auf, was wir bereits getan haben und was im eigentlichen Sinn als erledigt anzusehen ist. Jetzt geht es darum, die Regelungen des BKA-Gesetzes auf der Landesebene umzusetzen. Deshalb ist es auch vernünftig – das ist ein logischer Schritt, Sie brauchen uns dazu nicht aufzufordern, und deshalb ist der Antrag gar nicht notwendig –, zunächst die Regelungen des BKA-Gesetzes abzuwarten, weil man sie kennen muss, um sie im Polizeigesetz umsetzen zu können.
Jetzt geht es aber erst richtig los – leider haben Sie nicht an der Beratung im Rechtsausschuss des Bundesrats teilgenommen –, denn auch dort ist die Frage gestellt worden: Wie gehe ich mit Menschen um, die noch gar keine Straftat begangen haben? In Ihrem Antrag steht, es gehe um den präventiv polizeilichen Bereich. Genau! Man muss jetzt schauen, in welchem Bereich man mit verlässlichen rechtsstaatlichen Kriterien Tatbestandsvoraussetzungen dafür schaffen kann, dass dieses Mittel eingesetzt werden darf. Dieses Mittel ist im massiven Umfang grundrechtseinschränkend. Es muss im Polizeigesetz untergebracht werden, und es muss geprüft werden, ob das überhaupt möglich ist. Das ist sehr, sehr schwierig, das ist sehr grundrechtsrelevant, und es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Das bedeutet, die Maßnahme muss geeignet sein, sie muss erforderlich sein, und sie muss im engeren Sinne angemessen sein. Ich bin sehr gespannt auf die Diskussion, die wir führen werden, denn die Regelung muss ja auch verfassungsrechtlich Bestand haben. Mir gefällt nicht, wenn wir dieses Mittel überschätzen und so tun, als ob wir ein allgemeines Lösungsmittel hätten.
Das ist, glaube ich, falsch, sondern wir müssen sehr spezifisch schauen. Wenn wir etwas ergänzen können, dann tun wir das, aber sie ist kein Allheilmittel.
Ich will noch einen Punkt ansprechen. Herr Hinners, bei Ihnen ging es auch darum, ob man die Arbeit der Polizei mit dem Mittel der Fußfessel vereinfachen kann. Damit sind die anderen beiden Bereiche angesprochen, die ich genannt habe, nämlich die Überwachung von Gefährdern und die Frage der Informationserhebung durch die Dienste. Ich glaube, mit dem Mittel der Fußfessel könnte man die Polizeiarbeit minimal erleichtern, weil man dann weiß, wo sich die Leute aufhalten, aber das ist es auch. Ich glaube, die Observation von Gefährdern wird nicht vermeidbar sein, wenn man wirkliche Gefährder hat. Es wird auch um die Informationserhebung gehen, auch in diesem Bereich muss eine Menge passieren.
Das Sicherheitskonzept, das die Senatoren für Inneres und Justiz vorgelegt haben, sieht im Bereich des Verfassungsschutzes 20 Stellen vor. Wir werden nicht darum herumkommen, die Gefährder konkret zu überwachen, und dazu wird auch Personal erforderlich sein.
Ich denke, dass die Diskussion mit Augenmaß geführt werden muss. Wir werden bei der Novellierung des Polizeigesetzes sehen, wie der Rahmen gesteckt ist, und dann wird man das im Einzelnen abwägen müssen. Mich stört, wenn man die Fußfessel überschätzt.
Ich glaube, niemand sollte hier einen Zweifel daran haben, dass man alles das, was man tun kann, um die Gefährdung zu minimieren, auch tun wird, wenn es in einem vernünftigen rechtlichen Rahmen stattfindet. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/320 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 19/986, Kenntnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die Sitzung des heutigen Tages schließe, möchte ich Herrn Staatsrat Professor Stauch – Herr Tschöpe und Frau Kollegin Dogan haben es ja schon teilweise heute im Laufe des Tages getan – offiziell verabschieden.
Sehr geehrter Herr Staatsrat Professor Stauch, es war Ihr letzter Redebeitrag heute hier im Hause der Bremischen Bürgerschaft. Wir kennen Sie ja über die vielen Jahre als Staatsrat, aber Sie hatten auch eine lange juristische Karriere, bevor Sie in die Politik eingestiegen sind: Sie waren Verwaltungsrichter – Sie waren Richter am Verwaltungsgericht –, Sie waren Präsident des Verwaltungsgerichts, Präsident des Oberverwaltungsgerichts und sogar Vizepräsident des Staatsgerichtshofs, bis Sie dann 2008 in die Politik einstiegen und Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung wurden.
Sehr geehrter Herr Professor Stauch, was viele sicher nicht wissen: Sie haben wesentliche Urteile mitgestaltet, die das Land Bremen vorangebracht haben. Ich erinnere mich noch sehr gut, als ich im Beirat Hemelingen war, gab es 1980 die Klage der Anwohner gegen die Ansiedlung von Daimler-Benz, und am 20. Dezember 1980 gab es ein wegweisendes Urteil, das die Ansiedlung von Daimler-Benz dann sanktionierte. Wenn das Urteil anders ausgefallen wäre, hätten wir heute das Werk nicht in den Grenzen. Sie haben aber auch wesentlich an den Urteilen beim CT 4 in Bremerhaven mitgewirkt, auch zugunsten des Standorts Bremerhaven, also, Sie haben in dem Gericht wegweisende Beschlüsse mit vorangebracht.
Ich erinnere mich auch noch, dass die Leute für die Verkehrspolitik bei der Ansiedlung von Daimler-Benz klagten, es gab da keine Verkehrslösung, die kam dann ja auch erst 20 Jahre später durch den Tunnel.
Aber Sie haben natürlich als Beamter des öffentlichen Dienstes nicht nur Geld ausgegeben, Sie haben auch Geld eingebracht für das Bundesland Bremen, denn Sie waren wesentlich beteiligt an den Klagen in Karlsruhe – Herr Eckhoff nickt leicht, jetzt muss man
weit in die Vergangenheit zurückgehen –, die wir dort bestanden haben, damals noch mit Senator Grobecker und Bürgermeister Wedemeier, das erste Urteil, als wir 9,5 Milliarden Euro bekommen haben, die zweite Tranche mit 5,5 Milliarden Euro. Also, Sie haben damals an wesentlichen Urteilen mitgewirkt, denn Sie waren ebenfalls beim Finanzressort beschäftigt. Sie hatten eine lange und sehr erfolgreiche Karriere als Jurist und als Politiker.
Sie haben uns, das will ich auch ganz deutlich sagen, zu vielfältigen Themen hier im Parlament Rede und Antwort gestanden; fachlich mit hoher Kompetenz, engagiert, brillant in der Darstellung hoch komplizierter juristischer Fragestellungen, aber auch im Bereich der Arbeitspolitik, die Sie bis 2015 als Staatsrat mit verantwortet haben. Wir haben als Abgeordnete wahrgenommen, dass Sie mit großer Ernsthaftigkeit dem ersten Verfassungsorgan, nämlich dem Parlament, die Politik Ihres Ressorts begründet haben. Wir haben auch wahrgenommen, dass Sie mit großer Freude, sogar manchmal mit Empathie die Fragen der Abgeordneten in der parlamentarischen Fragestunde beantwortet haben, wie Sie es heute Morgen wieder einmal in einer großartigen Art und Weise getan haben. Dafür gebührt Ihnen, sehr geehrter Herr Staatsrat Professor Stauch, unser aller Dank!
Sie sind diesem Haus immer mit großem Respekt begegnet, und ich wünsche Ihnen – ich glaube, das darf ich im Namen aller Abgeordneten sagen – für Ihren weiteren Lebensweg, für die andere Hälfte oder das, was jetzt kommt, alles erdenklich Gute! Alles Gute, Herr Professor Staatsrat Stauch!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich! Jetzt stehen hoffentlich auch für Sie die Osterferien vor der Tür. Ich wünsche Ihnen jedenfalls einige Tage der Entschleunigung, der Erholung, damit wir nach der Osterpause wieder vehement für die besten Ziele in der Politik streiten können. – Herzlichen Dank!