Protocol of the Session on March 9, 2017

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung und Gestaltung des Sexualkundeunterrichts. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tassis, AfD.

Bitte, Herr Tassis!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie hat sich die Sexualpädagogik in den Jahrgangsstufen eins bis sechs in den letzten zwanzig Jahren in den Lehrplänen aller betreffenden Fächer schwerpunktmäßig entwickelt, wurde insbesondere der Fächerkanon ausgeweitet und wurden neue Aspekte aufgenommen?

Zweitens: Welche Lehrmaterialien werden aktuell konkret empfohlen (Literaturangaben, Links und so weiter) für den Sachkundeunterricht in den Jahrgangs stufen eins bis sechs?

Drittens: Wie werden sexualpädagogisch folgende Punkte in der Jahrgangsstufe drei/vier umgesetzt im Sachkundeunterricht (in der Dokumentation der Wis senschaftlichen Dienste des Bundestages WD 8-3000 071/16, Seiten sieben bis neun vom 31. Oktober 2016 dargelegt): die Darstellung „hetero- und homosexueller Lebensweisen“ und der „kulturell unterschiedlichen Vorstellungen über Intimität im Familienleben“?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat den entsprechenden Paragrafen 11 des Bremischen Schulgesetzes 2014 neu gefasst: Sexualerziehung ist nach verbindlichen Standards der Senatorin für Kinder und Bildung zu unterrichten. Die Erziehungs berechtigten sind über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung ihrer Kinder jeweils rechtzeitig und umfassend zu informieren. Sexualerziehung wird fächerübergreifend unterrichtet. Sie ist dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen verpflichtet. Sie hat auch der Diskriminierung auf grund sexueller Orientierung oder Identität entge genzuwirken.

Die bremischen Bildungspläne berücksichtigen in Didaktik und Fachlichkeit den Stand der Wissen

schaft, um eine zeitgemäße Behandlung von Themen im Unterricht zu gewährleisten, so auch in Bezug auf den Sexualkundeunterricht. Mit der Verfügung 59/2013 zur schulischen Sexualerziehung wurde der Leitfaden zur Sexualerziehung durch einen konse quent fächerübergreifenden Ansatz abgelöst, der nach den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgeschlagenen Aspekten den Beitrag der einzelnen Fächer zur Sexualerziehung darstellt.

Nach den Vorgaben zur allgemeinen Gestaltung des Schullebens und der Bildungs- und Erziehungsziele im Bremischen Schulgesetz leistet Schule ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Zielvorstellung des Respekts und des Schutzes der Vielfalt der Lebensweisen und sexuellen Identitäten. Die Grundsätze des Allgemei nen Gleichbehandlungsgesetzes von 2006 werden damit umgesetzt. Sie verpflichten den Senat, diesen Aspekt verstärkt in der schulischen Sexualerziehung aufzunehmen.

Zu Frage zwei: In der Verfügung zur schulischen Se xualerziehung werden die Schulen auf die Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hingewiesen, des Weiteren auf die entsprechenden Beratungsstellen in der Freien Hansestadt Bremen. Der Senat gibt keine weiteren Empfehlungen für die einzelnen Fächer der schulischen Sexualerziehung.

Zu Frage drei: Die beiden angefragten Themenbe reiche „hetero- und homosexueller Lebensweisen“ und „kulturell unterschiedliche Vorstellungen über Intimität im Familienleben“ sind im Bildungsplan Sachunterricht der Dimension „sozial- und gesell schaftsbezogenes Lernen“ zugeordnet. In dieser Dimension setzen sich die Kinder mit verschiedenen Formen gesellschaftlich bedingter Ungleichheit wie auch den Geschlechterverhältnissen auseinander und beschäftigen sich mit Rollenerwartungen und Klischees. Der Unterricht fördert die Fähigkeit der Kinder, sich ein eigenes Urteil zu bilden und zu ver treten. Ziel des sozial- und gesellschaftsbezogenen Lernens ist die Förderung von Empathie und die Anbahnung einer Haltung der Neugier, des Respekts und der Toleranz gegenüber dem anderen. Dabei geht es inhaltlich auch um den Umgang mit Vorurteilen und das Hinterfragen stereotyper Alltagsvorstellun gen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Tassis [AfD]: Nein, danke!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne die Klasse BP 1603 der All gemeinen Berufsbildenden Schule Bremen.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Leih- und Zeit arbeit in den Städten Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Tassis, AfD.

Bitte, Herr Abgeordneter!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie hat sich das prozentuale Verhältnis der Arbeitnehmer in Leih- und Zeitarbeitsverhältnissen jeweils in den Städten Bremen und Bremerhaven in den letzten zehn Jahren in Bezug zur Gesamtbe schäftigtenzahl entwickelt?

Zweitens: Welche Berufsgruppen sind aktuell be sonders von solchen Beschäftigungsverhältnissen in Bremen und Bremerhaven betroffen?

Drittens: Wie steht das Land Bremen mit dem unter Ziffer 1 ermittelten Verhältnisses – möglichst von 2015 – im Ranking mit den aktuellen Zahlen der anderen 15 Bundesländer?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Der Anteil der sozialversicherungs pflichtig Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlas sung an allen sozialversicherungspflichtig Beschäf tigten ist in der Stadt Bremen zwischen 2007 und 2016 von 2,4 Prozent auf 4,8 Prozent angestiegen. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäf tigten in der Arbeitnehmerüberlassung an allen so zialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in der Stadt Bremerhaven zwischen 2007 und 2016 bei 3,8 Prozent unverändert geblieben. Zu Frage zwei: In der Stadt Bremen sind vor allem die Berufsgruppen Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag und Metallbearbeitung betroffen. In der Stadt Bremerhaven sind vor allem die Berufsgrup pen Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag sowie Metallbau und Schweißtechnik betroffen. Zu Frage drei: Im Vergleich zu den anderen 15 Bun desländern wies das Land Bremen mit 4,5 Prozent im Jahr 2015 den höchsten Anteil auf. Die in Frage eins ermittelten Verhältnisse stellen sich in einem Ranking wie folgt dar: Bremen 4,5 Prozent, Thüringen 4,1 Prozent, Sachsen 3,4 Prozent, Saarland 3,3 Prozent, Hamburg 3,0 Prozent, Niedersachsen 3,0 Prozent, Sachsen-Anhalt 3,0 Prozent, Nordrhein-Westfalen 2,9 Prozent, Baden-Württemberg 2,4 Prozent, Bay ern 2,4 Prozent, Rheinland-Pfalz 2,4 Prozent, Berlin 2,3 Prozent, Hessen 2,3 Prozent, Brandenburg 2,1 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 1,9 Prozent, Schleswig-Holstein 1,9 Prozent. – Soweit die zah lenlastige Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Iden titätsfeststellung von Flüchtlingen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Welche Maßnahmen werden in Bremen und Bremer haven ergriffen, um die echte Identität, einschließlich des wahren Alters, von Flüchtlingen festzustellen?

Inwieweit werden dabei Informationen zwischen Ins titutionen und Behörden in Deutschland und Europa beziehungsweise den vermutlichen Herkunftsländern ausgetauscht?

In wie vielen Fällen wurde im Land Bremen in den Jahren 2015 und 2016 die Möglichkeit genutzt, über das Auslesen von Handydaten der Betroffenen deren Identität feststellen zu können?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen eins und zwei: Maßnahmen zur Identi tätserfassung von Asylsuchenden werden in der Freien Hansestadt Bremen in der Zentralen Aufnahmestelle, ZASt, durchgeführt. Personen, die erstmalig bei der Ausländerbehörde in Bremen oder Bremerhaven ein Asylgesuch stellen, werden an die ZASt weitergeleitet.

Die Asylsuchenden werden unmittelbar nach ihrer Ankunft durch die ZASt im Ankunftszentrum elek tronisch registriert. Mittels sogenannten Persona lisierungsinfrastrukturkomponenten, PIK, werden Fingerabdrücke genommen und überprüft, ob zu der Person bereits ein Datensatz existiert. Die PIK verfügen über Schnittstellen zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betriebenen Systemen MARiS und EASY, zu dem vom Bundesverwaltungs amt betriebenen Ausländerzentralregister und zu dem vom Bundeskriminalamt betriebenen System AFIS-A/Fast-ID. Damit werden Mehrfachregistrie rungen verhindert.

Vorgelegte Ausweisdokumente werden bereits in der ZASt mittels eines Dokumentenlesegeräts auf Fälschungen oder Verfälschung geprüft. In der BAMFAußenstelle erfolgen zusätzlich eine Eurodac-Abfrage und eine weitere Prüfung der Ausweisdokumente. Verdachtsfälle werden zur eingehenderen Prüfung der BAMF-Zentrale in Nürnberg zugeleitet. In Fällen, in denen gefälschte Dokumente festgestellt werden, werden die zuständigen Ausländerbehörden sowie die örtlich zuständigen Polizeidienststellen, hier K 54 als Meldekopf für das Land Bremen, informiert.

Für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer hat die Polizei in Bremen im Rahmen eines

behördenübergreifenden Registrierungsprozesses einen zusätzlichen Standort zur erkennungsdienstli chen Behandlung in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Erstaufnahmeeinrichtung aufgebaut. Die Ju gendämter stellen bei unbegleiteten Minderjährigen durch Einsichtnahme in gegebenenfalls vorhande ne Ausweisdokumente das Alter fest. Andernfalls schätzen die Jugendämter durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme das Alter ein. Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlung werden dabei berücksichtigt. Im Falle eines Strafverfahrens können weitere Maßnahmen zur Altersfeststellung und zur Klärung der Identität getroffen werden.

Führt die Polizei Ermittlungsverfahren gegen Flücht linge, werden die erhobenen Fingerabdrücke mit dem INPOL- und Eurodac-Datenbestand abgeglichen. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt zudem ein Abgleich im europäischen Visainfor mationssystem VIS. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle aufgefundene Ausweise und sonstige Ur kunden zur Identität werden zunächst sichergestellt beziehungsweise in Verwahrung genommen. Ein VIS-Treffer führt generell dazu, dass die entspre chenden Visaunterlagen, unter anderem Kopie/Daten des vorgelegten Reisepasses, angefordert werden. In geeigneten Ermittlungsverfahren werden im Zuge der polizeilichen Rechtshilfe Personenfeststellungs verfahren in den vermutlichen Herkunftsländern durchgeführt.

Darüber hinaus werden zur Durchsetzung der Ausrei sepflicht bei einigen Herkunftsstaaten wie Marokko oder Algerien zur Klärung der Identität Fingerab drücke übersandt.

Zu Frage drei: Mobiltelefone wurden in der Stadt gemeinde Bremen in den letzten zwei Jahren nur in wenigen begründeten Einzelfällen zur Identitäts feststellung ausgelesen. Eine statistische Erhebung erfolgt nicht. In Bremerhaven gab es keinen Fall. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Haben Sie Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen im Rahmen der durchgeführten erkennungsdienstlichen Behandlung Doppeliden titäten in Deutschland beziehungsweise in Europa festgestellt worden sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dazu habe ich jetzt hier kein Da tenmaterial vorliegen.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Sie haben eben zum Schluss gesagt, dass die Auslesung von Handydaten in Bre