Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion respektieren die Belange der Sportschützen und Jäger, die sich freilich in einem strengen Rahmen bewegen müssen. Wir plädieren für ein restriktives Waffenrecht, bei dem jedoch ein angemessener Ausgleich zwischen dem Gefahrenpotenzial auf der einen Seite
und dem Interesse an einem privaten Besitz auf der anderen Seite geschaffen werden muss. Sinnvolle Maßnahmen aus dieser EU-Feuerwaffenrichtlinie, wie etwa der europaweite Datenaustausch in Form der Datenregister, klare Richtlinien zur Deaktivierung von sogenannten Doku-Waffen – wir wissen ja, dass in Paris solche Waffen eingesetzt worden sind –, aber natürlich vor allem das Bemühen bei der Bekämpfung des illegalen Marktes.
Wir begrüßen ausdrücklich, wenn es zu einer Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene kommen würde. Denn gerade wir als Deutsche haben ein herausragendes Interesse, dass die zurecht hohen Standards, die bei uns in Deutschland gelten, auch europaweit angesetzt werden würden. Jede weitere Absenkung der Standards würde automatisch auch zu einem Sicherheitsverlust bei uns in Deutschland führen. Dafür sollten wir uns auch bei den Mitgliedsstaaten einsetzen, meine Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang müssten wir natürlich auch Mittel und Wege finden, wie wir dann dieses EU-Recht bei Staaten absichern, die eben nicht zur Europäischen Union gehören. Vor dem Hintergrund der offenen Grenzen werden wir sonst dort enorme Probleme bekommen. Vollautomatische Kriegswaffen aus dem Balkangebiet sind beispielsweise zuhauf auf dem deutschen Schwarzmarkt erhältlich.
Natürlich ist der Kampf gegen die illegalen Waffen – und damit komme ich zum Schluss – und den damit umgehenden Tätern deutlich komplexer und vor allem personalintensiv. Bei uns mangelt es ja leider beim Stadtamt teilweise schon an der Wahrnehmung der Pflichtaufgaben. Deswegen wäre es auch hier angebracht, diese Gesetzesinitiative mit einer ausgewogenen Personalausstattung beim Stadtamt zu flankieren, damit die jährlichen Kontrollen auch wirklich durchgeführt werden können, meine Damen und Herren.
Zwei Sätze noch zu dem Antrag der FDP! Wir beantragen die getrennte Abstimmung. Der Ziffer drei werden wir zustimmen, weil es eine alte Forderung der CDU ist. Bei den Ziffern eins und zwei werden wir uns enthalten, weil Ihr Antrag zwar richtige Feststellungen enthält, aber ich ehrlicherweise sagen muss, dass ich den sachlichen Zusammenhang zu dem hier eigentlich interessierenden Thema Deutsches Waffenrecht nicht wirklich erkennen konnte. Sie sprechen hier von der deutschen Sicherheitsarchitektur und bedienen gleichzeitig Begriffe wie Behördenversagen, Staatsversagen im Rahmen des Attentats in Berlin.
Das sind gewiss wichtige Fragen, aber ich hätte mir gewünscht, dass Sie dazu vielleicht einen gesonderten Antrag stellen, sodass wir eine gesonderte Debatte führen können. Dann würde ich mich dazu auch eingehend einlassen, meine Damen und Herren. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Yazici ist ja deutlich charmanter als ich das sein kann.
Es ist so! Frau Steiner, ich formuliere das einmal so, Sie unterliegen ja einem Einschätzungsfehler fundamentalster Art, den man nur so erklären kann, dass Sie sich überhaupt nicht mit der Genese dieser Initiative in irgendeiner Form beschäftigt haben.
Am 12. Juni 2016 hat es den Terroranschlag und das Massaker in Orlando gegeben. Daraufhin hat die SPD-Fraktion im Juni eine parlamentarische Initiative mit der Überschrift „Der beste Freund des Massenmörders“ ergriffen. Im August hat der Senat sie beantwortet und dargestellt, dass die Waffen, die in Orlando verwendet worden sind, in modifizierter Form in Deutschland frei erhältlich sind. In der Befragung hat der Senat erklärt, dass er es nicht angemessen finde, dass solche Waffen in Deutschland frei verkäuflich seien. Er hat im August eine Bundesratsinitiative angekündigt.
Die Bundesratsinitiative ist vom Senat erarbeitet worden. Sie war auf den 20. Dezember 2016 terminiert, Beschlusslage im Senat. Im Übrigen – und das kann man im Internet ganz hervorragend nachlesen – hatte der Senat am 20. Dezember 2016 zu einer Pressekonferenz eingeladen, auf der die Bundesratsinitiative vorgestellt werden sollte. Aufgrund der Berliner Ereignisse hat der Senat sich jedoch entschieden, sich nicht mit der Bundesratsinitiative zum Waffengesetz zu befassen, sondern mit Wichtigerem. Der Senat hat sich, wie ich fand, sehr richtig und völlig nachvollziehbar entschieden.
Auf seiner nächsten Sitzung am 10. Januar 2016 hat der Senat dann die Bundesratsinitiative beschlossen. Wer aus diesem Ablauf zusammenstöpseln möchte, dass diese Bundesratsinitiative eine Antwort auf salafistischen Terror sein sollte, sein könnte oder so gemeint sei, handelt entweder ganz ahnungslos oder der organisiert alternative Fakten. Sie können sich aussuchen, was Sie gemacht haben.
Ich möchte Ihnen einmal zeigen – Herr Präsident, Sie mögen mir verzeihen, ich mache das normalerweise nicht –, über welche Waffen wir reden. Wir reden über die hier abgebildeten Waffen. Die Abbildung ist nicht ganz maßstabsgetreu, sie ist ein bisschen kleiner. Das ist eine AR-15. Eine AR-15 ist die zivile Version eines M-16. Die M-16 war das Standardgewehr der US-Armee bis weit in die Achtzigerjahre hinein, Cineasten kennen das Gewehr aus den Filmen Apocalypse Now oder Platoon.
Warum wird das AR-15 als zivil bezeichnet? Es schießt nicht automatisch, sondern Sie müssen jedes Mal den Abzug betätigen, damit Sie schießen können. Das ist die zivile Version. Es gibt Magazine mit bis zu 70 Schuss, in Deutschland sind Magazine mit zehn Schuss erlaubt, 10 Schuss mit diesem Gerät!
Um es politisch zusammenzufassen: Herr Yazici, wir können uns gern an anderer Stelle einmal über das Waffenrecht unterhalten, wie man es beispielsweise einschränken sollte. Ich vertrete eine andere Position als Sie. Ich glaube, Ihre Position ist zu liberal, aber es ist eine Position, die ich ernsthaft mit Ihnen noch einmal diskutieren möchte.
Frau Steiner, wer für den legalen Besitz solcher Waffen eintritt, der kann auch, wenn man ganz ehrlich ist, die private Zulassung von Schützenpanzern fordern, sofern sie lemon green angestrichen und mit Airbags ausgestattet sind. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem ist eigentlich nicht so viel hinzuzufügen! Frau Steiner, als ich mir Ihren Vortrag eben so angehört habe, war ich froh, dass Sie in Ihrer Fraktion nicht für Innenpolitik zuständig sind,
denn Ihre Ausführungen zur deutschen Sicherheitsarchitektur waren von keiner Sachkenntnis getrübt, um es vorsichtig auszudrücken.
Ich finde, man kann trotzdem ein paar Dinge zu dem Vorstoß des Senats sagen, die ich auch eher für kritisch halte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – das hat der Kollege Tschöpe eben schon gesagt – will der Senat die halbautomatischen kriegsähnlichen Waffen verbieten, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen beziehungsweise so konstruiert sind oder waren. Der Unterschied liegt hier im Wesentlichen
darin, ob mit der Waffe ein Dauerfeuer möglich ist oder nicht, auch das hat Herr Tschöpe schon gesagt. Er hat auch das in den USA sehr beliebte Gewehr AR-15 erwähnt. Diese Gewehre sind entsprechend gefährlich, aber nur halbautomatisch und deswegen nicht als Kriegswaffe verboten. Man muss fairerweise sagen, dass es diese Waffen in Deutschland glücklicherweise nicht in dem Umfang gibt wie in den USA oder in anderen Ländern und dass sie in den letzten Jahren in Deutschland, soweit ich weiß, nicht für Gewalttaten genutzt wurden.
Dennoch ist es unserer Meinung nach richtig, dass dieser Gesetzentwurf beziehungsweise diese Bundesratsinitiative vom Senat initiiert wird, weil ich finde, dass es überhaupt keinen Grund gibt, warum solche Waffen legal in Privathaushalten vorhanden sein sollten.
Herr Yazici, natürlich haben Sie recht, dass wir damit immer noch sehr viele illegale Waffen haben, aber die wird man ja auch nicht verbieten können.
Das ist ja eben die Krux, weil sie illegal beschafft wurden, und deswegen haben die Menschen sie auch illegal.
Trotzdem finden wir LINKEN, dass es überhaupt keinen Grund gibt, Waffen in Privathaushalten zu lagern,
Den Antrag der FDP lehnen wir ab. Auch mir geht es da wie meinem Vorredner von der CDU. Ich verstehe ihn nicht einmal. Ich verstehe nicht, warum Sie die Punkte in dem Antrag, die Herr Yazici schon genannt hatte, überhaupt gebracht haben, weil das tatsächlich überhaupt nichts mit der hier in Rede stehenden Initiative des Senats zu tun hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz: Mir ist bewusst, wie stark die Waffenlobby Einfluss nimmt, insbesondere auf die CSU
und die baden-württembergische CDU, und habe deswegen wenig Hoffnung, dass diese Bundesratsinitiative Erfolg hat. Ich finde es aber trotzdem richtig, weil ich jede Diskussion und jede Anstrengung, die wir unternehmen, um – auch legale – Waffen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, kriegswaffenähnliche halbautomatische Gewehre sind ein Hobby, oder wie durfte ich das jetzt verstehen?
Aus Sicht der GRÜNEN sind sie eben kein Hobby, sondern Innensenator Mäurer und der Senat setzen nur das fort, wofür diese rot-grüne Regierungskoalition steht, nämlich einen sehr klaren und strengen Kurs im Waffenrecht, meine Damen und Herren.