Im Anschluss an die parallele Veröffentlichung in 76 Ländern wurde eine internationale Debatte losgetre
ten rund um die Fragen: Wie können sich Staaten davor schützen, dass international operierende Finanzdienstleister diese Steuerschlupflöcher nutzen und damit den Staaten Millionen und Milliarden Euro jährlich kosten? Welche Handhabe kann es geben, auf nationaler Ebene zu agieren? Welche Regelungen müssen auf internationaler Ebene getroffen werden? Wie können auch auf lokaler Ebene Vollzugslücken geschlossen werden?
Recherchen des NDR besagen – auch diese haben Sie vermutlich noch in Erinnerung –, dass auch Briefkastenfirmen direkt hier vor Ort, im Land Bremen aktiv gewesen sein sollen. Das bezieht sich nicht nur auf einige Immobilien in der Bremerhavener Innenstadt, sondern auch auf das Haven Höövt in Vegesack, bei dem ja nun auch einige Fragen aufkommen, was das Insolvenzverfahren angeht. Neben der Verschleierung von Eigentumsverhältnissen und dem möglichen Entzug von Steuervollzug geht es hierbei auch um Fragen des Kaufs, um die Abwicklung des Kaufs von Grundstücken und einen milliardenfachen Schaden.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben wir uns als Fraktion Mitte letzten Jahres dazu entschlossen, mit einer Kleinen Anfrage noch einmal nachzuhaken, wie eigentlich im Land Bremen mit diesen Erkenntnissen umgegangen wird. Die Antworten sind dabei, ehrlich gesagt, ernüchternd. Es hat keine Überprüfung der Grundbuchämter stattgefunden, und es gibt nicht einmal die technischen Möglichkeiten dazu, hier Daten, die ja vorhanden sind, auszuwerten und Anhaltspunkte zu verfolgen. Außerdem gibt es keine Überprüfung des Kapitals oder der Eigentumsverhältnisse von Holdings, die im Land Bremen aktiv sind und Immobilien erwerben.
Wir können aber doch nicht zulassen, dass derartige Finanzdienstleister international aktiv sind und wir hier vor Ort, vor unserer eigenen Nase, vor der eigenen Haustür Hinweisen nicht nachgehen können, weil technische Möglichkeiten nicht bestehen! Wir müssen doch auf konkrete Hinweise reagieren können, um diese kriminellen und halblegalen Aktivitäten aufhalten zu können!
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag eingebracht, der verschiedene Punkte hatte. Es geht dabei um verstärkte Kontrollen, es geht aber auch um einen besseren Datenaustausch auf europäischer Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten, und es geht dabei um eine Erneuerung der GeldwäscheRichtlinie. Es gab von der Kommission auch eine neue Liste, die herausgebracht wurde, eine Liste, die sich „Drittländer mit hohem Risiko“ nennt. Auf der Liste fanden sich zunächst keine der Steueroasen, stattdessen Nordkorea. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, wer eine Briefkastenfirma in Nordkorea gründet, aber gut, die EU-Kommission war anscheinend der An
sicht, dass das eine reale Gefahr ist. Das EU-Parlament hat dann aber Gott sei Dank diese Liste ausführlich überarbeitet und alle oder die meisten Steuerparadiese aufgenommen, sodass sich jetzt darauf jetzt auch die einschlägigen Namen wie Cayman Islands, Bahamas, Panama oder Bermuda finden.
Wir halten diesen Schritt für richtig. Es braucht eine europäische und auch eine nationale Reaktion, und das ist auch gut so.
Mit unserem Antrag möchten wir aber auch noch einmal den Blick auf unsere Handlungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene richten, denn auch wenn auf europäischer Ebene Gesetze erlassen und diese dann auf nationaler Ebene noch umgesetzt werden, stellen sich hier oft auch Fragen, die den Vollzug betreffen. Wir haben Ihnen daher einen Antrag vorgelegt, in dem wir verschiedene Punkte benennen. Zunächst einmal fordern wir von Ihnen, den ja bereits öffentlich bekannten Immobilien und den bekannten Hinweisen nachzugehen und eine Überprüfung der Immobilien durch die Finanzverwaltung durchzuführen.
Wir beantragen darüber hinaus, sicherzustellen, dass der Zugang zu den Meldestellen und den Registern, die es ja bereits gibt und die eingerichtet werden sollen, genutzt wird und dass dafür die technischen Voraussetzungen und die personellen Ressourcen geschaffen werden, wo sie bisher noch nicht vorhanden sind. Außerdem erwarten wir, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, die kommenden Beschlüsse zeitnah umzusetzen und dem Haushalts- und Finanzausschuss entsprechend Bericht zu erstatten.
Sie merken: Das sind alles keine Maximalforderungen. Es handelt sich dabei um einen Antrag, der realisierbar ist, der durchsetzbar ist, mit dem Sie signalisieren könnten, dass weltweite Steuerflucht und auch die Frage der Steuerhinterziehung nicht tolerabel, nicht hinnehmbar sind, und wir auf lokaler Ebene sowie nationaler Ebene reagieren. Es darf keine Kapitulation vor dieser Form von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung geben, nicht in Europa, nicht in Deutschland und auch nicht in Bremen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verschleierung von Besitzverhältnissen und insbesondere die Verschleierung von Besitzverhältnissen über Steueroasen ist für uns
alle oder zumindest für fast alle ein Missstand, der überwunden werden muss. Es ist deshalb zu begrüßen, dass jetzt im Zuge der Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie in deutsches Gesetz auch ein Transparenzregister geschaffen wird, das eben mehr Licht in dieses Geflecht bringen soll, weitergehend noch, dass tatsächlich offenkundig wird, wer die wirtschaftlich maßgebliche Person hinter diesen Besitzungen, hinter Firmen oder hinter Treuhandverhältnissen ist.
Diese Sache ist im Dezember letzten Jahres mit einem Referentenentwurf auf den Weg gebracht worden, befindet sich jetzt in der Abstimmung und wird wahrscheinlich im Laufe dieses Jahres umgesetzt. Der genaue Zeitplan ist mir im Moment nicht bekannt. Es wird die Abstimmung, die Umsetzung auch auf Landesebene geben. Wir müssen sehen, Herr Janßen, von dem Zeitplan und der Umsetzung her werden wir die Situation haben, dass es auch auf Länderebene umgesetzt werden muss, dass es technisch umgesetzt werden muss, dass die ganze Datenbasis natürlich gefüllt werden muss und dass die Beschäftigten auf der Landesebene, gerade auch hier in Bremen, noch geschult werden müssen.
Ich glaube nicht, dass wir bis zum 26. Juni schon ein funktionsfähiges System sehen werden. Deshalb fände ich es im Moment auch nicht richtig, wenn wir hier einen Beschluss fassen würden, dass der Zugang bestehen sollte. Wir sind im Wesentlichen erst einmal darauf angewiesen, dass der Bund das macht.
Die zweite Sache! Sie verweisen auf diese Unternehmen, die hinter den Immobilen sitzen. Ich glaube, das ist schon beim letzten Mal oder auch auf Ihre Frage gesagt worden: Es geht natürlich auch da um die Frage von Steuergeheimnissen, die beachtet werden müssen, an denen man im Moment nicht vorbeikommt. Ich habe mir einmal diesen Referentenentwurf angeschaut, der in der ganzen Umsetzung durchaus über 20 Gesetze berührt. Ich fände es gut, dass wir uns dann, wenn er vorliegt, aber vielleicht auch noch im Verfahren ist, einmal am Rande des Haushalts- und Finanzausschusses informieren lassen, was es alles an neuen Möglichkeiten gibt und was wir dann auch an Informationen abfragen können. Ich glaube, es wäre der richtige Zeitpunkt, dass wir es dann machen, um wirklich einschätzen zu können, was geht und was nicht geht, und dass wir dann mit dem Wissen möglicherweise noch einen anderen Antrag hier einbringen.
Ich denke, dass man dann in dieser Perspektive auch das angehen muss, was Sie bezüglich dieser Übersicht mit dem Immobilienbesitz in Drittstaaten bis zum Herbst sagen. Wenn Sie es verfolgt haben, haben Sie festgestellt, auf EU-Ebene streitet man sich noch, wer zu diesen Drittstaaten gehört. Für manche Länder ist es halt ein Geschäftsmodell. Einer der wesentlichen Bremsklötze war Großbritannien. Möglicherweise ändert sich das ja jetzt im Zuge des Brexit in dem
Dann wird es auch in der Umsetzung darum gehen, dass man zunächst erst einmal für alle Gesellschaften tatsächlich auch die wirtschaftlich Berechtigten ermittelt und dieses dann alles in das System eingeht. Ich befürchte, dass wir auch da das im Herbst noch nicht sehen. Ich denke generell, der Ansatz, dass wir in diesem Bereich mit aller Konsequenz herangehen müssen, ist richtig. Ich glaube aber auch, dass es hier von Bremen, gerade auch von der Finanzverwaltung aus, immer der Ansatz gewesen ist, dass wir hier wirklich auf der Seite derjenigen sind, die etwas erreichen wollen und die diese Missstände abstellen wollen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, weltweite dubiose Geldanlagen wie Panama-Papers, Bahamas-Leaks und andere verstoßen per se nicht immer gegen internationales oder nationales Recht. Aber welche legalen Gründe haben denn diese Menschen, die der Meinung sind, anonymisiert in diesen Ländern und mit dubiosen Konstruktionen Geld anzulegen?
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Solange das angelegte Vermögen dort in diesen Ländern und in diesen Organisationen aus versteuertem Einkommen stammt und die Kapitalertragsteuern dafür ordnungsgemäß entrichtet werden, ist alles legal. Aber solche Konstruktionen dienen nicht selten dazu, Steuern im Aufenthaltsland zu hinterziehen, und das auf Kosten der nationalen Gemeinschaftsaufgaben wie beispielsweise Aufwendungen in der Sozialversorgung, allgemeiner Infrastruktur oder öffentlicher Verwaltung.
Ebenso – das klang hier von Herrn Janßen schon an – problematisch ist es, wenn solche Finanzgeflechte auch noch in größerem Ausmaß wie in Bremerhaven dazu genutzt werden, Immobilien mit merkwürdigen Mietverträgen, merkwürdigen Konstruktionen der Verwaltung und so weiter zu erwerben. Damit wird ganz schnell die seriöse Immobilienbranche in Verruf gebracht.
Klar ist aber natürlich auch, dass es nicht nur diese schwer durchschaubaren und deshalb auch rechtlich schwer einschätzbaren Konstruktionen gibt, es gibt auch ganz klar und rechtlich eindeutig zu belegen Geldanlagen in dubiosen Konstruktionen, die eindeutig den kriminellen Machenschaften dienen, wie etwa bei der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche im internationalen Drogenhandel, illegalem Waffenhandel und so weiter. Alles das sind zum Teil schon nachgewiesene, aber in vielen anderen Fällen eben extrem schwer nachzuweisende Geldanlageformen in
diesen merkwürdigen, dubiosen Panama-Papers und Bahamas-Leaks. In solchen Fällen – das ist, glaube ich, allen klar – geht es um organisierte Kriminalität, die international geächtet und strafverfolgt werden muss. Wer solche Anlageformen anbietet und unterstützt, fördert die organisierte Kriminalität und ist in diesen Fällen auch als Mittäter anzusehen und vor Gericht zu stellen.
Dass die Informationen zu Panama-Papers, BahamasLeaks und anderen das Licht der Welt erblickt haben, ist einer anonymen Quelle und den weiterführenden Recherchen diverser Medien, unter anderem der „Süddeutschen Zeitung“, zu verdanken. Leider ist es nicht das erste Mal, dass bestimmte Länder, Banken und Investmentgesellschaften in den Verdacht geraten sind, internationale Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu fördern oder zu begünstigen. Die Frage stellt sich also: Weshalb ist die Staatengemeinschaft – auch wir in Deutschland – nicht in der Lage, diese Missstände abzustellen? Einige Vorschläge wurden hier eben schon gemacht.
Ich will an dieser Stelle noch zwei, drei weitere Punkte anführen. Es ist aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass auf diese Länder – in den meisten Fällen ist bekannt, um welche Länder es sich handelt – der internationale Druck so erhöht werden muss, dass sie gezwungen werden, ihr Verhalten zu ändern. Es gibt ja Beispiele aus Europa – Liechtenstein, Luxemburg, die Schweiz –, bei denen es durchaus schon gelungen ist, dass sich deren Anlageformen, sage ich mal, anderen Anlageformen rechtlich durchaus angenähert haben.
Es fehlt aber auch an einem weltweiten Informationsaustausch zwischen den Ländern und den Banken. Daran müssen wir – das ist hier auch schon angeklungen – viel klarer international arbeiten und das auch verbindlich regeln. Jetzt bringe ich einen Hinweis, den einige im Haus vielleicht nicht so gern hören mögen: Dazu gehört auch der Datenschutz –
Herr Fecker wusste, dass ich das bringe! –, der an der Stelle manchmal bewusst daran hindert, bestimmte Formen aufzuklären. Wenn es – ich habe es vorhin gesagt – nicht diese anonyme Quelle gegeben hätte, dann hätten wir über Panama-Papers und Bahamas-Leaks heute noch nicht so umfangreiche Informationen. Das ist natürlich ein Bruch des Datenschutzes gewesen, gar keine Frage. Dafür werbe ich nicht. Ich werbe eher dafür, dass wir den Datenschutz in diesem internationalen Bereich, aber auch im nationalen Bereich neu formulieren.
Wenn wir nämlich nicht versuchen, rechtsstaatlich alles dahin gehend zu verändern, dass wir a) über die Informationen verfügen und b) möglichst verhindern, dass es überhaupt zu diesen Möglichkeiten der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung und so weiter kommen kann, dann beklagen wir auch in den nächs
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass wir als CDU dem Antrag der LINKEN zustimmen werden. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im letzten Jahr ausführlich hier an dieser Stelle über die Ergebnisse der Panama-Papers debattiert, und ich möchte auch noch einmal betonen, dass eine Briefkastenfirma nicht automatisch kriminelle Machenschaften oder Steuerhinterziehung befördert oder die Intentionen einer Briefkastenfirma nicht automatisch Steuerhinterziehung oder illegale Machenschaften wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind.
Auch für Frau Grotheer noch einmal: Die Erkenntnisse, die wir jetzt durch die Panama-Papers gewonnen haben, die ja jetzt einige Monate schon auf dem Tisch liegen, sind eigentlich nicht wirklich klar. Es ist nicht klar, was daraus geworden ist.
Deswegen ist es gut, wenn wir auf europäischer Ebene weiterhin die Maßnahmen gegen Geldwäsche, gegen Terrorismusfinanzierung verschärfen. Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und dann natürlich auch in Bremen ist auch aus unserer Sicht etwas, was unbedingt passieren muss. Insofern sollten wir auch hier in Bremen – da sind wir auch bei dem Antrag der LINKEN – alles in die Wege leiten, damit wir dann auch Zugriffe und die Infrastruktur haben, um hier auf die Register und die Meldeauskünfte, die dort gesammelt werden, zugreifen zu können, um dann auch aktiv in der Finanzprüfung dort gegebenenfalls Steuerhinterziehung erkennen und bekämpfen zu können.
Ich war mir nicht ganz klar, ob Sie den Antrag in den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen wollen, Herr Gottschalk! Nein, wollen Sie nicht. Wir werden dem Antrag der LINKEN zustimmen, würden uns auch über einen Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss und nicht an dessen Rande freuen und hoffen, dass wir so gemeinsam einen Schritt in die richtige Rich