Erstens: Die Behauptung, man hätte den Mittelrück fluss nicht vermeiden können, weil man erst so spät davon erfahren hat, ist unzutreffend. Am Beispiel des Jobcenters Bremen sieht das folgendermaßen aus: Es wusste bereits im November 2015, dass es zusätzliche Mittel für Flucht geben würde. Das heißt, in die Jahresplanung 2016 ist das bereits eingeflos sen. Man rechnete am Anfang des Jahres 2016 mit 48,5 Millionen Euro. Im Februar und März, also vor der Deputationssitzung, wusste das Jobcenter, dass es zusätzliche Personalmittel für Flucht und Rückzahlung aus der VBL bekommen wird und keine Mittel aus dem EGT in das Verwaltungskostenbudget umschichten muss. Dadurch hat sich das Arbeitsmarktbudget auf 53,5 Millionen Euro erhöht. Das sind also 5 Millionen Euro mehr. Das war spätestens im März deutlich. Von diesen 5 Millionen Euro, die wirklich erst unterjährig bekannt wurden, werden jetzt 1,5 Millionen Euro nicht genutzt. 3,5 Millionen Euro werden zurückgeschickt. Das ist kein guter Schnitt.
Zweitens: Die Behauptung, das Jobcenter hätte zu Jahresbeginn eine vorsorgliche Überplanung vorge nommen, ist ebenfalls falsch. Wenn ich überplane, heißt das, ich muss für Maßnahmen eine Größenord nung von 105, 110 oder 120 Prozent ansetzen, weil ich davon ausgehen muss, dass einiges nicht zustande kommt. Bremerhaven hat das übrigens mit 105 Pro zent getan. Bremen hat es nicht für nötig erachtet. Wir hatten den Vorschlag schon einmal eingebracht. Er ist aber nicht beherzigt worden.
Drittens: Die zu niedrige Ausschöpfung des Budgets liegt auch wesentlich daran, dass sich die Jobcenter weigern, die Maßnahmen zu fördern, die seitens der Erwerbslosen am ehesten nachgefragt werden. Wir hatten noch einmal aktuell nachgefragt, wie die Ausschöpfungsquoten für die einzelnen Maßnah menbereiche aussehen. Es ist interessant, dass sie bei den FAV-Stellen nur 86,8 Prozent und bei den außerbetrieblichen Berufsausbildungen 89,8 Prozent betragen.
Das heißt, dort ist es noch einmal schlechter, als wenn wir die Durchschnittsquote nehmen. Umschulung, Qualifizierung und Weiterbildungen – auch sozial versicherungspflichtige Maßnahmen – sind wichtig, werden benötigt und letztendlich auch nachgefragt. Förderzentren und andere Maßnahmen, die auch bei den Erwerbslosen als wenig perspektivreich eingeschätzt werden, stehen auf der Liste nicht so weit oben. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur quantitative Zahlen, sondern auch qualitativen Auswertungen nachfragen.
sind machbar. Das ist in der Antwort des Senats auch bestätigt worden. Man kann sie bis zum Januar bewilligen und man kann verlängern, wenn die Ver pflichtungserklärungen nicht reichen. Man kann bei gemeinsamen Maßnahmen zusammen mit dem Land zuerst die Jobcentermittel verwenden und dann die vom Land. Auch das ist formal verwaltungstechnisch möglich. Man muss auch nicht lange ausschreiben, wenn man individuelle Maßnahmen vornimmt oder bestehende Programme aufstockt beziehungsweise verlängert.
Der Antrag, den wir parallel eingebracht haben, zielt genau in diese Richtung. Das Ziel muss sein, dass aus dem Land Bremen jährlich höchstens – höchstens! – eine Million Euro zurückfließt. Das haben wir in 2013 und 2015 auch geschafft. Ich fände es gut, wenn wir das perspektivisch wieder hinbekommen würden.
Ich möchte am Schluss noch einmal explizit betonen, dass es nicht darum geht, irgendjemandem etwas vorzuwerfen und Schuldverteilungen vorzunehmen. Es geht darum, zu sagen, wie wir das kritisch reflek tieren und mit welchen Maßnahmen wir uns dagegen wenden werden, dass Bremen Gelder nicht verwendet.
Es ist in keiner Weise ein Argument, zu sagen: Die anderen waren auch nicht besser. Oder: Die anderen waren schlechter. – Wir haben es in Bremen unter unseren Bedingungen bitter nötig, darauf Antworten zu finden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Frau Bernhard, ich finde es klasse, wenn Sie sagen, Sie wollen hier mitnichten irgendje mandem etwas vorwerfen. Wenn Sie es dann in der Sache trotzdem tun, ist das für mich, ehrlich gesagt, nicht so ganz stimmig. Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass die hohe Langzeitarbeitslosigkeit in Bremen den Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel erfordert. Das ist überhaupt keine Frage. Dar über hinaus sind weitere Mittel notwendig; denn wir wissen, dass die Bundesmittel in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen sind. Das müssen wir kompensieren.
Niemand in diesem Haus ist mit der Ausschöpfung des EGT zufrieden, auch wenn er im Vergleich mit anderen Bundesländern in Bremen nicht schlechter ist. Das muss man dazusagen.
Wenn man auf den EGT schaut, dann stellt sich dar, dass er für das Jobcenter Bremen um 14 Prozent und
für Bremerhaven sogar um 36 Prozent erhöht wurde. Diese Erhöhungen waren aber nicht planbar. Das wissen Sie sehr gut. Sie sagen, die Reaktionen darauf mussten Überplanungen der Mittel sein. Darin gebe ich Ihnen völlig recht. Das ist aber etwas, was auch passiert. Dadurch, dass Sie immer wieder behaupten, das Jobcenter müsse überplanen, tue es aber nicht, wird es nicht richtiger. Es wird zu circa 110 Prozent überplant. Wir haben Ihren Fragen für die Frage stunde, auf die Sie gerade die Antwort bekommen haben, entnehmen können, dass aktuell sogar mit zwölf Prozent Überplanung gearbeitet wird.
Dessen ungeachtet bleibt Fakt, dass das vorhandene Geld nicht ausgegeben wurde. Dann muss man aber auch konkret werden. Das liegt überwiegend an den Rahmenbedingungen, unter denen hier gearbeitet werden muss.
Ihr Antrag greift einiges auf. Sie fordern im Prinzip eine Bundesratsinitiative für die Übertragung der Mittel. Das haben wir alles getan. Das, was Sie dort beschreiben, ist nichts Neues. Ihre Antragspunkte sind Abbild dessen, was wir bereits getan haben. Natürlich muss es neben der Überplanung, die bereits stattfindet, eine Übertragung der Mittel geben. Das können wir in Bremen aber leider nicht organisieren.
Natürlich benötigen wir eine kontinuierliche Förde rung ohne solche Überraschungen, auch wenn sie vermeintlich zuerst einmal positiv sind, wie wir sie im letzten Jahr erlebt haben. Das zusätzliche Geld für Flüchtlinge oder für das Verwaltungskostenbudget muss dann auch ausgegeben werden können.
Wenn man weiß, dass die Förderangebote auch sub stanziell geplant werden müssen und die Planungen in der Regel im Herbst abgeschlossen sind, dann ist ein Geldsegen im Frühjahr nicht unbedingt ein Se gen. Das gehört auch zur Wahrheit. Wie gesagt, die Budgets werden überplant. Es wird jetzt noch einmal etwas höher überplant. Das wird man zukünftig weiterhin tun müssen.
Daneben möchte ich gar nicht alles nur auf den Bund schieben oder nur auf den Bund schauen. Es gibt selbstverständlich auch in Bremen Möglichkei ten, vielleicht noch besser zu werden. Wir haben in beiden Jobcentern die Situation, dass nicht alle Stellen besetzt sind. Wir sind gehalten, darauf zu achten, dass das zukünftig passiert. Wir benötigen aber auch eine inhaltliche Ausgestaltung, die an ders ist als jetzt. Wir benötigen die Förder- und die Finanzierungsmöglichkeit zum Beispiel auch für das Nachholen von Abschlüssen wie dem mittleren Schul abschluss. Wir benötigen aber auch die Möglichkeit, in den Maßnahmen wieder stärker zu qualifizieren. Wir benötigen insgesamt mehr Spielräume bei den Maßnahmen, damit die Programme besser ineinan dergreifen können.
Letztendlich sind wir alle der Meinung, dass die Menschen, die als Langzeitarbeitslose Anspruch auf Unterstützung haben, individuell angepasste
Maßnahmen erhalten müssen. Dazu müssen auf der Bundesebene die Rahmenbedingungen entsprechend geändert werden. Das habe ich schon ausgeführt. Hier in Bremen ist es gut, glaube ich. So habe ich auch Frau Ahlers verstanden. Wir haben im Jobcenter diskutiert, dass die Geschäftsstellen stärker in die Planung der Maßnahmen eingebunden werden; denn gerade dort weiß man ja, welche Maßnahmen die Menschen benötigen, damit sie perspektivisch wieder aus der Landzeitarbeitslosigkeit herauskommen. Das Instrument der freien Förderung ist eines, welches man sicherlich stärker nutzen sollte. Darin gebe ich Ihnen völlig recht. Ich gehe davon aus, dass das auch passieren wird. In der Sache sind wir eigentlich einer Meinung, Frau Bernhard. Es tut mir leid, aber Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen, weil das, was Sie darin fordern, in der Regel bereits umgesetzt ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als CDU-Fraktion ärgern wir uns über jeden Euro an Eingliederungsmitteln, der ungenutzt an den Bund zurückfließt.
Er fehlt für die berufliche Eingliederung, Ausbildung und Bewerbung, für die berufliche Weiterbildung, für Beschäftigung schaffende Maßnahmen, die Teilhabe behinderter Menschen und viele andere Maßnahmen. Deshalbwar ich besorgt, als ich in einem Bericht für die Wirtschaftsdeputation im letzten Jahr erfahren habe, dass die Jobcenter Bremens und Bremerhavens damit rechneten, 14,5 Millionen Euro Haushaltsmittel nicht nutzen zu können. Das hätte bedeutet, dass nur knapp 80 Prozent der für Arbeitslose zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft würden. Das hätte wiederum bedeutet, dass wir noch unter unserem bisherigen Negativrekord von etwas über 80 Prozent im Jahr 2012 gelegen hätten. 2012 und auch 2014, als sich die Situation wiederholt hat, haben alle Sei ten Besserung gelobt. Der Wirtschaftssenator hat in der Trägerversammlung des Jobcenters Bremen ein Frühwarnsystem installiert, nur leider, wie wir heute wissen, mit sehr begrenztem Erfolg.
Jetzt hat sich diese Situation also erneut wiederholt, wenn auch zum Glück nicht in dem Ausmaß, wie es vor sieben Monaten ausgesehen hat und wie wir befürchtet haben.
Das Jobcenter Bremen – allein darauf hat der Bremer Senat ehrlicherweise Einfluss – konnte die nicht ge nutzten Eingliederungsmittel von acht Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro reduzieren. Damit landeten wir bei einer Ausschöpfungsquote von 93,5 Prozent. Die Marke sind 100 Prozent. Darin stimme ich mit Ihnen überein.
Die Geschäftsführer und die Mitarbeiter des Job centers haben – so mein Eindruck, den ich in vielen Gesprächen gewonnen habe – getan, was möglich war. Wir alle wissen aus der Wirtschaftsdeputation um die Probleme, die die Planung erschwert haben, wie zum Beispiel, dass erhebliche zusätzliche Bun desmittel für die Integration von Geflüchteten und das Verwaltungskostenbudget den Jobcentern erst im Laufe des ersten Halbjahrs 2016 zugeteilt worden sind.
Okay. – Natürlich könnte man jetzt darüber spekulieren, ob man die Höhe die ser zusätzlichen Mittel schon eher hätte erahnen und in die Planung hätte integrieren können. Allerdings sind auch die Jobcenter an Haushaltsgrundsätze gebunden. Nach denen kann man eben kein Geld verplanen und verteilen, das man noch nicht hat.
Hinzu kommt, dass die angebotenen Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration wirklich dienen müs sen. „Viel hilft viel“ gilt eben nicht automatisch. Die Maßnahmen müssen zweckdienlich, sinnvoll und zielorientiert sein. Wer sich derzeit mit Arbeitslosen in Bremen unterhält, weiß, dass bei Interesse an be stimmten Weiterbildungsmaßnahmen die Chancen, sie zu bekommen, noch nie so gut gestanden haben wie im letzten Jahr. In diesem Jahr sieht es auch nicht anders aus.
Die Probleme beginnen woanders. So ist es bei vielen Weiterbildungsträgern üblich, Assessments vorzu schalten oder bestimmte formale Nachweise einzu fordern. Wer daran scheitert, dem hilft es nicht, für die Maßnahme bereits einen Weiterbildungsgutschein des Jobcenters in der Hand zu haben. Andere Kurse kommen nicht zustande, weil die Lehrkräfte dafür fehlen. Dieses Problem ist teilweise von der Politik hausgemacht. Ich nenne ein Beispiel: Das von der Koalition eingeführte Befristungsverbot für Mitar beiter an den bremischen Hochschulen führt auf der anderen Seite der Medaille natürlich dazu, dass viele Uni-Lehrstühle freie Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter nicht besetzen können, weil sie deren unbefristete Finanzierung nicht sicherstellen können. Ihre Mitarbeit in der Akademie für Weiterbildung ist dann eben vakant.
Es gibt noch ein grundlegenderes Problem bei unse rem Thema. Das ist die mangelnde Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln der Jobcenter. Das haben wir
schon gehört. Dafür gibt es – das haben wir ebenfalls schon gehört – die sogenannten Verpflichtungser mächtigungen. Mit diesen können Gelder auch im Folgejahr noch ausgegeben werden. Sie umfassen für 2017 in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven mit rund 25 Millionen Euro nur circa 37 Prozent des Eingliederungsbudgets.
Wir fordern deshalb seit Langem eine bessere Über tragbarkeit von Haushaltsmitteln der Jobcenter auf das Folgejahr. Höhere Verpflichtungsermächtigungen wären dafür hilfreich. Wir wissen wohl, dass das kein einfaches Unterfangen ist, weil die Stellschraube dafür beim Bundesgesetzgeber liegt.
Nicht nur im Bund wollen Haushaltspolitiker – egal von welcher Partei – das Geld zusammenhalten. Vor dem Hintergrund, dass Steuermittel planbar und effizient eingesetzt werden sollen und müssen, ist das auch nicht falsch.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Angesichts einer deutlich über durchschnittlichen Abhängigkeit vieler Menschen hier im Lande Bremen von Leistungen der Grund sicherung für Arbeitsuchende und einem erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Anteil von Langzeitbeziehenden liegt der Bedarf für einen höchstmöglichen Fördermitteleinsatz auf der Hand. Das haben Sie, liebe Kolleginnen, deutlich gesagt. Uns allen ist es sehr wichtig, dass die Mittel des Eingliederungstitels möglichst vollständig genutzt werden; denn jeder nicht eingesetzte Euro ist ein Verlust für die Menschen, ein Verlust für die Arbeits marktpolitik im Land Bremen, den wir uns hier im Land nicht leisten dürfen.
Bei allen Rednerinnen, bei allen Kolleginnen ist schon deutlich geworden, dass uns das alle eint. Wichtig ist mir aber auch noch einmal, zu betonen, dass der Senat nicht für die Verausgabung des bundesfinanzierten