Obwohl wir die wesentlichen Ausführungen des Berichtes zutreffend finden und daran mitgearbeitet haben, haben wir, wie gesagt, ein Minderheitenvotum abgegeben. Das hat, ich will hier einmal ein bisschen in die Tiefe gehen, den Grund, dass das sogenannte Terrorwochenende nicht erst am 27. Februar mit der Meldung der Vertrauensperson des Zolls begann. Es begann mit polizeilichen Ermittlungen und Hin
weisen an den Verfassungsschutz, die im Oktober 2014 eingegangen sind. Es ging dort um angeblich 60 Maschinenpistolen, die angeblich im Umfeld des IKZ verteilt worden sein sollen.
Man muss sagen, dass die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz schon zu einem frühen Zeit punkt diesen Hinweis eher kritisch gesehen haben. Die Hinweisgeberin hat im Ausschuss ausdrücklich bestritten, dass sie die Hinweise im Zusammenhang mit dem IKZ gegeben hatte, sondern eher im Zusam menhang mit der Grohner Düne in Bremen-Nord.
Das wäre jetzt soweit nicht weiter schlimm, das hätte uns nicht zu einem Minderheitenvotum veranlasst. Wir sehen ein Problem darin, dass die 60 Uzis ein halbes Jahr später im Antrag der Staatsanwaltschaft zur Begründung der IKZ-Durchsuchung auftauchen, obwohl sie nie der Gesprächsgegenstand gewesen sind.
Ende 2014 wurde ebenfalls ein Gespräch belauscht, bei dem es um Schlagstöcke gegangen sein soll. Vor dem Hintergrund muss man allerdings sagen, dass es im Herbst 2014 zu Auseinandersetzungen zwischen radikalen Salafisten und Kurden in Bremen gekommen war. Dieser Hinweis blieb eine lange Zeit unbearbeitet, obwohl immer wieder auch durch die Polizei bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt worden ist, was unternommen worden ist. Der Hin weis wurde erst nach den Ereignissen in Paris mit den Anschlag auf Charlie Hebdo im Grunde einem Ermittlungsverfahren zugeführt.
Am Wochenende des 9. und 10. Januar, also unmit telbar unter dem Eindruck der Anschläge in Paris, wurden noch einmal alle möglichen Prüfverfahren, denn es gab noch kein Ermittlungsverfahren, ausge wertet. Es ist nach einem Jour fixe beim Innensenator eine Dynamik entstanden, in der genau der Hinweis mit den Schlagstöcken als Anlass genommen worden ist, um ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz einzuleiten. Das klingt ziemlich abenteuerlich, und es ist unserer Meinung nach auch ziemlich abenteuerlich, weil die Schlagstöcke keine Kriegswaffen sind. Sie haben mit den 60 Maschinenpistolen im juristischen Sinne auch wenig gemeinsam.
Anschließend gingen noch eine Reihe kleinerer Mel dungen bei der Polizei und beim Verfassungsschutz ein, die allesamt wenig Substanz hatten. Ermittlungs ergebnisse gab es wochenlang nicht, obwohl das Verfahren hohe Priorität hatte. Deswegen kam die Staatsschutzabteilung, die die Hauptverantwortlichen bei der Polizei für den gesamten Themenkomplex sind, auf die Idee, diesem Verfahren auf die Sprünge zu helfen. Auf welche Weise das tatsächlich vonstat tengegangen ist, das wissen wir nicht. Man kann entweder denken, dass der Staatsschutz bei seinen Freunden vom Zollkriminalamt bei einem gemein
samen Kaffeetrinken nachgefragt hat, habt ihr dort jemanden. Zoll-Ulli eins oder Zoll-Ulli zwei hat dann gesagt: Ja, wir haben einen V-Mann in der Gegend, den könnt ihr haben, um das einmal salopp zu sagen.
Der Einsatz ist von der Staatsanwaltschaft genehmigt worden. Er hat also nicht einfach einmal stattgefunden, sondern es ist zu einem offiziellen Amtshilfeverfahren gekommen. Der Einsatz der VP ist dann ziemlich nebulös gewesen. Wir wissen nur, dass die Hinweise, die es im Vorfeld gegeben hat, nicht bestätigt werden konnten. Sie sind auch nicht richtig zu Papier gebracht worden, weil sonst angeblich mit der Enttarnung und einer Gefährdung der VP zu rechnen gewesen wäre.
Es spricht auch – und dazu sind wir im Ausschuss übergreifend der Meinung gewesen – einiges dafür, dass diese Geschäftsgrundlage den ermittelnden Be amten von Anfang an klar gewesen ist. Das ist dann ein Punkt, der von uns sehr kritisch gesehen wird, nämlich in dem Moment hätte diese VP nicht in einem Ermittlungsverfahren eingesetzt werden dürfen, denn dort gilt dann die RiSTBV und die Strafprozessord nung. Nach den geltenden Richtlinien darf eine VP in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht eingesetzt werden, wenn sie nur nachrichtendienstlich arbeitet und wenn ihre Erkenntnisse im Nachhinein nicht vor Gericht verwendet werden dürfen.
Das ist auch eine der Konsequenzen, die wir aus die sem Ausschuss gezogen haben, dass wir da in Zukunft genauer regeln müssen, dass sich das nicht wiederholt.
Einen Tag vor dem sogenannten Terrorwochenen de notierte die Polizei in ihren Akten, dass sie das Ermittlungsverfahren für einstellungsreif hielt, also beenden wollte, weil die Hinweise entweder nicht bestätigt werden konnten oder schon verworfen wa ren, demnach als falsch ausermittelt worden sind, und am nächsten Tag kam dann die alles entscheidende Meldung der Zoll-VP, die dann zu dem Einsatz führte und die, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, wiederum offenkundig falsch war.
Wir konnten im Ausschuss nicht mit letzter Sicherheit klären, wer für diese Konstruktion im Endeffekt genau verantwortlich war. Wir können aber auf jeden Fall auch fraktionsübergreifend sagen, dass so etwas nie wieder vorkommen darf.
Denn hier wurden angebliche Informationen zusam mengeführt, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, und es wurden VP angeleitet, die nie etwas Schriftliches hätten liefern können und wollen. Des Weiteren gab es immer angebliche Neuigkeiten, wenn dieses Ermittlungsverfahren kurz vor der Einstellung stand. Das fanden wir insgesamt kritisch, weil dieser Vorlauf zu diesem Wochenende dazugehört und zu den Pannen, zu denen es dann geführt hat. Daher haben wir das noch einmal in 20 Seiten niedergelegt.
Da ich abgeklingelt worden bin und nicht noch einmal reden möchte, möchte ich abschließend bemerken: Es gibt in dieser Stadt Stimmen, auch leider hier aus diesem Haus, die sagen, dieser Untersuchungsaus schuss wäre nicht nötig gewesen und zu teuer. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen! Wir haben in diesem Ausschuss, glaube ich, sehr viel für die Zukunft geklärt. Ich finde, dass wir uns der parlamentarischen Kontrolle berauben, wenn wir solche Argumente hier nach draußen auch noch unterstützen. Ich halte das für ausdrücklich falsch.
Zum Schluss möchte ich noch einmal sagen, die Tatsa che, dass wir mit fünf Fraktionen so viele Empfehlun gen für die Zukunft herausgearbeitet haben, ist genau der Grund, der dafür spricht, dass parlamentarische Kontrolle nicht nur nötig, sondern auch sinnvoll ist. Dafür war jeder Cent für diesen Ausschuss sinnvoll, denn sonst hätte es auch die Veränderungen für die Zukunft auch bei der Polizei in dem Umfang nicht gegeben. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich bin dankbar, dass es diesen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegeben hat, weil er mein Leben in einigen Punkten bereichert hat.
dass ich noch nie in meinem Leben so nah an der eige nen strafrechtlichen Verfolgung gewesen bin, wie in diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich unsere Mitarbeiter Frau Dr. Noltensmeier und Herrn Dr. Lüken begrüßen und auch Frau Schneider, die uns immer davor bewahrt haben, selbst uns strafbar zu machen, indem wir aufklären.
ich heiter sage, ist aber in Wahrheit ein großes Prob lem, auch in der Arbeit dieses Ausschusses gewesen, und, das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, es hat in vielen Punkten, Frau Kollegin Vogt, sicherlich Erkenntnisgewinn gegeben, aber am Ende erschließt sich mir bis heute nicht, nach welchen objektiven Kriterien insbesondere Bedrohungslagen durch, neh men wir in diesem Fall islamistischen Extremismus, durch die Sicherheitsorgane in Deutschland bewertet werden. Ich gebe zu, es ist auch schwer. Wir haben ja eine Vielzahl von Informationen be kommen, die wir hier nicht sagen dürfen. Wir haben sogar welche erhalten, die wir gar nicht wissen dürfen. Trotzdem muss man sagen, das Wichtige von dem Unwichtigen zu unterscheiden, eine Tugend, die wir als Politiker eigentlich in unserem parlamentarischen Alltag auch beherrschen sollten, fällt bei einer solchen Dichte von Informationen außerordentlich schwer. Deswegen, bei allen Fehlern, die passiert sind, will ich an dieser Stelle sagen, ich habe hohen Respekt vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Sicher heitsbehörden, denen wir diese Aufgabe übertragen, weil sie am Ende nämlich tatsächlich darüber ent scheiden, ob unsere Gesellschaft in Gefahr ist oder nicht. Bei aller Kritik, die wir äußern, dürfen wir den Blick dafür nicht verstellen, dass diese Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter eine unwahrscheinlich schwere Aufgabe für unsere Gesellschaft wahrnehmen, und dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich dankbar!
Die Ausgangslage an diesem Wochenende ist ja nicht über Nacht entstanden, und ehrlicherweise mit dem Blick von heute, es ist ja schon gesagt worden, kann man auf all das, was vorher an Erkenntnisgewinnen tatsächlich entstanden ist, auch sehr kritisch blicken. Mit dem heutigen Blick muss man sagen, es hat zwei dubiose Hinweise einer Hinweisgeberin auf eine mögliche Bewaffnung des Islamischen Kulturzentrums gegeben, die, wenn ich das einmal so lax sagen darf, eigentlich niemand so richtig ernst genommen hat. Dann kam im Januar 2015 der Anschlag auf Charlie Hebdo, und die Nachfrage, ob es denn in Bremen auch eine Gefährdungslage gebe. Erst da wurde aus diesen Hinweisen ein Sachverhalt zusammengebun den, um es neutral zu sagen, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft für die Einleitung eines staats anwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gereicht hat. Auch da schiebe ich ein, mit dem Wissen von heute und der Erkenntnis, dass das Verfahren später auch mangels hinreichenden Tatverdachts einge stellt worden ist, und der Kenntnis, dass eigentlich bis zu diesem Wochenende auch keine zusätzlichen polizeilichen Erkenntnisse hinzugewonnen werden konnten, die den Tatverdacht erhärteten, muss man sagen, das war sicherlich eine Fehlentscheidung.
Die Vorbereitungen der Bremer Polizei und der Si cherheitsbehörden im Allgemeinen auf ein solches Geschehen ist auch unzureichend gewesen. Es gab keine Anweisung der Behörde des Senators für Inneres an die Polizei, wie mit einer solchen Bedrohungs lage umgegangen wird. Es gab eine PowerPointPräsentation aus einem Vortrag, den ein Mitarbeiter der Polizei selbst einmal gehalten hat, aber das als Handlungsanleitung für einen Einsatz bei akuter Bedrohungslage zu bezeichnen, ist nicht einmal den gehörten Zeugen eingefallen.
Ein Versäumnis, sicherlich auch ein politisches Ver säumnis, Herr Senator, dass man als Polizei auf eine solche Sicherheitslage nicht oder nur unzureichend vorbereitet gewesen ist, und daraus erklären sich sicherlich in den späteren Umsetzungen auch der eine oder andere begangene operative Fehler.
Auch hier möchte ich aber gleichzeitig eine kleine Warnung ausgeben. Wir wissen ja aus der öffentlichen Berichterstattung über den einen oder anderen AntiTerroreinsatz vor und nach diesem Wochenende, dass wir keinesfalls dem Irrglauben anheimfallen dürften, solche Bedrohungslagen seien nicht existent. Wir wissen, dass auch in Deutschland von islamistischen Terroristen und Salafisten eine große, wenn nicht die größte Gefahr für unsere Demokratie und eine außerordentliche hohe Anschlagsgefahr ausgehen. Ich möchte nur, weil wir hinterher gemeinsam fest gestellt haben, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an diesem Wochenende keine objektive Gefährdungslage gegeben hat, nicht den Eindruck vermitteln, als sei eine solche Gefährdungs lage in Bremen, in Bremerhaven oder in Deutschland ausgeschlossen.
Nein, meine Damen und Herren, wir müssen wach sam bleiben, und deswegen ist es wichtig, dass der Ausschuss die Mängel auch in Empfehlungen zu sammengefasst und gesagt hat, was können wir aus einem solchen fehlgeschlagenen Einsatz eigentlich lernen, denn die Bedrohungslage ist unverändert. Sie ist real, und sie kann sich eben auch in Bremen ereignen.
Die einzelnen Fehler, die gemacht wurden, haben ihre Ursache sicherlich auch in aus meiner Sicht fast unerklärlichem Umgang mit Informationen.
Das ist so ein bisschen wie stille Post in der Schule gewesen. Die Entwicklung bis zu dem Durchsuchungs beschluss im IKZ war sehr lang. Warum war am Ende im Durchsuchungsbeschluss folgende Formulierung – ich zitiere aus dem Bericht – enthalten: „Zweck der Anordnung war das auf finden von namentlich noch nicht identifizierten, nach polizeilichen Erkenntnis sen im islamischen Kulturzentrum sich aufhaltenden männlichen, französischen Personen, die nach den Ermittlungen bewaffnet sind, Zugriff auf weitere Waffen haben sollen und die mit den Beschuldigten in Kontakt standen sowie das Auffinden von Waffen.“?
Auf welche Weise diese Formulierung, auf welche Weise diese Erkenntnis am Ende in einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss eingeflossen ist, ist völlig unerklärlich. Es handelt sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, um eine freie Erfindung. Keiner der Zeugen, die wir gehört haben, hat gesagt, dass jemals an diesem Wochenende oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt diese Erkenntnis vorgelegen hätte. Keiner kann sich bis heute erklären, wie diese Erkenntnis dann am Ende in einen Durchsuchungs beschluss gemündet ist.
Ich glaube, jeder Parkverstoß wird beim Stadtamt in Bremen besser dokumentiert als der Hinweis auf eine terroristische Bedrohungslage an diesem Wochen ende. Das kann man, ehrlicherweise, mit gesundem Menschenverstand nicht erklären. Warum es ausge rechnet bei einem dermaßen wichtigen Sachverhalt keine ausreichende Verschriftlichung, keine gere gelten Kommunikationswege und vor allen Dingen am Ende keine belegbaren Informationen gegeben hat, das bleibt am Ende das große Rätsel auch dieses Untersuchungsausschusses.
Natürlich hat eine Vertrauensperson Anspruch darauf, dass mit ihren Informationen, die sie übermittelt, so vertraulich umgegangen wird, dass sie nicht enttarnt wird. Alles andere wäre natürlich auch Quatsch, das wäre das Ende der Vertrauensinformation. Der Staat und die Sicherheitsbehörden müssen sich doch umgekehrt davor schützen, dass sie mit falschen Informationen, die nicht überprüfbar sind, auf eine falsche Fährte gesetzt werden.
Deswegen kommt es sehr darauf an – und das hat der Untersuchungsausschuss, wie ich finde, sehr gut herausgearbeitet und im Bericht auch sehr gut dargestellt –, dass wir in Zukunft sauber in der Er mittlung und in der Information bei der Bewertung unterscheiden, was sind Informationen, die ich nicht verwenden kann, die für mich vielleicht für die Be urteilung eines Sachverhalts trotzdem wichtig sind, aber von denen ich von Anfang an weiß, das darfst du niemanden sagen, und das darf auch nirgendwo stehen. Welche Informationen kann ich tatsächlich verwenden, weil ich sie zum Beispiel brauche, um operative strafprozessuale Maßnahmen durchführen zu können.
Die undifferenzierten Sofa-Gesprächsrunden, bei denen jeder sagt, was er weiß, aber niemand unter scheidet, woher er es erfahren hat und mit welcher Validität das in ein offizielles Verfahren eingepflegt werden kann, meine Damen und Herren, darf es in Zukunft nicht mehr geben. Sie führen zu schweren Mängeln und Fehlern. Deswegen müssen wir auch in diesem Bereich eine saubere Dokumentation, eine saubere Unterscheidung von verlässlicher, valider Information, von bloßem Gerücht und von vor allen Dingen strafprozessual verwertbaren Erkenntnissen
haben. Das ist die Lektion, die wir aus diesem Un tersuchungsausschuss, meine Damen und Herren, mitnehmen können.
Dass Menschen Geheimnisse voreinander haben, das ist nicht überraschend. Dass Sicherheitsbehörden einander nicht vertrauen und Informationen nicht austauschen, das halte ich für unverantwortlich. Dass man Informationen zurückhält, dass Informationen im Dickicht von unterschiedlichen Sicherheitsbehörden untergehen, verloren gehen oder verfälscht werden, meine Damen und Herren, das ist für eine Nation, für ein Land und für eine Stadt, die auf Sicherheit angewiesen ist, einfach unvertretbar. Es muss ver lässlich, valide zwischen den Behörden möglich sein, Erkenntnisse auszutauschen. Sie dürfen nicht mit dem Hinweis darauf verweigert werden, dass man eine Quelle enttarnt werden würde.
Meine Damen und Herren, die Enttarnung einer Quelle ist nicht gewünscht, aber wenn es darum geht, Sicherheit für die Menschen zu erzeugen, dann muss jede verfügbare Information bei der Bewertung von Sicherheitslagen, auch unbeschadet der Frage, woher sie kommt und welche Behörde beteiligt ist, verwendet werden dürfen. Dazu hat der Ausschuss, finde ich, sehr eindrückliche und zutreffende Feststel lungen getroffen und Empfehlungen ausgesprochen.
Die Eitelkeiten der Behörden, insbesondere des Zoll kriminalamts, hat in diesem Ausschuss sonderbare Blüten getrieben, im Übrigen bis zu der von mir ein gangs aufgeworfenen Frage, welche Information ist eigentlich verlässlich und welche nicht, auch ohne konkretes festzustellendes Ergebnis. Es gibt eine Vielzahl von Informationen über die Sicherheitslage in Deutschland.
Sie kommen von ausländischen Behörden, sie kommen von deutschen Behörden, sie kommen von Bundes behörden, und sie kommen von Landesbehörden. Die Vielzahl dieser Informationen muss irgendwo zusammenfließen, bewertet werden und vielleicht zu einem Lagebild zusammengefügt werden. Das eine sind die Informationen, die eingehen, das andere ist die Frage nach der Verlässlichkeit der Informationen bei der Vielzahl der Informationen.