Wir haben bereits eine ganze Menge an Qualitäts maßnahmen entwickelt, auf deren Grundlage wir weiterarbeiten müssen, und die Koalition hat sich damit beschäftigt, wie man mit Ressourcen umgehen will. Wir haben für Vertretungslehrer zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, wir haben im Bereich der Inklusion zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, und wenn es in einzelnen Handlungsfeldern noch Bedarfe gibt, muss auch darüber geredet werden.
zutraut, um unsere durchschnittlichen Ausgaben vielleicht in Richtung des nächsten oder übernächs ten Bundeslandes zu bringen. Ich denke aber, eines muss allen klar sein: Bremen ist haushaltspolitisch in einer ganz besonders schwierigen Lage, deswegen wird es weiterhin für uns ganz besonders schwierig sein, an den bundesdeutschen Durchschnitt oder an andere Länder heranzukommen, mit denen wir uns vergleichen. Die Ambition aber ist gerade schon zum Ausdruck gebracht worden.
Interessant ist natürlich, sich anzuschauen, wie sich andere Länder entwickelt haben. Da ist es aus Bremer Sicht besonders naheliegend, sich einmal Hamburg anzuschauen. Auf einige Punkte ist schon hingewie sen worden. Hamburg ist eine Stadt, die bestimmt zehn Jahre der Prosperität hinter sich hat, und man kann das auch an der Entwicklung der Sozialdaten sehen. Bei all diesen Sozialdaten hat sich Hamburg in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Die schulischen Ergebnisse sind auch deutlich verbessert worden. Das liegt sicherlich auch daran, dass Hamburg im Bildungsbereich deutliche Investitionen getätigt hat. Deswegen: Es gibt niemanden hier im Hause, der bestreiten würde, dass es gut angelegtes Geld ist, zusätzliche Bildungsressourcen zur Verfügung zu stellen.
Hamburg hat aber noch einen weiteren Schritt ge macht – auch darauf ist schon hingewiesen worden –, nämlich es hat ein sehr differenziertes Monito ringsystem entwickelt. Es wäre für die fachpolitische Diskussion in der Bildungspolitik ein ertragreiches Thema, sich anzuschauen, was die Hamburger da ge macht haben, denn wir wissen ja, dass wir in Bremen eine sehr kontroverse Diskussion haben. Wenn wir mit den Schulleitungen über die VERA-Gutachten reden, erleben wir eine brutale Ablehnung von den Schulleitungen insbesondere aus den sozialen Brenn punkten, weil sie immer darauf verweisen, dass die Aufgaben, die die Schüler in diesen Untersuchungen und Studien bekommen, so herausfordernd sind, dass die Ergebnisse nur desaströs sein können, und dass die Studien nicht so den Kompetenzen der Schüler angepasst sind, dass sie auch einen gewissen Erfolg haben können.
Ich glaube aber, dass wir uns da auseinandersetzen müssen. Herr Güngör hat schon darauf hingewiesen, dass wir im Hinblick auf Schulinspektion noch weiter diskutieren müssen. Wir wissen nicht genug darüber, was konkret im Unterricht läuft. Für uns als Bildungs behörde ist es so, dass unsere Steuerungsimpulse aus der Verwaltung immer bis zur Schulleitung gehen und dann die Schulleitungen versuchen sollen, Prozesse in ihren Häusern einzuleiten, damit sich die Qualität verbessert. Andere Länder machen das anders, eben auch Hamburg. Es wäre aus meiner Sicht eine ganz ertragreiche Diskussion zu schauen, wie wir stärker einen Blick hineinbekommen. Es ist nur wichtig in dem Zusammenhang, dass wir dann nicht einfach – wie jetzt auch manchmal über diese IQB-Studie
diskutiert wird – hineingehen und sagen: Welches Ranking habt ihr denn jetzt hier in der Schule, welches Ranking habt ihr im Stadtteil, und welches habt ihr in der Stadt? Denn die Rahmenbedingungen in den einzelnen Schulklassen sind so unterschiedlich, wie Sie das gerade beschrieben haben. Trotzdem müssen wir natürlich in all diesen Schulklassen versuchen, den Unterricht zu optimieren.
Ich glaube deswegen, dass wir ein System brauchen, in dem es eine kollegiale, solidarische, aber auch fordernde Unterstützung für den konkreten Unter richt in den Klassen geben muss. Über ein solches System müssen wir mit allen Akteuren reden. Es nützt nichts, wenn wir das einfach nur in der Bür gerschaft alle zusammen beschließen würden und wenn das bei den Lehrerinnen und Lehrern und bei den Schulleitern und Schulleiterinnen nicht auch aufgenommen und angenommen würde. Deswegen ist meine Anregung: Lassen Sie uns doch gemeinsam eine solche Debatte ganz behutsam mit den Akteuren so führen, dass daraus nicht der Eindruck entsteht, wir wollen hier einfach nur über Druck versuchen, bessere Leistungsergebnisse durchzusetzen! Die Sache ist gerade in Lernprozessen viel komplizierter. Dafür jedenfalls werbe ich!
Es gibt noch eine ganze Menge Handlungsbedarfe in der Bildungspolitik. Wir haben jetzt schon eine ganze Menge von diesen Dingen angeleiert, wenn man darüber nachdenkt, was wir jetzt schon an Sprachför derung in Gang gesetzt haben. Die Verzahnung von Kita und Bildung steckt zwar noch in den Anfängen, aber es gibt auch schon solche Prozesse. Wir haben mehr Ressourcen bereitgestellt. Ich denke, wir sind durchaus auf einem guten Weg. Wir haben uns gute Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir irgend wann einmal bei solchen Leistungsergebnissen besser sein können.
Es geht nun einmal nicht so, Frau Ahrens, dass wir jetzt einmal eben einen Haushalt beschließen und in zwei Jahren sind wir schon auf Platz 14 und Platz 13.
Hamburg hat viele Jahre daran gearbeitet, sich nach vorn zu arbeiten. Schleswig-Holstein hat das auch so gemacht.
(Abg. Röwekamp [CDU]: Sie hatten auch schon zehn Jahre Zeit! – Abg. Frau Ahrens [CDU]: Wie lange sind Sie an der Regierung? – Abg. Frau Kohlrausch [FDP]: 70 Jahre!)
Lassen Sie uns doch diese Bundesländer zum Vorbild nehmen, weiter auf den Handlungsfeldern arbeiten und die Qualität stärker ins Zentrum der zukünfti gen Arbeit stellen! Weniger sollten wir versuchen, aufgrund solcher Ergebnisse parteipolitische Süpp chen zu kochen. Die Probleme sind ernst genug, um dafür zu sorgen, dass wir jetzt gemeinsam an der Schulqualität arbeiten. Da gibt es eine Menge zu tun. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kollegen, liebe Gäste! Es hat uns schon ziemlich überrascht, dass Justizstaatsrat Professor Dr. Matthias Stauch dem „Weser-Kurier“, ich glau be, es war für die Ausgabe am 3. November 2016, ein so offenherziges Interview gab. Er hat da jede Menge Defizite offenbart. Die Überschrift war aber bezeichnenderweise „Wir haben nichts verpennt“.
Wir von der Allianz für Fortschritt und Aufbruch sind der Meinung, Herr Günthner und sein Justizressort haben in den letzten Jahren jede Menge verpennt. Ich glaube, es war im Juni, da mussten zwei Unter suchungshäftlinge entlassen werden, weil es den Ge richten innerhalb von sechs Monaten nicht gelungen nicht, einen Termin für die Prozesseröffnung festzu legen. Dann müssen die Leute nach sechs Monaten wieder freigelassen werden. Es handelt sich da nicht um irgendwelche Eigentumsdelikte, sondern um Ta ten, die eine erschreckende Rohheit offenbart haben, und diese Leute sind jetzt eben wieder frei. Damals hieß es wohl, das sei ein Weckruf für die Politik. Wir fragen uns: Hat dieser Weckruf die Verantwortlichen überhaupt erreicht, oder wurde sozusagen mit der Schlummertaste wieder für Ruhe gesorgt?
Die Ursachen dieser Misere erklärte der Justizstaats rat damit, dass eine Sondersituation entstanden sein. Ich zitiere:
„Über die Jahre hatten wir immer so etwa 50 Haft sachen. 2015 waren es 66, in diesem Jahr bislang schon 79. Auch die schweren Strafsachen sind seit etwa Mitte 2015 stark angestiegen.“
Ja, das stimmt, das ist wahr. Die andauernde Migra tionskrise belastet unsere öffentlichen Einrichtungen auf vielerlei Weise bis an die Belastungsgrenzen und auch darüber hinaus. Auch Amtsgerichte und Verwaltungsgerichte werden nun noch mehr bean sprucht. Die 22 zusätzlichen Stellen aber, die über
das Integrationsprogramm für Flüchtlinge genehmigt und besetzt wurden, sind in alle Bereich gegangen: in die Staatsanwaltschaft, in den Strafvollzug und auch in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Herr Dr. Stauch sagt auch, ich zitiere jetzt wieder:
„Das entspricht … der tatsächlichen Mehrbelastung durch das Ansteigen der Strafverfahren. Der Mehr aufwand ist da, das haben wir belegt.“
Das mag ja sein, aber die Überlastung der Bremer Gerichte begann nicht erst mit der Migrationskrise. Sie ist schon viel länger bekannt. Mindestens seit dem Jahr 2007 ist dort eine ordnungsgemäße Abar beitung der Strafsachen nicht mehr gewährleistet. 2012 wurde vom Rechtsausschuss festgestellt, dass die Personalausstattung auf einem Minimum läuft. Die Personalbudgets wurden daraufhin aber nicht entsprechend angepasst, wie es notwendig gewesen wäre. Nicht nur die Strafabteilung des Landesgerichtes kann ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, das gilt ebenso für mehrere Abteilungen der Staatsanwalt schaft beim Amtsgericht, mindestens für die Abteilung Nachlassgericht und für die Justizvollzugsanstalt. Bei letzterer fehlen insbesondere Jugendarrestplätze. So etwas haben wir nicht.
Der Präsident des Landesgerichts Bremen, der Bremer Generalstaatsanwalt und der Direktor des Amtsge richts haben diese Zustände dem Justizressort durch gehend regelmäßig berichtet und um die Bewilligung zusätzlicher Stellen gebeten. Das ist im Wesentlichen erfolglos geblieben. Die zusätzlich bewilligten Stel len reichen nicht einmal, um den jetzt gestiegenen Arbeitsbedarf zu decken. Von einer Aufarbeitung der Rückstände braucht man nicht ernsthaft zu sprechen. Ich glaube, der Rückstand ist nach wie vor so, wie er schon seit 2007, 2008 aktenkundig ist, wenn nicht schlimmer.
Ein befreundeter Anwalt hat mir neulich einmal gesagt: Aus Sicht eines Strafverteidigers ist es in Bremen eigentlich nur die Aufgabe, es irgendwie hinzubekommen, dass die Untersuchungshaft aufge hoben wird. Wenn das passiert, kann ich mich darauf verlassen, dass das Hauptverfahren jahrelang nicht eröffnet wird, und sollte es überhaupt jemals eröffnet werden, kann ich eine überlange Verfahrensdauer als strafmildernd einwenden.
Die aktuelle Diskussion umfasst Untersuchungshäft linge, die nach einem halben Jahr U-Haft entlassen werden müssen, weil noch keine Anklageschrift vorliegt. Das ist im Wesentlichen von der ebenfalls völlig überlasteten Staatsanwaltschaft zu verantwor ten, nicht von den Gerichten selbst. Es handelt sich dabei aber nur um eine Facette des in Wahrheit viel größeren Dilemmas. Darüber hinaus haben wir es nämlich mit folgenden Erscheinungen zu tun, die statistisch gar nicht erfasst werden: Da gibt es zu nächst einmal, das habe ich eben angesprochen, die Strafmilderung wegen überlanger Verfahrensdauer.
Dann gibt es – kommt auch nicht zu selten vor – die Verjährung von Straftaten wegen verspäteter An klageerhebung. Es gibt die Nichtaufnahme von aus der Revision zurückverwiesener Verfahren, und es gibt eine erhebliche Zeitdauer zwischen Rechtskraft von Verurteilungen und Ladungen zum Haftantritt.
Hinsichtlich des letzten Beispiels ist die Praxis fol gendermaßen: Nach Verurteilung tritt der Angeklagte die Haft nur dann sofort an, wenn er sich vorher in U-Haft befunden hat oder wenn bei der Verurteilung wegen Fluchtgefahr ein Haftbefehl ausgestellt wird. Andernfalls wartet der Verurteilte Zeiträume – ich glaube, das sind in Bremen zwischen sieben und 15 Monate –, bis er eine Ladung zum Haftantritt be kommt. In dieser Zeit kann der Verurteilte eigentlich nichts sinnvoll unternehmen, um sein Leben auf die Zeit nach der Haftmaßnahme einzustellen. Jobsuche, Klärung der Wohnungsfrage et cetera ergibt nun einmal keinen Sinn, wenn man irgendwann, ohne genau zu wissen wann, in Haft muss.
Vielleicht klären Sie mich eines Besseren auf, aber aus unserer Sicht sieht es so aus, als ob sich der Zeit punkt der Ladung zum Haftantritt danach richtet, wann ein Haftplatz frei wird. Wenn das so ist, dann ist die Schaffung zusätzlicher Haftplätze gerade jetzt dringend geboten. Das wird auch schon seit Jahren gefordert, aber von unserem Senat unter Hinweis auf die Kosten abgelehnt.
Noch wichtiger ist dieses Thema beim Jugendarrest, weil sich alle Experten einig sind, dass eine Bestra fung von Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt der erzieherischen Wirkung überhaupt nur Sinn macht, wenn Gerichtsverfahren und Strafantritt so schnell wie möglich nach der Tat erfolgen.
Der Zustand der Justiz in Bremen ist im Grunde genommen nichts weiter als eine politische Bank rotterklärung. Seit mindestens 2007 ist die desolate Situation aktenkundig, nichts hat sich seitdem ge tan. Sinnvoll wäre jetzt im Grunde genommen eine Art Grundsanierung der Justiz. Wir brauchen eine präzise und zukunftsbelastbare Bedarfsermittlung. Wir müssen dann einmalig alle notwendigen Stellen schaffen und danach in regelmäßiger Prüfung die Kapazitäten abfragen. Die derzeitige Kleckertaktik ist völlig unzureichend und reicht nicht einmal aus, um der aktuellen Belastung Herr zu werden. Der Verweis auf leere Kassen kann dabei gar kein sinnvolles Ar gument sein, weil der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die Lähmung der Strafjustiz entsteht, in jedem Fall höher ist als die zu erwartenden Kosten, wenn man die Strafjustiz vernünftig aufstellen wollte.
Wir fordern den Senat daher dringend auf, die völlige Vernachlässigung des Justizressorts endlich zu behe ben, zumal uns durch die andauernde Migrationskrise wohl noch weitere Steigerungen der Kriminalität bevorstehen, und da müssen wir vorsorgen. – Vielen Dank!
(Beifall ALFA – Abg. Frau Grotheer [SPD]: Was ist daran jetzt so aktuell, dass man es in der Aktuellen Stunde besprechen muss?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Mai dieses Jahres hat das Oberlan desgericht Bremen entschieden, zwei Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft zu entlassen, weil die zulässige Höchstdauer der Untersuchungshaft von sechs Monaten überschritten war, ohne dass mitt lerweile ein Termin für die Gerichtsverhandlung anberaumt wurde.
Eigentlich darf eine Haftentlassung wegen einer Überlastung der Justiz nicht durchgeführt werden, denn die Haftsachen haben höchste Priorität bei der Terminierung von Verhandlungstagen. In Bremen ist der Verhandlungsstau bei den Gerichten allerdings so groß, dass man das Gerichtsverfahren nicht in einer angemessenen Zeit anberaumen konnte.
Den beiden in Freiheit entlassenen bulgarischen Angeklagten werden Menschenhandel, Zuhälterei und Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen drei Frauen im Bremerhavener Rotlichtmilieu über meh rere Jahre zur Prostitution gezwungen haben. Dass die Tatverdächtigen nach sechs Monaten wieder in Freiheit waren, ist zwar aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden, die Haftentlassung ist aber ein Schlag ins Gesicht für die Opfer der Zwangsprostitution und ein falsches Signal an die Tatverdächtigen, die sich am Leid der Opfer finanziell bereichert haben.
Das Justizressort bezeichnete die Entscheidung des Oberlandesgerichts zur Haftentlassung damals als äußerst bedauerlich, ging anschließend aber wieder zur Tagesordnung über. Eine Mitverantwortung an dem Skandal sah das Justizressort offenbar nicht. Passend dazu gab Justizstaatsrat Dr. Stauch kürzlich dem „Weser-Kurier“ ein Interview, und auf die Frage des Journalisten, ob denn wegen der Überlastung des Bremer Landgerichts damit zu rechnen sei, dass dem nächst jede Menge Untersuchungshäftlinge auf freien Fuß kommen, antwortete der Staatsrat – ich zitiere –: Das Landgericht bemüht sich, das zu vermeiden.
Was ist das denn für eine hilflose Aussage eines für den Justizbereich Verantwortlichen? Das frage ich Sie einmal. Ich hätte erwartet, dass Sie, Herr Staats rat, die Frage beispielsweise wie folgt beantworten: Natürlich wird der Justiz so ein Fauxpas wie die Haftentlassung nicht mehr passieren, und der Senat wird die personellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Haftentlassung im Mai ein unrühmlicher Einzelfall bleibt. – So eine Aussage hätte ich von Ihnen erwartet, Herr Staatsrat!
Stattdessen weisen Sie aber jegliche Mitverantwortung an der Überlastung der Gerichte von sich, indem Sie in dem Interview darauf hinweisen, dass ja nicht Ihr Ressort, sondern ausschließlich das Landgericht für die innere Organisation zuständig ist.
Damit machen Sie es sich sehr einfach, Herr Dr. Stauch, denn neben der organisatorischen Verantwortung gibt es ja noch eine politische Verantwortung für den Jus tizbereich, und daran sind Sie nicht ganz unbeteiligt. Ihr Senator Martin Günthner und Sie tragen hier die politische Verantwortung für die Missstände in der Justiz in Bremen und niemand anderes!
Der Bremer Richterbund warnt schon lange, dass die personelle Ausstattung der Bremer Justiz völlig unzureichend ist und dass deswegen nur besonders priorisierte Straf- oder Haftsachen wie schwere Ge walt- und Sexualdelikte verhandelt werden. Die anderen Verfahren bleiben dann leider jahrelang liegen – wie beispielsweise das Verfahren zum Bau stellenüberfall in der Neustadt im August 2013.