Protocol of the Session on September 21, 2016

Meine Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herz lich eine Schülergruppe des Technischen Bildungs zentrums Mitte und Sportlerinnen und Sportler aus Bremen, die vom 6. bis zum 7. Juni 2016 an den nationalen Sommerspielen der Special Olympics in Hannover teilgenommen haben. Die Bremer Dele gation bestand aus 135 Sportlerinnen und Sportlern. 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bremer Delegation sind mit Medaillen zurückgekehrt, 30 mit Goldmedaillen. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Bevor wir in der Tagesordnung fortsetzen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte 6 und 7 zu tauschen.

Rollstuhlgerechter Wohnraum in Bremen und Bremerhaven Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 24. Mai 2016 (Drucksache 19/459) Dazu Mitteilung des Senats vom 5. Juli 2016 (Drucksache 19/659)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Lohse.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grönert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, und heute begrüße ich auch einmal die Gäste, die Sportler. Wunderbar! – Für die meisten Rollstuhlnutzer ist es ein riesiges Problem, eine geeignete, günstig gelegene und vor allem auch bezahlbare Wohnung zu finden. Welch ein Hürde wohl über 95 Prozent der normalen Wohnungen in Bremen für Betroffene sind, habe ich selbst erst gemerkt, als sich einmal jemand bei mir zu Besuch angekündigt hat. Wir haben uns damals darauf ge einigt, irgendwann einmal bei gutem Wetter Zeit im Garten zu verbringen statt im Haus, weil es anders nicht möglich war.

Wer körperlich behindert ist, hat es im Leben nicht immer leicht. Aber ihm wird das Leben auch nicht gerade immer leicht gemacht, denn zum Leben gehört selbstverständlich auch eine passende Wohnung für Singles ebenso wie für Rollstuhlnutzer mit Familie. Während in Niedersachsen bereits heute nach Quote der dortigen Bauordnung jede achte Wohnung roll stuhlgerecht sein muss, wird die Novellierung der Bremer Landesbauordnung und damit auch die Einfüh rung einer solchen Quote immer wieder verschoben. Aktuell beruft sich der Senat auf europarechtliche Vorgaben im Bauproduktgruppenrecht und hat die Novellierung deshalb auf 2017 verschoben. Doch eu roparechtliche Vorgaben haben Niedersachsen nicht aufgehalten, eine Quote in ihre Landesbauordnung aufzunehmen, und obwohl in Bremen die Bauak tivitäten in den letzten Jahren massiv angekurbelt wurden, müssen Rollstuhlnutzer weiter „in die Röhre gucken“. Das ist eine bewusste Verhinderung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, meine Damen und Herren!

(Beifall CDU, DIE LINKE, ALFA)

Und der ewige Hinweis auf die ach so vielen barriere freien Wohnungen nützt den meisten Rollstuhlfahrern, besonders denen mit größeren Rollstühlen, gar nichts, da barrierefrei eben keinesfalls rollstuhlgerecht ist. In einer Tabelle berichtet uns der Senat von 515 in Bremen neugebauten Wohnungen, von denen 53 rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2R sein sollen. Denn nur Wohnungen in Anlehnung an diese Norm mit dem

Zusatz „R“ können auch wirklich uneingeschränkt von Rollstuhlnutzern auch mit größeren Rollstühlen genutzt werden. Doch bevor hier die Redner von SPD oder den Grünen die Zahlen gleich wieder schönreden, möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass allein 30 dieser 53 Wohnungen im Auftrag eines Trägers von Senioren- und Behinderteneinrichtungen gebaut wurden, und lediglich 9 der übrigen 23 Wohnungen wurden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert. Für Bremerhaven stellt sich die Situation noch schlechter dar.

In den letzten drei Jahren wurden also für Rollstuhl nutzer ganze 9 wirklich rollstuhlgerechte und für alle bezahlbare Wohnungen gebaut. Diesen neuen Wohnungen stehen aber aktuell mehr als 30 uner füllte, schriftlich festgehaltene Wohnungsgesuche gegenüber. Bei der wirklich sehr engagierten Be ratungsstelle kom.fort stehen 20 und beim Amt für soziale Dienste 10 Anwärter auf einer Warteliste. Allein also 30 aktiv Suchende für 9 mehr oder weniger attraktiv gelegene, unterschiedlich große, aber eben bezahlbare Wohnungen – das muss man wohl nicht weiter kommentieren.

Auch alle weiteren Wohnungen, die bis zur Novel lierung der Landesbauordnung 2017 geplant oder gebaut werden, unterliegen keiner Quote. In der fort geschrittenen Planung befinden sich bereits jetzt circa 1 000 Wohnungen, von denen, so der bisherige Stand, etwa 18 rollstuhlgerecht werden könnten, davon 15 im sozialen Wohnungsbau. In Niedersachsen käme man aber mit der Quote auf über 100 Wohnungen bei 1 000 zu bauenden Wohnungen. Doch der Bre mer Senat schaut wissentlich zu, wie hier Chancen unwiederbringlich vertan werden. Bei uns kommt die Quote erst, wenn die große Bauwelle abgeebbt ist und die Baugenehmigungen für die nächsten Jahre auf dem Weg sind. Das halte ich für einen großen Fehler. Sollen denn Menschen in ein Heim ziehen, nur weil sie keine Wohnung finden, in der sie sich auch mit einem Rollstuhl selbst oder mit Assistenz versor gen können? Während Betroffene, die ein höheres Einkommen haben, noch relativ gut eine passende Wohnung finden können, bleiben Geringverdiener, die unter den Rollstuhlnutzern nun einmal eher die Regel als die Ausnahme sind, auf der Strecke.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass der Senat bei diesem Thema stets antwortet, als wäre alles auf einem guten Weg, während Betroffene und Unter stützungsnetzwerke von einer extrem großen Notlage berichten. Das ist kontraproduktiv, und ich erwarte, dass man sich den Problemen stellt und zusammen mit den Bauunternehmen schnell aktiv wird, damit unser schönes Bundesland für alle Menschen, auch für solche mit Rollstuhl, lebenswert bleibt. – Danke!

(Beifall CDU, ALFA)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Rollstuhlgerechter Wohnraum in Bremen und Bremerhaven – das Res sort hat uns dazu eine umfängliche Antwort zur CDU-Anfrage vorgelegt. Dafür ganz herzlichen Dank! Gleichwohl muss man sagen: Das kann nur ein aktueller Sachstandsbericht oder ein Zwischen bericht sein. Ich will auch nicht verhehlen: Ich bin, genau wie die Kollegin Grönert, nicht als zustän dige Fachpolitikerin für den Bau am Pult, sondern für die Interessen und Belange der Menschen mit Beeinträchtigungen. Insofern will ich meiner kurzen Rede vorausschicken, dass meine herzliche Bitte an die Kolleginnen und Kollegen in der Baudeputation geht, sich dieses Themas auch weiterhin mit ganz besonderer Sorgfalt und großem Engagement an zunehmen, gleich, welcher Fraktion sie angehören.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, ALFA)

Aus dieser Antwort geht hervor, dass weitere Rechts grundlagen fehlen, denn eine geplante Novellierung der Bremer Landesbauordnung muss Entwicklungen und demografische Anforderungen berücksichtigen. Ich will ganz bewusst den Blick weiten von Menschen, die aufgrund einer vorhandenen Beeinträchtigung auf den Rollstuhl angewiesen sind oder Mobilitätsein schränkungen haben, auch darauf, dass wir eine de mografische Entwicklung erfahren, die es ermöglichen muss und soll, dass Menschen auch im Alter, auch wenn sie dann Einschränkungen haben, möglichst in ihrer Wohnung verbleiben können. Auch das muss eine Novellierung der Landesbauordnung umfassen. Dies geschieht zurzeit in einem breit angelegten Anhörungsverfahren unter Einbeziehung des Lan desbehindertenbeauftragten. Das halte ich für den richtigen Weg, und das ist gut so.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Uns sind die Anforderungen beziehungsweise Re gelungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention Auftrag. Sie sind etwas, das wir auch umsetzen wollen und müssen. Gleichwohl wissen wir auch, dass das in aller Regel nur Schritt für Schritt geht. Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, die gesamte Antwort des Senats hier noch einmal zu interpretie ren, sondern ich möchte den Blick auf einige wenige Punkte richten, die es gilt, im weiteren Verfahren und in der Diskussion und vor allem nachher auch in der Bearbeitung mit aufzunehmen. Erstens. Rollstuhlgerechter Wohnraum kann nur das Synonym für die eigentliche Aufgabe sein, Wohnraum für Menschen mit ganz unterschiedlichen Beein trächtigungen zu schaffen. Sehbehinderte, gehörlose, sinneseingeschränkte Menschen oder auch alters bedingte Einschränkungen bei Menschen brauchen entsprechende Wohnungen. Unstrittig ist wohl auch, dass mehr solche Wohnungen gebraucht werden.

Zweitens. Mit der Beratungsstelle kom.fort – die Kollegin hat es angesprochen – haben wir seit Jah ren eine gute Anlaufstelle. Was der Beratungsstelle vorliegt, sind in aller Regel Flächengrößen, nicht aber Mietpreise. Darüber müssen wir nachdenken, wie wir hier auch regelhaft mehr Informationen bündeln können, um dann auch zu entsprechenden Ange boten für die Menschen, die eine Wohnung suchen, kommen zu können.

Damit komme ich zum dritten Punkt: Es werden ak tuelle Informationen über barrierefreie Wohnungen gebraucht. Was steht wo zu welchem Preis zur Ver fügung? Wir wissen in aller Regel nicht, auch wenn sie mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden sind, ob Wohnungen, die barrierefrei und rollstuhlgerecht gestaltet wurden, vorhanden sind, ob sie vermietet wurden, ob sie dann in der zweiten Folge sozusa gen auch an andere Mieter vermietet wurden als an Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das heißt also, wir brauchen eigentlich eine Idee davon, wie wir eine Melde- oder Vermittlungsstelle gestalten können. Aber darüber lohnt es sich, nach zudenken und sowohl den privaten und den freien Wohnungsbau wie auch die Wohnungswirtschaft in die Überlegungen einzubeziehen.

Ich möchte einen letzten Punkt nennen: Die Kosten der Unterkunft sind oftmals, das wissen wir, nicht ausreichend für Mietwohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere für Menschen, die auf Rollstühle angewiesen sind. Hier brauchen wir einen engen Kontakt auch zum Jobcenter, um darüber nachzudenken, wie wir dies besser gestalten können.

Ich denke also, wir sind in einem ordentlichen Verfah ren. Das Ressort hat hier etwas vorgelegt. Wir müssen weitere Wohnungen in Bremen und Bremerhaven bauen. Wir brauchen weitere Wohnungen. Das ist unser Auftrag, und es ist meine herzliche Bitte an die Fachpolitiker, dies auch weiter voranzutreiben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Wir sprechen heute hier über die Große Anfrage der CDU zu rollstuhlgerechtem Wohnraum, und meine Vorrednerinnen haben es ja schon anklingen lassen: Ich muss sagen, wir müssen der CDU wirklich sehr dankbar sein, dass sie diese Anfrage gestellt hat,

(Beifall DIE LINKE, CDU, ALFA)

weil man wirklich sagen muss: Dort musste einmal hineingeleuchtet werden, wie die Zustände sind – und sie sind alles andere als befriedigend. Das Schöne

an solchen Großen Anfragen ist ja immer: Man lernt etwas dabei, weil man etwas darüber erfährt, wie Politik hier funktioniert.

Wenn wir uns das einmal anschauen, dann stellen wir fest: Der Senat sagt selbst als Faktum in seiner Antwort, dass in Bremen im öffentlich geförderten Wohnungsbau seit 2013 ganze 38 rollstuhlgerechte Wohnungen gebaut wurden. Dazu muss man einfach nur sagen: Das ist zu wenig. Wenn man dann immer hört, dass man die Behindertenrechtskonvention umsetzen will und etwas für behinderte Menschen tun will, und dann bauen Sie ganze 38 Wohnungen, das ist problematisch.

Der nächste Punkt ist auch wiederum sehr gut in der Anfrage, aber auch in der Antwort. Der Senat gesteht zu: Die demografische Entwicklung wird in Zukunft zu einem steigenden Bedarf an rollstuhlge rechten Wohnungen führen. Das kann man sicherlich erwarten, aber gleichzeitig steht in der Antwort des Senats, dass man dafür eigentlich keine wirklich belastbaren Statistiken hat, wie viele Wohnungen man eigentlich braucht, wie die Prognose ist, was zuverlässig ist. Man weiß es nicht.

Der dritte Punkt, was die Faktenlage dieser Großen Anfrage betrifft: Es wird auch ganz deutlich gesagt – Frau Rosenkötter hat auch schon kurz darauf hin gewiesen –, dass rollstuhlgerechter Wohnraum sehr wohl einkommensabhängig ist. Auch darüber spricht man nicht so gerne, aber es ist doch in Wirklichkeit so: Wenn man genügend Geld hat, dann wird man eine bisher eher zu bekommende barrierefreie Wohnung in eine rollstuhlgerechte Wohnung umwandeln kön nen, wenn man das entsprechende Kleingeld dazu hat. Wenn man es nicht hat, schaut man in die Röhre.

Ich habe die CDU ja gelobt, und ihr habt ja einmal einen Kanzler gehabt, der so schön gesagt hat, das Wichtigste sei immer, was hinten dabei herauskommt. Dann schauen wir uns einmal an, was wir hier an Quintessenz feststellen können. Als Quintessenz, glaube ich, muss man ganz deutlich sagen: Die Antwort des Senats, aber auch die Beiträge meiner Vorredne rinnen sagen ganz deutlich, dass eine Novellierung der Landesbauordnung nottut, weil ohne Landesbau ordnung die rollstuhlgerechten Wohnungen in keiner Statistik auftauchen werden. Sie werden aber auch in keiner Weise öffentlich gefördert und eben auch nachgefragt. Das muss passieren. Die CDU fragt: Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat die überfällige Novellierung? – Dagegen verwahrt man sich ein wenig mit der Aussage, dass sie nicht überfällig wäre; das sei nicht so wichtig. Aber wichtig an dieser Geschichte ist: Es muss eine Novellierung erfolgen, und es muss natürlich innerhalb der Novellierung – darauf hat Frau Grönert dankenswerterweise hingewiesen – eine Quote darin stehen. Ohne Quote, denke ich, wird es hier einfach nicht gehen.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist schon etwas beschämend, wenn man feststellen muss, dass Niedersachsen bei jeder achten Woh nung, die öffentlich gefördert wird, sagt: Die muss rollstuhlgerecht sein. – Das ist ein starkes Stück; da stehen wir als Land Bremen ganz schön hinten an. Das muss sich auf jeden Fall ändern.

(Beifall DIE LINKE)

Der letzte Punkt: Der Senat erkennt den demografi schen Faktor an, sagt dann aber gleichzeitig: Das ist einkommensabhängig. – Die Einkommensabhängig keit rollstuhlgerechter Wohnungen, von denen wir dringend mehr brauchen, wird sicher von diesem Senat nicht gelöst werden. Ich denke, darüber sollte man sich keine Illusionen machen; das muss man außerhalb dieses Parlaments und mit gemeinsamer Kraftanstrengung zwischen Beteiligten und anderen Gruppen in diesem Land hinbekommen, dass wir einfach eine andere Einkommensverteilung, eine Umverteilung hinbekommen. Dann schaffen wir es vielleicht auch besser, für mehr Menschen rollstuhl gerechte Wohnungen zur Verfügung zu stellen. – Ich danke!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Buchholz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg ein Dank für diese Moment aufnahme an die CDU. Frau Grönert, Sie haben mit Ihrer Anfrage dafür gesorgt, dass wir jetzt im Bilde sind über den Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohn raum in Bremen und Bremerhaven und darüber, dass es noch an manchen Stellen klemmt und mangelt. Aber immerhin: Es ist ein Weg aufgezeigt, und es ist für uns, die wir diese Antworten zur Kenntnis nehmen konnten, auch einiges klargestellt worden: dass nämlich Barrierefreiheit und rollstuhlgerecht überhaupt nicht dasselbe sind, sondern zwei ver schiedene Paar Schuhe.

Es ist von den Vorrednern schon erwähnt worden, dass es einige Problemstellen gibt, die dringend einer Überarbeitung bedürfen. Frau Rosenkötter erwähnte eine Melde- oder Vermittlungsstelle, die einen richtig guten Überblick über jene verschafft, die mit ihrem Rollstuhl entsprechende Wohnungen nutzen müssen. Wir dürfen dabei aber auch nicht vergessen, dass es Menschen gibt, die durch Unfälle relativ plötzlich in die Notwendigkeit kommen, einen Rollstuhl nutzen zu müssen, und die dann wahrscheinlich eher bemüht sein werden, in ihrem bisher gewohnten Umfeld blei ben zu können. Das wird nicht immer möglich sein, das hat der Kollege Erlanson auch angesprochen: Es gibt eben diese Einkommensabhängigkeit, wenn man daran geht, Wohnungen herzurichten, damit sie rollstuhlgerecht sind. Im Zweifelsfall könnte auch eine

Krankenkasse dafür sorgen, dass zumindest manche Kosten abgenommen werden.

Zu den Dingen, die getan werden müssen: Wir müssen die Landesbauordnung novellieren, das ist schon an gesprochen worden. Das ist auch in Aussicht gestellt, leider erst für Mitte 2017, aber immerhin. Vorbild dafür könnte Niedersachsen sein – mit dem ange sprochenen Fakt, dass jede achte Neubauwohnung rollstuhlgerecht sein muss. Das sind immerhin 12,5 Prozent aller Wohnungen, und das ist schon eine Hürde, die wir, glaube ich, erst nehmen müssen. Das Problem ist – es ist auch schon mehrfach ange sprochen worden –, dass es bisher eine statistische Erfassung rollstuhlgerechter Wohnungen nicht gibt. Diese brauchen wir aber als Übersicht, um feststellen zu können, wo es noch größeren Bedarf gibt.

Wenn wir bedenken, dass bei der GEWOBA jährlich 200 bis 300 barrierefreie Neubauwohnungen herge stellt werden sollen, so ist das sehr schön; das ist eine richtig gute Zahl. Wenn wir aber dabei bedenken, dass davon nur 5 Prozent rollstuhlgerecht sein werden, dann ist das entschieden zu wenig. Möglicherweise habe ich aber auch die Zahlen nicht richtig wiedergegeben. In jedem Fall gilt es, nachzulegen. Rollstuhlgerechte Wohnungen in Stadtteilen mit guter Infrastruktur, die man denjenigen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, wahrlich bieten sollte, sind aber leider aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur schwer herstellbar. Das heißt, dafür müssen auch noch andere Wege als jene gefunden werden, die wir in diesem Parlament bewegen können.

Zusammenfassend: Wir sind auf einem richtigen Weg. Es ist gut, dass dieser Anstoß heute hier stattgefun den hat, und ich hoffe, Herr Senator Dr. Lohse, dass wir in der Baudeputation sehr bald einen Überblick bekommen können. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bücking.