Protocol of the Session on August 25, 2016

Wie könnte man eine solche Anbahnung von Handel tatsächlich ernsthaft überprüfen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das mag möglicherweise eine be sondere Herausforderung sein, die wir auch durch Vor-Ort-Kontrollen nicht in jedem Einzelfall ge währleisten können. Das ändert aber nichts daran, dass wir, soweit das Gesetz in seiner Vollziehbarkeit kontrollierbar ist, entsprechende Kontrollen vor Ort vornehmen. Ansonsten mag sich auch aus dem weiteren Geschäftsgebaren oder aufgrund anderer Erkenntnisse im Nachhinein ein Hinweis auf eine solche gesetzlich untersagte Geschäftsanbahnung ergeben. Die behördliche Kontrolle ist damit nicht zu Ende, wenn der Veranstaltungsort verlassen worden ist. Es kann auch in anderen Zusammenhängen zu weitergehenden Erkenntnissen kommen. Es kann auch den Versuch einer Geschäftsanbahnung gege ben haben, der anschließend angezeigt wird. Es gibt verschiedene Fallkonstellationen, wie Behörden auf ein solches Handeln aufmerksam werden können.

Eine weitere Zusatzfrage des Ab geordneten Tschöpe. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat! Können Sie bestätigen, dass der Handelsbegriff, den wir beim Handel mit Kampfhunden gewählt haben, eins zu eins der Handelsdefinition des BtMG entlehnt ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann das bestätigen, weil Sie mich auch schon ausdrücklich darauf hingewiesen

haben, dass das so ist. Deshalb können wir an der Stelle auch gewisse Entlehnungen zu der Rechtspre chung des BtMG nehmen. Ich habe jetzt allerdings keinen Kommentar dabei. Deswegen sehe ich mich nicht imstande, auf jede einzelne Fallkonstellation einzugehen. Dem Grunde nach ist es richtig. Vorbild ist das BtMG. Der Rahmen ist so gesetzt. Insofern gilt natürlich das, was wir in sehr weiter strafrechtlicher Praxis haben, in vergleichbarer Anwendung auch hier.

(Abg. Tschöpe [SPD]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Steigende Ein bürgerungen im Land Bremen. Die Anfrage ist un terschrieben von den Abgeordneten Frau Grotheer, Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Grotheer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Personen wurden im Land Bre men im Jahr 2014 eingebürgert? Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven und jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen.

Zweitens: Wie viele Personen wurden im Land Bre men im Jahr 2015 eingebürgert? Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven und jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen.

Drittens: Wie viele der neu Eingebürgerten wurden jeweils unter Hinnahme einer doppelten Staatsan gehörigkeit eingebürgert? Bitte eine Trennung wie oben vorsehen.

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke. Das gilt auch für die nächsten beiden Anfragen, weil Herr Senator Mäurer krankgemeldet ist.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Fragen eins und zwei: Von den Einbürgerungen im Land Bremen entfielen auf die Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2014 1 379 Einbürgerungen, davon 693 Männer und 686 Frauen, im Jahr 2015 1 536 Einbürgerungen, davon 742 Männer und 794 Frauen. Auf die Stadtgemeinde Bremerhaven entfielen im Jahr 2014 204 Einbürgerungen, davon 109 Männer und 95 Frauen, im Jahr 2015 211 Einbürgerungen, davon 99 Männer und 112 Frauen.

Zu Frage drei: Auf Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit beliefen sich in der Stadtge meinde Bremen im Jahr 2014 652 Einbürgerungen, davon 309 Männer und 343 Frauen, im Jahr 2015 676 Einbürgerungen, davon 319 Männer und 357 Frauen. Auf die Stadtgemeinde Bremerhaven entfielen im

Jahr 2014 104 Einbürgerungen, davon 53 Männer und 51 Frauen, im Jahr 2015 114 Einbürgerungen, davon 47 Männer und 67 Frauen. – Soweit die Ant wort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, es gibt eine bundesweite Diskussion zur Frage der Ab schaffung des Doppelpasses und der Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Hat sich der Bremer Senat schon mit dieser Frage beschäftigt und sich dazu eine Meinung gebildet?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es gibt, anders als ursprünglich angekündigt, wohl doch keine Bundesratsinitiative oder Gesetzgebungsinitiative derjenigen, die die se Idee einmal entwickelt haben. Insofern ist der Senat jetzt nicht gezwungen, sich förmlich damit zu befassen. Ich kann nur für mein Haus und mich sagen, dass wir einer solchen Diskussion nicht bei treten würden. Ich halte das für ziemlichen Unsinn allein schon deshalb – wenn man sich die Struktur der Mehrstaatigkeit anschaut –, weil wir in den meisten Fällen die Situation haben, dass wir die Mehrstaatigkeit hinnehmen, weil sich der Betroffene aus seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit gar nicht lösen kann. Wir hätten nur die Möglichkeit, ihm die Einbürgerung zu versagen. Das ist aber nicht in unserem Interesse. Wir wollen hier Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen und die die Voraussetzung dafür erfüllen, weil sie sich hier integriert und auch ein entsprechendes Be kenntnis zum Grundgesetz abgelegt haben und Teil dieser Gesellschaft sein wollen, in die Mitte unserer Staatsangehörigen aufnehmen. Sie daran zu hindern, weil irgendein Land, aus dem sie ursprünglich kom men, sich weigert, sie aus der Staatsangehörigkeit zu entlassen, wäre nach meiner Auffassung ein echter Bärendienst für die Integration.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatz frage durch die Abgeordnete Frau Dogan! – Bitte sehr!

Sehr ge ehrter Herr Staatsrat Ehmke! Sie haben das so schön beschrieben, dass Migranten, wenn die Vorausset zungen erfüllt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können. Inwieweit werden Migranten, die alle Voraussetzungen sowohl hier in Bremen als auch in Bremerhaven erfüllen, von den Behörden darüber informiert, dass sie die Voraussetzungen erfüllen und theoretisch diese Möglichkeit haben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir führen dazu regelmäßig je denfalls in Bremen – für Bremerhaven kann ich es nicht genau sagen, das wissen Sie wahrscheinlich besser als ich – Einbürgerungskampagnen durch, mit denen ganz gezielt dafür geworben wird. Es ist darüber hinaus so, dass wir nach meiner Wahrneh mung in Bremen zumindest, hier kenne ich mich ein bisschen besser in der Zuständigkeit für die Ausländerbehörde aus, ein sehr gut funktionierendes Netzwerk aus Initiativen und Verbänden haben, die mit Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten und sehr gezielt auf die Möglichkeiten hinweisen. Auch die Ausländerbehörde steht in Bremen gern zur Verfügung, wenn dort Fragen auftauchen.

Haben Sie eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Verste he ich das richtig, es gibt Netzwerke und Werbe kampagnen, aber direkt angeschrieben seitens der Ausländerbehörde, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Möglichkeit haben, das wird nicht umgesetzt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, weil ich auch gar nicht weiß, ob wir das von allen wissen. Ich vermute, dass es eher nicht der Fall ist. Eine Voraussetzung der Einbürge rung ist im Übrigen der Antrag. Wenn der Antrag vorliegt, wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft. Umgekehrt ist es nach meiner Auffassung wahrscheinlich verwaltungstechnisch nicht möglich, jedenfalls im Moment mit Sicherheit nicht. Darüber hinaus wäre dafür die Anforderung auch zu groß. Ich finde allerdings auch, dass es für den Betroffenen zumutbar ist, der die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, von sich aus aktiv zu werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Bau und Betrieb des Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Dr. Buhlert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Gab es eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Aufträge für den Bau und den Betrieb des geplanten Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung, RDZ, wenn nein, warum nicht?

Zweitens: Welches Unternehmen, gegebenenfalls welche Unternehmen sind mit dem Bau und dem

Betrieb des geplanten RDZ beauftragt beziehungs weise sollen beauftragt werden?

Drittens: Welche Informationen zu den Kosten für den Bau und den Betrieb in den ersten zehn Jahren nach Inbetriebnahme des geplanten RDZ liegen dem Senat vor, wie verteilen sich diese Kosten anteilig auf die Bundesländer, und gibt es hierzu einen Vergleich der Kosten durch andere Anbieter für den Bau und den Betrieb in den ersten zehn Jahren nach Inbe triebnahme des RDZ?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Nein! Eine entsprechende Ausschrei bung stand unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Staatsverträge der beteiligten Länder. Diese sind am 1. August 2016 in Kraft getreten. Die Ausschrei bung wird derzeit vorbereitet. Ausgeschrieben wird ausschließlich die Systemtechnik des RDZ, die auch den späteren Betrieb und Support beinhaltet. Eine Trennung ist nicht möglich. Die Systemtechnik wird im Gebäude des Landeskriminalamtes Hannover untergebracht werden.

Zu Frage zwei: Die Ausschreibung ist noch nicht erfolgt.

Zu Frage drei: Die seitens des Projektes RDZ erho benen Werte zu Kosten basieren auf Preisstudien, Prognosen und Erfahrungswerten aller am Projekt beteiligten Länder.

Die Kosten für den Aufbau belaufen sich damit vor aussichtlich auf circa 22 Millionen Euro für die Jahre 2015 bis 2020. Die Betriebskosten, einschließlich der Personalkosten, belaufen sich für die Betriebsjahre 2019 bis 2028 auf insgesamt rund 79 Millionen Euro.

Die Kosten für den Aufbau des RDZ sowie die Betriebs kosten im investiven Bereich werden nach einem auf die norddeutschen Küstenländer angepassten König steiner Schlüssel verteilt, die sonstigen Betriebskosten werden nach einem gesonderten nutzungsabhängigen Kostenverteilungsmodell umgelegt.

Erst im Zuge des Ausschreibungsverfahrens werden sich Anbieter ergeben, sodass dann ein Kostenver gleich hergestellt werden kann.- Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Buhlert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Dr. Buhlert!