Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Druck sachen-Nummer 19/366 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 19/654, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen Kenntnis.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne hier in der Bürger schaft recht herzlich die Mitglieder der „Vereinigung der Bürgerinitiativen“ und der Bürgerinitiative „Ret tet die Wolfskuhlensiedlung“ begrüßen. – Herzlich willkommen in der Bürgerschaft!
Wie geht es weiter mit der qualifizierten Leichen schau? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. April 2016 (Drucksache 19/369) Dazu Mitteilung des Senats vom 17. Mai 2016 (Drucksache 19/435)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wie derholen möchten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Bremen sterben jedes Jahr circa 8 000 Menschen, die allermeisten davon natürlich eines natürlichen Todes. Allerdings kommt es in mehreren Hundert Fällen jedes Jahr zu polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Unter suchungen zur Ermittlung der Todesursache, weil diese zunächst nicht eindeutig festgestellt werden kann beziehungsweise ein Fremdverschulden infrage kommt. In diesen Fällen werden von der Kriminal polizei und Staatsanwaltschaft intensive Ermittlun gen im Umfeld des oder der Verstorbenen sowie gerichtsmedizinische Untersuchungen durchgeführt.
Meine Damen und Herren, immer wieder werden aber Fälle mit Fremdverschulden wie bei den Todesfällen in den Krankenhäusern in Delmenhorst und Oldenburg bekannt, in denen zunächst von einem natürlichen Tod ausgegangen wurde, im Nachhinein aber der Verdacht auf Fremdverschulden aufgekommen ist. Häufig ist die Leiche in diesen Fällen schon beerdigt oder eingeäschert worden. In solchen Fällen ist die nachträgliche Beweisführung massiv erschwert oder sogar unmöglich.
Eine Verhinderung dieser Probleme besteht nach Ansicht der CDU-Fraktion in der Einführung einer qualifizierten Leichenschau bei allen Verstorbenen durch einen entsprechend qualifizierten Arzt oder eine entsprechend qualifizierte Ärztin. Allerdings ist das nur mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu gewährleisten.
Aus der Antwort des Senats zur diesbezüglichen Anfrage von uns geht hervor, dass leider auch nach fast anderthalb Jahren der Planung keine konkreten Ergebnisse zur Einführung der qualifizierten Lei chenschau vorliegen. In der Debatte am 15. Oktober 2015, also vor fast einem Jahr, habe ich schon auf die Dringlichkeit verwiesen. Nach wie vor gibt es aber keine Regelung hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit einem gerichtsmedizinischen Institut in Hamburg oder Hannover.
Die Antwort auf Frage 3 ist unbefriedigend. Darin wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtslage vorhanden ist. Diese hätte aber schon lange in dem
Zu begrüßen ist allerdings die Aussage in Antwort auf Frage 4, wonach im Gegensatz zu früheren Zielen des Senats in Zukunft eine dezentrale Leichenschau vom Senat favorisiert wird. Wenn wir diese qualifi zierte Leichenschau haben, könnten am Auffindeort der Leiche die zunächst wichtigen Untersuchungen zur Ermittlung der Todesursache einschließlich der Spurenbewertung durchgeführt werden. Dass danach an einem zentralen Ort weitere, in der Regel gerichts medizinische Untersuchungen an der Leiche bis hin zur Obduktion erforderlich sein können, ergibt sich aus der Einzelfallbetrachtung.
Gegenwärtig wird bei der Todesfeststellung die Dop pelbeschauung praktiziert. Sie hängt damit zusammen, dass am Anfang und vor der Einäscherung jeweils eine Untersuchung stattfindet, und kostet zurzeit circa 114 Euro. Aus der Antwort des Senats geht weiter hervor, dass bei einer einzuführenden qualifizierten Leichenschau im Rahmen der Todesfeststellung eine Erhöhung auf circa 175 Euro ansteht. Allerdings fehlt mir eine nachvollziehbare Berechnung, wie es zu dieser Summe von 175 Euro kommen soll.
Nach Ansicht der CDU-Fraktion wären diese er höhten Kosten jedoch allemal gerechtfertigt, wenn damit in Zukunft eine qualifizierte Leichenschau bei allen Toten gewährleistet werden könnte und damit die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fremdverschulden unentdeckt bleibt, deutlich sinken würde. Die CDUFraktion erwartet deswegen vom Senat, dass die qualifizierte Leichenschau endlich in Bremen und Bremerhaven eingeführt wird.
Meine Damen und Herren, es hat in den vergangenen zwei Jahren viele Gespräche und einige Sitzungen der Gesundheitsdeputation zu diesem Thema gege ben. Die rechtsmedizinischen Institute aus Hamburg und Hannover haben dazu umfangreiche Stellung nahmen abgegeben. Eine Antwort an diese Institute ist allerdings in der Regel unterblieben. Aus meiner Sicht ist das Angebot für eine Zusammenarbeit mit Hannover aus mehreren Gründen am sinnvollsten.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat kein Verständnis dafür, dass bei einem so wichtigen Problem immer noch keine Lösung in Sicht ist.
möchte einmal so anfangen: Frau Senatorin Dr. Quante-Brandt, ich finde, man kann Sie zu dem beglückwünschen, was Sie innerhalb der kurzen Zeit dieser Legislaturperiode vollbracht haben.
Da verstehe ich Ihre Aussagen nicht, Herr Hinners. Sie haben darauf hingewiesen, dass wir in mehre ren Sitzungen der Gesundheitsdeputation darüber geredet haben. Wir hatten immer das Gefühl, es ist überhaupt nicht klar, ob es Ausschreibungen dafür gibt, wer bei der Ausschreibung überhaupt berück sichtigt wird, ob Hamburg oder Hannover bevorteilt wird oder wer jetzt gerade die Nase vorn hat. Was ist mit dem rechtsmedizinischen Institut? Es war bei der GeNo. Die kann das nicht bezahlen. Soll das jetzt ausgetrocknet werden? Wollen wir das abschaffen? Müssen wir deshalb die qualifizierte Leichenschau, die eigentlich alle in der Bürgerschaft wollten, wenn ich mich richtig erinnere, abschaffen? Sie haben das eben auch noch einmal erläutert. All das war eigentlich unklar.
Wenn ich mir jetzt die Antwort ansehe, stelle ich fest, es ist Klarheit geschaffen. Es wird in Bremen ein Institut für Rechtsmedizin geben. Es wird also nicht abgewickelt werden. Es wird nicht privatisiert werden, sondern Bremer Ärztinnen und Ärzte werden die qualifizierte Leichenschau durchführen. So steht es hier. Dabei wird es noch das eine oder andere Problem geben. Das ist gar keine Frage.
Es gibt keine Ausschreibung nach außen, weil wir es selbst machen. Es wird gesagt, wenn mit Hannover oder Hamburg Verhandlungen geführt werden, dann geht es nicht um die inhaltliche Ausgestaltung der qualifizierten Leichenschau, sondern es geht um die Fragen der herrenlosen Leichen und so weiter und so fort. Das möchte ich hier gar nicht weiter auswal zen. Man kann einfach feststellen, die Senatorin hat den Knoten durchgeschlagen und es jetzt zu einem Ende gebracht.
Natürlich muss das Ganze noch zusammengefügt werden: Wie müssen die einzelnen Sachen noch geregelt werden? Wer muss mit wem genau zu sammenarbeiten? Dazu gehören zum Beispiel auch Fragen der herrenlosen Leichen. Das muss auch geklärt werden.
Wenn zuerst einmal klar ist, dass nicht privatisiert wird, dass das rechtsmedizinische Institut es hier in Bremen durchführt, sagen wir als LINKE, das ist zuerst einmal eine gute Sache. Gratulation, Frau Senatorin! Dann werden wir in der nächsten oder übernächsten Sitzung der Gesundheitsdeputation auf dieser Grundlage ein umfassendes Konzept vorgelegt bekommen. Wir sind wirklich ein gutes Stück weiter. Ich bin damit sehr zufrieden. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! Herr Erlanson, ich danke Ihnen dafür, dass Sie diese Rede so gehalten haben, denn das Wort Klarheit, das wirklich in der Antwort auf die Anfrage steckt und das Sie auch noch einmal unterstrichen haben, können auch wir unterstreichen.
Ich kann die Ungeduld bei dem Thema durchaus verstehen, Herr Hinners. Wir sind uns absolut einig, dass es ein wichtiges Thema ist. Wir haben heute die qualifizierte Leichenschau zum Thema. Ich muss aber sagen, dass bei diesem Komplex alles ein bisschen vermischt wird. Es geht einmal um den ärztlichen Beweissicherungsdienst, also Leichenschauen für die Polizei. Dafür ist das Innenressort zuständig. Dann haben wir die Obduktion der Leichen, die durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wird. Das ist der Bereich Justiz. Dann haben wir die hoheitlichen Leistungen nach dem Leichengesetz, zum Beispiel die Bestattung von Menschen ohne Angehörige. Für die Letztkontrolle von Totenbescheinigungen ist das Gesundheitsressort zuständig.
Als vierten Punkt gibt es die qualifizierte Leichen schau, also eine dezentrale Leichenschau am Auffin deort, zum Beispiel in der Wohnung, in der jemand gestorben ist. So hat sich dieses Haus auch positio niert. Die Leichenschau erfolgt durch qualifizierte Medizinerinnen und Mediziner – das ist ein ganz wichtiger Punkt, darum: qualifizierte Leichenschau – in Kombination mit einer zentralen Leichenschau, das bedeutet an einem Ort mit entsprechender Aus stattung, mit Licht und Technik, sodass das noch einmal professionell und an einem professionellen Ort durchgeführt wird.
Wir wissen, 50 Prozent der Menschen versterben mittlerweile im Krankenhaus, etwa 25 Prozent in Seniorenheimen und „nur“ oder immerhin 25 Pro zent zu Hause. Ich habe schon im Vorlauftext Ihrer Initiative nicht verstanden, warum Sie sich wieder auf Delmenhorst beziehen. Das haben Sie eben auch noch einmal ausgeführt. Dort gab es Todesfälle, bezie hungsweise hat dort jemand wirklich mit krimineller Energie dafür gesorgt, dass Menschen sterben.
Diese Debatte gab es schon vor langer Zeit. Herr Dr. Schulte-Sasse war damals noch Senator. Damals wurde debattiert: Wenn schon in einem Krankenhaus trotz einer entsprechenden Dokumentation nicht auffällt, dass zum Beispiel ein erhöhter Medikamen tenverbrauch stattfindet, dann muss man fragen, was im Krankenhaus falsch läuft. An der Stelle setzt die