Protocol of the Session on April 21, 2016

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchem Zeitrahmen wird der Senat gemeinsam mit welchen Akteuren auf Basis der aktuellen Fassung der Bundesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz eine Landesrahmenvereinbarung nach Paragraf 20 f SGB V schließen?

Zweitens: Welches Potenzial sieht der Senat im Präventionsgesetz, Menschen in Bremen und Bremerhaven in ihrer Lebenswelt – Betrieb, Kita, Schule, Pflegeeinrichtungen und so weiter – effektiv gesundheitlich zu fördern, und wie soll eine möglichst breite Beteiligung bei der Abstimmung der konkreten Maßnahmen vor Ort, zum Beispiel durch eine Präventionskonferenz mit allen relevanten Akteuren, erreicht werden?

Drittens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über bereits erfolgte Abstimmungen der gesetzlichen Krankenkassen und Unfall- und Rentenversicherungsträger zum Präventionsgesetz, und wie ist er in künftige Abstimmungen eingebunden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Präventionsgesetz sieht gesundheitsförderliche Aktivitäten unter anderem in den Lebenswelten des Menschen vor. Derzeit wird vor dem Hintergrund der Bundesrahmenvereinbarung im Zuge einer Nationalen Präventionsstrategie unter der Federführung der hiesigen Sozialversicherungsträger eine Landesrahmenvereinbarung ausgehandelt, die vorrangig organisatorische Verfahren wie auch die Steuerung der Maßnahmen beziehungsweise Angebote zur Prävention regelt. Die Senatsressorts sowie weitere betroffene Ämter und Institutionen werden dabei unter Federführung der Gesundheitsbehörde beteiligt. Ein Abschluss der Vereinbarung wird innerhalb der ersten Jahreshälfte 2016 erwartet.

Zu den Fragen zwei und drei: Der Senat sieht ein hohes Potenzial in der Umsetzung des Präventionsgesetzes vorrangig in den Lebenswelten. Noch 2016 sollen auf Basis der Landesrahmenvereinbarung für Bremen und Bremerhaven gesundheitliche Schwerpunkte im Rahmen der verfügbaren Ressourcen, die durch Sozialversicherungsträger aufgebracht werden, einvernehmlich festgelegt werden. Hierbei sollen keine neuen Strukturen geschaffen, vielmehr auf Bewährtes aufgebaut sowie eine Vernetzung bestehender und neu vereinbarter Präventionsangebote angestrebt werden. Die Einführung von Präventionskonferenzen wird als Option geprüft. Im Fokus steht dabei – den Vorgaben des Präventionsgesetzes folgend – die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen.

Die für die Umsetzung des Präventionsgesetzes zuständigen Sozialversicherungsträger haben alle Beteiligten im April zu einer ersten Konferenz eingeladen, um konkrete Schritte für die Erstellung und Umsetzung einer Landesrahmenvereinbarung einvernehmlich festzulegen. Das Gesundheitsressort wird von Beginn an hierbei sowie bei der Umsetzung beteiligt. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Dehne, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie schon etwas zu ersten Ergebnissen der gerade erfolgten Konferenz sagen, oder ist es dafür noch zu früh?

Ehrlich gesagt ist das ein wenig zu früh. Sie haben sich am 14. April getroffen und darüber ausgetauscht, wie sie den Begriff der Angebote in den Lebenswelten definieren wollen. Die Sozialversicherungsträger sind die Mittelgeber und geben Empfehlungen, wie das Geld ausgegeben werden soll. Wir sind aber in einem konstruktiven Dialog, weil auch vonseiten der Sozialversicherungsträger gesehen wird, dass die gesundheitspolitische Infrastruktur unserer Stadtteile genau das abbildet, was sie brauchen, um den Grundsatz, Gesundheitsangebote in die Lebenswelten zu tragen, anschlussfähig zu machen.

Das ist die frohe Botschaft: Es gibt einen konstruktiven Dialog und ein großes Interesse an zusätzlichen Angeboten für Menschen in den Lebenswelten. Wichtig ist den Sozialversicherungsträgern, dass es um zusätzliche Angebote und nicht um den Ersatz von Angeboten geht. Das haben wir ihnen zugesichert.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Zenner. – Bitte sehr!

Frau Senatorin, inwieweit haben Sie die Sportvereine in die Planung einbezogen, die zum Teil über große Gesundheitssportabteilungen verfügen, viel Sachverstand mitbringen und gut organisiert sind?

Selbstverständlich sind die Sportvereine an den Stellen mit adressiert, wo sie in den Lebenswelten Angebote vorhalten. Viele Sportvereine unterbreiten, auch in Kooperation mit Schule und Kitas, Angebote. Insofern sind die Sportvereine einbezogen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die nächste Frage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne eine Gruppe Senioren des DGB aus Verden.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die vierte Anfrage betrifft „Zwangsverheiratungen im Land Bremen“ und ist von den Abgeordneten Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU unterschrieben.

Bitte, Frau Kollegin Neumeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Strafanzeigen wegen Zwangsverheiratungen wurden seit 2011 in Bremen gestellt?

Zweitens: Wie viele Personen ließen sich 2014 und 2015 in welchen Beratungsstellen zum Thema Zwangsverheiratungen beraten?

Drittens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über Vergleichszahlen aus Hamburg, Berlin und Niedersachsen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik – PKS – wurden 2011 und 2012 in Bremen keine Strafanzeigen zu Zwangsverheiratungen erfasst. 2013 und 2014 wurden jeweils zwei Strafanzeigen gestellt, 2015 eine.

Zu Frage zwei: 2014 ließen sich im Land Bremen 46 Mädchen oder Frauen und sieben Jungen oder Männer beraten. 2015 nahmen 29 Frauen oder Mädchen sowie drei Jungen oder Männer die Beratung in Anspruch. In der Kürze der Zeit konnten allerdings nicht alle Beratungsstellen erreicht werden. Außerdem ist die statistische Erfassung unterschiedlich. Gemeldet haben ihre Zahlen der AWO-Fachdienst Migration und Integration, das Mädchenhaus Bremen, das Bremer Jungenbüro, Schattenriss, das Frauenhaus Bremerhaven und die Bremerhavener Jugendhilfe. Dazu gab es einzelne Beratungen bei Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren – ReBUZ –, die nicht geschlechtsspezifisch erfasst sind.

Zu Frage drei: In Niedersachsen wurden 2014 insgesamt 154 Personen und 2015 insgesamt 151 Personen zur Zwangsverheiratung beraten. Im Jahr 2011 wurden dort laut PKS 12 Strafanzeigen gestellt, im Jahr 2012 elf Strafanzeigen, 2013 14 Strafanzeigen und 2014 elf Strafanzeigen. Die Zahlen für 2015 sind noch nicht veröffentlicht.

Berlin hat für 2014 und 2015 keine Beratungszahlen vorliegen. Angezeigt wurden dort im Jahr 2011 15 Fälle, 2012 elf Fälle, 2013 elf Fälle und 2014 zehn Fälle. Die Zahlen für 2015 sind noch nicht veröffentlicht.

In Hamburg wurden im Jahr 2014 108 Personen beraten, im Jahr 2015 88 Personen. Angezeigt wurden dort zwei Fälle im Jahr 2011, ein Fall im Jahr 2012, kein Fall im Jahr 2013, vier Fälle im Jahr 2014 und sechs Fälle im Jahr 2015. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nein, aber eine Bitte. Frau Senatorin, Sie sagten eben, dass Sie in der Kürze der Zeit nicht alle Beratungsstellen erreicht haben oder Ihnen noch nicht von allen Ergebnisse vorlägen. Würden Sie sie mir bitte nachliefern?

Selbstverständlich reichen wir sie gerne nach. Ich überreiche Ihnen auch einen Flyer, den wir in Bremen über das Mädchenhaus Bremen, das Notruftelefon für Mädchen und Jungen, veröffentlicht haben. Darauf steht die Notrufnummer der Polizei. Der Flyer trägt den Titel: „Heiraten, wen ich will und wann ich will“. – Manche machen es einmal, manche auch mehrmals im Leben.

Frau Abg. Neumeyer (CDU): Wunderbar!

Eine weitere Zusatzfrage hat der Kollege Hinners. – Bitte sehr!

Frau Senatorin, bei einer Zwangsverheiratung insbesondere junger Mädchen besteht die Möglichkeit einer sozialen Problematik für das Mädchen oder die junge Frau; ich drücke es ganz vorsichtig aus. Halten Sie es für möglich oder vielleicht sogar für notwendig, dass das Standesamt – dies ist die erste mit diesen Dingen beschäftigte Behörde – eine Präventionsmaßnahme einleitet, um eine problematische Zwangsverheiratung, die sich möglicherweise andeutet, zu verhindern?

Ich glaube, dass die Standesbeamten für solche Fragen geschult werden. Menschen, die das Aufgebot bestellen, werden immer befragt. Aber ich nehme die Frage gern in unsere Behörde mit, ob das Standesamt noch stärker in die Präventionskette einbezogen werden kann oder die Flyer dort ausgelegt werden können, wenn das Standesamt dies möchte.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf „Werkstattbeschäftigte im öffentlichen Dienst“. Sie ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert und Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte sehr, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes haben Werkstattbeschäftigte die Möglichkeit zu arbeiten?

Zweitens: Welche dieser Möglichkeiten wurden seit 2013 geschaffen?

Drittens: Welche Arbeitsbereiche sieht der Senat als geeignet an, um sie für Werkstattbeschäftigte zu öffnen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Werkstattbeschäftigte im öffentlichen Dienst finden eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten. Dazu gehören die Pflege von Landschaftsflächen, Gärten und Außenanlagen in städtischen Grünanlagen und auf Friedhöfen sowie bei der Polizei, Bibliotheks- und Büroarbeiten bei der Staats- und Universitätsbibliothek sowie in den Stadtbüchereien, Bürotätigkeiten und Archivierung bei der Staatsanwaltschaft, Pflege von Kraftfahrzeugen sowie Kontrolle, Lagerung und Dokumentation von Beweismitteln bei der Polizei, Hilfsarbeiten in städtischen Kindergärten sowie hauswirtschaftliche und hausmeisterliche Tätigkeiten an öffentlichen Schulen.

Zu Frage zwei: Der Großteil dieser Tätigkeitsbereiche existiert bereits seit vielen Jahren. Seit 2013 hat die Werkstatt Bremen die Prüfung nicht ortsfester elektrischer Geräte für die Stadt Bremen übernommen. Darin ist eine Außenarbeitsgruppe mit 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmern tätig. Einzelne Arbeitsplätze wurden eingerichtet für Büroarbeiten im Amt für Soziale Dienste und einer öffentlichen Schule sowie als Hausmeisterhilfe im Alfred-Wegener-Institut.