Protocol of the Session on April 21, 2016

Zu Frage zwei: Der Großteil dieser Tätigkeitsbereiche existiert bereits seit vielen Jahren. Seit 2013 hat die Werkstatt Bremen die Prüfung nicht ortsfester elektrischer Geräte für die Stadt Bremen übernommen. Darin ist eine Außenarbeitsgruppe mit 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmern tätig. Einzelne Arbeitsplätze wurden eingerichtet für Büroarbeiten im Amt für Soziale Dienste und einer öffentlichen Schule sowie als Hausmeisterhilfe im Alfred-Wegener-Institut.

Zu Frage drei: Grundsätzlich sind alle wesentlichen Bereiche im öffentlichen Dienst erschlossen. Dennoch ist in bestimmten Bereichen der allgemeinen Verwaltung der Umfang der Plätze noch ausbaufähig. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport prüft kontinuierlich die Möglichkeiten, Arbeitsbereiche im öffentlichen Dienst für Werkstattbeschäftigte auszubauen. Die Werkstätten für behinderte Menschen im Land Bremen werden in diesen Prozess einbezogen und die Interessen der behinderten Menschen berücksichtigt. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das klingt schön und gut und ist auch bekannt. Wann wird das Konzept fertig sein, das laut Aktionsplan Ende 2015 vorliegen sollte? Darin sollten Vorschläge für mögliche Integrationsabteilungen und Projekte unterbreitet werden, durch die mehr behinderte Menschen im öffentlichen Dienst eine Aufgabe finden könnten.

Ich denke, dass es in Kürze vorliegen wird. Ich müsste nachfragen, Frau Grönert. Gut, dass Sie den Termin nennen. Das will ich gerne nachholen und nachfragen. Wir sind dabei, die Kolleginnen und Kollegen im Senat zu ermuntern. Frau Senatorin Linnert wirbt bei uns immer für das

Bürgertelefon mit der Nummer 115, Herr Weiberg, der neue Leiter der Werkstatt Bremen, und ich werben für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bitten Dienststellenleitungen, uns solche Aufgaben zu benennen. Wir gehen auch oft auf öffentliche Behörden zu, wenn Werkstattbeschäftigte den Wunsch äußern, in dem einen oder anderen Bereich zu arbeiten. Auch das kommt vor und wird in das Konzept einfließen.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Abg. Grönert (CDU): Hat es in den letzten zwei Jahren gezielt Gespräche mit Performa Nord gegeben, um dort Plätze in den Poststellen zu akquirieren, oder mit Immobilien Bremen mit Blick auf Reinigungsdienste? – In den letzten zwei Jahren, nicht davor.

Davon gehe ich aus, weil wir dauerhaft im Gespräch sind. Wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausscheiden, geht es auch immer um das Thema Nachbesetzung. Dann wird auch nachgefragt, ob an bestimmten Stellen ein höherer Bedarf besteht. Aber insoweit sind wir eigentlich gut im Geschäft, wie ich vorgelesen habe.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Erfolg des Seiteneinstiegs in den Schuldienst“. Sie ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Dr. Schaefer und Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit anderen Berufsqualifikationen als dem Lehramtsstudium haben sich in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bemüht, sich für den Bremer Schuldienst zu qualifizieren, und wie viele davon haben die entsprechende Qualifikation begonnen?

Zweitens: Wie viele von den unter Erstens genannten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern haben die entsprechende Qualifikation erfolgreich beendet, wie viele wurden am Ende in den bremischen Schuldienst übernommen und, wo wurden sie eingesetzt?

Drittens: Welche formalen oder inhaltlichen Hürden existieren auf dem Weg von dem Entschluss, sich mit einer anderen Qualifikation als dem Lehramtsstudium für den Schuldienst zu bewerben, bis zur erfolgreichen Einstellung, und welches sind im Fall des Scheiterns dieses Vorhabens die häufigsten Gründe hierfür?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Wenn regulär ausgebildete Lehrkräfte für bestimmte Fächer, sogenannte Mangelfächer, an den Schulen und in der Ausbildung fehlen, gibt es zwei Formen des Seiteneinstiegs in eine Lehramtsqualifikation: den Seiteneinstieg A über eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst und den Seiteneinstieg B als berufsbegleitende Ausbildung.

In den Jahren 2013 bis 2015 haben für den Seiteneinstieg A 214 Personen Anträge auf Gleichstellung ihres Universitätsabschlusses beim Bildungsressort gestellt. Davon konnte in 118 Fällen eine Gleichstellung erteilt werden. Von diesen 118 Personen befinden sich viele im aktuellen Bewerbungsverfahren um einen Platz im Vorbereitungsdienst. 56 Personen haben bisher – seit 2013 – einen Platz im Vorbereitungsdienst erhalten. Weitere Personen haben sich entweder nicht für einen Platz im Vorbereitungsdienst beworben oder einen zugewiesenen Platz abgesagt.

2011 bis 2013 befanden sich im Seiteneinstieg B 19 „Lehrkräfte in Ausbildung“. Ab August 2014 wurden weitere 17 „Lehrkräfte in Ausbildung“ qualifiziert.

Zu Frage zwei: Von den genannten 56 Referendarinnen und Referendaren konnten bislang 19 den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließen. Sechs von ihnen wurden bisher an berufsbildenden Schulen und zwei an allgemeinbildenden Schulen in den bremischen Schuldienst übernommen. 2013 schlossen 17 „Lehrkräfte in Ausbildung“ ihre Qualifizierung mit einer staatlichen Prüfung erfolgreich ab. Von diesen 17 Lehrkräften wurden neun an allgemeinbildenden Schulen und eine an einer berufsbildenden Schule eingestellt.

Zu Frage drei: Die Seiteneinstiege A und B stellen Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften dar, die sich grundsätzlich an den jeweils gültigen Standards der Kultusministerkonferenz und den ländergemeinsamen Vereinbarungen zur Lehrerbildung orientieren. Um eine Lehramtsbefähigung zu erreichen, muss deshalb die Qualifizierung zwingend in mindestens zwei Unterrichtsfächern und Bildungswissenschaften erfolgen. Zwei der häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags sind ein Hochschulabschluss in einem Fach, das nicht als Mangelfach ausgewiesen ist, sowie das Fehlen eines aus dem Zeugnis erkennbaren und ableitbaren Zweitfaches. Ein dritter häufiger Grund für eine Ablehnung ist eine Bewerbung mit einem FH-Diplom – Fachhochschulabschluss. Diesen Bewerberinnen und Bewerbern steht jedoch der Weg in den Masterstudiengang für das Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Universität Bremen offen, entsprechende Beratungen werden vorgenommen.

Sind die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme, scheitern

sie erfahrungsgemäß nur im Ausnahmefall. Insbesondere die Prüfung der pädagogischen Eignung beim Seiteneinstieg B hat sich als Erfolgsmodell erwiesen, weil schon im Antragsverfahren die Antragstellerinnen und Antragsteller im Unterricht hospitieren und selbst eigene erste Unterrichtserfahrungen machen. Hierdurch wird den Bewerberinnen und Bewerbern schon frühzeitig klar, was den Lehramtsberuf ausmacht. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Immer unterstellt, dass wir alle gemeinsam die Notwendigkeit sehen, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zu gewinnen, ähnlich wie bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Lehramt, so ergibt die Antwort des Senats, dass bei 214 Anträgen nur in 118 Fällen Gleichwertigkeit festgestellt wurde, davon 56 im Vorbereitungsdienst landeten, 19 diesen erfolgreich abgeschlossen haben und sechs tatsächlich an berufsbildenden sowie zwei an allgemeinbildenden Schulen angekommen sind, was acht von 218 sind. Insofern war nach Gründen gefragt, warum am Ende so wenige von den doch relativ vielen, die sich für diesen Weg entscheiden, im Schuldienst ankommen. Können Sie dazu noch einige Ausführungen machen?

Wie ich eben sagte, ergibt sich schon im Rahmen der Beantragung eine ganze Reihe von Hürden. Ich glaube, im Hinblick auf die eingangs gemachte Bemerkung von Ihnen heißt das: Wenn wir etwas verändern wollen, wenn wir mehr Seiteneinstiege benötigen – was, glaube ich, eine geteilte Analyse meines Ressorts und der Bildungsdeputierten ist; das haben wir dort mehrfach erläutert –, dann müssen wir zukünftig genau an dieser Stellschraube drehen. Wir brauchen Maßnahmen, die es ermöglichen, die von mir eben genannten Hürden zu überwinden, nämlich die zwei notwendigen Fächer und andere Dinge, die sich aus dem Zeugnis ableiten lassen. Es ist eine der zentralen Maßnahmen, dass wir überlegen müssen, ob wir nicht an dieser Stellschraube etwas drehen, damit wir auch Absolventinnen und Absolventen mit nur einem Fach den Zugang ermöglichen, insbesondere weil wir große Bedarfslagen in Mangelfächern nicht so schnell anderweitig decken können. Dieses Thema wird uns in den nächsten Wochen und Monaten bewegen. Erste Gespräche darüber, ob man einen weiteren Weg öffnen kann, haben wir mit der Universität geführt.

Was im Verlauf der Ausbildung stattfindet, ist immer die große Schwierigkeit. Natürlich werden die Menschen begleitet und unterstützt, aber letztlich liegt es in der Hand jedes und jeder Einzelnen, es zu einem guten Ende zu bringen.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank für die Antwort. Darf ich sie so verstehen, dass wir gemeinsam die formalen Voraussetzungen zu schaffen versuchen, zum Beispiel den Anspruch zweier Fächer möglicherweise zu überwinden, damit wir zu besseren Zahlen bei denjenigen kommen, die dann tatsächlich in den Schulen unsere Kinder unterrichten?

Am Verfahren werden wir wenig ändern können, denn die Seiteneinstiege A und B sind fest konzeptioniert. Was wir brauchen, ist daneben ein Seiteneinstieg C oder U, der keine volle Lehramtsbefähigung unterstellt, sondern einen weiteren Weg schafft, damit wir mehr qualifiziertes und wissenschaftlich hochwertig ausgebildetes Personal in unseren Schulen einsetzen können.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich dann davon ausgehen, dass wir in der Deputation für Kinder und Bildung demnächst eine Vorlage Ihres Hauses bekommen, einen solchen Seiteneinstieg C zu schaffen?

Genau. Wie gesagt, das sind Vorab-Überlegungen. Die Grundlagen müssen geschaffen werden, dann muss das in eine Rechtsform gegossen werden, die es möglich macht. Wenn wir so weit sind, werden wir es der Deputation vorlegen. Wir haben aber in der Deputation meines Wissens verabredet, dass wir schon vorher über Maßnahmen, die wir insgesamt zur Fachkräftesicherung anstellen wollen, berichten.

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abg. Böschen. – Bitte sehr!

Ich bin froh über das, was Sie gerade deutlich gemacht haben: dass man jetzt nach einer Öffnung schaut – ohne Abstriche an der Qualität. Nun ist der Seiteneinstieg auf der einen Seite aus unserer Sicht optimal für sogenannte Fremde, in die Schule hineinzukommen. Auf der anderen Seite sind bereits eine ganze Menge von Menschen im Schuldienst, im Unterricht, und haben diesen Weg nicht durchlaufen, diese Qualifikation nicht erworben. Denken Sie unabhängig vom Seiteneinstieg C daran, Qualifikationen anzubieten, damit diejenigen, die dieses organisierte System nicht durchlaufen, trotzdem Möglichkeiten haben, sich nachzuqualifizieren und den täglichen Anforderungen von Schule zu genügen?

Genau, das sind weitere Wege. Wir müssen ein breites Potpourri an Maßnahmen unternehmen, damit wir die Ausbildung unserer Fachkräfte sichern. Wir alle wissen: Der Lehrerarbeitsmarkt hat sich durch die Zuwanderung verändert. Statt sinkender Kinderzahlen haben wir steigende, und das im gesamten Bundesgebiet, sodass wir uns in einer höheren Konkurrenzsituation befinden. Wir müssen offen für alles sein, was für qualifiziertes, gut ausgebildetes Personal an den Schulen sorgt, damit es nicht zu Qualitätseinbußen kommt, denn solche können wir uns nicht erlauben.

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Dogan. – Bitte sehr!

Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es in Bezug auf Flüchtlinge, die bestimmte Qualifikationen mitbringen, zum Beispiel das Mangelfach Englisch in ihrem Heimatland studiert haben? Wie und wie schnell erfolgt die Anerkennung, welche Erfahrungen haben Sie als Behörde gemacht? Wir benötigen diese Fachkräfte für unsere Schüler und Schülerinnen.

In der Tat ist das eine Frage, die immer wieder gestellt wird und uns im Haus bewegt: Wie können wir dieses Potenzial nutzen? Gleichzeitig erachten wir es als notwendig, dass diejenigen, die an Schulen im Land Bremen unterrichten, über ein Mindestniveau der deutschen Sprache verfügen. Im Moment ist die größte Hürde, die es zu überwinden gilt, die Zugewanderten schnell in die Lage zu versetzen, dass ihr Sprachniveau für den Einsatz im Unterricht ausreicht.

Aktuell läuft an der Neuen Oberschule Gröpelingen ein Modellversuch, der von der Universität Göttingen, glaube ich, unterstützt wird. Dort werden zwei frisch zugewanderte Lehrkräfte eingesetzt. Wir werden uns diese Erfahrung genau anschauen müssen. Leider bestätigen erste Rückmeldungen, dass die Sprache ein erheblicher Hemmschuh ist. Wir beschäftigen uns, da es bundesweit ein ähnliches Thema ist, auch auf Bundesebene damit, dafür Sorge zu tragen, dass gerade für diese Personengruppen Angebote gemacht werden, sie schnell auch sprachlich so zu qualifizieren, dass sie im Schuldienst eingesetzt werden können.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir haben hier im Land Bremen viele Konsulatslehrer aus dem Ausland. Ich habe erst vor zwei Wochen mit einem Konsulatslehrer gesprochen, der über die deutsche Sprache verfügt, seit Jahren in Bremen unterrichtet, aber eben nicht im Schuldienst. Einige dieser Menschen verfügen über sehr gute Deutsch-Kenntnisse und zeigen Interesse daran, im

Schuldienst eingesetzt zu werden. Gibt es darüber in Ihrem Hause Gespräche?

Da muss ich passen. Das ist eine Information, die mich bislang nicht erreicht hat. Nach meinem Kenntnisstand werden Konsularkräfte häufig über besondere Regelungen ihrer Heimatländer sehr gut vergütet, nur phasenweise hier eingesetzt und haben kein derartiges Interesse. Ich gehe dem nach.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die „Beratung durch die Unabhängige Patientenberatung nach dem Trägerwechsel“. Sie ist unterschrieben von den Abgeordneten Erlanson und Rupp und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Herr Kollege Erlanson!

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Tuncel! Herr Erlanson!