Protocol of the Session on February 24, 2016

Herr Kollege, eine weitere Zwischenfrage an den Abgeordneten Rohmeyer?

(Abg. Patrick Öztürk [SPD]: Nein, danke!)

Herr Rohmeyer, Sie können – –. Nein, Ihre Redezeit ist zu Ende!

Ja, aber ich möchte es gern noch beenden, denn ich bin jetzt nicht ganz klug geworden aus dem, was der Kollege zu fragen versucht hat! Es ist notwendig, dass wir medienpolitisch eine Debatte führen. Es ist richtig, dass wir uns anschauen, ob das, was Sie aus Nordrhein-Westfalen nicht ganz richtig kopiert haben, zu Bremen passt. Wir glauben das nicht. Es ist richtig, dass wir uns gleich in einer zweiten Runde vertieft einem Punkt widmen, der für die Menschen in Bremen tatsächlich eine reelle Bedeutung hat, nämlich wie wir das Niederdeutsche stärken. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Mustafa Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rohmeyer, um noch einmal Ihre Kritik an dem Gesetz an sich und an den Entwürfen sowie den Änderungsanträgen, die eingereicht worden sind, aufzugreifen und auf den Vorwurf, dass dieses Gesetz eins zu eins aus Nordrhein-Westfalen kopiert oder abgeschrieben worden sei, einzugehen: Ich kann das so eigentlich nicht stehen lassen, weil das nicht der Fall ist.

Es gibt ja eine Genese, warum wir heute das RadioBremen-Gesetz debattieren.

(Zuruf Abg. Dr. Buhlert [FDP])

Mit der vorliegenden Novelle des Radio-BremenGesetzes, Herr Kollege Dr. Buhlert, kommen wir dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach, das feststellte, dass die Besetzung der ZDF-Gremien nicht mit der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz vereinbar war, und sie für verfassungswidrig erklärte. Durch das Urteil ergaben sich konkrete Anhaltspunkte und Vorgaben für eine gesetzliche Neuregelung, was die Aufstellung, Besetzung und Arbeit der Gremien des ZDF betrifft. Herr Kollege Rohmeyer, das wissen Sie.

Das Urteil haben wir auch zum Anlass genommen – und darüber reden wir jetzt hier –, um das RadioBremen-Gesetz in erster Lesung zu überarbeiten. Es gibt aus unserer Sicht, aus Sicht der Koalition, konkrete Verbesserungen, mein Namensvetter, Herr Kollege Öztürk, hat das ausführlich erläutert. Ich würde das gern noch einmal um zwei Punkte ergänzen.

Der eine Punkt ist, dass wir auch die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung für die Novelle berücksichtigen. Wir senken das Mindestalter für die Mitgliedschaft der Mitglieder auf 16 Jahre, nicht nur, weil wir das im Koalitionsvertrag vorgesehen haben, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass wir es jungen Menschen auch schuldig sind, sie in solche Gremien zu wählen, da wir ihnen das zutrauen, Herr Kollege Rohmeyer! Wenn Sie anderer Auffassung sind, dann müssen Sie auch zu dem Punkt Stellung nehmen, wie die CDU-Fraktion das sieht.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Dafür gibt es ja die Befassung des Ausschusses, in den wir überweisen. Wir werden das dort entsprechend beraten.

Die Novelle wird auch die Radio Bremen betreffenden Hörfunkprogramme verbessern, davon sind wir sehr überzeugt. Auch werden die Transparenzvorschriften im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz angepasst, das wir hier bereits gemeinsam im vergangenen Jahr novelliert haben.

Darüber hinaus geht damit einher, dass die Bestimmungen zur Berichterstattung des Landesrechnungshofs über die öffentlich-rechtliche Anstalt und seine Beteiligungsunternehmen auch aufgenommen werden, und das finden wir gut. Insbesondere das ist aus Sicht der Grünen ein Mehrwert.

Unter dem Strich sind das Gesetz und die mit ihm einhergehenden Veränderungen eine Stärkung von Radio Bremen, und das ist auch gut.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Es wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht, berücksichtigt aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und den Koalitionsvertrag.

Sicherlich ist noch das eine oder andere verbesserungswürdig, daher ist verabredet, dieses Gesetz nur in erster Lesung zu behandeln, um es anschließend im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit weiter zu beraten und gegebenenfalls weitere Änderungen und Verbesserungen aufzunehmen. Auch da sind die Fraktionen von CDU und FDP gefordert. Weil die Anträge in der Tat erst heute eingegangen sind, sehe ich Ihnen nach, dass Sie jetzt vielleicht nicht die Gelegenheit hatten, auch entsprechende Anträge einzubringen, aber im Rahmen der Ausschussbefassung wird es möglich sein, dass das eine oder andere in dem Gesetz ver

ändert wird und nicht mehr so bleibt, wie es jetzt hier von uns vorgelegt worden ist.

Eigentlich hatte ich vor, zum Niederdeutschen zu sprechen und damit zu beginnen, aber nachdem Kollege Rohmeyer – –.

(Zuruf)

Nein, ich hebe mir das jetzt für die zweite Runde auf. Der Präsident ist mit Sicherheit so gütig, dass er mir noch zwei Minuten gutschreibt. – Danke schön!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Fünf Minuten!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Strunge.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über mehrere medienpolitische Gesetzesänderungen. Der Kollege Öztürk von der SPD-Fraktion hat das ja gerade im Einzelnen gut aufgeführt. Es geht zum einen um eine Neufassung des RadioBremen-Gesetzes – hier werden kleine Korrekturen und Klarstellungen vorgenommen –, aber es gibt auch einige wesentliche Änderungen, zum Beispiel eine, die den Verwaltungsrat, das höchste Gremium von Radio Bremen, betrifft.

Im Gesetz wird jetzt festgeschrieben, dass der Verwaltungsrat zu einem Sachverständigengremium entwickelt wird. Dementsprechend werden nun Kriterien formuliert, die Mitglieder des Verwaltungsrates insgesamt mitbringen müssen. Da steht zum Beispiel einmal die Befähigung zum Richteramt oder ein Hochschulabschluss in Betriebswirtschaft. Mir erschließt sich noch nicht so ganz, warum diese Änderung notwendig sein soll. Wir können auch nicht genau erkennen, warum die Zusammensetzung des Verwaltungsrates plötzlich durch solche Vorgaben verändert werden müsste. Vielmehr glauben wir, dass diese stärkere Regulierung der Voraussetzungen ganz praktische Probleme bei der Besetzung dieses Gremiums ergeben könnte, aber über diese Punkte können wir sicherlich im zuständigen Ausschuss noch einmal sprechen.

Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf die Zusammensetzung des Rundfunkrats etwas verändert. Ein Mitglied aus dem Bereich Belange von Menschen mit Behinderung soll neu hinzukommen, ebenso ein Mitglied der Alevitischen Gemeinde. Diese Änderungen begrüßen wir.

(Beifall DIE LINKE)

Durch den gestern eingereichten Antrag der Koalition wird auch eine Vertretung des Lesben- und Schwulenverbandes Niedersachsen-Bremen und eine

Vertretung durch die Humanistische Union ermöglicht. Das, finden wir, ist eine sehr sinnvolle Ergänzung im Radio-Bremen-Gesetz, und wir unterstützen diese Änderung ausdrücklich.

(Beifall DIE LINKE)

Darüber hinaus finden wir aber auch, dass der Sozialverband Deutschland, SoVD, ebenfalls im Rundfunkrat vertreten sein soll.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe erst vor einer Stunde gesehen, dass es einen Brief des Sozialverbandes an den Herrn Präsidenten Weber gegeben hat, in dem der Sozialverband sein Wirken noch einmal besonders hervorhebt und bittet, im Rundfunkrat vertreten zu sein. Der Sozialverband Deutschland vertritt schwerpunktmäßig die Belange von – –.

(Unruhe)

Ich kann mich gar nicht konzentrieren, Frau Grotheer!

(Abg. Frau Grotheer [SPD]: Entschuldigung!)

(Abg. Frau Grotheer [SPD]: Jetzt geht es Ihnen ein- mal, wie es uns geht, wenn Frau Vogt sich unterhält! Tut mir leid!)

Der Sozialverband Deutschland vertritt schwerpunktmäßig die Belange von Menschen mit Behinderung und die Ziele der Inklusion sowie der sozialen Gerechtigkeit. Der Verband ist gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Deshalb haben wir dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht und wünschen die Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.

(Beifall DIE LINKE)

Unser Antrag passt auch zu dem zweiten Dringlichkeitsantrag der Koalition, im Radio-Bremen-Gesetz festzuschreiben, dass die Anstalt in ihren Angeboten die besonderen Belange behinderter Menschen zu beachten hat. Auch diese Änderung finden wir längst überfällig und richtig.

(Beifall DIE LINKE)

Für uns ist eine Vertretung des SoVD also nur der – –.

(Abg. Bensch [CDU]: Nicht SOVD, SoVD! Darauf le- gen wir Wert!)

SoVD! Entschuldigen Sie! Okay, vielen Dank für diese Richtigstellung! Für uns ist also eine Vertretung des SoVD der absolut konsequente nächste Schritt.

(Beifall DIE LINKE)

Der zweite Punkt ist ein Ausführungsgesetz für den neuen ZDF-Staatsvertrag. Hiermit wird geregelt, dass Direktorinnen und Direktoren der öffentlichen Bremer Hochschulen per Mehrheit beschließen, wer für den Bereich Wissenschaft und Forschung im ZDFFernsehrat sitzen darf. Dieses Ausführungsgesetz ist unproblematisch und findet unsere Zustimmung.