Protocol of the Session on January 21, 2016

Die Doppik ist ein Vorteil, denn durch die Doppik ist es möglich, eine bessere Zukunftsplanung vornehmen zu können und eine bessere Transparenz zu schaffen. Unserer Ansicht nach ist die Doppik ein probates Mittel. Sie sollte auch in der Stadtgemeinde Bremerhaven, meiner Heimatstadt, eingeführt werden. Das heißt, wir sollten die Transparenz und die Vergleichbarkeit stärken.

In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses haben wir Vergleichszahlen debattiert. In der Debatte sind immer wieder unterschiedliche Auffassungen zu gleichen Sachverhalten deutlich geworden. Ein Schritt, um eine bessere Vergleichbarkeit zu schaffen, ist die Einführung der Doppik, die dann einen direkten Vergleich zwischen den Stadtgemeinden und dem Land erlauben würde.

(Beifall FDP)

Deshalb sind wir der Ansicht, dass es gut wäre, wenn sich der Senat gerade bei den anstehenden Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich dafür einsetzen würde, dass auch in Bremerhaven die doppelte Buchführung eingeführt wird.

Es ist auch gut, einen Anreiz zu schaffen, damit Bremerhaven zur Einführung der Doppik bereit ist. In Bremerhaven haben wir einen ähnlich lautenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der neue Bremerhavener Kämmerer ist ein ehemaliger Abgeordneter des Landtags, und vielleicht ist das die Chance, einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen.

In unserem Antrag ist eine kleine Berichtigung vorzunehmen, es handelt sich natürlich um die doppelte Buchführung und nicht um die doppelte Haushaltsführung. Wir bitten, unserem so geänderten Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nicht unbedingt auf dem Höhepunkt des Tages.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Sie vielleicht nicht!)

Ich weiß nicht, was Sie noch vorhaben!

(Heiterkeit)

Der Aussage zur Doppik, dass wir mit diesem System einen besseren Überblick über den Ressourceneinsatz und die Leistung haben können, stimme ich durchaus zu. Ich stimme auch zu, dass mit der Doppik die Vergleichbarkeit zwischen den Leistungen und den damit verbundenen Kosten in den Gemeinden einfacher geworden ist. Das ist sicherlich richtig. Das heißt im Übrigen nicht, dass wir heute nicht vergleichen könnten, denn wir tun es ja. Wir vergleichen heute auch mit dem Blick darauf, dass wir prüfen, welche jeweiligen Ziele in den Stadtgemeinden verfolgt werden.

Ich sage einmal, selbst dann, wenn wir in Bremerhaven auf die Doppik umstellen, weil die Grundlagen in der Stadtgemeinde Bremen und auf der Landesebene bereits vorhanden sind, ist sie in den Köpfen der Verwaltung, aber auch von Abgeordneten noch nicht so sehr gut vertreten. Ich will Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen.

Wenn wir die Haushalte beraten, dann reden wir über Eckwerte, wir reden über Ressortgrößen, wir reden aber ganz selten über den ersten Schritt in Richtung Doppik, nämlich über die Produktgruppenhaushalte, über die gesetzten Ziele und über die gesetzten Messgrößen. Das heißt, wenn wir sie selbst zu unserer Grundlage machen wollen, dann müssen wir in unseren eigenen Köpfen noch eine ganze Menge bewegen.

In der Sache hielte ich es für richtig, wenn auch Bremerhaven auf die Doppik umstellen würde. Es ist nach unserer Überzeugung jedoch die Angelegenheit Bremerhavens, sich zu entscheiden. Ich füge einmal hinzu, mit dem leeren Geldbeutel, den wir haben, zu winken, um zu suggerieren, dass wir die Umstellung für Bremerhaven finanzieren, das, finde ich, geht einen Schritt zu weit. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen.

(Beifall SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schierenbeck.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Wir Grünen befürworten grundsätzlich die doppelte Haushaltsführung, weil sie die Haushaltspolitik transparenter und potenziell auch generationengerechter macht. Allerdings können und wollen wir nicht von Bremen aus den Bremerhavenern in ihre Entscheidung hineinreden.

Ich finde, es geht auch nicht, wenn die Stadtverordnetenversammlung nicht abstimmt, wie man es gern hätte, dass mit dem gleichen Anliegen der Landtag befasst wird. Der Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt, dass Kommunen gemäß der kommunalen Selbstverwaltung eine finanziellem Eigenverantwortung ausüben. Daher können die Bremerhavener nur selbst entscheiden, ob und wann sie in die Einführung der doppelten Buchführung investieren wollen. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns kurz damit auseinandersetzen, damit wir die richtige Be

grifflichkeit wählen, bei mir ist es kurzfristig zu einer Irritation gekommen: Der Begriff doppelte Haushaltsführung stammt aus dem Einkommenssteuerrecht, wenn man zwei Wohnsitze hat. Wir reden hier allerdings über die doppelte Buchführung.

Dieser Versprecher zeigt ein bisschen, dass der Begriff Doppik noch nicht völlig in das Bewusstsein und in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist. Als ich zum ersten Mal den Begriff Doppik hörte, wusste ich, dass er etwas mit Buchhaltung und Haushalt zu tun hatte. Ich habe vermutet, dass er der Nachname des Erfinders des Systems ist, das ist er aber nicht, sondern es bedeutet ganz einfach doppelte Buchführung in Konten.

Wenn man doppelte Buchführung sagt, dann hat man leicht den Eindruck, dass doppelte Arbeit geleistet werden muss. Der Laie stellt sich dann die Frage: Wieso eigentlich? Es hat sich herausgestellt, dass eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung, also Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen, um festzustellen, ob es ganz gut oder nicht so gut gelaufen ist, am Ende für öffentliche Haushalte zu wenig ist.

Alle Unternehmen stellen ab einer gewissen Größenordnung und Gesellschaftsform eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf. Den Ansatz, Gleiches für Kommunen und Länder einzuführen, finde ich vollkommen richtig, weil es ein Vorteil ist, wenn man weiß, wie sich Vermögens- und Eigentumswerte entwickelt haben. Wir verkaufen jedes Jahr in einer bestimmten Größenordnung Grundstücke. Wir erwerben Grundstücke, die wir als Gewerbegebiete ausweisen.

Es ist interessant zu wissen, zwar nicht jährlich, aber in einem zehnjährigen Rhythmus, welche Entwicklung stattgefunden hat. Haben wir nach und nach alles verkauft, was wir besessen haben, oder haben wir sogar mehr Eigentum? Das sind Informationen, die mir als Haushälter fast ebenso wichtig sind wie der Jahresabschluss, weil öffentliches Eigentum nicht nur aus dem Geld besteht, das wir auf den Konten haben, sondern beispielsweise auch aus Gebäuden, Straßen und öffentlichen Dienstleistungsunternehmen.

Vor diesem Hintergrund finde ich es richtig zu sagen, wir möchten gern darauf hinwirken – und das beantragt die FDP-Fraktion –, dass in Bremerhaven entsprechend verfahren wird. Jetzt weiß ich, dass es immer zu einem Beißreflex kommt: Wenn aus Bremen etwas vorgeschlagen wird, dann wird in Bremerhaven schon aus Prinzip etwas anderes gemacht.

Vielleicht ist an dieser Stelle einfach eine nüchterne Betrachtung der Umstände nötig und dass man zu dem Schluss kommt, die doppelte Buchführung bringt auch für Bremerhaven Vorteile mit sich. Wir erhalten damit zusätzliche wichtige Informationen zu unseren Haushalten. Darauf hinzuwirken bedeutet nicht, dass die Doppik morgen eingeführt werden soll.

Ich weiß auch, wenn man etwas will, von dem man weiß, dass es am Ende zu einem positiven Ergebnis

führt, dann ist es für Betroffene, die etwas umsetzen müssen, ein Anreiz, wenn man ihnen bei der Finanzierung des Unternehmens ein Stück weit entgegenkommt. Aus der Sicht des Landes Bremen sehe ich hier eine gewisse Notwendigkeit. Letztlich wirkt sich das auf alle positiv aus.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Ich will auch sagen, wenn ich mir den Geschäftsbericht anschaue, dann glaube ich nicht, dass er hier im Hause eine populäre Broschüre ist und viel gelesen wird. Bei mir ist es auch noch so, dass ich mir selbst sehr viel Mühe geben muss, um ihn zu verstehen. Ich finde, die Veränderung dieser Situation muss ein zukünftiges Ziel sein. Wir müssen sozusagen bei der doppelten Buchführung mit der Bilanzierung und der Darstellung der Eigentumsentwicklung ein bisschen sensibler werden.

Wenn man anderen etwas andient, wenn man sie in einen Prozess einbezieht, dann lernt man selbst dazu. Ich sehe daher eher Vorteile, wenn wir die Bremerhavener bitten und ermutigen, die doppelte Buchführung einzuführen. Wir werden dem vorgelegten Antrag zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz vor 18 Uhr halte ich mich kurz.

Ich glaube, die Vorteile einer doppelten Haushaltsführung sind von meinen Vorredner hinreichend dargelegt worden. Wir schließen uns den Argumenten für die Einführung der doppelten Buchführung an. Jetzt habe ich gerade auch schon den Begriff doppelte Haushaltsführung genannt, gemeint war natürlich die doppelte Buchführung. Die doppelte Haushaltsführung könnte natürlich ein kreativer Weg sein, die bremische Finanzmisere schnell zu beseitigen.

Die Einführung der doppelten Buchführung ist sicherlich ein Schritt gewesen, von dem wir in den letzten Jahren profitiert haben. Trotzdem muss ich an dieser Stelle drei Bemerkungen machen.

Erste Bemerkung: Wir sind der Meinung, dass die Frage nach der Einführung der doppelten Buchführung in Bremerhaven zu beantworten ist, Hier schließe ich mich dem einen oder anderen Vorredner an. Ich glaube nicht, dass es unsere Aufgabe ist, mit leichtem oder massiven Druck auf eine Einführung hinzuwirken. Das sollen die Bremerhavener entscheiden.

(Beifall CDU)

Zweite Bemerkung: Wenn die Bremerhavener allerdings die Vorteile nutzen, dann müssen sie zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Wir können sozusagen keinen Freifahrtschein dafür ausstellen, dass wir einmal eben die gesamten Kosten aus dem Landeshaushalt tragen.

Dritte Bemerkung, einen letzten Blick noch einmal auf Bremerhaven: Ich glaube, dass in Bremerhaven in den letzten Jahren eine positive Entwicklung stattgefunden hat. Man hat versucht, bestimmte Teile, gerade wenn es um Gebühren geht, mit einer erweiterten Kosten- und Leistungsrechnung zu ergänzen. Das muss man, glaube ich, berücksichtigen, und man sollte es an dieser Stelle auch einmal erwähnen.

Weiterhin gibt es, wenn ich es richtig verstanden habe im Rahmen der Sanierungsvereinbarung und der Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen Verabredungen, dass die erweiterte Kosten- und Leistungsrechnung sowieso bis 2020 weitergeführt werden muss. Insofern wäre es sinnvoll, den Zeitrahmen zu nutzen, um in gemeinsamen Gesprächen zwischen der Senatorin für Finanzen und Bremerhaven zu schauen, auf welche Weise man diesen Zeithorizont nutzt, um auf die doppelte Buchführung umzustellen. Ich glaube, dass das ein guter Weg sein könnte.

Der FDP-Antrag ist jedoch an dieser Stelle entbehrlich. Es müssen vielmehr Gespräche, und zwar auch mit dem neuen Bürgermeister Bremerhavens, geführt werden, und ich bin mir sicher, dass er für diese Gespräche ein offenes Ohr haben wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe in der letzten Zeit die Gelegenheit gehabt, als Letzter zu reden. Das ist mir, ehrlich gesagt, ein bisschen unangenehm.

(Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber das muss man ja nicht ausnutzen!)

Ich halte mich kurz.