Anne Schierenbeck
Appearances
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herrn! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Möglichkeit bedanken, dass ich heute und hier noch einmal sprechen darf. Vielen Dank!
Es ist bereits vieles zu meinem Lieblingsthema gesagt worden. Wir stehen beim Klimaschutz vor einer riesigen Herausforderung, und wir reagieren viel zu zaghaft.
Es reicht nicht, was Europa für den Klimaschutz tut, es reicht nicht, was Deutschland für den Klimaschutz tut, und leider reicht es auch nicht, was Bremen für den Klimaschutz tut. Wir alle werden uns von unseren Kindern und Enkeln fragen lassen müssen, warum habt ihr nicht viel früher und viel entschiedener auf eine Katastrophe reagiert, die absehbar gewesen ist? Deshalb absehbar, weil sich 99 Prozent aller Klimawissenschaftler darin einig sind, dass wir auf eine Katastrophe zusteuern. Sie sagen uns auch, was zu tun ist. Sie sagen: Investiert nicht mehr in die fossile Energieerzeugung, sondern investiert in die erneuerbaren Energien und in die Energieeffizienz.
Der Kohleausstieg ist der Schlüssel, damit wir in Deutschland und in Bremen unsere Klimaziele errei
chen. Wir wissen alle, dass der Kohleausstieg nicht von uns in Bremen beschlossen wird, sondern er wird auf der Bundesebene oder auf der europäischen Ebene bestimmt und beschlossen. Der bisher wirkungslose Emissionshandel muss reformiert und gegebenenfalls durch eine CO2 -Steuer ergänzt werden.
Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang noch auf einen Aspekt hinzuweisen: Manche vertreten die Auffassung, man könne nicht gleichzeitig aus der Atom- und der Kohleenergie aussteigen. Das ist wirklich Unsinn!
Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie ist zum Glück im Jahr 2002 begonnen worden, und er wird im Jahr 2022 abgeschlossen sein. Das heißt, wenn wir im Jahr 2017 mit dem Ausstieg aus der Energiegewinnung aus Kohle beginnen, dann passiert das nicht gleichzeitig mit dem Atomausstieg, sondern er beginnt nach dem Atomausstieg, und es ist bestimmt nicht zu früh.
Ich bin der Meinung, dass wir bereits 2030 den Kohleausstieg abgeschlossen haben könnten und dass das auch richtig wäre, damit wir unsere Klimaziele in Deutschland erreichen. In Berlin hat im Übrigen eine Enquete-Kommission empfohlen, bis zum Jahr 2030 den Kohleausstieg zu vollziehen.
Wir werden Ihren Antrag – das ist ja schon gesagt worden – an die zuständige Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft überweisen. Ich hoffe sehr, dass die Beratungen etwas Konstruktives ergeben.
Ich komme zu Schluss meiner Ausführungen und damit auch zum Ende meiner Mitgliedschaft in der Bremischen Bürgerschaft! Mein Dank gilt Ihnen allen und allen Abgeordneten, mit denen ich in den letzten vier Jahren und acht Monaten zusammenarbeiten durfte und die konstruktiv zur Lösung der Probleme in dieser Stadt beitragen. Ganz besonders möchte ich mich bei allen Mitgliedern meiner Fraktion bedanken: Ihr seid wichtig, ihr werdet in dieser Stadt gebraucht, und zwar gerade für das Thema Klimaschutz!
Ich möchte mich persönlich bei den Fachsprechern der Fraktionen bedanken, insbesondere bei Arno Gottschalk, mit dem ich mich in der letzten Legislaturperiode zusammengerauft habe, aber auch bei Max Liess und Jens Crueger. Mein Dank geht auch an Klaus-Rainer Rupp und Nelson Janßen. Es freut mich sehr, dass wir beim Thema Klimaschutz in der Bürgerschaft an einem Strang ziehen. Danke auch an den Kollegen Heiko Strohmann, der immerhin einige Initiativen der Bereiche Energie und Klima unterstützt hat beziehungsweise der dafür gesorgt hat, dass sie von der Bremer CDU unterstützt worden
sind. Ich finde, damit ist die Bremer CDU weiter als in manchen Ländern und auf der Bundesebene. – Vielen Dank!
Also, vielen Dank und Tschüss oder besser: Auf Wiedersehen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Wir Grünen befürworten grundsätzlich die doppelte Haushaltsführung, weil sie die Haushaltspolitik transparenter und potenziell auch generationengerechter macht. Allerdings können und wollen wir nicht von Bremen aus den Bremerhavenern in ihre Entscheidung hineinreden.
Ich finde, es geht auch nicht, wenn die Stadtverordnetenversammlung nicht abstimmt, wie man es gern hätte, dass mit dem gleichen Anliegen der Landtag befasst wird. Der Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt, dass Kommunen gemäß der kommunalen Selbstverwaltung eine finanziellem Eigenverantwortung ausüben. Daher können die Bremerhavener nur selbst entscheiden, ob und wann sie in die Einführung der doppelten Buchführung investieren wollen. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein spätes, dennoch wichtiges Thema! Wir debattieren heute den Energiebericht für das Jahr 2014. Darin informiert uns der Senat über den Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude.
Dieser Bericht zeigt auf, dass und wie es gelungen ist, diesen Energiebedarf der öffentlichen Gebäude zu reduzieren. Der Bezug von Wärme ist vom Jahr 1990 bis zum Jahr 2014 deutlich um 30 Prozent reduziert worden. Bei dem Verbrauch von Strom sieht es nicht ganz so gut aus, er ist nämlich erst einmal angestiegen, von 1990 von 95 Millionen Kilowattstunden auf 134 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2009, und erst seit dem wieder etwas gesunken. Beim Blick auf den Stromverbrauch ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass seit dem Jahr 1990 nicht nur unsere privaten Haushalte, sondern natürlich auch Schulen, Verwaltungsgebäude und Krankenhäuser in hohem Maße mit EDV-Technik ausgerüstet wurden, und dass gerade auch im Bereich der Medizin Geräte mit einem erheblichen Stromverbrauch eine immer größere Rolle spielen.
Durch viele effiziente Maßnahmen wurde jedoch die Steigung des Energieverbrauchs durch die geänderte Nutzung immerhin deutlich abgebremst. Seit dem Jahr 2009 schlagen sich die Effizienzmaßnahmen im Strombereich auch in den Verbrauchszahlen nieder.
Erfreulich ist zudem, dass auch die CO2-Statistik der öffentlichen Gebäude für Strom und Wärme einen negativen Trend aufweist. Von circa 200 000 Tonnen im Jahr 1990 ist der Ausstoß der Treibhausgase auf 170 000 Tonnen gesunken.
Diese positiven Entwicklungen sind zurückzuführen auf zahlreiche Maßnahmen und Projekte, die in Bre
men im Bereich der öffentlichen Gebäude angestoßen und durchgeführt wurden. Das systematische Energiecontrolling, das Immobilien Bremen seit einigen Jahren durchführt, ist eine solche Maßnahme. Allein dadurch werden jedes Jahr etwa 3 Millionen Euro weniger für Energie ausgegeben. Energiesparen lohnt sich also auch finanziell.
Deswegen sind wir auch der Meinung, dass die 2 Millionen Euro, die wir jährlich für unser Energiesparprogramm ausgeben wollten, gut angelegt waren. Im Rahmen dieses Programms wurden einige Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel das Blockheizkraftwerk des Focke-Museums oder die Ausstattung verschiedener Gebäude mit LED-Beleuchtung.
Das Energiesparcontracting, das wir in Bremen seit einigen Jahren durchführen, hat in Bremen zur Haushaltsentlastung und zur Energieeinsparung beigetragen, und es wird hoffentlich fortgeführt.
Im Energiebericht werden zahlreiche weitere Projekte aufgezählt. Bei der energetischen Sanierung geht es voran. Das Projekt ener:kita ist weiterhin als erfolgreich zu bezeichnen. Bremen wurde erneut mit dem European Energy Award-Gold ausgezeichnet.
Der Energiebericht geht im Übrigen auf eine gemeinsame parlamentarische Initiative aus der letzten Legislaturperiode zurück, die wir hier einstimmig beschlossen hatten.
Wir hatten den Senat aufgefordert, erstens, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens zwei Ausschreibungen für ein Energiesparcontracting durchgeführt werden können. Wir haben zweitens um einen jährlichen Energiebericht gebeten, in dem steht, wie sich der Energieverbrauch, die dadurch verursachten CO2-Immissionen und die Energiekosten der öffentlichen Gebäude entwickeln.
Wir haben auch um die Darstellung spezifischer Werte gebeten, nämlich zum Beispiel die Darstellung des Energieverbrauchs im Verhältnis zur Quadratmeterzahl und die Einordnung mit der Hilfe von Benchmarks. Auf welchem Platz steht Bremen im Vergleich mit anderen Städten? Man hätte beispielsweise einmal schauen können, wie viel Wärme die Bremer Bäder im Vergleich mit den Bädern anderer Städte verbrauchen. Auf diese Forderungen geht der Energiebericht bisher nicht ein. Ich hoffe, dass im nächsten Bericht entsprechende Antworten gegeben werden.
Im Antrag ist weiterhin gefordert worden, im Rahmen des Sanierungsprogramms für öffentliche Gebäude darzustellen, welche Einsparungen durch eine Sanierung voraussichtlich erzielt werden können. Unsere Vorstellung ist, dass wir auf diese Weise zu einem echten Energiemanagement kommen. Das beinhaltet, dass der Senat zunächst ein Ziel formuliert. Also, was wollen wir im Bereich Energie eigentlich erreichen und dass er an Hand des formulierten Ziels strategische Maßnahmen entwickelt, mit denen das Ziel erreicht werden kann. Die Maßnahmen werden dann umgesetzt, und es wird kontrolliert, ob das selbst gesetzte Ziel erreicht werden konnte. Wenn es nicht erreicht worden ist, dann kann man nachsteuern. Soweit sind wir noch nicht, aber dieser Bericht ist ein erster wichtiger Anfang.
Die von mir beschriebenen Schritte sollen demnächst in einem Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude festgehalten werden, den wir gemeinsam mit der SPD als wichtige Aufgabe im Koalitionsvertrag definiert haben.
Zusammengefasst möchte ich festhalten: Vielen Dank für den Bericht, er ist ein guter erster Schritt in Richtung eines Energiemanagements. Es müssen weitere folgen, und wir verlieren dieses wichtige Thema nicht aus den Augen! – Vielen Dank!
Es tut mir leid, ich stelle meine Frage ein bisschen spät! Sie haben die Klimaschutzziele der Bundesregierung und die des Bremer Senats angesprochen. Meiner Ansicht nach sind die Klimaschutzziele identisch: 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und 80 bis 95 Prozent bis 2050. Sie haben gesagt, dass die bremischen Klimaschutzziele über die Klimaschutzziele der Bundesregierung hinausgehen würden.
Ich frage Sie: Was meinen Sie damit?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, ich bin etwas verwirrt und beunruhigt über das Verfahren heute und finde es nicht in Ordnung, wie das hier abgelaufen ist.
Wir haben doch hier eine bestimmte Verantwortung, einen Nachtragshaushalt auch ordentlich zu beschließen, und zu dem parlamentarischen Verfahren gehört die erste Lesung – wir haben sie in der Bürgerschaft durchgeführt –, dazu gehört die Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss – auch dieser Haushalts- und Finanzausschuss hat stattgefunden –, und dort haben wir uns, zumindest kann ich das für meine Fraktion erklären, ernsthaft mit den uns vorliegenden Vorlagen auseinandergesetzt. Wir haben auch die Änderungsanträge der LINKEN besprochen, und wir haben Beschlüsse gefasst.
Ich finde, es ist unsere Aufgabe als Ausschuss, dem Parlament dann über diese Aufgabe, die das Parlament uns übertragen hat, zu berichten. Ich möchte das an dieser Stelle nachholen und Ihnen mitteilen, dass wir diesen Nachtragshaushalt mit den Stimmen der Koalition in diesem Ausschuss beschlossen haben. Vielleicht hätte der Berichterstatter das auch etwas ausführlicher noch tun können, aber das jetzt hier in aller Kürze.
Wir haben ja über den Nachtragshaushalt im Allgemeinen schon in der ersten Lesung debattiert, deswegen möchte ich heute nur auf die Änderungsanträge eingehen, wie es auch schon mein Vorredner, Herr Liess, getan hat.
Zunächst zum Änderungsantrag der FDP! Geld, das dieses Jahr für die Zinssicherungsgeschäfte ausgegeben wurde, hätte nach Auffassung der FDP lieber für eine Verringerung der Kreditaufnahme verwendet werden sollen. Sie hören schon am Konjunktiv, dass ich mir zumindest schwer vorstellen kann, dass das noch geändert werden könnte, und ich halte es auch nicht für sinnvoll, denn wie wir gestern ausführlich gelernt haben, macht es Sinn, langfristige Kredite umzuschulden, und zwar mit dem Ziel, niedrigere Zinsen zu erreichen und diese auch möglichst langfristig abzusichern. Es ergibt also Sinn, die Kredite so zu steuern, dass möglichst für einen langen Zeitraum möglichst geringe Zinsen gezahlt werden müssen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner November-Sitzung genau diesen Geschäften zur Zinssicherung zugestimmt, und wir werden daher den Änderungsantrag der FDP ablehnen.
Die Fraktion DIE LINKE hat zwei Änderungsanträge eingebracht, die beide zum Ziel haben, den diesjährigen Sicherheitsabstand zu reduzieren. Was der Stabilitätsrat zum Sicherheitsabstand gesagt hat, das haben wir heute schon gehört. Also, eine weitere Reduzierung wäre sicherlich kritisch bei den Verhandlungen mit dem Stabilitätsrat.
DIE LINKE schlägt uns des Weiteren vor, diese zusätzliche Kreditaufnahme dazu zu nutzen, notwendige Aufgaben im Jahr 2016 zu finanzieren. Die Mittel dafür sollen in ein Sondervermögen einfließen, um die Möglichkeiten der Kreditaufnahme im Jahr 2016 über das Maß hinaus zu erhöhen, das uns eigentlich gemäß Konsolidierungspfad erlaubt wäre. Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um Buchungstricks. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Stabilitätsrat das quasi nicht bemerkt und wir das sozusagen heimlich vornehmen können. Das heißt, ich meine auch, dass Bremen die notwendigen Sanierungshilfen nur bekommt, wenn unser Haushalt weiter transparent bleibt, und – Herr Eckhoff hat es angesprochen, da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu – uns stehen vier harte Jahre bevor.
Ich bin der Meinung, dass wir das nur schaffen, wenn wir mit dem Stabilitätsrat darüber verhandeln, wie Bremen die notwendigen zusätzlichen Aufgaben finanzieren kann. Sie wissen alle, dass Vertrauen ein hohes Gut bei Verhandlungen ist. Was ich weiß und mir berichtet wurde aus solchen Verhandlungen ist doch, dass Bremen sich das Vertrauen mit dem Stabilitätsrat mühsam erarbeitet hat,
indem wir jetzt eine höhere Transparenz in unseren Haushalten haben, indem wir konsequent Schattenhaushalte reduzieren. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht verspielen.
Auch Ihre Änderungsanträge lehnen wir daher ab.
Ich möchte aber kurz auf die beiden inhaltlichen Punkte eingehen, die Sie in Ihren Änderungsanträgen ansprechen, zusätzlicher Wohnungsbau und Stadtteilbudgets. Bei beiden Themen haben Sie uns an Ihrer Seite. Natürlich brauchen wir dringend zusätzliche Wohnungen. Uns ist klar, dass es für den gesamten Senat eine riesige Herausforderung bleibt, die erforderliche Anzahl Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Übergangswohnheimen im Jahr 2016 sicherzustellen. Wir wollen keine Unterbringungen in Zelten und Turnhallen; dazu wird es auch im Jahr 2016 zusätzliche Bauten geben müssen, seien es Container oder Heime in Fertigbauweise. Ein entsprechender Beschluss wurde ja gerade in der Sozialdeputation gefasst.
Hinzu kommt der unabweisbare Bedarf an Wohnungen für die Geflüchteten, die ja, das ist unser erklärtes politisches Ziel, nach drei Monaten aus den Übergangswohnheimen in eine eigene Wohnung umziehen sollen.
Die Zahlen, wie viele Neubauten benötigt werden, gehen natürlich deutlich über alle ursprünglich geplanten Zahlen hinaus, deswegen wird es im nächsten Jahr ein drittes Wohnraumförderprogramm und ein Sofortprogramm Wohnen geben.
Auch in Sachen Stadtteilbudgets gibt es Bedarf, das hat uns nicht zuletzt das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts noch einmal verdeutlicht. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass wir den Beiräten seit Jahren Stadtteilbudgets versprochen haben. Es ist an der Zeit, dieses Versprechen einzulösen.
Der Senat hat ja im Beschluss über die Eckwerte mit seinem Beschluss zu den Stadtteilbudgets ein weiteres Versprechen hinzugefügt. Hinzu kommt, dass das Impulsprogramm wegfällt und auch die Stiftung „Wohnliche Stadt“ aufgelöst wird. Hier standen in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel für Projekte in den Stadtteilen zur Verfügung, die wir nicht ersatzlos streichen wollen. Ich sage hier also ganz klar, in dem Doppelhaushalt 2016/2017 werden wir einen Vorschlag für die Stadtteile unterbreiten.
Meine Damen und Herren, die Aufstellung der Haushalte 2016 und 2017 stellt uns vor erhebliche Herausforderungen. Zu diesen Herausforderungen zählen auch die nötigen Mittel für den Wohnungsbau und die Stadtteile. Buchungstricks aber helfen uns hier auch nicht weiter.
Wir setzen darauf, mit dem Stabilitätsrat auf der Grundlage einer ambitionierten und ehrlichen Haushaltsaufstellung weiter zu verhandeln. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Während wir hier beraten, verhandeln die Staats- und Regierungschefs in Paris. Die aktuell verhandelten Dokumente und Vertragstexte lassen zumindest einen vorsichtigen Optimismus zu. Dabei ist es wahrscheinlich, dass gerade auf die Industriestaaten – also auch auf uns – höhere Anforderungen beim Klimaschutz zukommen, weil nämlich die angemeldeten freiwilligen Beiträge der einzelnen Länder nicht ausreichen, um unter zwei Grad Erderwärmung zu bleiben.
Es ist gut, dass die Anforderungen steigen, denn ambitionierter Klimaschutz sichert unsere Zukunft, und ambitionierter Klimaschutz ist auch gut für die Wirtschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven, denn Bremen und Bremerhaven sind Standorte der Onshoreund der Offshore-Windindustrie.
Erneuerbare Energien sind eine Erfolgsgeschichte, und sie können noch zu einer größeren Erfolgsgeschichte weltweit werden, denn die Kosten für erneuerbaren Strom sind durch das EEG seit Jahren kontinuierlich gesunken. Neue Anlagen sind schon heute günstiger als neue fossile Anlagen. Das gilt für Fotovoltaik, für Windanlagen an Land, und auch für Offshore-Windanlagen gibt es entsprechende Kostensenkungspotenziale.
Es ist also keine Frage der Kosten, sondern einzig eine politische Frage, wie schnell die erneuerbaren Energien ausgebaut werden.
Die entsprechenden Ziele werden im EEG festgelegt, eine Novellierung steht für das Jahr 2016 an.
Technologisch ist eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien möglich. Bei der nächsten Anpassung des EEG, die 2016 kommen wird, muss daher die Deckelung des Ausbaus zurückgenommen werden.
Uns ist dabei wichtig, dass erstens insbesondere der weitere Ausbau der kostengünstigen Windenergie an Land nicht unnötig ausgebremst wird. Die Bundesregierung hat im EEG 2014 den jährlichen Ausbau der Windenergie auf 2,5 Gigawatt netto festgelegt, damals bewusst plus Repowering, also plus Ersatz der alten Anlagen, und das muss mindestens so bleiben.
Zweitens: Wir wollen auch die Sicherung des Fotovoltaikausbaus. Der Ausbau der Solarenergie wurde mit dem EEG 2014 abgewürgt. Dabei war nicht der Deckel das Problem – denn dieser Deckel wurde gar nicht erreicht –, sondern die zu geringe Vergütungshöhe und die sogenannte Sonnensteuer auf selbst verbrauchten Strom. Das muss abgeschafft werden.
Drittens: Wir wollen verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie auf See. Das ist insbesondere für Bremerhaven von hoher Bedeutung.
Nach einer langen Anlaufphase kann nun auch die Offshore-Windenergie endlich durchstarten. Altmaiers sogenannte Strompreisbremse hatte zu einer erheblichen Verunsicherung geführt, bis hin zu Insolvenzen einiger Unternehmen. Der starre Ausbaudeckel von 15 GW bis 2030 bremst die Dynamik des Ausbaus unnötig. Wir fordern daher, dass das Ausbauziel angehoben wird.
Meine Damen und Herren, Bremen und Bremerhaven können als Windenergiestandorte von dem Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich profitieren. Bitte unterstützen Sie daher unseren Antrag für starke Ausbauziele der erneuerbaren Energie! – Vielen Dank!
Ich möchte im Zusammenhang mit dem Energiemarkt kurz auf das Thema Marktwirtschaft eingehen. Herr Hilz, Sie haben gesagt, das EEG wäre keine Marktwirtschaft, und Sie möchten lieber Marktwirtschaft haben. Ich weise darauf hin, dass es einen Energiemarkt gibt. Es gibt sogar mehrere Energie
märkte. Marktwirtschaft funktioniert aber nur, wenn es in einem Markt korrekte Regeln gibt. Diese Regeln müssen für alle gleich sein. Ich finde, dass Sie zur Kenntnis nehmen sollten, dass die Energiepreise an der Börse gesunken sind!
Es hat in den letzten Jahren eine riesige Umverteilung von den Verbraucherpreisen hin zu den Industriestrompreisen gegeben. Sie haben gesagt, die Energiepreise wären gestiegen.
Außerdem gibt es verschiedene Finanzierungsmechanismen. Die Erneuerbaren haben am Anfang hohe Investitionen, am Ende aber null beziehungsweise nahezu null Betriebskosten; denn bei Offshore verhält es sich damit etwas anders. Das heißt, diese Energie geht mit dem Preis null an die Börse. Das ist auch ein marktwirtschaftlicher Effekt.
Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Strompreise nicht die EEG-Umlage sind. Die Strompreise setzen sich aus dem Börsenpreis plus der Umlage zusammen, und der ist in der Tat gerade in diesem Jahr konstant geblieben. Das heißt, dass sich durch den niedrigen Preis an der Böse auch Investitionen in konventionelle Kraftwerke nicht rechnen. Der Energiemarkt funktioniert also nicht. Daraus folgt die Aufgabe, den Energiemarkt so zu organisieren, dass er wieder funktioniert. Wir sind dafür, ihn so zu organisieren, dass der Markt für die erneuerbaren Energien funktioniert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! DIE LINKE schlägt uns vor, den Beförderungstermin der Beamtinnen und Beamten vom Januar 2016 auf den Dezember 2015 vorzuziehen. Zum Glück habe ich selbst keinen Stammtisch, daher bin ich der Aussagen, die Sie, Herr Rupp, getätigt haben, unverdächtig.
Ich verstehe, dass die Beamtinnen und Beamten unzufrieden sind. Unser Gespräch mit dem Gesamtpersonalrat hat ergeben, dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten das nicht gut finden und einige sogar richtig sauer sind. Ich kann mir vorstellen, dass viele Polizistinnen und Polizisten ihre Beförderung dringend erwarten, denn sie werden zu Beginn ihrer Ausbildung in einer niedrigen Besoldungsstufe eingestuft und müssen dann einige Beförderungsrunden abwarten, bis sie in der Stufe angelangt sind, die ihrer Tätigkeit entspricht. Ich verstehe auch die Konrektorin, die sich ärgert, weil sie schon seit über einem Jahr an ihrer Schule die Geschicke der Schule lenkt und immer noch nicht die ihr zustehende Gehaltserhöhung oder Beförderung erhält.
Warum erfolgen keine Beförderungen zum 1. Januar 2016? Herr Rupp hat schon erklärt, das die Beförderungen zum 1. Januar in die haushaltslose Zeit fallen. In Artikel 132 unserer Landesverfassung sind die sich daraus ergebenden Folgen geregelt. Man kann vereinfacht sagen, dass nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen, für die es eine rechtliche Verpflichtung gibt. Dazu gehören die Beförderungen von Beamtinnen und Beamten nicht. Damit ist die Budgethoheit des Parlaments geschützt. Die Exekutive wird gehindert, vor dem Beschluss über unseren Haushalt, den wir im Sommer 2016 beschließen wollen, Fakten zu schaffen.
Es wird versucht, den Schmerz etwas abzumildern. Soweit ich es verstanden habe, sollen die für die Beförderung ausgewählten Beamten und Beamtinnen ein Schreiben erhalten,
in dem ihnen die geplante Beförderung angekündigt sowie die Terminplanung mitgeteilt wird. Die Betroffenen wissen also, dass sie befördert werden.
Ich halte es auch für richtig, dass künftige Beförderungstermine, die unter diese regelmäßige Beförderung fallen, nicht betroffen sind.
Das heißt, dass die vom Senat gesetzten Fristen, zum Beispiel dass mindestens zwei Jahre zwischen zwei Beförderungen liegen, vom 1. Januar an gelten, damit den Betroffenen in dem Punkt keine Nachteile entstehen.
Allerdings darf ich, soweit wir über die Frist sprechen, nach der zwischen Beförderungen mindestens zwei Jahre liegen müssen, darauf hinweisen, dass gerade die Besoldungsgruppen, die Sie, Herr Rupp, angesprochen haben, von einem Vorziehen der Beförderung auf den 30. Dezember nicht profitieren würden, weil für sie die Frist von einem oder zwei Jahren nicht erfüllt worden wäre. Das heißt, diejenigen, die man wahrscheinlich im Blick hat, hätten wahrscheinlich nicht profitiert. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kompromiss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gibt Bremen eine Perspektive und gibt uns mehr Planungssicherheit für die Zeit nach dem Jahr 2020. Er ist ein Erfolg der Bremer Verhandlungslinie, und, ich finde, er ist auch ein Erfolg unserer grünen Finanzpolitik.
Die bremische Finanzpolitik ist heute wesentlich transparenter als vor acht Jahren. Wir haben die Schattenhaushalte eingedämmt und sind ein verlässlicher Partner des Stabilitätsrats. Die Schritte zur Konsolidierung konnten wir einhalten, auch wenn der Sicherheitsabstand zum Konsolidierungspfad zunehmend schrumpft, das alles mit einem, wie ich finde, eher moderaten Stellenabbau, mit einer im nächsten Jahr voraussicht
lich größer werdenden Anzahl an Polizistinnen und Polizisten, mehr Lehrerinnen und Lehrern und mehr Feuerwehrbediensteten.
Es muss uns klar sein, das wurde hier auch schon angesprochen, dass auch nach dem Jahr 2020 wegen der Schuldenbremse eine äußerst sparsame Haushaltspolitik geboten bleibt. Durch die Einigung wird Bremen ab dem Jahr 2020 unter dem Strich etwa 500 Millionen Euro mehr einnehmen. Das ist eine gute Nachricht, denn dadurch wird die zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit und somit die Selbstständigkeit unseres Bundeslands überhaupt möglich.
400 Millionen Euro davon sind Sanierungshilfen, die ab dem Jahr 2020 an Bremen und das Saarland jeweils gezahlt werden. Wir hätten uns eine Lösung für die Altschulden gewünscht, darauf hat Herr Bürgermeister Dr. Sieling schon hingewiesen.
Der Länderfinanzausgleich im engen Sinne wird ab dem Jahr 2020 wohl abgeschafft werden. Das dient dann vielleicht dem politischen Frieden, dass die Landespolitiker nicht mehr länger auf die Tabellen von Nehmer- und Geberländern schauen. Im Grundsatz aber bleibt der Finanzausgleich erhalten, er wird nur nicht wie bisher in zwei Stufen, sondern in einer Stufe erfolgen. Es wird also keinen horizontalen Ausgleich mehr geben, sondern mehr vertikal vom Bund zu den einzelnen Ländern stattfinden.
Ich war aber ein bisschen erschrocken, als ich am Freitag in die „Süddeutsche Zeitung“ sah und dort las, dass der bayerische Ministerpräsident jubiliert. Bayern erhält 1,3 Milliarden Euro mehr, mindestens 1 Milliarde Euro hatte man sich vorgenommen. Auch der baden-württembergische Ministerpräsident freut sich über 1 Milliarde Euro an Entlastung.
Geht es jetzt um Parteien? Nein! Wir müssen als Bremerinnen und Bremer bei aller Freude über den Erfolg der Verhandlungen anerkennen, dass von diesem Kompromiss auch und gerade die reichen bisherigen Geberländer profitieren, und wir müssen uns fragen, wie die verfassungsrechtlich gebotene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auf der Grundlage dieses Verteilungsmechanismus gewährleistet werden kann.
Mit der vorgeschlagenen Neuordnung der BundLänder-Finanzen wird wohl eine Änderung des Grundgesetzes nötig werden. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass sichergestellt wird, dass das Ziel der
Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen auch weiterhin grundgesetzlich abgesichert bleibt, denn es handelt sich ja nicht um Entwicklungshilfe, sondern um einen notwendigen und solidarischen Ausgleich unter den Regionen Deutschlands, in denen die Wirtschafts- und Finanzkraft aus historischen und strukturellen Gründen unterschiedlich stark ausfällt. Die Angleichung der Finanzkraft der Länder muss weiterhin das zentrale Prinzip des Finanzausgleichs bleiben.
Ein Erfolg der Verhandlungen – das wurde schon angesprochen – ist die Möglichkeit der Prolongierung der bremischen Kredite mit dem Zinssatz des Bundes. Damit trägt der Bund immerhin einen Teil dazu bei, das Zinsrisiko für Bremen und andere Haushaltsnotlageländer in der Zukunft abzusichern. Es ist solidarisch und ökonomisch sinnvoll, wenn der Bund und die Länder gemeinsam Kredite aufnehmen. Durch solche gemeinsamen Anleihen werden wir bei der Verlängerung der alten Kredite in Zukunft Zinsen sparen können.
Dieser Punkt berührt allerdings auch ein Manko der erzielten Einigung, denn falls die Zinsen in den nächsten Jahren steigen sollten, könnten die jährlichen Zinszahlungen Bremens sich deutlich erhöhen und die aktuelle Marke von derzeit etwa 600 Millionen Euro erheblich übersteigen. An der Stelle bin ich übrigens anderer Meinung als mein Kollege Herr Gottschalk. Das sich selbst lösende Schuldenproblem auf der Basis einer steigenden Inflation bei bleibend niedrigen Zinsen halte ich für ein volkswirtschaftliches Perpetuum mobile, an das nur wenige Ökonomen glauben.
Die Anleihen mit dem Bund können den Zinsanstieg abmildern, aber nicht aufhalten. Auch die besonderen Hilfen für Bremen und das Saarland werden sich nicht erhöhen. Dieses Risikos müssen wir uns bewusst sein.
Ein letzter Punkt! Der Stabilitätsrat wird zukünftig nicht nur in Bremen, sondern auch in den anderen Bundesländern mitreden, was sich ein Land leisten darf und was nicht. Ich halte es im Sinne des Föderalismus für erforderlich, dass der Einfluss des Stabilitätsrats begrenzt und der politische Gestaltungsspielraum der Landesparlamente erhalten bleiben. Dafür sollten wir uns gemeinsam einsetzen.
Herr Rupp, Sie haben die Jahre bis 2020 angesprochen, die ja eigentlich heute nicht das Thema sind. Natürlich unterstützen wir dem Grunde nach Ihre Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen auch in Bremen und Bremerhaven sowie in den ein
zelnen Stadtteilen. Ich bin aber der Meinung, dass wir die notwendigen Mehrausgaben nicht ohne mehr Steuereinnahmen schaffen und dass wir im Moment nicht darüber reden – –. Also, Sie haben ungefähr gesagt, es sei gar nicht erforderlich, den Konsolidierungspfad einzuhalten, und das sind ja zwei unterschiedliche Dinge. Wir haben jetzt einen Vertrag abgeschlossen, der bis zum Jahr 2020 gilt, und wir brauchen natürlich den Bund, um mehr Steuereinnahmen zu bekommen. Das heißt, wir müssen uns an unseren Vertrag halten, die nächsten Sanierungsschritte vornehmen, und dann können wir darüber reden, was ab dem Jahr 2020 passiert.
Das bedeutet, wir müssen uns natürlich bei dem nächsten Doppelhaushalt und auch darüber hinaus an die jetzt geltenden Regeln halten. – Vielen Dank!
Ich möchte nur fragen, ob sozusagen die steigenden Einnahmen mit dem steigenden Wirtschaftswachstum begründet werden, ob das die These ist, und für wie viel Jahre dieses steigende Wirtschaftswachstum mit wie viel Prozent dieser Berechnung zugrunde liegt!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind nur noch wenige Tage bis zu den 21. internationalen Klimaverhandlungen vom 30. November bis zum 11. Dezember in Paris. Dort verhandeln die 195 Vertragsstaaten der UN-Klimarahmen-konvention über ein global verbindliches Klimaabkommen, um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.
Vergangene Woche erschütterten mehrere Terrorangriffe auf die Zivilbevölkerung in Paris und Beirut die
Welt. Auf allen Kontinenten zeigten Menschen ihre Solidarität und Anteilnahme, wie auch wir hier in der Bürgerschaft. Nach anfänglicher Verunsicherung ist jedoch klar, die Klimaverhandlungen werden wie geplant stattfinden. Kein Staatschef, keine Staatschefin verlangte eine Vertagung des Gipfels, und das ist gut so,
denn diese Klimakonferenz kann zu einer echten Friedenskonferenz werden, wenn das Ergebnis ein gerechter, ein weltweiter Klimavertrag ist.
Ich freue mich daher sehr über die breite Unterstützung unseres Antrags. Interfraktionell sprechen wir uns hier in Bremen für ein ambitioniertes Klimaschutzabkommen aus.
Wir sind gemeinsam der Meinung, dass Deutschland und Europa beim Klimaschutz vorangehen sollen. Wir meinen, dass den Ländern, die besonders vom Klimawandel betroffen sind, mehr finanzielle Hilfen zukommen sollen, und wir stehen gemeinsam dafür, dass auch Bremen und Bremerhaven eigene Anstrengungen für mehr Klimaschutz unternehmen.
Damit stehen wir übrigens an der Seite der Bevölkerung. Laut einer aktuellen Umfrage fordern 82 Prozent der Deutschen, die Bundesregierung müsse mehr tun, um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Wir wissen, dass der Klimawandel längst Realität ist. 2015 wird aller Wahrscheinlichkeit das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Wir sind damit bei einem Grad Erderwärmung angekommen. Das heißt, das einzige Ergebnis von Kopenhagen, nämlich die Vereinbarung, die Erwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, ist heute schon zur Hälfte erreicht. Ich darf an dieser Stelle Barack Obama zitieren. Er sagt: „Wir sind nicht die letzte Generation, die den Klimawandel erleben wird, aber wir sind die letzte Generation, die etwas gegen den Klimawandel unternehmen kann.“
Es ist auch schon längst klar, was zu tun ist. Das hat uns nämlich letztes Jahr der IPCC, der Weltklimarat, aufgeschrieben. Es geht jetzt darum, Investitionen umzusteuern. Der IPCC empfiehlt, jedes Jahr, von 2010 bis 2029, 400 Milliarden US-Dollar weniger in die Förderung fossiler Energien zu stecken. Deswegen müssen wir auch in Deutschland heraus aus den umweltschädlichen Subventionen!
200 Milliarden US-Dollar mehr müssen jährlich in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert werden. Deswegen muss die Ausbaubremse weg aus dem EEG!
650 Milliarden US-Dollar mehr müssen jährlich in Energieeffizienz investiert werden. Das ist ein Bereich, der mir sehr am Herzen liegt und in dem noch viele Schätze zu heben sind.
Bei diesen Zahlen handelt es sich wohlgemerkt um Investitionen, die jedes Jahr bis 2029 aufzubringen sind. Hier können Deutschland und Europa vorangehen. Wer bitte soll diese Investitionen stemmen, wenn nicht eine der stärksten Volkswirtschaften in Europa und in der Welt? Wir müssen jetzt umsteuern, um den Klimawandel zu begrenzen. Wir müssen jetzt umsteuern, um einen Strukturwandel in der Energiewirtschaft, aber auch in den Bereichen Mobilität und Landwirtschaft zu initiieren.
In diesem Strukturwandel liegen auch viele Chancen für unsere Wirtschaft, aber die Wirtschaft braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Dabei helfen klare Regeln, ambitionierte, aber machbare Ziele, und ein Staat, der nachschaut, ob diese Regeln umgesetzt werden.
Deswegen muss diese Klimakonferenz zu einem Erfolg werden. Seit 20 Jahren gibt es diese Konferenzen. Doch zu oft sind Ergebnisse verschoben worden, zu oft sind die Konferenzen ergebnislos beendet oder die Ergebnisse von den Industriestaaten verwässert oder von der Klimamafia der OPEC gar verhindert worden.
Klimaschutz ist eine Frage des Überlebens und eine Frage der Gerechtigkeit. Die Klimakrise wird Millionen Menschen in die Flucht zwingen. Über dieses Thema haben wir in den vergangenen Tagen häufig genug diskutiert. Wir können froh sein, wenn unsere Nachkommen nicht dazu gehören, denn auch die norddeutsche Tiefebene wird von Überschwemmungen bedroht sein. In diesem Sinne bitte ich Sie alle, dem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für die breite Unterstützung! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich die Große Anfrage und viele der Fragen, die DIE LINKE gestellt haben, vor dem Hintergrund der öffentlichen Kritik und der Diskussion, die wir erleben, richtig fand.
Ich möchte mich beim Senat für die Antwort bedanken. Ich finde es auch richtig, dass wir jetzt einmal schnell und aktuell sind und die Anfrage heute diskutieren, denn der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich nächste Woche kommen.
Insofern kann man sich auch einmal anstrengen und sozusagen tagesaktuell die Dinge diskutieren, die anliegen.
Da wir über das Planfeststellungsverfahren reden: Dieser Hafen wird als Offshore-Hafen planfestgestellt. Das ist ein Punkt, auf den wir Grüne sehr großen Wert legen,
denn nur das rechtfertigt den großen Eingriff in die Natur. Wir alle wissen, dass die regionalwirtschaftliche Bilanz unserer Häfen nicht immer positiv ist. Wir müssen feststellen, dass Bremerhaven sozusagen den Export für den gesamten Industriestandort Deutschland sicherstellt, dass die Wertschöpfung aber leider nicht in Bremerhaven stattfindet. Das ist im Falle des OTB anders. Deswegen befürworten wir dieses Projekt.
Beim OTB wird direkt an der Warenausgangszone das Industriegebiet sein, wo die Wertschöpfung stattfindet und hoffentlich auch Arbeitsplätze entstehen.
Wir haben die Aufgabe, Industrie- und Wirtschaftspolitik zu machen, die dafür sorgt, dass in Bremen und Bremerhaven Arbeitsplätze entstehen. Wir alle wissen nicht, was die Zukunft bringt. Wir wissen nicht, ob wir 2030 noch sehr viele Autos auf dem Weltmarkt unterbringen werden. Wir wissen noch nicht einmal, ob es genug Fisch geben wird, der in unserer Lebensmittelwirtschaft verarbeitet werden kann. Wir wissen auch nicht, ob es sinnvoll ist, auf Rüstung, Raum- und Luftfahrt zu setzen.
Wir wissen aber, dass die Energiewende kommt. Die Energiewende ist keine Kleinigkeit, sondern sie ist ein industrielles und politisches Großprojekt. Es gibt zahlreiche Studien, die zeigen, dass es geht, dass Deutschland auf 100 Prozent erneuerbare Energien im Bereich Strom, Wärme und Mobilität umsteuern kann. Technologisch ist es ohnehin möglich, dass wir in Deutschland eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien hinbekommen.
Das Ganze ergibt sogar volkswirtschaftlich Sinn. Investitionen in erneuerbare Energien, in Netze, in Energieeffizienz und Elektromobilität sind volkswirtschaftlich rentabel und machen uns unabhängiger von Importen fossiler Energieträger aus Krisenregionen.
Wer sich aber heute hierhin stellt und sagt, die Investitionen in Offshore seien gelaufen, das Spiel sei entschieden, es sei doch klar, wer die restlichen Offshore-Windenergieanlagen baut und von welchem Hafen sie verschifft werden, hat die Energiewende nicht verstanden und hat auch nicht verstanden, welcher Weg noch vor uns liegt.
Dabei hilft es auch nicht, sich nur auf die bestehenden Gutachten zu stützen, die lediglich die bestehenden Ausbauziele berücksichtigen. Wenn wir heute einen Anteil von über 30 Prozent der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung haben, so ist das ein großer Erfolg und mehr, als wir selbst gedacht haben, was diese Branche schaffen kann.
Jetzt aber geht der Ausbau erst richtig los. Wir wollen 100 Prozent der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung, bei Wärme und Mobilität. Es werden nicht nur Windenergieanlagen gebaut werden müssen, sondern ebenso wird der Netzausbau vorangetrieben werden müssen. Wir brauchen Investitionen in Speicher- und Ladeinfrastruktur für Elektromobile. Wir brauchen vielleicht auch eine Förderung von Elektroautos und Zuschüsse für Dämmung, um den Wärmebedarf unserer Gebäude zu senken. Alle diese Investitionen sind mit Arbeit verbunden. Sie sind auch mit Geld verbunden. Noch ist nicht klar, wer dieses Geld aufbringen kann und will.
Ich meine aber, es ist Aufgabe des Staates, diese Investitionen zu tätigen beziehungsweise die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass diese Investitionen getätigt werden.
Berechnungen weisen nach, dass bis 2050 500 Milliarden Euro investiert werden müssen. Von diesen Investitionen können wir auch hier in Bremen und Bremerhaven profitieren.
Reden wir dabei nur über einen zusätzlichen Hafen? Nein! Ich habe schon am Anfang meiner Ausführungen darauf hingewiesen, dass ein solcher Eingriff nur zu rechtfertigen ist, wenn wir hier einen Hafen für erneuerbare Energien bauen.
Offshore ist für Bremerhaven nach wie vor eine Chance. Es wurden bisher 900 Millionen Euro in den Standort investiert, davon hat das Land 120 Millionen zur Verfügung gestellt. Es sind Arbeitsplätze entstanden, und es sind einige verloren gegangen. Altmaiers unsägliche sogenannte Strompreisbremse hat zu einer Verunsicherung bei den Investoren geführt und dadurch Arbeitsplätze in diesem wichtigen Zukunftsmarkt vernichtet.
Das zeigt aber auch, dass es die Bundesregierung in der Hand hat, in welchem Rahmen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Wir benötigen ambitionierte Ausbauziele sowie klare und verlässliche Regeln. Das ist nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Bremerhaven.
In diesem Sinne schaue ich optimistisch in die Zukunft. Ich bin optimistisch, dass Deutschland die Klimaziele noch schaffen kann, wenn es sich noch am
bitioniertere Ausbauziele setzt. Ich bin auch optimistisch, dass ich es noch erlebe, dass wir eine Energieversorgung ohne fossile Energieträger erreichen.
Ich bin auch optimistisch, dass unter solchen Bedingung die Offshore-Industrie in Bremerhaven erfolgreich sein kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Rupp, Beruhigung oder Entspannung ist auch nicht das, was ich empfinde, wenn ich an unsere Haushaltslage denke, aber ich möchte zunächst einmal festhalten, dass es mit diesem Nachtragshaushalt gelungen ist, den Konsolidierungspfad für dieses Jahr einzuhalten. Das ist angesichts der großen Herausforderungen nicht nur bei der Aufnahme der Geflüchteten ein Erfolg.
Es wurde bereits angesprochen, dass 105 Millionen Euro für diese Aufgabe im Rahmen des Nachtragshaushalts zusätzlich bereitgestellt werden und damit beiden Kommunen, Bremen und Bremerhaven, geholfen wird.
Ich freue mich auch darüber, dass wir heute mit dem Nachtragshaushalt endlich die Beschaffung der dringend notwendigen neuen Straßenbahnen auf den Weg bringen. Herr Eckhoff, Ihr Bild mit dem Auto und dem Haus ist ja ganz nett, aber: Wir haben zwei unterschiedliche Kreditnehmer. Der eine Kreditnehmer ist die BSAG, und sie ist noch kreditwürdig, sie kann sich sozusagen noch einen Kredit nehmen,
und der andere Kreditnehmer ist unser Land. Wir haben gar nicht die Möglichkeit, für die Finanzierung des OTB einen so langfristigen Kredit aufzunehmen.
Ist es richtig – Herr Eckhoff, das war Ihre zweite Frage –, auf der einen Seite nach dem Bund zu rufen und die notwendige, absolut berechtigte Hilfe bei der Aufnahme der Geflüchteten anzurufen, und auf der anderen Seite politische Fragen so zu entscheiden, wie wir das hier im Parlament beschließen? In diesem Zusammenhang müssen wir über die Selbstständigkeit Bremens sprechen. Natürlich machen wir das Ganze nur, um unsere Selbstständigkeit in politischen Fragen zu erhalten.
Ich frage Sie: Was nutzt uns diese Selbstständigkeit, wenn sie nur auf dem Papier steht und Bremen im Bundesrat nach Ihrer Auffassung nur mit dem Bund
stimmen darf, weil wir ja auf das Geld des Bundes angewiesen sind?
Nein, es ging um eine politische Frage! Es ging um eine Gesetzesänderung!
Sie bringen das Dilemma auf den Punkt. Je mehr Schulden wir haben, je mehr Hilfen wir brauchen, desto mehr regieren andere uns hier hinein. Das müssen wir verhindern!
Deswegen brauchen wir eine strukturelle Hilfe, wenn wir über den Länderfinanzausgleich verhandeln. Deswegen haben wir uns immer für eine Altschuldenregelung eingesetzt und werden das auch weiter tun.
Von der Opposition wird kritisiert, dass der Senat die Finanzen nicht im Griff habe, und es wird Wahrheit und Klarheit vermisst. Ich fände es in diesem Zusammenhang hilfreich, wenn wir von diesen eher pauschalen Vorwürfen wegkämen und stattdessen zu konkreten Verbesserungsvorschlägen kämen, die wir bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 berücksichtigen könnten.
Dabei will ich zwei Dinge unterscheiden, erstens die inhaltliche Kritik, dass die Ausgaben aus dem Ruder gelaufen seien, und zweitens die Kritik – so nenne ich es jetzt einmal – an der Haushaltstechnik, die es uns Abgeordneten und vielleicht auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern erschwert, einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu bekommen.
Zunächst zum ersten Punkt! Die Ausgaben in diesem Jahr waren höher als geplant. Das lässt sich nicht nur mit den hohen Zahlen von Geflüchteten begründen, die nach Bremen gekommen sind. Etwa die Hälfte der zusätzlichen Haushaltsrisiken sind auf Risiken in den einzelnen Ressorts zurückzuführen, die nichts mit diesem Thema zu tun haben. Dabei sind wiederum zwei Arten von Risiken zu unterscheiden. Das eine sind diejenigen Risiken, die direkt von der Verwaltung beeinflusst werden können, zum Beispiel durch die Optimierung von Prozessen, oder indem man zum Beispiel Geld, Außenstände, eintreibt, und das andere sind Dinge, die man kaum beeinflussen kann, wie
zum Beispiel die Zahl der Geflüchteten oder die steigenden Sozialausgaben.
Ich möchte hier nur auf die dicksten Brocken eingehen. Alle haben schon die erheblichen Mindereinnahmen im Bereich EFRE und den hohen Liquiditätsbedarf für ESF und EFRE angesprochen. Ich meine, dass wir uns diesen Bereich in der Tat genau anschauen müssen. Wenn es nur so ist, dass es sich um eine zeitliche Verschiebung von Zahlungen handelt, die in jedem Fall noch kommen, wäre alles gut. Es ist unsere Aufgabe, da genau hinzuschauen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Programme korrekt abgearbeitet und abgerechnet werden.
Das zweite Sorgenkind ist der Sozialhaushalt. Hier müssen wir uns eingestehen, dass die Steigerungen in jedem Jahr höher waren als von uns angenommen. Natürlich ist da die Frage erlaubt, wie wir damit bei der Planung der zukünftigen Haushalte umgehen. Unser Anspruch sollte es doch sein, eine Planung aufzustellen, die die Entwicklung in diesem Bereich einigermaßen realistisch abbildet, aber auch die Optimierung von Prozessen im Blick behält.
Natürlich müssen wir auch über den Haushalt des Innenressorts sprechen. 15,5 Millionen Euro wurden in diesem Bereich mehr ausgegeben. Natürlich ist es ärgerlich, dass Planung und Realität so weit auseinanderliegen. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es im Rahmen der Haushaltsaufstellung aber schon Lösungsvorschläge, wie die strukturellen Probleme in diesem Bereich angegangen werden können.
Ich komme zum zweiten Punkt. Es wurde angesprochen, dass dieser Nachtragshaushalt wenig transparent sei. Diese Einschätzung teile ich nicht. Ich finde, es wird sehr deutlich, wo die Probleme liegen und wie diese gelöst werden.
Worüber man sich aber streiten kann – dazu sind wir ja hier –, ist die Frage, wie mit den Herausforderungen der Aufnahme von Geflüchteten rein haushaltstechnisch umgegangen wird. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass es sich bei den getätigten Ausgaben um notwendige Ausgaben handelt.
Es geht also bei der Diskussion darum, ob es richtig ist, diese Ausgaben dem Zentralhaushalt zuzuordnen. Diese Herangehensweise ist ja in diesem Jahr dadurch entstanden, dass insgesamt drei Sonderprogramme nötig wurden. Diese Senatsprogramme wurden aufgelegt, um die Herausforderungen zu bewältigen und die dringendsten Probleme zu lösen. Insofern ist es logisch, und ich finde es akzeptabel, wenn die Mittel für diese Sonderprogramme – so, wie geschehen – aus dem zentralen Haushalt stammen. Es erleich
tert vielleicht auch die Verhandlungen mit dem Bund wegen einer zusätzlichen Unterstützung, wenn man auf diese Weise die finanziellen Auswirkungen transparent und eindeutig darstellen kann.
Wie geht es weiter? Ich meine, es muss uns allen klar sein, dass ein Großteil der Menschen, die zu uns kommen, bei uns bleiben wird. In diesem Jahr haben wir einen Sonderhaushalt Flüchtlinge, so nenne ich es jetzt einmal, beschlossen. Dieses Vorgehen wird der Realität nicht gerecht und auch in der gewählten Form nicht mehr darstellbar sein. Natürlich ist es so, das die Kinder, die zu uns kommen, alle eine Kita besuchen werden. Es wird so sein, dass viele neue Schüler zu uns kommen werden und dass viele neue Bürger Arbeit suchen und die Hochschulen besuchen werden.
Im Bereich der Geburtshilfe müssen wir die Kapazitäten erhöhen, denn glücklicherweise werden in den Flüchtlingsfamilien auch Kinder geboren.
Natürlich werden mehr Baugenehmigungen erteilt und mehr Wohnungen gebaut werden.
Klar ist auch, dass diejenigen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, zumindest mittelfristig auf Sozialleistungen angewiesen sein werden. Meine Haltung ist daher, wir müssen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen, in die zu planenden Haushalte der einzelnen Ressorts integrieren. Das ist eine schwierige Aufgabe, und ich hoffe, dass sich daran alle Fraktionen in diesem Hause konstruktiv beteiligen werden.
Wir stimmen dem Nachtragshaushalt zu. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Eckhoff hat es angesprochen: Wir wollen heute das Spielbankgesetz anpassen, und zwar deswegen, weil die Stiftung „Wohnliche Stadt“ aufgelöst werden soll. Wir lösen diese Stiftung nicht auf, weil sie schlechte Arbeit gemacht hat – im Gegenteil, das haben Sie ja beschrieben –, sondern weil kein Geld mehr da ist.
Ich sehe es etwas anders als Sie, Herr Eckhoff. Sie haben es so dargestellt, als sei der Umzug an die Schlachte sozusagen die Ursache für die heutigen Probleme. Ich gebe Ihnen recht: Es war nicht die Lösung, aber es war auch nicht die Ursache der aktuellen Problemlage.
Wenn man sich heute anschaut, warum die Leute nicht mehr in die Spielbank gehen, stellt man fest, es liegt nicht daran, dass sie nicht anonym in die Spielbank gehen. Es liegt leider auch nicht daran, dass sie weniger Glücksspiel machen. Im Gegenteil, es wird viel mehr gespielt, es wird mehr an Automaten gespielt und viel mehr im Internet. Diese Entwicklung sehen wir durchaus mit Sorge, insbesondere die wachsende Zahl der Wettbüros,
und – diese Debatte werden wir auch noch haben – der Glücksspielmarkt ist aus unserer Sicht nicht so reguliert, wie er reguliert sein sollte. Deswegen entgehen uns an dieser Stelle viele Steuereinnahmen. Wir suchen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner nach Wegen, um hier gegenzusteuern.
Herr Eckhoff hat die Broschüre zum 25. Jubiläum der Stiftung „Wohnliche Stadt“ gelesen. Ich habe ins Internet geschaut. Tatsächlich hat die Stiftung „Wohnliche Stadt“ seit 1980 über 200 Millionen Euro ausgeschüttet. Dieses Geld wurde ausgegeben für viele Spielplätze – auch in 2015 immerhin noch 70 000 Euro –, für die Renovierung von Rathaus und die Pflasterung des Marktplatzes, für das Focke-Museum und das Theater am Goetheplatz, zehn Millionen Euro immerhin, das Übersee-Museum, acht Millionen Euro, und die Kunsthalle, vier Millionen Euro. Aber auch die Aufwertung der Schlachte, zwei Millionen Euro, und das Veranstaltungszentrum Glocke wurden durch die Stiftung finanziert.
Wir haben in 2014 bereits zugesagte Förderprojekte in Höhe von insgesamt maximal 750 000 noch aus dem Risikofonds des Landeshaushalts finanziert, weil der Stiftung schon damals die Mittel dafür fehlten.
Nun stehen wir also vor dem Problem, dass die Einnahmen wegfallen, aber die Aufgaben, für die diese Stiftung Mittel bereitgestellt hat, nach wie vor da sind. Deswegen wird es unsere Aufgabe sein, in den nächsten Monaten im Rahmen der Haushaltsaufstellung für Projekte, die im Wesentlichen die Lebensqualität in den Stadtteilen verbessern sollen, eine Finanzierung zu finden, die im Haushalt abgebildet werden kann. Ich denke, darin liegt auch eine Chance. Eine Stiftung hat doch ein wenig andere Einflussmöglichkeiten in beide Richtungen, als wir sie als Haushaltsgesetzgeber haben, die sich vielleicht auch im positiven Sinne verändern kann.
Wir stehen aber auch vor der Aufgabe, die Kosten für den Spielbankbetrieb im Blick zu behalten. Wenn die Spielbankabgabe unter die Kosten der Aufsichtsbeamtinnen und beamten sinkt, wäre unsere Aufsicht nicht mehr refinanziert. Deswegen haben wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss vergangene Woche über eine Vorlage gesprochen, die darstellt, wie die Zahl der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten abgebaut wird und die Kosten um 300 000 Euro reduziert werden.
Als Stadt können wir die Spielbank jedoch nicht einfach schließen. Die Spielbank ist ein privater Betrieb der WestSpiel GmbH. Die jetzige Konzession läuft meines Wissens bis 2022. Die Zeit bis 2022 sollten wir nutzen, um zu diskutieren, wie es weitergeht, ob wir weiterhin eine Spielbank möchten und brauchen, oder ob es vielleicht eine gute Idee ist, mittelfristig aus diesem Geschäft auszusteigen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Steiner, mit Ihrer Idee einer „wettbewerbsorientierten Länderfinanzpolitik“ kann ich, ehrlich gesagt, überhaupt nichts anfangen.
In Wirklichkeit meinen Sie Entsolidarisierung.
Das entspricht nicht unserer Vorstellung von nachhaltiger Politik.
Wenn wir hier im Land Politik machen, dann machen wir das doch im Wettbewerb um die Wählerstimmen, nicht im Wettbewerb darum, drei Euro mehr aus einem Länderfinanzausgleichstopf zu bekommen. Uns geht es darum, gute Lebensverhältnisse für unsere Bürgerinnen und Bürger herzustellen. Das muss doch das Ziel unserer Politik sein. Wir verfolgen dieses Ziel.
Die in dem Titel der Aktuellen Stunde aufgeworfene Frage, wie es nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Länderfinanzausgleich weitergeht, finde ich durchaus berechtigt. Zumindest war sie zu dem Zeitpunkt berechtigt, als die Aktuelle Stunde beantragt wurde. Vor ein paar Wochen sah es in der Tat noch so aus, als ob sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hier in Bremen auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigen könnten. Tatsächlich wurde, soweit ich es mitbekommen habe, in Bremen gar nicht über dieses wichtige Thema gesprochen. Daher könnten wir uns diese Debatte eigentlich sparen und Ihnen kurz antworten: Es wird weiterverhandelt.
Ich möchte aber an dieser Stelle kurz festhalten, was bisher erreicht wurde. Es gibt zwei unterschiedliche Vorschläge, die die Grundlage der Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bilden. Ein Vorschlag kommt von den ALändern – das sind die SPD-geführten Länder –, ein anderer Vorschlag von den B-Ländern, also den Län
dern mit CDU-geführten Regierungen. In beiden Vorschlägen wird anerkannt, dass Bremen und das Saarland besondere Hilfen benötigen, und das ist ein erster Erfolg. Das ist wichtig für unser Bundesland!
Wir Grünen haben uns immer dafür eingesetzt, dass es eine Regelung für die Altschulden gibt. Wir müssen leider feststellen, dass in keinem der beiden Vorschläge das Thema Altschulden oder besondere Hilfen für deren Begleichung eine Rolle spielen. Dabei hätte eine Altschuldenregelung – das haben Sie angesprochen – strukturell wirklich geholfen, denn ohne Zinszahlungen hätte Bremen ja schon heute einen ausgeglichenen Haushalt geschafft.
In dem hohen Schuldenstand liegt ein hohes Risiko, denn zurzeit zahlt Bremen jedes Jahr circa 600 Millionen Euro Zinsen an die Banken. Dieses Niveau konnten wir zwar in den letzten Jahren trotz steigender Schulden halten, aber nur, weil die Zinsen gesunken sind und weil das Finanzressort durch Zinssicherungsgeschäfte dafür gesorgt hat, dass Bremen möglichst geringe Zinsen zahlt, und es so eben auch noch für die nächsten Jahre absichert.
Was aber ist in zehn Jahren? Wer von uns weiß denn heute, wie viele Zinsen wir dann für unseren Schuldenberg zahlen müssen? Wenn die Banken vom Land Bremen statt 600 Millionen Euro 1,2 Milliarden Euro verlangen, dann ist das bei einem Gesamthaushalt von knapp 4,8 Milliarden Euro aus heutiger Sicht nicht zu bewältigen. Es bleibt allerdings zunächst dabei, dass Bremen mit diesem Zinsrisiko allein umgehen muss. 300 Millionen Euro Zinshilfe vom Bund sind eine Hilfe, aber eben auch nicht mehr.
Warum gibt es eigentlich den Länderfinanzausgleich, über den wir hier reden? Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat, dafür zu sorgen, dass im Bundesgebiet gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden. Die Finanzkraft eines Landes und der Erfolg eines Standorts sind von der historisch gegebenen Wirtschaftsstruktur abhängig, das ist doch auch gerade hier in Bremen offensichtlich. Der Länderfinanzausgleich soll strukturelle Unterschiede zwischen den Ländern ausgleichen. Wir müssen auch feststellen, dass die Finanzkraft der Länder durch die jeweilige Landesregierung auch kaum zu beeinflussen ist.
Der Länderfinanzausgleich es deshalb keine Entwicklungshilfe und auch kein Almosen, sondern erfolgt direkt aus der Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Aus unserer Sicht muss deshalb die Angleichung der Finanzkraft an den Länderdurchschnitt auch weiterhin das zentrale Prinzip des Finanzausgleichs sein.
Für uns Grüne ist klar: Die Position der Länder im föderalen Bundesstaat muss gestärkt werden. Die dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zustehenden Steuereinnahmen müssen dafür aufgabengerecht verteilt werden.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Bei allen Vorschlägen ist auch der Bund mit im Spiel! Wenn wir uns die Einnahmen Bremens anschauen, dann wird doch auch sofort deutlich, dass der Länderfinanzausgleich nur einen kleinen Teil davon ausmacht. Wir müssen uns nicht nur den Länderfinanzausgleich anschauen, sondern auch die vorgelagerten Regelungen zur Steuerverteilung. Die Methoden der primären Steuerzerlegung, zum Beispiel das Wohnort- oder Betriebsstättenprinzip bei der Lohnsteuer, oder auch den Modus der Umsatzsteuerverteilung. Diese sind für die Einnahmen eines Landes ebenso verantwortlich wie die tatsächliche Wirtschaftskraft.
Insgesamt müssen wir auch feststellen, dass die Finanzausstattung der Gesamtheit der Länder im Verhältnis zum Bund nicht ausreicht. Mit der Schuldenbremse ist den Ländern ab 2020 der Weg zur Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben versperrt. Die Höhe der Ausgaben ist jedoch – und das sehen wir komplett anders als Sie! – insbesondere durch bundesgesetzliche Verpflichtungen nur begrenzt durch die Länder steuerbar. Viel zu oft werden vom Bund zu tragende Kosten auf Länder und Kommunen abgewälzt. Der Bund muss also zukünftig seiner Verpflichtung, den Ländern eine aufgabengerechte Finanzausstattung zu gewähren, stärker nachkommen. Dies kann er durch einen größeren Länderanteil am Steueraufkommen oder durch die Erhöhung der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen erreichen.
Wichtig ist uns auch, dass in Zukunft die Steuerverwaltung im gesamten Bundesgebiet effizienter und gleichmäßiger geregelt wird. Es kann nicht sein, dass manche Bundesländer zu wenig Steuerprüfer einstellen und so ein Wettbewerb um die attraktivste Steueroase unter den Bundesländern entsteht. Außerdem muss Deutschland seine Kompetenz im Bereich der Steuerfahndung bei Großkonzernen unbedingt stärken. So können Bund und Länder ihre Einnahmen allein durch den Vollzug der bestehenden Regeln erhöhen, ohne die Steuern zu erhöhen.
Dramatisch ist aber insbesondere die finanzielle Situation der Kommunen in ganz Deutschland. Bei der Neufassung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen.
Das ist auch der Grund, warum wir den Vorschlag der A-Länder besser finden als den der CDU-geführten Länder, denn bei diesem werden die Gemeinden stärker berücksichtigt. Eine Verteilung, wie sie die CDU-geführten Länder fordern, die zudem die sowieso schon finanzstärkeren Länder noch stärker begünstigt, trägt nichts dazu bei, gleichwertige Verhältnisse herzustellen, ganz im Gegenteil!
Ich fasse zusammen: Erstens, die Frage der FDP, wie es weitergeht, lässt sich einfach beantworten. Es wird weiter verhandelt, nach der MPK ist vor der MPK.
Zweitens, bei den Verhandlungen muss es darum gehen, eine strukturell fairere Verteilung zwischen Bund und Ländern zu erreichen.
Drittens ist uns zudem wichtig, die Gemeinden stärker zu berücksichtigen, denn die Kommunen müssen viele Aufgaben finanzieren, zu deren Bewältigung sie nicht mehr in der Lage sind. – Vielen Dank!
Herr Professor Hilz, wenn Sie zum einen die Steuerautonomie fordern und zum anderen Frau Steiner ständig mit dem Beispiel der Stadt Monheim kommt, die den Hebesatz der Gewerbesteuer gesenkt hat, wäre es dann so – wenn also die Steuerautonomie käme und die FDP hier das Sagen hätte –, dass Sie die Steuern senken und die Probleme Bremens lösen würden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute den Sanierungsbericht des Senats und den Stabilitätsbericht. Das finde ich etwas schwierig, denn wenn man sich die Berichte ansieht, dann könnte man ja denken, es wäre alles in Ordnung. Gleichzeitig wissen wir alle, mit welchen neuen Risiken wir umgehen müssen, dass sich die Haushaltslage seit den Berichten drastisch verschlechtert hat und wir in der November-Sitzung der Bürgerschaft sogar einen Nachtragshaushalt beschließen wollen.
Aus den Berichten geht hervor, dass wir weiterhin erfolgreich auf dem Konsolidierungskurs unterwegs sind. In den letzten Jahren konnte Bremen in jedem Jahr die Auflagen des Stabilitätsrats einhalten, so dass Bremen auch in jedem Jahr 300 Millionen Euro als Zinshilfe bekommen hat. Es ist vereinbart, dass Bremen in jedem Jahr die Neuverschuldung zu gleichen Teilen absenkt, um bis 2020 gar keine neuen Kredi
te mehr aufzunehmen. Wir haben uns in der Finanzplanung in der Vergangenheit dafür eingesetzt, einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zur maximal zulässigen Neuverschuldung einzuplanen. Dieser Puffer hat in diesem Jahr eine Höhe von 190 Millionen Euro. Dieser Abstand kommt uns nun zugute.
Auch wenn wir jetzt noch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 beschließen, werden wir in diesem Jahr unter der maximal zulässigen Kreditaufnahme bleiben. Bremen wird daher auch in diesem Jahr die Hilfen vom Bund in Höhe von 300 Millionen Euro erhalten.
Der Nachtragshaushalt wird auch durch die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen nötig. Der Bund lässt nämlich die Länder und Kommunen in diesem Jahr mit den Kosten fast allein. Die zwei Milliarden Euro, die vom Bund auf die Länder verteilt werden, sind circa 20 Millionen Euro für das Land Bremen und somit nur circa 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Ab dem Jahr 2016 wird sich der Bund mit einer Pro-KopfPauschale beteiligen – dies sind zumindest die Ansagen –, und das ist, finde ich, erst einmal eine gute Nachricht.
Aus dem Sanierungsbericht geht hervor, was Bremen bisher getan hat, um die Konsolidierungsauflagen einzuhalten. Eine Zahl erscheint mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig, 852 Millionen Euro, diesen Betrag hat und wird Bremen zwischen den Jahren 2012 und 2016 insgesamt aus eigenen Anstrengungen erwirtschaften. Allein in diesem Jahr haben wir durch eigene Anstrengung das Haushaltsergebnis um etwa 227 Millionen Euro verbessert.
Viele Menschen, die niedrige Steuern gut finden, behaupten nach wie vor, dass Bremen kein Einnahmeproblem habe, sondern alleine der Bürokratie- und Personalabbau alle Probleme lösen könnte. Bei einem Blick in den Sanierungsbericht wird deutlich, dass Bremen hier schon viel leistet und geleistet hat. Es wurden Maßnahmen für eine effizientere Verwaltung vorangebracht, die Verwaltung wird digitalisiert, und interne Dienste werden gebündelt.
Wir Grünen sind zudem der Auffassung, dass eine stärkere Kooperation zwischen Bremerhaven und Bremen beiden Kommunen hilft oder helfen würde. Ebenso wollen wir stärker mit Niedersachsen zusammenarbeiten.
Die Reduzierung der Ausgaben kann aber eben nicht im Alleingang Bremens die Haushaltsprobleme lösen. Zu den Sanierungsanstrengungen gehören deshalb auch höhere Einnahmen. Vier harte Jahre stehen Bremen bevor. Der Konsolidierungskurs wird uns weiter beschäftigen und vor Herausforderungen stellen. Der Berg von Altschulden mit gegebenenfalls steigenden Zinsen, nicht planbare Ausgaben in einer Größenordnung, wie wir sie aktuell für die Aufnahme von Flüchtlingen meistern müssen, bilden dabei die großen Herausforderungen. Wir brauchen zusätz
liche Einnahmen und weitere Sparmaßnahmen, um die schwarze Null zu erreichen.
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Erstens, Bremen war bisher erfolgreich auf dem Konsolidierungspfad. Zweitens, in diesem Jahr wird – bedingt durch die hohen Ausgaben – der Sicherheitsabstand deutlich zusammenschrumpfen. Drittens, für die jetzt begonnene Haushaltsaufstellung und die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2019 sind weitere Anstrengungen nötig, um überhaupt auf dem Konsolidierungspfad zu bleiben.
Bremen braucht ebenso wie die anderen Kommunen deutlich mehr Hilfe vom Bund, um die Herausforderungen der Aufnahme von Flüchtlingen und unsere anderen kommunalen Aufgaben schaffen zu können. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Herr Rupp, und nun? Wir können Ihrer Analyse im Wesentlichen nur zustimmen, denn das, was Sie hier vorgetragen haben, ist im Wesentlichen das, was in den Vorlagen des Haushalts- und Finanzausschusses steht. Wir müssen in Bremen feststellen, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um unsere Ausgaben zu decken, das ist uns, glaube ich, in diesem Hause allen bewusst. Klar ist auch, dass es grundsätzlich drei Möglichkeiten gibt, mit diesem Problem des nicht ausgeglichenen Haushalts umzugehen.
Sie haben vorgeschlagen, die Einnahmen zu erhöhen. Das halten wir, genauso wie Sie, für richtig,
und ich denke, da sind wir uns mit Ihnen und mit der SPD weitgehend einig.
Gerade für die Kommunen brauchen wir bessere Einnahmen. Deswegen haben wir vorgestern in der Stadtbürgerschaft eine Erhöhung der kommunalen Steuern beschlossen. Unsere wesentlichen Einnahmen allerdings, die Steuern, von denen unser Haushalt abhängt, und die Frage, wie die Steuern zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt werden, werden auf Bundesebene festgelegt, und das wissen Sie genauso gut wie wir. Wir sind froh, dass sich unsere Finanzsenatorin im Bundesrat dafür einsetzen wird, dass das Thema Erbschaftssteuer anders gehandhabt wird, als dies vorgesehen ist.