Es war wirklich großartig anzusehen, wie motiviert dieses Team in der Utbremer Straße arbeitet. Da kann man nicht sagen, es weht der Muff von Amtsstuben durch die Räume. Ich nehme gern mit, was Sie ge
sagt haben, Frau Tuchel. Wenn man hört, wie engagiert diese jungen Leute sind, sie fangen morgens um 6.00 Uhr an und gehen oftmals abends um 20.00 Uhr nach Hause. Oft sind es Kollegen im Alter zwischen 25 und Anfang 30, die wir jetzt neu eingestellt haben. Sie sehen immer die einzelnen Menschen, die ihre Asylanträge stellen wollen, Kleidergeld und die Gesundheitskarte benötigen. Sie bemühen sich wirklich darum, dass wir uns von einer guten Seite zeigen und das Wort willkommen im Arbeitsalltag leben.
Es ist unheimlich wichtig, dass nicht nur das Amt für Soziale Dienste dies so vorbildlich macht. Es muss Einzug halten und hat in vielen Bremer Behörden Einzug gehalten, das zeigt auch die Antwort auf die Große Anfrage.
Wir selbst haben jetzt von einer Konferenz in Berlin gelernt, dass es sich lohnt, mit Dolmetscherdiensten zu arbeiten, die im Augenblick in der Schweiz zu Hause sind. Dann werden Konferenzräume eingerichtet. Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg richten solche Konferenzräume ein. Nicht für alle Sprachen haben wir die passenden Dolmetscher in Bremen. Es ist mittlerweile so, dass es spezialisierte Dolmetscherdienste gibt, die wir buchen können. Menschen werden dann über den Monitor zugeschaltet und können praktisch in das Büro in Bremen, in Berlin oder Hamburg übersetzen. Auch solche modernen Modelle werden wir hier in Bremen umsetzen.
Die Performa Nord hat vom Gesundheitsamt die Koordinierung der Dolmetscherdienste übernommen. Das ist mittlerweile eine sehr große und sehr wichtige Aufgabe. Sie wird auch noch weiter wachsen. Wir haben im Rahmen der Abfrage bei den einzelnen Behörden festgestellt, dass eine klare Regelung für mehrsprachige Kolleginnen und Kollegen dafür fehlt, ob sie ihre eigenen Sprachkenntnisse in der täglichen Beratung von Flüchtlingen anwenden dürfen, die beispielsweise farsi, arabisch oder türkisch sprechen. Ein Haus hat eine schriftliche Regelung und eine Anleitung dafür. In anderen Häusern wird das eher kritisch gesehen. Wir nehmen das jetzt sozusagen als Aufgabe aus dieser Debatte mit, hier für eine einheitliche Regelung zu sorgen.
Wir sind gut beraten, die Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einzubeziehen, haben aber auch von den Schwierigkeiten gehört. Nicht jeder ist ein geborener Dolmetscher. Wir müssen sehen, dass wir die Talente und die Schätze, die wir in den Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, für diese Aufgabe mit einsetzen.
Letzte Bemerkung! Mein Haus wird gemeinsam mit der Arbeitsstelle gegen Diskriminierung im Arbeitsleben im Frühjahr 2016 einen Fachtag mit dem Titel „Sprachbarrieren in der Verwaltung für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen abbauen“ durchführen. Wir haben schon einmal einen solchen Fachtag im Jahr 2015 abgehalten. Dieser Fachtag im Jahr 2015 hatte sich sehr mit der Arbeit des Jobcenters und der Arbeit der Dolmetscherdienste dort beschäftigt. Er hatte zum Ergebnis, dass sich die Arbeit im Jobcenter grundlegend verbessert hat, was den Einsatz von Dolmetscherdiensten betrifft. Diese sind dort jetzt selbstverständlich geworden. Das wird dort Tag für Tag gelebt. Wir versprechen uns einfach von diesem neuen Fachtag, noch Anregungen zu bekommen, wie wir mit Formularen in einfacher Sprache und mit Informationen in verschiedenen Sprachen die Menschen noch besser informieren, erreichen und beraten können. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/210, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.
Studentisches Wohnen ausbauen – zusätzliche Wohnungen beim Studentenwerk schaffen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25. November 2015 (Drucksache 19/176)
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt, ihr beigeordnet Staatsrat Kück.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestern hatten wir in der Stadtbürgerschaft eine lebhafte Debatte zu dem Thema Wohnungsbau. Wir alle wissen, dass der Wohnungsmarkt in Bremen besonders angespannt ist. In unserem Antrag „Studentisches Wohnen ausbauen – zusätzliche Wohnungen beim Studentenwerk schaffen“ setzen wir den Fokus explizit auf Studierende; denn es gibt einen großen Mangel an preisgünstigen und zweckgebundenen Wohnungen für Studierende.
Im September letzten Jahres musste das Studentenwerk Alarm schlagen, weil über 1 000 Personen auf der Warteliste standen. Das Problem, dass viele Leute auf der Warteliste stehen, gibt es nicht erst seit dem letzten Jahr. Auch schon im Jahr 2012 standen über 400 Personen auf der Warteliste. Auch damals haben
wir angemahnt, dass endlich nachgesteuert und mehr studentischer Wohnungsraum gefördert werden muss.
Trotzdem sollte uns jetzt diese eklatante Zahl von 1 000 Personen auf der Warteliste endlich zum Handeln auffordern.
Ich denke, dieser Anstieg liegt vor allem daran, dass die privaten Wohnungspreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Wenn man sich das einmal anschaut, können sich die meisten Studierenden in der Neustadt oder auch im Viertel gar keine Wohnung mehr leisten. Seit 2010 ist bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern eine Wohnungspauschale von 224 Euro vorgesehen. Wenn Sie versuchen, für 224 Euro ein WG-Zimmer im Viertel oder in der Neustadt zu finden, dann ist das quasi unmöglich. Es ist nur möglich, wenn Sie sich auf die Wohnungen im Studentenwerk beziehen, denn die orientieren sich am BAföG-Satz und haben tatsächlich diese günstigen Mieten, die man sich auch als BAföG-Bezieherin oder -Bezieher leisten kann. Es liegt also auf der Hand. Je stärker die Preise auf dem privaten Wohnungsmarkt anziehen, desto mehr Studierende sind auf Wohnraum des Studentenwerks angewiesen. Der Bedarf wird also in den nächsten Jahren deutlich steigen, jedoch hat das Bundesland Bremen im Bundesvergleich die zweitniedrigste Quote an gefördertem studentischem Wohnraum. Das letzte Neubauprojekt wurde vor zehn Jahren in der Spittaler Straße fertiggestellt. Die meisten Wohnanlagen sind allerdings deutlich älter und sanierungsbedürftig. Das ist auch der Grund dafür, warum das Studentenwerk derzeit nicht den eigenen Etat nutzen kann, um größere Neubauvorhaben umzusetzen. Es muss dennoch unser Ziel sein, den Bedarf an Wohnheimplätzen bedienen zu können. Sonst fallen genau diejenigen hinten herunter, die es am dringendsten benötigen, nämlich BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger sowie ausländische Studierende beziehungsweise insgesamt Studierende mit geringem Einkommen. Um den Durchschnitt der Bundesländer von rund zehn Prozent zu erreichen, müssten wir 1 000 neue Wohnungen beim Studentenwerk bauen. Das sagt zumindest das Positionspapier der Bremer SPD-Fraktion. Das finden wir absolut richtig.
Aber das dürfen nicht nur schöne Worte bleiben, sondern die SPD muss jetzt weiter Druck machen, damit diese Beschlüsse auch umgesetzt werden.
Laut eines Berichts des Senats vom Januar 2015 soll studentischer Wohnraum ein neuer Förderschwerpunkt im Wohnungsbauprogramm werden. Aber sieht Ihr Förderschwerpunkt so aus, dass jetzt gerade einmal 140 neue Wohnheimplätze in der Emmy-NoetherStraße an der Universität gebaut werden sollen? Wir wissen doch, dass der Bedarf steigen wird, dass jetzt schon 1 000 Personen auf den Wartelisten stehen, und dass das Studentenwerk von einem akuten Bedarf von mindestens 580 Plätzen spricht. Ich würde mir hier doch etwas mehr Engagement wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In unserem Antrag fordern wir deshalb in mehreren Schritten, schnellstmöglich ein Ausbauziel von 1 000 Wohneinheiten zu erreichen. An der Universität Bremen muss sofort das bestehende Baurecht für 440 Wohnheimplätze ausgenutzt und in den bremischen Haushalt 2016/2017 eingeplant werden, um mit dem Bau schnellstmöglich beginnen zu können.
Außerdem brauchen wir ein konkretes Umsetzungskonzept, wie der Bedarf von 1 000 neuen Wohnheimplätzen umgesetzt werden kann. Drittens fordern wir den Senat auf, sich auf Bundesebene für ein bedarfsgerechtes Förderprogramm für studentisches Wohnen einzusetzen, denn die bisherigen Programme auf Bundesebene sind hier nicht ausreichend.
Zum Schluss möchte ich betonen: Zweckgebundener studentischer Wohnraum bietet Vorteile für Studenten, aber auch für Menschen, die gar nichts mit den Hochschulen zu tun haben, denn der Wohnraum, der für Studierende geschaffen wird, entlastet das Mietsegment für kleinere, preiswerte Wohnungen in den Stadtteilen.
Im Übrigen möchte ich noch sagen, dass private Investoren für den sogenannten studentischen Wohnraum keine Alternative sind, denn die Mieten liegen hier auf teilweise abenteuerlich hohem Niveau. Die Miete liegt bei privaten Anbietern meistens zwischen 400 und 500 Euro monatlich, und das können sich die wenigsten Studenten leisten. Das ist für die Anbieter aber gar nicht so schlimm, denn es müssen ja keine Studenten in die Wohnungen für Studierende einziehen, denn bei den Privaten ist keine Zweckbindung vorhanden, und es muss auch keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.
Für uns ist deswegen das Studentenwerk der einzige richtige Partner, um öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen. Wir sagen, dass das Studentenwerk jetzt nur noch finanziell in die Lage versetzt werden muss, sein Know-how anzuwenden und endlich zu bauen. Das liegt in der Verantwortung Ihrer Politik. Also, nehmen Sie bitte Ihre eigenen Beschlüsse ernst,
und schaffen Sie endlich öffentlich geförderten studentischen Wohnraum. Das ist mehr als überfällig. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Förderung von Wohnraum für Studierende. Ich glaube, sie ist vom Ansatz her unstrittig.
Ich greife jetzt ein Stück weit auf die Debatte von gestern zurück. Frau Kollegin, Sie haben vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass wir gestern eine umfangreiche wohnungsbaupolitische Debatte geführt haben. Für mich ist dabei als ein Ergebnis herausgekommen, dass ich sage, dass es mit dem vom Senat beschlossenen Sofortprogramm Wohnungsbau, in dem der Senat ressortübergreifend alle Segmente des Wohnungsbaus berücksichtigt, insbesondere den sozial geförderten Wohnungsbau, gelungen ist, die Frage zu beantworten, wie wir es schaffen, alle Bedarfe der unterschiedlichen Ebenen, und zwar auch für die Erstunterbringung und die weitere Unterbringung für die Menschen, die Zuflucht suchen, zu verzahnen.
Aus der Sicht meiner Fraktion haben wir ganz bewusst diskutiert, dass der Wohnungsbau für Studierende integraler Bestandteil dieses Programms sein muss.
Ich erinnere daran – und da haben Sie vollkommen recht –, dass es die Bundeskonferenz der Studentenwerke in Bremen vor circa eineinhalb Jahren gewesen ist, auf der die Wohnsituation der Studierenden im Land Bremen medial und inhaltlich stark in den Mittelpunkt unserer beiden Städte gerückt worden ist. Wir debattieren heute im Landtag die Wohnsituation der Studierenden in Bremen und Bremerhaven. Ich glaube es ist wichtig, dass wir unsere Schwesterstadt nicht vergessen.
In der Debatte war es für uns unstrittig – ich nehme mir einmal Ihren Antrag zur Hand, um den Prozentsatz nachzuschauen –, dass wir bundesweit ziemlich am Ende der statistischen Übersicht der Versorgungsquote mit studentischem Wohnraum liegen. Ich finde, die angebotene Wohnraumversorgung ist für unsere beiden Städte, die für sich zu Recht in Anspruch nehmen, Städte der Wissenschaft zu sein – und wir sind ja auch stolz auf die Entwicklung der Forschung und Lehre an unseren Hochschulen –,
ein Stück weit unwürdig, und wir werden der Wohnraumsituation überhaupt nicht gerecht. Deshalb sind diese Formulierungen in Ihrem Antrag unstrittig.
Nach der Bundeskonferenz der Studentenwerke haben wir fraktionsübergreifend in der Bürgerschaft gefordert – und ich habe das noch einmal nachgelesen –, dass der Senat Fördermaßnahmen zum Bau von studentischem Wohnraum einleiten soll. Ich glaube, die Stadtbürgerschaft hat gestern richtigerweise gefordert – das Abstimmungsverhalten zu den Punkten des Koalitionsantrags ist ja sehr unterschiedlich ausgefallen, allerdings waren wir uns im Grundsatz einig –, dass der Beschluss der Bürgerschaft aus der 18. Legislaturperiode umzusetzen ist. Das ist notwendig und richtig. Ich bin sehr auf die Berichte der Vertreter des Senats zum augenblicklichen Sachstand gespannt.
Fraktionsübergreifend sind uns im Bündnis für Wohnen vom Bürgermeister, vom Bausenator und von der Senatsbaudirektorin die Projekte vorgestellt worden, die umgesetzt werden sollen. Die Kooperation mit dem Studentenwerk wird in diesem Rahmen eine ganz zentrale Rolle spielen. Frau Kollegin, ich teile Ihre Ausführungen, die Sie zu diesem Punkt in der heutigen Debatte gemacht haben. Sie sind vollkommen richtig gewesen. Wir dürfen allerdings nicht negieren, dass auch private Investoren und Initiativen eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Errichtung von studentischem Wohnraum geht.