Protocol of the Session on December 10, 2015

Zu Frage 3: Die Berechnung von Fahrplanauskünften erfordert komplexe Algorithmen zur Routenfindung und setzt zudem hohe Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten, insbesondere bei der Nutzung von Echtzeitdaten, voraus. Daher ist die Umsetzung von Open-Data- beziehungsweise Open-Service-Schnittstellen ein aufwändiger Prozess, den der Senat im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Schutzrechte der Verkehrsunternehmen sind ebenfalls zu beachten. Deshalb erfolgt die Bereitstellung der Daten im Regelfall mit einer Nutzungsbeschränkung, die missbräuchliche Nutzungen ausschließt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hamann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Meyer! Es freut mich, dass schon einiges erreicht worden ist. In der Antwort auf die Frage 1 hatten Sie geantwortet, dass die Ist-Daten schon dargestellt werden. Das ist schon einmal gut, aber es geht mir um diese Echtzeitdaten. Sie haben eben dazu ausgeführt, die rechtmäßige Verwendung sei zu beachten, und die Finanzierung sei noch ungeklärt. Es gibt andere Beispiele in Berlin oder bei der Deutschen Bahn, wo das sehr gut funktioniert. Worin besteht in Bremen beziehungsweise beim VBN noch das Problem?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Antwort zu den Echtzeitdaten! Sie können auch jetzt schon Echtzeitdaten über eine Open-Service-Stelle abfragen. Wenn Sie in der Kirchbachstraße wissen wollen, ob die Straßenbahn drei

Minuten später kommt, dann zeigt Ihnen das die App beziehungsweise das Internet an. Die Bereitstellung von Open-Data, also von Rohdaten in Echtzeit, setzt zum einen Nutzungsbeschränkungen voraus, weil man prüfen muss, was es für Daten sind und wie man sie nutzen kann, und zum anderen müssen natürlich auch von der Datenmenge her seitens des VBN oder der entsprechenden Unternehmen die Voraussetzungen geschaffen werden.

Ich stimme Ihnen aber zu, dass die Bereitstellung von Rohdaten, von Open-Data, nicht nur im Verkehrsbereich, sondern allgemein eine tolle Plattform für weitere Anwendungen ist, auch für Geschäftsmodelle. Auch dazu aber noch einmal der Hinweis: Wenn man über Geschäftsmodelle redet, muss man sich auch mit den Nutzungsbedingungen auseinandersetzen.

Herr Kollege Hamann, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank für die ergänzenden Ausführungen! Ich erkenne, dass der Senat das Thema positiv sieht. Bei Nutzung geht es auch um Vertragsgestaltung. Wenn Verkehrsunternehmen von Bremen Geld bekommen, kann verhandelt werden, dass entsprechende Daten frei zugänglich sind. Macht der Senat das?

Bitte, Herr Staatsrat!

Darüber habe ich im Detail keine Kenntnis. Ich kann aber das Anliegen verstehen, dass dann, wenn mit öffentlichem Geld Förderung bereitgestellt wird, diejenigen, die sie letztlich bezahlen, auch einen Anspruch auf die Nutzung öffentlicher Daten haben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den „Einsatz von Ruheständlern bei der Arbeit mit Flüchtlingen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie viele pensionierte Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes im Ruhestand sind derzeit in welchen Bereichen bei der Arbeit mit Flüchtlingen eingesetzt?

Welche Schwierigkeiten ergeben sich daraus aus Sicht des Senats?

Wie plant der Senat zukünftig mehr pensionierte Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes im Ruhestand für die Arbeit mit Flüchtlingen zu gewinnen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit werden 15 ehemalige Beschäftigte, davon neun Frauen, im Amt für Soziale Dienste eingesetzt, die andere Beschäftigte entlasten, die sich im Rahmen ihrer Aufgaben Flüchtlingen widmen. Darüber hinaus werden drei Ruhestandsbeamtinnen beziehungsweise -beamte auf Veranlassung des Ressorts Kinder und Bildung in Vorkursen eingesetzt.

Zu Frage 2: Mögliche Schwierigkeiten können sich bei der Frage des Hinzuverdienstes ergeben. Die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern kann durch befristete Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der in Bremen geltenden Tarifverträge unter Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes realisiert werden. Es gibt im Rahmen des Bezuges einer gesetzlichen Regelaltersrente keine Grenzen beim Hinzuverdienst. Dieser ist allerdings zu versteuern. Bei Ruhestandsbeamtinnen und -beamten gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Werden diese überschritten, erfolgt aufgrund des Bremischen Versorgungsgesetzes eine Anrechnung auf die Versorgungsbezüge. Dies gilt es bei der vertraglichen Gestaltung zu berücksichtigen.

Weitere Probleme können sich bei der Organisation des Einsatzes des Personenkreises im Hinblick auf die eingebrachten Wünsche, wie Einsatzort, Tätigkeitsfeld und Umfang des zeitlichen Einsatzes ergeben.

Weiterhin muss eine entsprechende Einarbeitung gewährleistet werden, sofern es sich um ein neues Aufgabenfeld für die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt. Dies alles ist bei einem eventuell nur kurzfristigen Einsatz abzuwägen.

Zu Frage 3: Trotzdem sollen bei Bedarf künftig mehr pensionierte Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Angestellte des öffentlichen Dienstes im Ruhestand für die Arbeit mit Flüchtlingen gewonnen werden. Deshalb wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Eine über die Senatorin für Finanzen koordinierte Abfrage durch die Ressorts bei ehemaligen Beschäftigten hat ergeben, dass insgesamt 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ruhestand beziehungsweise Rente, davon 24 Frauen, an einem Einsatz zur Arbeit mit Flüchtlingen interessiert sind. Diese 42 ehemaligen Beschäftigten wurden mit ihrem Einverständnis den Ressorts Inneres, Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und Kinder und Bildung aufgegeben. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In welchem zeitlichen Umfang sind diese 15 Personen – ich glaube, Sie haben noch drei weitere genannt –

(Bürgermeisterin Linnert: Fünf!)

fünf? Ich hatte 15 verstanden. – beschäftigt, und wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ich weiß nicht, wie viele Stunden mit jeder der einzelnen Personen verabredet sind, das unterliegt sozusagen der dezentralen Verantwortung des jeweils zuständigen Ressorts, aber wenn Sie das wissen möchten, können wir das im Haushaltsausschuss berichten. Das ist möglicherweise datenschutzrechtlich recht heikel, weil es sich um wenige Menschen handelt, aber wir können das sagen. Ich habe aber die Zahlen hier nicht präsent.

Die Hinzuverdienstgrenzen sind wie folgt geregelt: Der Hinzuverdienst für die Beamtinnen und Beamten darf die zuletzt erzielte Beamtenbesoldung nicht übersteigen. Ich gebe Ihnen dazu ein Beispiel: Eine pensionierte Lehrerin mit der Besoldungsgruppe A 12 erhält eine Pension in Höhe von 65 Prozent ihrer letzten Bezüge. Das sind 2 800 Euro. Dann darf sie bis zu einem Betrag von 4 319 Euro, also 1 500 Euro, dazu verdienen. Was darüber hinausgeht, wird angerechnet. Es gibt in der Tat Fälle, in denen diese Regelung abschreckend wirkt.

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Können Sie ungefähr sagen, welchen Zeitrahmen die beschäftigten gewonnenen Personen insgesamt abdecken, oder können Sie einen wöchentlichen Durchschnitt nennen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wir erfassen das nicht zentral. Ich bin mir unsicher, ob das sinnvoll ist. Die Ressorts stellen selbst ein, und sie haben ein umfassendes Instrumentarium zum Abarbeiten der Arbeitsspitzen im Rahmen von Stundenverträgen oder Werkverträgen. Zu diesem Bereich ist keine zentrale Erfassung vorhanden.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grönert! – Bitte!

Mit wie vielen Ruheständlern rechnen Sie im Jahr 2016?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Es ist nicht so, dass wir das hintertrei

ben oder nicht wollen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Wir fördern das. Es ist eine gute Möglichkeit, gerade erfahrene Verwaltungsmitarbeiter für die Unterstützung einzusetzen.

Die Personaleinstellung erfolgt dezentral in den Ressorts, in den Ämtern und Dienststellen. Dort muss geschaut werden, welche Personalressourcen erforderlich sind. Wir haben zwar das zentrale Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, aber am Ende müssen die jeweiligen Dienststellen entscheiden, in welchem rechtlichen Rahmen man für welche Personen Regelungen findet. Eine Möglichkeit sind ja Werkverträge. Ich weiß zum Beispiel, dass für die Volkshochschule eine größere Anzahl von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten im Rahmen von Werkverträgen arbeiten. Das ist hier gar nicht erfasst.

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Hinners! – Bitte!

Frau Bürgermeisterin, wie beurteilen die Gewerkschaften und die Personalräte des öffentlichen Dienstes dieses Vorhaben?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wir arbeiten mit beiden gut zusammen, und am Ende muss man sich immer einigen. Es ist unterschiedlich. Es gibt Bereiche, in denen das auch der Sicht des Personalrats unschädlich ist, und dann gibt es natürlich Bereiche, zu denen gesagt wird, es müssen regelhaft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden, also die Zielzahl erhöhen beziehungsweise reguläre Stellen ausweisen! Das verstehe ich aus der Sicht des Personalrats, aber wir einigen uns.

Herr Kollege Hinners, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Ist Ihnen bekannt, dass Personalräte der Einstellung von Mitarbeitern auf dieser Basis widersprochen haben?

Nein, das ist mir nicht bekannt.

(Abg. Hinners [CDU]: Mir aber!)

Ihnen ist das bekannt, gut! Das ist ja aber auch legitim. Ich kann mir das vorstellen. Aus der Sicht des Personalrats muss man sich den Einzelfall genau anschauen und entscheiden, wo es gerechtfertigt ist und wo nicht, im Übrigen aus der Sicht des Arbeitgebers auch. Sie wissen, dass wir 300 neue Stellen geschaffen haben und dass die Mitarbeiter der Ressorts, die neue Mitarbeiter einstellen, alle Hände voll zu tun haben.