Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag muss überarbeitet werden, denn der Hessische Verwaltungsgerichtshof und auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs haben insbesondere wegen der Vergabe der Sportwetten diesen Vertrag für verfassungswidrig erklärt. Daher ist eine Neufassung dieses Glücksspielstaatsvertrags zwingend geboten.
Diese peinliche Rechtsposse, die sich über die Jahre hingezogen hat, findet damit ein Ende. Wir müssen diese Chance ergreifen, um den Jugendschutz und auch die Suchtprävention hier deutlich zu verbessern.
Auch wenn Sie, Herr Senator Mäurer, ich glaube, es war in der Oktober-Sitzung, es kritisch gesehen haben, was seinerzeit in Schleswig-Holstein eingeführt wurde, dieses Glücksspielgesetz verstößt nicht gegen die Verfassung, weil hier die Vergabe der Sportwetten offen gehandhabt wird und auch den demokratischen Vorgaben entspricht.
Wir sind der Meinung, dass wir im Zuge der Novellierung auch das Online-Glücksspiel legalisieren müssen, damit wir unsere Standards in Deutschland für den Jugendschutz und die Suchtprävention auch auf diesem Markt anwenden können.
Ich habe es einmal im Zuge der Vorbereitungen in einem kleinen Selbstversuch auf einer deutschsprachigen Website probiert.
Der größte Anbieter im Vereinigten Königreich hat eine wunderbar aufgearbeitete deutschsprachige Website. Ich habe mich dort im Blackjack versucht und zehn Euro eingesetzt, das Geld war auch in drei Minuten weg.
Nicht einmal das habe ich geschafft. Zwischendurch war ich einmal bei 14 Euro, es ging gleichwohl weg.
Ich will damit sagen, als Verbraucher merke ich gar nicht, dass ich mich rechtlich eigentlich nicht in Deutschland befinde, sondern erst wenn man in das Impressum schaut, erkennt man, dass der Sitz dieses Online-Anbieters im Vereinigten Königreich und dort in der Steuerhochburg Gibraltar angesiedelt ist. Meine Kreditkarte wurde ganz normal belastet, und somit gilt auf dieser Website nicht das deutsche Jugendschutzgesetz, es gilt auch nicht unser Standard für eine Suchtprävention. Was uns auch damit verloren geht, sind Steuereinnahmen. Wir haben es einmal ausgerechnet, es wären ungefähr 2,3 Millionen Euro für Bremen, wenn wir hier unsere Maßstäbe mit ansetzten.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam die Gunst der Stunde nutzen und für eine Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages arbeiten, dabei sind auch gerade der Online-Bereich und die Online-Sportwetten mit in diesen Vertrag aufzunehmen. Das sind wir auch denjenigen schuldig, die in Gefahr geraten, der Spielsucht zu verfallen. Hier müssen wir diese Menschen besser schützen, insbesondere die Jugendlichen, deswegen bitte ich hier um Ihre Unterstützung für diesen Antrag! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, über den wir heute debattieren, wirft Fragen auf und ist in Teilen meiner Ansicht nach nicht auch sauber differenziert dargestellt. Im Antrag werden die Begrifflichkeiten durcheinandergebracht. Sie sprechen einerseits von europarechtlichen Verstößen, zitieren aber andererseits den Hessischen Verwaltungsgerichtshof und den Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, als hätten Ansichten, Urteile und Beschlüsse dieser Instanzen dieselbe oder überhaupt eine Auswirkung für Bremen.
Die Konformität des Glücksspielstaatsvertrags mit dem Grundgesetz ist für Bremen noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Durch die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entfaltet sich lediglich eine Bindungswirkung für das Land Hessen. Eine Nichtigkeit ergibt sich daraus nicht. Natürlich schauen wir in dieser Sache interessiert nach Hessen und sind hier beim besten Willen auch nicht beratungsresistent. Man muss auch eingestehen, dass die EU-Kommission durchaus kritische Anmerkungen zum Glücksspiel
staatsvertrag, aber insgesamt keine Unvereinbarkeit mit dem Europarecht anerkannt hat, anders, als Sie es hier darstellen.
Trotz dieser grundsätzlichen Aspekte möchte ich noch kurz auf die einzelnen Beschlusspunkte zur weiteren Glückspiellegalisierung eingehen. Sehr geehrte FDP-Fraktion, die Legalisierung ist nicht immer der Schlüssel zum Jugendschutz. Natürlich kann man darüber sprechen, ob das Verbot von Online-Casinos und Online-Pokerspielen beibehalten werden soll oder in bestimmtem Umfang zu legalisieren ist. Ich finde es jedoch etwas scheinheilig, den Jugendschutz an dieser Stelle vorzuschieben. Es ist ja schließlich auch nicht so, dass illegale Anbieter den Markt verschreckt verlassen, sobald eine Legalisierung erfolgt. Gleichzeitig ist es auch nicht so, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Im Kontext mit europarechtlichen Erwägungen möchte ich noch erwähnen, dass das Verbot dieser Angebote gerade nicht beanstandet wurde.
In diesem Zusammenhang finde ich es auch unschlüssig, auf die steuerlichen Interessen zu verweisen. Ich möchte überhaupt nicht verhehlen, dass diese Einnahmen wünschenswert sind, aber Ziel eines Glücksspielstaatsvertrags sollten fiskalische Interessen nicht sein.
Hier sollte es um den Schutz der Spieler, die Prävention und um die Bekämpfung der Sucht gehen sowie um die damit verbundenen erforderlichen Regulierungen.
Die Einführung einer Verlustgrenze anstatt eines Höchsteinsatzlimits befürworten wir ebenfalls nicht. Auch da sollte es doch um die Vermeidung und Eindämmung von Spielsucht gehen. Je höher der Einsatz, desto höher die Gewinnmöglichkeiten, desto höher und intensiver der Kick. Verlust ist nicht der vorherrschende Gedanke beim pathologischen Spieler, und höhere Einsätze, die höhere Gewinne versprechen, machen das Spielen auf den ersten Blick attraktiver, und die Spielerin oder der Spieler fühlt sich schnell verführt, Geld zu setzen.
Die Vergabe der Konzessionen für Sportwetten stellt sich schwierig dar, da gebe ich Ihnen recht. Der Begründung des Glücksspielstaatsvertrags zufolge war es durchaus das Ziel, den Markt zu öffnen. An dieser Stelle sollte sich Bremen an der Diskussion intensiv beteiligen und einbringen. Den Bedenken zur quantitativ begrenzten Konzessionsvergabe in Bezug auf eine Intransparenz muss selbstverständlich begegnet werden.
Wir stehen der Diskussion über den Glücksspielstaatsvertrag offen gegenüber. An dieser Stelle müssen
wir den Antrag der FDP jedoch deutlich ablehnen, da die offensichtliche Zielrichtung dieses Antrags mit der weitgehenden Öffnung des Marktes und offenkundig vorwiegend fiskalischen Interessen mit unserer Zielrichtung eines effektiven Spielerschutzes und der Suchtprävention mittels eines regulierten Marktes – so wie vorgeschlagen – nicht vereinbar ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP ist quasi eine Eins-zu-einsKopie der Leitlinien des hessischen Innenministeriums, die erst kürzlich vorgelegt wurden. Es ist auch nicht alles falsch, was darin steht, auch in Ihrem Antrag nicht.
Wir Grüne jedoch haben die quantitative Beschränkung der Konzessionen auf eine bestimmte Zahl noch nie verstanden.
Stattdessen waren wir immer dafür, den Zugang zum Sportwetten-Markt an qualitative Kriterien wie Spieler- und Jugendschutz, Suchtprävention sowie an die Zuverlässigkeit zu knüpfen. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag setzt in seiner jetzigen Form die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2010 nicht um. Dieser hatte festgestellt, dass die deutschen Regelungen des Glückspiels nicht kohärent und systematisch begrenzen. Das war einer der Hauptkritikpunkte, die hinterher in einem Urteil eines Verwaltungsgerichts aufgegriffen worden sind.
Wir fordern ebenfalls, Kollege Hilz, einen Glücksspielstaatsvertrag, der vor dem Hintergrund der Rechtsprechung und der europäischen Verträge schlüssig und rechtssicher gestaltet werden soll. Hinzu kommt, dass Sie in Ihrem Antrag – einige Punkte sind ja unstrittig, es herrscht hier im Hause Einigkeit – Forderungen aufstellen, die eine grenzenlose Liberalisierung voraussetzen. Im Gegensatz zur FDP sind wir strikt dagegen. Wir wollen eine europäische Regulierung des Glücksspielmarkts, und zwar auf der Regulierungsebene, sodass Spielregeln gelten, ähnlich wie: Sie haben einen Wetteinsatz getätigt, Sie haben Blackjack gespielt, und da gibt es Spielregeln, an die man sich zu halten hat.
Es muss ebenfalls Spielregeln geben, wenn ein Vertrag aufgesetzt wird. Glauben Sie mir, es führt in eine Sackgasse, wenn die Regelungen lediglich national
gelten! Seit 20 Jahren wird diese Debatte auch in diesem Hause intensiv geführt, und ich komme immer wieder zu dem Ergebnis, dass ausschließlich eine europäische Regelung zum Ziel führt, weil sich das Spiel verlagert hat.
Früher hat man gedacht, dass das der lokale Anbieter sei, wie zum Beispiel im Viertel, in der Neustadt oder in Gröpelingen. Man geht in einen Laden oder in ein Hinterhofcafé und spielt legal oder illegal,