Protocol of the Session on April 23, 2015

Laserpointer sind im Jahr 2014 in Bremen zur An zeige gebracht worden, wie hat sich die Zahl dieser Vorfälle seit dem Jahr 2010 entwickelt, und wie viele Menschen sind dabei zu Schaden gekommen, bitte getrennt nach Jahren ausweisen.

Zweitens: In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2014

Laserpointer gegen Vollzugsbeamte eingesetzt, und wie häufig kam es zu Blendungen von Piloten im Bremer Luftraum, und wie hat sich die Zahl dieser Vorfälle seit 2010 entwickelt, bitte getrennt nach Jahren ausweisen.

Drittens: Wie bewertet der Senat die Forderung

der Landesregierung von Baden-Württemberg, star ke Laserpointer bundesweit zu verbieten, und wird das Land Bremen diese Initiative im Bundesrat un terstützen?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr ver

ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: In Bremerhaven wurden

im Jahr 2010 keine Blendungen durch Laserpointer polizeilich erfasst. Im Jahr 2011 gab es einen Fall, im Jahr 2012 drei Fälle, im Jahr 2013 einen Fall und im Jahr 2014 keinen Fall. In der Stadtgemeinde Bremen sind in den Jahren 2010 bis 2014 ansonsten keine Blendungen polizeilich bekannt geworden.

Darüber hinaus wurden im Bremer Luftraum im

Jahr 2010 3 Blendungen von Piloten angezeigt. Im Jahr 2011 waren es 14 Fälle, im Jahr 2012 11 Fälle, im Jahr 2013 17 Fälle und im Jahr 2014 17 Fälle.

Blendungen von Vollzugsbeamtinnen oder Voll

zugsbeamten in Bremen oder Bremerhaven sind hingegen nicht bekannt. Über Schäden bei den betroffenen Personen können weder für Bremen noch für Bremerhaven Aussagen gemacht werden.

Zu Frage 3: Starke Laserpointer sind dazu geeignet,

bei einer Blendung das Augenlicht der Betroffenen dauerhaft zu schädigen und können bei Blendungen von Fahrzeugführern zu nicht unerheblichen Unfällen führen. Aus diesem Grunde unterstützt der Senat die Forderung der baden-württembergischen Landes regierung nach einem Verbot starker Laserpointer und wird diese Initiative im Bundesrat unterstützen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Korol, haben Sie eine

Zusatzfrage?

(Abg. D r. K o r o l [BIW]: Nein, danke, Herr Präsident! Danke schön, Herr Senator, für diese genaue Auskunft!)

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Aufnahme

von Kriegsflüchtlingen aus Syrien und Irak“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Tuncel, Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Herr Kollege Tuncel!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Flüchtlinge aus Syrien wurden

mittlerweile auf Basis der drei Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder in Bremen aufgenom men, und wie viele Aufnahmeanträge wurden in Bremen gestellt?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat

zur Absenkung der Voraussetzungen für hier lebende Angehörige hinsichtlich der Verpflichtungserklärung und der Einbeziehung auch staatenloser Menschen aus Syrien?

Drittens: Wie viele Personen wurden auf Basis des

Erlasses e14-09-01 in Bremen aus Syrien und Irak jeweils aufgenommen, und welche Möglichkeiten sieht der Senat zur Ausweitung der regelhaften Anerkennung einer humanitären Härte auch für erwachsene Familienangehörige gemäß Paragraf 36 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr ver

ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Bremen wird von den insgesamt 20 000

syrischen Flüchtlingen, die aufgrund der drei Aufnah meaktionen des Bundes nach Deutschland gekommen sind, 188 Personen aufnehmen. Für 98 Plätze dieses Kontingents konnte Bremen Aufnahmevorschläge machen. Bei den Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven wurden dazu circa 600 Anträge für über 1 500 Personen gestellt. Eingereist sind von den 188 aufzunehmenden Flüchtlingen bisher 94 Personen, davon 49 weiblichen und 45 männlichen Geschlechts.

Anträge nach der Landesaufnahmeanordnung

konnten in 176 Fällen von den Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven positiv beschieden werden. Eingereist sind davon bisher 93 Personen, davon 52 weiblichen und 41 männlichen Geschlechts. Nicht statistisch erfasst wurden Beratungsgespräche, die wegen fehlender Voraussetzungen nicht berück sichtigt werden konnten.

Zu Frage 2: Bei Verpflichtungserklärungen nach

der Landesaufnahmeanordnung werden bereits abgesenkte Einkommensgrenzen berücksichtigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, mittels eines Sperrkontos eine ausreichende Bonität nachzuweisen.

Um die finanziellen Belastungen für die hier le

benden aufnahmebereiten Angehörigen auf ein angemessenes Maß zu beschränken, beabsichtigt Bremen weiterhin, Krankenkosten von den Verpflich tungserklärungen auszunehmen. Die zur Umsetzung einer solchen Regelung erforderlichen Schritte werden derzeit eingeleitet.

Eine Aktualisierung der Landesaufnahmeanord

nung, die künftig auch Staatenlose einbeziehen soll, wird durch den Senator für Inneres und Sport bereits vorbereitet. Die Anordnung befindet sich derzeit in Abstimmung mit der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie dem Bundesministerium des Innern.

Zu Frage 3: Der Familiennachzug für Ehegatten

und minderjährige Kinder wurde 93 Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak ermöglicht. Anderen voll jährigen Angehörigen kann der Nachzug erlaubt werden, wenn es zur Vermeidung einer außerordent lichen Härte erforderlich ist. Davon wird regelmäßig großzügig Gebrauch gemacht. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Tuncel, haben Sie

eine Zusatzfrage?

(Abg. T u n c e l [DIE LINKE]: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Danke, nein!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fra