Protocol of the Session on April 23, 2015

Ja, es ist die letzte

Möglichkeit, in diesem Hohen Hause etwas zu sagen!

Frau Kollegin, nutzen Sie die

Chance!

Ich habe mir eine

Deputationsvorlage vom 18. September 2014 ange sehen. In der Deputationsvorlage ist die Rede davon, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung in Zusammenarbeit mit rechtmedizinischer Expertise, zum Zweck der Einführung der qualifizierten Leichenschau gegründet werden soll, um Regelungen zu erarbeiten. Ist diese Arbeitsgruppe bereits gebildet worden?

Bitte, Herr Senator!

Sie wissen, dass zwi

schen dem damaligen Zeitpunkt und unserer Debatte, die wir am Anfang des Jahres und im April hatten, in der Frage, ob man eine generelle qualifizierte Leichenschau einführen soll oder nicht, ein Mei nungswechsel stattgefunden hat. Ich vertrete heute in dieser Frage eine andere Position als im September 2014. Die damalige Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, die Qualitätsdefizite im jetzigen System zu diskutie ren und zu beraten, wie man diese Qualitätsdefizite ohne grundsätzliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen vermeiden oder verbessern könnte. Das ist mit der grundsätzlichen neuen Positionierung nicht mehr erforderlich.

Haben Sie eine weitere Zusatz

frage? – Bitte sehr!

Habe ich es richtig

verstanden, dass diese Arbeitsgruppe nicht mehr gebildet werden soll?

Bitte, Herr Senator!

Es wird eine intensive

Diskussion nicht mit der Kassenärztlichen Vereini gung, sondern mit der Ärztekammer stattfinden, wie die Qualifizierung der Ärzte, die diese qualifizierte Leichenschau vornehmen sollen, im Einzelnen aus zugestalten ist, denn für die Weiterbildung der Ärzte ist nicht das Land Bremen, sondern die jeweiligen Landesärztekammer zuständig. Deshalb bedarf es eines Gesprächs mit der Landesärztekammer.

Haben Sie eine weitere Zusatz

frage? – Bitte sehr!

Mir ist in der letzten

Sitzung der Gesundheitsdeputation nicht ganz klar geworden, wie Sie die qualifizierte Leichenschau regeln wollen. Soll das Ihrer Auffassung nach eine hoheitliche Aufgabe werden?

Bitte, Herr Senator!

Da zumindest Elemente

hoheitlicher Aufgaben darin enthalten sind, ist das aus unserer Sicht eine notwendigerweise hoheitliche Aufgabe.

Frau Kollegin, erwächst daraus

eine weitere Zusatzfrage?

(Heiterkeit)

Ich sage Ihnen zu, auch

wenn Sie nicht mehr Mitglied dieses Gremiums sein sollten, Ihr Sachverstand ist so unglaublich gut, dass ich Sie natürlich in jedem Fall einbeziehen würde, und ich bedauere es persönlich, dass Sie dann nicht mehr hier sitzen.

(Beifall)

Frau Kollegin, bitte!

Das Angebot nehme

ich natürlich an, wenn Sie dann noch im Amt sind, Herr Senator, das ist ja auch noch nicht sicher!

(Heiterkeit)

Ich treffe mich auch

privat mit Ihnen!

(Heiterkeit)

Bitte, Frau Kollegin!

Ich habe Sie jetzt so

verstanden, dass Sie die qualifizierte Leichenschau als hoheitliche Aufgabe sehen. Damit hätten Sie ein Alleinstellungsmerkmal in dieser Republik, das ist Ihnen auch klar?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben so oder so

ein Alleinstellungsmerkmal, weil es dieses Verfah ren, das wir jetzt beschließen wollen, in der ganzen Republik überhaupt noch nicht gibt. Inwieweit die anderen Länder von der Bremer Lösung dann über zeugt werden können, muss man noch abwarten.

Haben Sie eine weitere Zusatz

frage? – Bitte sehr!

Ist es mit der Ärz

tekammer abgesprochen, dass eine solche Aufgabe als hoheitliche Aufgabe eingeführt werden soll?

Bitte, Herr Senator!

Dafür ist die Ärztekam

mer gar nicht zuständig, deshalb brauchen wir auch

keine Absprache mit ihr, sondern es ist eine rechtliche Bewertung, die wir in unserem Hause natürlich in Abklärung mit dem Justizressort vornehmen. Wenn auch das Justizressort zu derselben Einschätzung kommt wie wir, dann hat die Ärztekammer da nicht mehr mitzusprechen.

Haben Sie eine weitere Zu