Deputationsvorlage vom 18. September 2014 ange sehen. In der Deputationsvorlage ist die Rede davon, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung in Zusammenarbeit mit rechtmedizinischer Expertise, zum Zweck der Einführung der qualifizierten Leichenschau gegründet werden soll, um Regelungen zu erarbeiten. Ist diese Arbeitsgruppe bereits gebildet worden?
schen dem damaligen Zeitpunkt und unserer Debatte, die wir am Anfang des Jahres und im April hatten, in der Frage, ob man eine generelle qualifizierte Leichenschau einführen soll oder nicht, ein Mei nungswechsel stattgefunden hat. Ich vertrete heute in dieser Frage eine andere Position als im September 2014. Die damalige Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, die Qualitätsdefizite im jetzigen System zu diskutie ren und zu beraten, wie man diese Qualitätsdefizite ohne grundsätzliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen vermeiden oder verbessern könnte. Das ist mit der grundsätzlichen neuen Positionierung nicht mehr erforderlich.
Diskussion nicht mit der Kassenärztlichen Vereini gung, sondern mit der Ärztekammer stattfinden, wie die Qualifizierung der Ärzte, die diese qualifizierte Leichenschau vornehmen sollen, im Einzelnen aus zugestalten ist, denn für die Weiterbildung der Ärzte ist nicht das Land Bremen, sondern die jeweiligen Landesärztekammer zuständig. Deshalb bedarf es eines Gesprächs mit der Landesärztekammer.
Sitzung der Gesundheitsdeputation nicht ganz klar geworden, wie Sie die qualifizierte Leichenschau regeln wollen. Soll das Ihrer Auffassung nach eine hoheitliche Aufgabe werden?
hoheitlicher Aufgaben darin enthalten sind, ist das aus unserer Sicht eine notwendigerweise hoheitliche Aufgabe.
wenn Sie nicht mehr Mitglied dieses Gremiums sein sollten, Ihr Sachverstand ist so unglaublich gut, dass ich Sie natürlich in jedem Fall einbeziehen würde, und ich bedauere es persönlich, dass Sie dann nicht mehr hier sitzen.
verstanden, dass Sie die qualifizierte Leichenschau als hoheitliche Aufgabe sehen. Damit hätten Sie ein Alleinstellungsmerkmal in dieser Republik, das ist Ihnen auch klar?
ein Alleinstellungsmerkmal, weil es dieses Verfah ren, das wir jetzt beschließen wollen, in der ganzen Republik überhaupt noch nicht gibt. Inwieweit die anderen Länder von der Bremer Lösung dann über zeugt werden können, muss man noch abwarten.
keine Absprache mit ihr, sondern es ist eine rechtliche Bewertung, die wir in unserem Hause natürlich in Abklärung mit dem Justizressort vornehmen. Wenn auch das Justizressort zu derselben Einschätzung kommt wie wir, dann hat die Ärztekammer da nicht mehr mitzusprechen.