zess mit umfangreichen fachlichen Vorarbeiten und den notwendigen Absprachen unter den Beteiligten begonnen. Die Deputation für Gesundheit hat in ihrer Sitzung am 16. April 2015 die weiteren Schritte im Gesetzgebungsprozess und einen entsprechenden Zeitplan bis Ende des Jahres beraten. Mit der beab sichtigten Trennung zwischen Todesfeststellung und qualifizierter ärztlicher Leichenschau wird Bremen vorbehaltlich der weiteren Gremienbefassung das erste Bundesland sein, das dieses innovative Ver fahren einführt.
Leichenschau setzt organisatorische und verfah rensmäßige Bedingungen voraus, die noch nicht gegeben sind. Die entsprechenden Vorbereitungen sind eingeleitet.
zur Einführung der qualifizierten Leichenschau ist in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu rechnen. Ziel ist es, das Gesetz bis zum Jahresende zu verabschieden. Die Neuregelung zur qualifizierten Leichenschau soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. – Soweit die Antwort des Senats!
wissen, ob Sie das genauso sehen wie ich, dass wir in Bremen doch bereits einen hochqualifizierten Leichenschaudienst haben.
wie zum Beispiel im Krankenhaus Delmenhorst nicht Warnung genug, um hier schneller zu handeln, als es bislang erfolgt ist?
es ist ein bisschen unruhig hier im Saal, sodass der Senator die Fragen nicht mehr richtig verstehen kann.
bereit, für den Senator die Frage zu wiederholen! Ihnen ist doch bestimmt auch offenbar geworden, dass es in Delmenhorst Tötungsdelikte durch einen Krankenpfleger im Krankenhaus gegeben hat. Sind Sie mit mir der Meinung, dass solche Fälle, die dort vorgekommen sind, nicht Warnung und Anlass genug sein sollten, um sofort zu handeln?
passiert ist, interpretiere ich ein bisschen anders. In Delmenhorst hätte die Auffälligkeit eigentlich kran kenhausintern festgestellt werden müssen.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: In der Tat!)
Bei einem vernünftigen System der Kontrolle des Controllings, des Arzneimittelverbrauchs und auch der Todeseintritte auf der Intensivstation, was ich eigentlich seit Jahren für jedes Krankenhaus er warten würde, hätte dieser Vorfall in Delmenhorst aufgedeckt werden müssen. Ich glaube nicht, dass in dem Fall in Delmenhorst eine qualifizierte Leichen schau eine sicherere Identifikation der kriminellen Aktivitäten dort erzielt hätte, als eine hausinterne qualitätssichernde Maßnahme.
Jahr ging hervor, dass zum Beispiel Fälle wie das Ertrinken in der Badewanne oder wenn jemand von der Leiter gefallen ist in Krankenhäusern als natür liche Todesursache angesehen wurde. Würden Sie das genauso sehen?
wissen beide, dass die Qualität der ärztlichen Be scheinigungen auf den Dokumenten, auf denen man „natürliche Todesursache“ oder „nicht natürliche Todesursache“ ankreuzen muss, in ganz Deutschland ganz massiv zu wünschen übrig lässt. Vielen Ärzten ist eigentlich nicht ganz klar, was mit den Begriffen natürliche und unnatürliche Todesursache gemeint ist. Dass es hier dringend auch aus gesundheitspoli tischen Gründen, einer Verbesserung bedarf nämlich zur Sicherung der Qualität der Epidemiologie der Todesursachenfeststellung, ist inzwischen eigentlich komplett unstrittig, zumindest unter uns beiden.
krankenhaus Eppendorf gibt es die qualifizierte Leichenschau bereits, und sie beruht offenbar auf einer vertraglichen Beziehung zwischen dem dortigen Institut für Rechtsmedizin und dem Universitätskli nikum Eppendorf. Wenn das dort geht, warum geht es dann hier nicht? Sie sagten, es seien längere orga nisatorische Vorkehrungen notwendig. Man könnte sie doch ganz einfach in den Krankenhäusern der GeNo durchführen. Warum handeln Sie nicht, wenn es doch schon zu solchen Fällen gekommen ist, wie ich sie eben geschildert habe?
deshalb, weil ich glaube, dass wir anders als in Hamburg für Bremen eine gesamtstädtische Lösung brauchen, die auch nicht auf die GeNo-Häuser allein fokussiert ist, sondern die alle Todesfälle in Bremen umfasst. Diese rechtlichen Grundlagen wollen wir schaffen, und dann sind alle Häuser, einschließlich der GeNo-Krankenhäuser, erfasst.
Die GeNo ist kein Ort einer besonderen Auffälligkeit, wenn es um nicht natürliche Todesursachen geht.