Protocol of the Session on April 23, 2015

Haben Sie eine weitere Zu

satzfrage?

(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Jetzt bin ich aber zufrieden, jetzt lasse ich Sie auch in Ruhe! Danke! – Heiterkeit)

Herr Senator, jetzt hat der Kollege

Hinners noch eine Zusatzfrage! – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben dar

auf hingewiesen, dass es eine Trennung zwischen der Todesfeststellung und der qualifizierten Leichenschau geben soll. Bedeutet das für Sie, dass dies auch an zwei verschiedenen Orten stattfinden wird?

Wir haben dazu ja eine

intensive Debatte in der letzten Deputationssitzung geführt, dazu gibt es unterschiedliche Haltungen und Positionen. Meine persönliche Haltung kann ich hier gern noch einmal vortragen. Ob sie dann am Ende auch die Position sein wird, die sich im Gesetzentwurf wiederfindet, ist eine andere Frage.

Ich selbst kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen,

dass wir unter der hypothetischen Annahme, dass jeder Todesfall in dieser Republik einen kriminellen Hintergrund hat, den Ort des Todeseintritts immer als potenziellen Tatort identifizieren und deshalb auch dort immer gleich durch den Arzt oder wen auch immer eine entsprechende Spurensicherung veranlassen. Das wäre, wenn ich allein an meine Familie und die Todesfälle denke, die ich ganz per sönlich miterlebt habe, eine unerträgliche Zumutung für mich. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass das ein vernünftiger gemeinsamer Weg wäre.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Worüber wir allerdings zu reden haben, ist, das

gestehe ich gern zu, wie bei einer qualifizierten Lei chenschau, die dann nicht regelhaft in der Wohnung, sondern zum Beispiel beim Bestatter stattfindet, bei einer neuen Bewertung des Todesfalls Beweissi cherungsmaßnahmen zu gestalten sind. Das ist ein schwieriges Thema, das gestehe ich gern zu, aber ich setze darauf, dass die qualifizierte Diskussion unter allen Beteiligten in den nächsten Wochen und Monaten zu einem weisen Ergebnis führen wird, das sich dann auch in dem Gesetzentwurf widerspiegelt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Kollege Hinners, haben Sie

eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Ihnen ist schon

klar, dass bei dieser Regelung, die qualifizierte Lei chenschau an einem anderen Ort wahrzunehmen, eine große Gefahr besteht, dass für den Fall, dass dabei Fremdverschulden festgestellt wird, der Tatort und auch die Leiche oder die Bekleidung der Leiche nicht mehr in dem Zustand sind wie am Auffindeort? Damit verlieren dieser Tatort, dieser Auffindeort und die gesamte folgende Beweisführung ganz erheblich an Wertigkeit.

Ich verstehe Ihre kri

minalistische Bewertung dieser Situation. Auf der anderen Seite halte ich es für eine grundsätzlich gesellschaftspolitisch relevante Frage, ob man die Unschuldsvermutung auch bei einem Todesfall in einer Familie erst einmal gelten lässt oder ob man in jedem Fall gleich von dem Verdacht einer möglichen kriminellen Verursachung des Todes ausgeht.

Wir haben Millionen von Einwohnern, allein in

Bremen gibt es 8 000 Todesfälle pro Jahr. Für mich ist schlichtweg nicht vorstellbar, wie man es organi sieren und machen will und vor allem, wie man es den Angehörigen gegenüber begründen will, dass zwei Ärzte kommen, erst einmal einer, der den Tod feststellt, und nach einem bestimmten Zeitabstand ein zweiter Arzt, der dann die Leiche noch einmal genauer inspiziert, um nach möglichen Indikationen oder Hinweisen auf kriminelle Aktivitäten, die zum Tode geführt haben, zu suchen und dann gegebe nenfalls auch noch einmal den ganzen Raum näher in Augenschein zu nehmen, einschließlich einer Inspektion der Nachttische. Das ist für mich eine so absolut unvorstellbare Perspektive, dass ich sagen muss, ich würde, sollte ich dann noch Senator sein, mit einem solchen Gesetzentwurf persönlich große Probleme haben.

Herr Kollege Hinners, haben Sie

eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte! Sie betrifft den

Abtransport des Leichnams. Sie haben eben den Hinweis gegeben, diese qualifizierte Leichenschau könnte auch bei einem Beerdigungsinstitut stattfin den. Haben Sie eine Vorstellung, auf wessen Anwei sung, auf wessen Initiative und wie der Abtransport stattfinden soll, möglicherweise durch wen bestimmt, an welchen Ort und so weiter? Ist das aus Ihrer Sicht schon geklärt?

Nein, darüber werden

wir noch zu reden haben, wie genau das geschehen sollte. Allerdings gehe ich davon aus, dass auch heute die große Mehrheit der Leichen vom Bestat tungsunternehmer aus der Wohnung zum Bestat tungsunternehmen transportiert wird, um sie dann

für die Beerdigung oder für die Feuerbestattung vorzubereiten.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Ent

wicklung der Anzahl der Mitarbeiter der Polizei in Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unter schrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Mitarbeiter, berechnet nach Vollzei

täquivalenten, hatten die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils zu den Stichtagen 1. Januar 2008 und 1. Januar 2015?

Wie viele Einstellungen von Polizeivollzugsbe

amten wurden jeweils für die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven in den Jahren 2012, 2013 und 2014 vorgenommen?

Wie viele Polizeivollzugsbeamte der Polizei Bremen

und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden voraussichtlich in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in den Ruhestand gehen?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die An frage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Polizei Bremen hatte zum Stichtag

1. Januar 2008 2 606 Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter. Zum Jahresende 2009 sank die Zahl wegen der besonders niedrigen Einstellungen in den Jahren 2005 und 2006 bereits deutlich auf 2 466. In den Fol gejahren konnte durch verstärkte Einstellungen ein Anstieg auf 2 536 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag 1. Januar 2015 erreicht werden. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hatte zum Stichtag 1. Januar 2008 479 und zum Stichtag 1. Januar 2015 505 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, berechnet nach Vollzeiteinheiten.

Zu Frage 2: Bei der Polizei Bremen wurden im Jahr

2012 33, im Jahr 2013 43 und im Jahr 2014 80 Ein stellungen vorgenommen. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden in den Jahren 2012 und 2013 jeweils sieben und im Jahr 2014 vier Einstellungen vorgenommen.

Zu Frage 3: Bei der Polizei Bremen werden im Jahr