Protocol of the Session on November 10, 2011

Deswegen ist es notwendig, dafür zu sorgen, dass die Regeln klar sind, dass die Regeln, die wenigstens für die deutsche Fischereifangflotte inzwischen in hohem Maße vorhanden sind und auch im gleich hohen Maße umgesetzt werden, auch für unsere europäischen Partner nicht nur so gelten, sondern auch so umgesetzt werden müssen, dass darüber hinaus auch die Praxis, das ist ja auch von Ihnen gefordert worden, der Subventionierung der Fischerei der Europäischen Union eine weitreichende Überarbeitung erfordert. Es ist klar – das ist, finde ich, auch in dieser Debatte deutlich geworden –, dass es auf dem bisherigen Weg so nicht weiter gegangen werden kann.

Deutlich ist, dass neben dem, was auf europäischer Ebene gemacht werden muss, wir uns darüber hinaus mit vielen anderen Nationen ins Benehmen setzen müssen, insbesondere auch mit den großen Nationen, mit den großen Nahrungsnachfragern dieser Welt. Das bedeutet dann auch, da ist Bremen ja an vielen Stellen bereits sehr positiv unterwegs, sich darüber Gedanken zu machen, wie man es über eine vernünftige Aquakultur dann eben in einem bestimmten Maße – dann aber wiederum auch nicht über eine Aquakultur, die nur Marktbedingungen unterliegt, bei denen man sagt, möglichst viel möglichst billig produzieren und dafür möglichst viel Antibiotika einsetzen mit all den Folgen, die es dann hat – hinbekommt, sodass man die Nachfrage nach Fischprodukten dann auch befriedigen kann.

Das ist, glaube ich, ein kluger und verantwortungsvoller Weg und ein Weg, den wir in der Zukunft noch konsequenter gehen müssen. Insofern danke ich Ihnen für den Antrag und für die breite Unterstützung, den der Antrag hier bekommt, und sage Ihnen für den Senat zu, dass wir das entsprechend weiterverfolgen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 18/109, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/109 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/75 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass interfraktionell inzwischen vereinbart wurde, die Tagesordnungspunkte 28 und 39 auszusetzen.

Drittes Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes

Mitteilung des Senats vom 18. Oktober 2011 (Drucksache 18/77) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nur ganz kurz erklären, warum wir eine Gesetzesänderung in erster und zweiter Lesung beschließen wollen. Diese Erklärung ist ja für die Öf––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

fentlichkeit, aber auch für die Medien immer wichtig. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir diese Gesetzesänderung, die lediglich die Verlängerung der Geltungsdauer des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes um ein weiteres Jahr beinhaltet, heute hier in erster und zweiter Lesung beschließen wollen. Dieses Gesetz über den Bremischen Verfassungsschutz steht im Kontext – und die auf den Seiten in diesem Gesetz enthaltenen Befugnisse – von Diskussionen, sowohl hinsichtlich des Bundesverfassungsschutzgesetzes als auch der Verfassungsschutzgesetze aller Länder. Es ist auf allen Seiten ein Evaluierungsbedarf festgestellt worden, und in Bremen ist das auch der Fall.

Um für die wirklich tiefgehende Evaluierung der im Verfassungsschutzgesetz enthaltenen Bestimmungen etwas mehr Zeit zu haben und im Einklang mit dem Verfahren, das auf Bundesebene und auch in den anderen 15 Ländern stattfindet, haben wir uns vorgenommen, im Jahr 2012 dieses Gesetz noch einmal sehr gründlich anzuschauen und eine Evaluierung vorzunehmen, um dann zu einer inhaltlichen Debatte hier im Hause und zu einer möglichen Novellierung dieses Gesetzes zu kommen. Es gibt Vorstellungen, entweder auf bisherige Bestimmungen des Gesetzes zu verzichten oder neue hinzuzufügen. Dies muss gründlich überdacht werden, sodass der Gesetzesentwurf heute hier nur die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes um ein weiteres Jahr beinhaltet. Das sollte angekündigt werden, damit die Gesetzesänderung nicht ohne Erklärung vonstattengeht. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Dritte Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes, Drucksache 18/77, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Dritte Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes, Drucksache 18/77, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!