Protocol of the Session on March 19, 2015

Ich finde, dass das eine Selbstverständlichkeit ist. Wir arbeiten vom ersten Tag an und wir werden auch bis zum letzten Tag arbeiten. Das ist unser Auftrag und das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land auch schuldig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Zuruf des Abg. D r. v o m B r u c h [CDU])

Ich möchte im Wesentlichen auf die Themen eingehen, die hier politisch breit im Raum stehen. Herr

Tsartilidis hatte es schon gesagt: Transparenz, Ombudsperson, Zivilklausel und Studienkontengesetz. Zunächst zur Transparenz in der Drittmittelforschung. Drei Punkte dazu: Es geht um die Regelungen bei open access, also um den kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen in digitaler Form. Das ist weitestgehend unstrittig. Die beiden größeren strittigen Punkte sind die Forschungsdatenbank. Es geht darum, dass Hochschulen eine öffentlich zugängliche Forschungsdatenbank für Drittmittelprojekte führen sollen, in dem alle Projekttitel, die Inhalte, die Zielsetzungen, die Identität der Drittmittelgeber, die Fördersummen und die Laufzeit veröffentlicht werden sollen. Allerdings geht es nur um die Daten, die nicht gegen gesetzliche Schutzrechte verstoßen.

Es gibt hierzu einen Änderungsantrag, und zwar im Sinne einer Klarstellung, weil die Vermutung bestand, dass alle Inhalte und alle Zielsetzungen en détail dargelegt werden sollen. Das ist nicht der Fall. Das war von Anfang an auch nicht so gewollt. Von daher ist dort das Wort „wesentlich“ eingefügt worden, damit klar ist, worüber wir sprechen.

Zur Veröffentlichung von Drittmittelverträgen ab einer Fördersumme von 5 000 Euro, sofern keine gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen, gibt es auch eine Änderung. Wir haben gesagt, dass es Sinn macht, das mit dem IFG, also dem Informationsfreiheitsgesetz, das auch noch geändert werden soll, zusammenzuführen. Wir sagen aber auch, dass es einheitliche Wertgrenzen geben soll. Diese werden dann aber auf 50 000 Euro deutlich abgesenkt und haben unsere Position dazu dargelegt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nun gibt es Streit, der auch öffentlich ausgetragen wird. Wir konnten das alle verfolgen. Rektoren und die Handelskammer wollen die Regelungen nicht. Die Personalräte, die ASten, die Informationsfreiheitsbeauftragte und der DGB finden den Gesetzesentwurf gut. Transparency hätte sich sogar mehr erwartet, das heißt, dass wir im Mittelfeld liegen. Von daher bin ich von der Kritik der Rektoren und der Handelskammer etwas überrascht.

Worum geht es? Die Hochschulen im Land Bremen bekommen Landes- und Drittmittel in Höhe von 280 Millionen Euro pro Jahr. Davon sind mindestens 255 Millionen Euro öffentliche Drittmittel. Der Anteil der Wirtschaft an dieser Gesamtsumme liegt bei 5 Prozent, bei den Drittmitteln liegt er bei 13 Prozent. 255 Millionen Euro sind reines Steuergeld, also das Geld der Bürgerinnen und Bürger.

Ich nehme das sehr ernst. Die Bürgerinnen und Bürger wollen heute wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. Sie wollen Transparenz, erst recht bei der Mittelknappheit, die wir haben und wo – das wissen wir alle – Geld in der Konkurrenz auch verge

ben wird, weil das Tischtuch einfach kleiner geworden ist. Umso mehr sind wir verpflichtet – auch die Hochschulen –, den Menschen zu sagen, wofür das Geld ausgegeben wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Ich kann mir nicht vorstellen, wie es an einer öffentlichen Hochschule sein kann, dass privatwirtschaftliche Interessen zu schützen sind. Wenn die Wirtschaft forschen will, dann finde ich es gut, wenn das auch in Unternehmen passiert. In Baden-Württemberg gibt es eine große Industrieforschung, was man an den Patentanmeldungen sieht. Ich würde mir auch wünschen, dass wir davon in Bremen mehr haben. Aber dass privatwirtschaftliche Interessen an öffentlichen Hochschulen geschützt werden, das sehe ich nicht. Von daher bin ich sehr irritiert über die Aussage der Hochschule Bremerhaven im Ausschuss, und zwar sagt da der Konrektor, etwa zwei Drittel ihrer Abschlussarbeiten stünden unter einem Verschlussvorbehalt und dürften nicht öffentlich gemacht werden. Sie sind die Grundlagen, auf denen weitere Forschungsaktivitäten, gerade auch im KMU-Bereich, aufgebaut sind, und das wäre an solchen Stellen tatsächlich gefährdet.

Aus meiner Sicht kann es überhaupt nicht sein, dass Abschlussarbeiten unter einem Verschlussvorbehalt stehen, das liegt auch nicht im Interesse der Studierenden, die sich dann darauf bewerben wollen und auf dieser Grundlage ihre wissenschaftliche Reputation aufbauen wollen. Deswegen ist es völlig klar, dass das geändert werden muss.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Bremen)

Ein dritter Punkt dazu! Ich verstehe an der Stelle die Direktoren auch nicht, weil ich sehr davon überzeugt bin, dass Transparenz die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit schützt, denn dann können sie doch öffentlich darlegen, dass sie erkenntnisorientiert und nicht im Interesse irgendwelcher Unternehmen arbeiten. Kommen wir zum Fazit bezüglich der Transparenzregelungen! Ich finde die Regelungen gut, sie sind innovativ und vorausschauend für unsere Wissenschaft.

Zur Zivilklausel hat Herr Tsartilidis im Prinzip schon alles gesagt, die Hochschulen sind im Hochschulgesetz zum Frieden verpflichtet, das sind sie nach der Landesverfassung sowieso, dort geschieht nicht wirklich etwas Neues. Sie haben auch ohnehin eine Zivilklausel, daher besteht in dem Bereich kein Grund zur Aufregung.

Die Ombudsperson soll auf Vorschlag der Studierenden im Akademischen Senat gewählt werden, aus unserer Sicht ist sie dringend notwendig, gerade in Prüfungssituationen.

(Glocke)

Ich gehe davon aus – ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident! –, dass Sie hier nicht wissen wollen, welche Probleme bei uns sich gerade in Prüfungssituationen ergeben, in denen Studierende unter starkem Druck stehen, um in der Hochschule weiterzukommen, ihnen die Prüfungszeit aber abläuft. Herr Tsartilidis hat das Studienkontengesetz schon erwähnt, ich ergänze das an dieser Stelle nicht, vielleicht sage ich in meinem zweiten Beitrag noch etwas dazu.

Ein Punkt, der in unserem Antrag noch steht: Frau Vogt, es ist ein Missverständnis im ersten Beschlusspunkt, er ist wortidentisch mit dem, was jetzt im Gesetz steht, außer, dass es sich vom Punkt 4 zu Punkt 3 verändert hat. Es gibt dort keine Änderungen, es war lediglich das Gesetz ausgelaufen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Das habe ich schon übernommen!)

Den Antrag der LINKEN und der CDU werden wir ablehnen, aber wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag! – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es darauf beschränken, nur zu einigen Punkten noch etwas zu sagen.

Ich glaube, dass wir mit der Änderung, auch durch den Beschlussvorschlag der Koalition, bezogen auf die Transparenz eine ausgesprochen gute Regelung treffen, die auch gerade die Hochschulen und deren Votum berücksichtigt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Darlegungen der Handelskammer mit dieser Änderung auch abgedeckt sind. Worauf ich allerdings auch aufmerksam machen möchte, ist, dass es natürlich selbstverständlich ist, dass die Hochschulen ihre Forschungen offenlegen müssen und dass sie auch darüber aufklären müssen, aus welchen Mitteln sie diese finanzieren. Es ist für mich insofern völlig klar, dass wir eine solche Transparenzregelung und auch vor allen Dingen eine solche Forschungsdatenbank einzurichten haben.

(Beifall bei der SPD)

Es liegt eigentlich im wohlverstandenen Interesse der Hochschulen, dass sie die Forschung offenlegen, und sie machen es ja auch in vielfältiger Weise, denn nur so sichern sie eigentlich auch ihre Forschungsfreiheit ab.

Bezogen auf das Thema Zivilklausel möchte ich ausdrücklich zurückweisen, dass wir wiederum einen generellen Verdacht gegen jeden Professor oder gegen jede Professorin richten, etwas im Sinne von Militärforschung zu tun. Das weise ich ausdrücklich zurück! Das ist keinesfalls unsere Absicht, und ich würde auch noch einmal bitten zu überlegen, Frau Grobien, dass die Hochschulen sich ja selbst Zivilklauseln gegeben haben. Wir machen gar nichts anderes als das, was die Hochschulen schon selbst geregelt haben, auf eine rechtliche Grundlage im Bremischen Hochschulgesetz zu fassen.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde, das muss man nicht unbedingt kritisieren, aber es wundert mich, dass Sie Ihre Kritik damit begründen, diese Novelle nicht akzeptieren und unterstützen zu können. Ich finde, das ist viel zu kurz gefasst, und ich glaube auch, dass Sie sich zu diesem Punkt mit der Zivilklausel nicht ausdrücklich und genügend auseinandergesetzt haben.

(Beifall bei der SPD)

In den Hochschulen ist das ein schwieriger Prozess, das möchte ich überhaupt nicht bestreiten, aber sie haben sich geeint und sich selbst diese Zivilklauseln gegeben, und an denen werden sie sich orientieren.

Mir ist bei den Themen natürlich immer noch ein bisschen zu kurz gekommen, dass wir auch eine ganze Reihe an Regelungen geschaffen haben wie zum Beispiel, dass wir etwas zur Verbesserung und Absicherung der Lehrerausbildung, zur Absicherung der Rechte der wissenschaftlichen Frauenbeauftragten und zur Absicherung der Promotion in die Novelle geschrieben haben. Das sind alles Dinge, die ich jedenfalls auch im Sinne von Qualitätssicherung für die Lehre als wichtige Punkte dieser Novelle ansehe.

(Beifall bei der SPD)

Meines Erachtens bedeutet es auch eine Stärkung der Rechte in der Frage, dass die Hochschulen die Honorarprofessoren zukünftig selbst ernennen können, und nicht noch einmal vorher die Genehmigung der Behörde einholen müssen.

Ich finde, das alles ist ein guter Aufschlag für eine Novelle. Natürlich muss man, und da gehe ich auf Frau Vogts Frage zu der Personalstruktur ein, etwas tun, aber ich glaube, das sollte auch nach einem gehörigen Diskussionsprozess mit den Hochschulen und Gewerkschaften dann in der neuen Legislaturperiode angegangen werden.

Ich bedanke mich auch für den Änderungsantrag der Koalition. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1774 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Jetzt lasse ich über den Gesetzesantrag in zweiter Lesung abstimmen.