Damit es Rechtssicherheit gibt, hat der Bundesminister ja vorgeschlagen, dass dies auf Länderebene entschieden werden soll. Insofern, wenn Sie sagen, dass Sie das aber lieber durch den Bund geregelt haben wollen, haben Sie es dann auch auf Rechtssicherheit hin überprüfen lassen, ob der Bund das dementsprechend überhaupt darf?
Die Zuständigkeit für solche Regelungen liegt nach dem Grundgesetz bei den Ländern. Wenn sich aber alle Länder einig sind, dass es eine bundesweite Regelung geben soll, dann gibt es keinerlei Rechtsvorbehalte, dazu eine einheitliche bundesweite Regelung, mit Unterstützung der Länder zu erlassen, denn die Länder müssen im Bundesrat ja zustimmen. Das Problem würde erst dann beginnen, wenn ein Land dagegen votieren und die Zuständigkeit des Bundes anfechten würde. Sie haben mir aber ja gerade freundlicherweise mitgeteilt – da ist Ihr Informationsstand aktueller als meiner –, dass es bereits gestern Abend eine einstimmige Position der Bundesländer gegeben hat, und das beweist, dass es keinerlei rechtlich wichtige Gründe gibt, den Bund diesbezüglich aus seiner Verantwortung zu entlassen. Der Bund taktiert, weil ihm das insgesamt ein unangenehmes Thema ist, und deswegen würde er es gern bei den Ländern belassen, um sich selbst nicht zu outen.
Drittes Hochschulreformgesetz Mitteilung des Senats vom 10. Februar 2015 (Drucksache 18/1736) 2. Lesung
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 18. März 2015 (Drucksache 18/1794)
Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Dritten Hochschulreformgesetz (Drucksache 18/1736) vom 3. März 2015 (Drucksache 18/1766)
Keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit zulassen – Novelle des BremHG nachbessern! Antrag der Fraktion der CDU vom 10. März 2015 (Drucksache 18/1774)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 76. Sitzung am 18. Februar 2015 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 18/1766 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident hat es gerade gesagt: Das Gesetz wurde am 10. Februar im Senat beschlossen und am 18. Februar in erster Lesung in der Bürgerschaft beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Ausschuss hatte diverse inhaltliche Regelungen zu fassen. Es ging um Änderungen, die die Bremische Bürgerschaft beschlossen hatte und um die Einführung einer Ombudsperson aus dem Jahr 2011, die Einführung einer Zivilklausel aus dem Jahr 2012 und um die größere Transparenz in der Drittmittelforschung aus dem Jahr 2014.
Darüber hinaus gab es weitere diverse Regelungen, unter anderem die Zusammenführung der BAföG-Ämter für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende, die Bestellung von Honorarprofessuren, das Promotionsrecht, die Stärkung der Steuerungskompetenz des Zentrums für Lehrerbildung, die Qualitätssicherung durch die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems für die Lehre in den Fachbereichen sowie die Stärkung der Stellung der Direktoren der Staats- und Universitätsbibliothek.
Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 27. Januar beschlossen, dass er nicht nur darüber berät, sondern auch viele Beteiligte dazu anhört. Der Ausschuss macht das zu verschiedenen Punkten immer wieder gern. Insofern wurden zur Sitzung am 24. Februar eingeladen die Rektoren, die Personalräte und die ASten der öffentlichen Hochschulen, also der Universität und der Hochschule Bremen, der Hochschule Bremerhaven und der Hochschule für Künste sowie die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, der Landesbehindertenbeauftragte, der DGB, der Deutsche Hochschulverband sowie Transparency International.
Es war keine klassische Anhörung nach dem Motto: Alle Anzuhörenden haben ein paar Minuten Redezeit, wir hören uns das an und dann ist gut, sondern natürlich waren auch Nachfragen und eine intensive Diskussion darüber möglich.
demischen Senat der Universität inklusive eines Sondervotums, vom Senator für Justiz und Verfassung, vom Studentenwerk und der Handelskammer. Das alles wurde in die Beratung einbezogen.
Alle Eingeladenen konnten bis auf den Personalrat der Hochschule Bremen und der ASta der Hochschule für Künste auch an der Sitzung teilnehmen. Es gab zu den Punkten eine intensive Beratung, die circa zweieinhalb Stunden dauerte. Viele Punkte, die ich vorgetragen habe, betrafen das inhaltliche Handling innerhalb der Universität und den Hochschulen, wobei eine Frage im Vordergrund stand: Sollen die akademischen Senate mehr Entscheidungskompetenz haben oder sollen wir Entscheidungskompetenz auf Direktorate übertragen?
Es wurde über die Anträge, die in der Bürgerschaft beschlossen worden sind, hochkontrovers diskutiert. Die Anträge, über die wir jetzt gleich beraten werden, lagen dem Ausschuss noch nicht vor.
Der Ausschuss ist mehrheitlich zu dem Ergebnis – mit Enthaltung der LINKEN und Gegenstimmen der CDU – gekommen, dass das Dritte Hochschulreformgesetz in der Bürgerschaft beschlossen werden soll.
Jetzt freue ich mich auf die weitere Beratung und möchte mich an der Stelle noch für die Unterstützung der Ausschussassistenz bedanken.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in zweiter Lesung die Änderungen des Hochschulgesetzes. Im Hochschulreformgesetz stehen zwei Punkte, die von der LINKEN mehrfach beantragt worden sind und die wir ausdrücklich begrüßen. Das ist zum einen die gesetzliche Verankerung der Zivilklausel. Das ist ein großer Erfolg für Studierende und Beschäftigte, die sich gegen Rüstungsforschung an staatlichen Hochschulen einsetzen, und zum anderen sind es die Veröffentlichungspflichten für Drittmittelprojekte, die deutlich mehr Transparenz in ein bisher sehr unübersichtliches Geflecht von teilweise privatwirtschaftlich finanzierten Forschungsprojekten an den staatlichen Hochschulen in Bremen bringt.
Beide Punkte sind sehr sinnvoll. Wir werden dem Gesetzentwurf – das kann ich jetzt schon sagen – in der vorliegenden Form zustimmen.
Den Antrag der CDU-Fraktion lehnen wir ab. Wir sehen durch eine bessere Transparenz keine Gefährdung der Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie im Grundgesetz verbrieft ist. Vielmehr sehen wir als LINKE eine mögliche Einschränkung der Forschungsfreiheit, wenn sie unter dem Ausschluss der Öffent
In einem Punkt – daraus machen wir keinen Hehl – sind wir unzufrieden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die LINKE fordert die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren, die mit der Gesetzesänderung entfristet werden sollen. Meine Fraktion hat einen Änderungsantrag eingereicht, mit der das bremische Studienkontengesetz aufgehoben werden soll. Worum geht es?
In Bremen sind 14 Semester gebührenfrei, anschließend wird eine sogenannte Langzeitstudiengebühr von 500 Euro pro Semester fällig. Die Regelstudienzeit für einen Bachelor- und einen anschließenden Masterabschluss beträgt zehn Semester. Es gibt – das kritisieren wir – viele Gründe, warum Studierende ihren Abschluss nicht in der vorgesehenen Zeit schaffen. Viele Menschen müssen sich ihr Studium durch Teilzeitarbeit finanzieren, Studierende haben auch Familie, Kinder, und Verpflichtungen gegenüber Angehörigen, Studierende machen zusätzliche Praktika oder schaffen aus mehreren Gründen nicht die vorgeschriebene Anzahl von Credit Points in der vorgesehenen Zeit.
Zurzeit ist es so, dass rund 1 000 Studierende die Gebühr bezahlen. Angesichts der eingenommenen Gelder ist das im Wissenschaftshaushalt nicht besonders viel. Eine Abschaffung wäre deshalb aus finanziellen Gründen möglich. Die wegfallenden Gebühreneinnahmen müsste aber dann durch eine Erhöhung der Zuschüsse um eine Million Euro jährlich ausgeglichen werden.
DIE LINKE hält Studiengebühren in jeder Form für unsozial und deswegen wünschen wir auch, dass die bremischen Langzeitgebühren wegfallen. Wir wünschen uns, dass sich die rot-grüne Koalition diesem Änderungsantrag zur Abschaffung des Studienkontengesetzes anschließt, so wie es auch der DGB in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gefordert hat.
Gestern hat auch die rot-grüne Koalition noch einen Änderungsantrag nachgereicht, den wir ablehnen werden. Mit diesem Antrag soll die Veröffentlichungspflicht von Forschungsergebnissen auf die wesentlichen Inhalte beschränkt werden. Es soll ermöglicht werden, dass Universitäten und Hochschulen sogenannte Teilkörperschaften gründen können. Was hiermit bezweckt werden soll, ergibt sich aus dem Änderungsantrag der Koalition leider nicht. Die Begründung fehlt komplett.
Der Antrag ermöglicht eine ganze Palette von Kooperationen, beispielsweise mit den bundesfinanzierten Forschungseinrichtungen wie dem Fraunhofer Institut. Eine solche Kooperation könnte inhaltlich sinnvoll sein – das streiten wir nicht ab –, andererseits wird explizit die Gründung von gemeinsamen Instituten zwischen öffentlichen und privaten Hochschulen ermöglicht.
Mit dieser Gesetzesänderung könnte ein gemeinsames Institut der Universität und der Jacobs University gegründet werden, das dann einen eigenständigen Haushalt führen würde und selbstständig Personal einstellen könnte.
Mit der Gründung von Teilkörperschaften können also auch Mitbestimmungs- und Personalvertretungsrechte eingeschränkt werden. Wir finden es daher richtig, diese Diskussion zu führen, aber wir finden es sehr bedauerlich, dass dieser Vorschlag so kurzfristig eingebracht worden ist und eine Beteiligung der Personalräte in dieser wichtigen Frage nicht mehr stattfinden konnte. Diese Änderungen sind so weitgehend, dass diese Diskussion nötig gewesen wäre.
Eine andere Kritik habe ich schon in der erster Lesung dargestellt, nämlich dass die Arbeitsbedingungen an den Universitäten und Hochschulen nicht weiter in den Fokus genommen worden sind.
Zusammengefasst kann man sagen: Der Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf, den wir uns alle erhofft haben.
In der nächsten Legislaturperiode muss die Situation der wissenschaftlich Beschäftigten dringend verbessert werden.
Diese Problematik taucht im jetzigen Gesetzentwurf leider nicht auf. Wir stimmen dem Gesetz aber trotzdem zu, auch wenn unser Änderungsantrag abgelehnt werden sollte, der die Langzeitstudiengebühren betrifft, weil wir die Zivilklausel und die Transparenzbestimmungen für so wichtig und sinnvoll halten, dass wir ihnen unsere Stimme nicht versagen wollen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist man überrascht, wie schnell der Parlamentarismus insbesondere gegen Ende einer Legislaturperiode arbeiten kann, wenn er denn will. Am 10. Februar hat der Senat den seit Langem angekündigten Entwurf zur Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes an die Bürgerschaft übermittelt, wo er dann auch schon eine Woche später, nach einer Anhörung im Ausschuss, wie Frau Schön schon berichtet hat, mit kontroverser und intensiver Beratung in erster Lesung debattiert wurde. Heute findet nun die zweite und abschließende Parlamentsberatung statt, mit der ein Kernstück rot-grüner Hochschulpolitik verabschiedet wird; zwei Monate vor der Wahl, wie ich anmerken möchte. Von der Opposition wird Kritik berufsmäßig erwartet, aber gegen diese Hochschulnovelle wurde so viel Kritik
aus den eigenen Reihen der Betroffenen laut, nämlich von den Hochschulen selbst, dass es schon verwundert, wie sich Rot-Grün einfach darüber hinwegsetzt.