Zweitens. Welche Gruppen hält der Senat für besonders gefährdet, und wie werden diese gezielt über die Vorteile von Schutzimpfungen aufgeklärt?
Drittens. Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um den Ausbruch einer Masernepidemie in Bremen und in Bremerhaven zu verhindern?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Der Masernschutz im Land Bremen ist unter Schulkindern derzeit als gut zu bezeichnen, da mehr als 90 bis 95 Prozent der Schulkinder die empfohlenen zwei Masernimpfungen erhalten haben. Bei Erwachsenen weisen insbesondere die jüngeren Jahrgänge der nach 1970 Geborenen größere Impflücken auf.
Zu Frage 2: Besonders gesundheitlich gefährdet sind Kinder unter einem Jahr, da diese noch nicht gegen Masern geimpft werden können und häufiger im Rahmen einer Erkrankung gesundheitliche Komplikationen wie Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Entzündungen des Gehirns erleiden. Eine Aufklärung der Eltern über einen ausreichenden Masernschutz im Umfeld der Kinder ist hier von besonderer Wichtigkeit. Ferner sind insbesondere ungeimpfte Erwachsene mit chronischen Erkrankungen oder Immunsuppression gefährdet, im Falle einer Erkrankung schwerere und belastende Krankheitsverläufe zu entwickeln. Hier spielt vor allem die Aufklärung zu Schutzimpfungen durch niedergelassene Haus- und Fachärzte, aber auch Betriebsärzte zum Schutz des Einzelnen und der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Am häufigsten erkranken in Deutschland unzureichend geschützte Jugendliche und junge Erwachsene an Masern.
Zu Frage 3: Der Verdacht und die Erkrankung an Masern sind gemäß Infektionsschutzgesetz den Gesundheitsämtern zu melden. Die Gesundheitsämter ergreifen umgehend Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Erkrankung auf Dritte zu verhindern. Hier sind insbesondere die Ermittlungen von Kontaktpersonen, Impfausweiskontrollen, die Schließung von Impflücken durch Nachholimpfungen und beispielsweise Empfehlungen zum Fernbleiben des Schulbesuchs für Ungeimpfte bis hin zu Schulbetretungsverboten zu nennen.
Des Weiteren werden am Gesundheitsamt Bremen präventiv Impfausweiskontrollen in Kindertagesstätten, bei Schuleingangsuntersuchungen und in den fünften Klassen durchgeführt sowie Informationsbroschüren an Eltern von Kindern in Kindertagesstätten ausgegeben.
In Bremerhaven bietet das Gesundheitsamt alternativ Impfausweiskontrollen und Impfberatung bei jedem Kontakt im Gesundheitsamt an. Alle Eltern bremischer Kinder erhalten darüber hinaus entsprechend den Vorgaben des Kindeswohlgesetzes verbindliche Einladungen zu den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die mit einer Impfberatung verbunden sind. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, eine kleine. Herr Senator, Sie sagten gleich zu Beginn, dass besonders bei der Gruppe der Erwachsenen Impflücken festzustellen sind. Ist das eine starke Abweichung vom Bundestrend oder ist das in etwa die Größenordnung, wie wir sie allgemein in Deutschland feststellen?
Dazu hat das RobertKoch-Institut, also das Bundesoberinstitut für gesundheitliche Fragen, eine Studie durchgeführt, die sogenannte DEGS-1-Studie, die zwischen 2008 und 2011 diese Fragen untersucht hat. Demnach sind 38,1 Prozent der Erwachsenen mindestens einmal in ihrem Leben gegen Masern geimpft worden. Das ist natürlich eine sehr niedrige Quote, vor allem, wenn man bedenkt, dass erst die zweite Masernimpfung dazu beiträgt, dass es eine sogenannte Herd-Immunität gibt. Wir sollten 95 Prozent jeden Jahrgangs erfolgreich impfen, sodass bei 95 Prozent auch ein ausreichender Impfschutz entsteht, der gewährleistet, dass Masern nicht mehr übertragen werden und damit als Risiko endgültig beseitigt werden können. Davon sind wir allerdings noch entfernt.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Senator, nach meiner Kenntnis sind im Jahr 2014 in der Stadt Bremen zwei Menschen an Masern erkrankt und dem Gesundheitsamt gemeldet worden und in der Stadt Bremerhaven vier Menschen. Können Sie diese Zahlen bestätigen?
Ja. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass das dafür spricht, dass wir einen erfreulich guten Masernschutz im Land haben?
bei den älteren Jahrgängen, also meinem Jahrgang, einen ganz ausgezeichneten Impfschutz. Die Lücke besteht vor allem bei den Erwachsenen ab dem Jahrgang 1970 bis Jahrgang 1965 oder 1960.
Ja, eine letzte Frage, vielen Dank, Herr Präsident. Herr Senator, aus dem, was Sie gesagt haben, würde ich schließen, dass besonders die Aufklärung im Bereich der Erwachsenen intensiviert werden sollte und diesbezüglich auch das Gesundheitsamt möglicherweise Aufklärungsveranstaltungen anbieten könnte und sollte. Das allerdings würde voraussetzen, dass der Bund die Gesundheitsämter verstärkt unterstützt, damit sie diese wichtige Aufgabe auch erfüllen können. Wie stehen Sie dazu?
Ja, diese Debatte findet jetzt tatsächlich auch bundesweit statt, ausgelöst durch die Masernepidemie, die vor Kurzem ja in Berlin ausgebrochen ist: immerhin, 500 Masernfälle in Berlin sind eine ganze Menge, mit einem toten Kleinkind. Das hat die Diskussion um dieses Thema natürlich noch einmal sehr stark befördert.
Wir haben es hier natürlich auch mit dem Problem zu tun, dass es neben erklärten Impfgegnern – deren Größenordnung wird auf etwa 2 bis 5 Prozent der Bevölkerung geschätzt – auch noch impfkritische Menschen gibt. Die Impfgegner kann man auch durch noch so gute wissenschaftliche Gegenargumente nicht überzeugen, sie sind in dieser Frage sozusagen unbeweglich aufgestellt, aber bei den impfkritischen Menschen sieht es natürlich durchaus anders aus. Bei ihnen gibt es Möglichkeiten, sowohl zum eigenen Schutz, aber vor allem auch im Hinblick auf den Schutz der gesamten Bevölkerung einen Meinungswandel zu erzielen. Wir sind sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene dabei, uns Gedanken darüber zu machen, was zu unternehmen ist, um hier einen höheren, besseren und qualifizierteren Informationsstand zu erreichen.
Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Oberschule im Park und eine Delegation aus unserer Partnerstadt Izmir unter der Leitung des Bürgermeisters von Balçova, einem Stadtbezirk von Izmir, Herrn Mehmet Ali Çalkaya, Mitglied des Stadtrats von Balçova, Frau Yesmin Baris und Herrn Ender Akboga, und dem Pressereferenten des Bürgermeisters, Herrn Ömer Ahar, in Begleitung unserer ehemaligen Abgeordneten Frau Wulff!
Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Genmais-Anbau: Verantwortung auf die Bundesländer abschieben?“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dr. Schaefer, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wie beurteilt der Senat die Pläne von Bundesagrarminister Christian Schmidt, die Entscheidung über ein Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen den Bundesländern zu übertragen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Möglichkeit eingeräumt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, GVO, in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken oder zu verbieten, auch wenn diese auf EU-Ebene zugelassen sind, das ist das sogenannte Opt-out-Verfahren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL, hatte den Auftrag erhalten, sich mit der nationalen Ausgestaltungsmöglichkeit des Opt-out-Verfahrens in Deutschland auseinanderzusetzen. Das BMEL favorisiert aus rechtlichen Erwägungen eine Umsetzung auf Ebene der Bundesländer.
Der Senat teilt diese Auffassung des BMEL nicht, da ein nationales Verbot von GVO auf Bundesebene gleichlautend geregelt werden sollte. Sowohl für die Landwirtschaft als auch für die amtlichen Kontrollbehörden sind länderübergreifend einheitliche Vorgaben in Bezug auf GVO erforderlich, insbesondere um Verbote wirksam durchzusetzen. – Soweit die Antwort des Senats!
Teilen Sie meinen Eindruck, dass die Begründung des Bundesagrarministers, das könne auf Länderebene sachlicher und bürgernäher erfolgen, eigentlich eine Einladung zu einem Flickenteppich wäre, wenn das so umgesetzt würde?
Genau das ist die zentrale Kritik, die die Länder an der Position des Bundesministeriums und des Bundesministers haben. Es ist ja absurd, sich zum Beispiel vorzustellen, dass wir bei einer so kleinen Inselsituation wie in Bremen eine
ganz andere Regelung hätten als Niedersachsen, da ist die Absurdität dieses Vorschlags ja schon leicht erkennbar. Wir sind der Meinung, dass wir natürlich – das ist ja notwendigerweise der Fall – dann anschließend auf Länderebene tätig werden müssen im Hinblick auf die Überwachung. Die Länder sind ja nicht aus dem Feld, sondern es geht hier um eine bundesweit einheitliche und klare Regelung, die allen Ländern dann auch eine gleiche Grundlage für ihre Länderaufgaben gibt.
Nach meiner Kenntnis tagen gerade jetzt die Agrarminister von Bund und Ländern. Haben Sie schon Kenntnis oder gibt es schon Beschlüsse darüber, wie sich die Meinungsbildung unter den Agrarministern der Länder abzeichnet?
Nein, die Sitzung findet in Thüringen statt, sie hat gestern Abend begonnen und dauert bis morgen. Ich weiß jetzt nicht, wie der aktuelle Stand der Beratungen dort ist, aber die klare Mehrheit der Bundesländer teilt die Position, die ich hier gerade für den Senat vorgetragen habe.
Herr Senator, Sie haben eben gesagt, Sie kennen die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz nicht. Wie finden Sie es denn, dass sich gestern alle Bundesländer gegen ein Verbot der von Gentechnik veränderten Pflanzen in Deutschland ausgesprochen haben?
Ich wollte gerade schon in Ohnmacht fallen! Das hätte ja bedeutet, dass unsere eigenen Mitarbeiter gegen jede Empfehlung beziehungsweise Anweisung abgestimmt hätten, das könnte ja gar nicht sein! Ich finde das ausgezeichnet.