Silvia Schön
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident hat es gerade gesagt: Das Gesetz wurde am 10. Februar im Senat beschlossen und am 18. Februar in erster Lesung in der Bürgerschaft beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Ausschuss hatte diverse inhaltliche Regelungen zu fassen. Es ging um Änderungen, die die Bremische Bürgerschaft beschlossen hatte und um die Einführung einer Ombudsperson aus dem Jahr 2011, die Einführung einer Zivilklausel aus dem Jahr 2012 und um die größere Transparenz in der Drittmittelforschung aus dem Jahr 2014.
Darüber hinaus gab es weitere diverse Regelungen, unter anderem die Zusammenführung der BAföG-Ämter für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende, die Bestellung von Honorarprofessuren, das Promotionsrecht, die Stärkung der Steuerungskompetenz des Zentrums für Lehrerbildung, die Qualitätssicherung durch die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems für die Lehre in den Fachbereichen sowie die Stärkung der Stellung der Direktoren der Staats- und Universitätsbibliothek.
Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 27. Januar beschlossen, dass er nicht nur darüber berät, sondern auch viele Beteiligte dazu anhört. Der Ausschuss macht das zu verschiedenen Punkten immer wieder gern. Insofern wurden zur Sitzung am 24. Februar eingeladen die Rektoren, die Personalräte und die ASten der öffentlichen Hochschulen, also der Universität und der Hochschule Bremen, der Hochschule Bremerhaven und der Hochschule für Künste sowie die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, der Landesbehindertenbeauftragte, der DGB, der Deutsche Hochschulverband sowie Transparency International.
Es war keine klassische Anhörung nach dem Motto: Alle Anzuhörenden haben ein paar Minuten Redezeit, wir hören uns das an und dann ist gut, sondern natürlich waren auch Nachfragen und eine intensive Diskussion darüber möglich.
Des Weiteren lagen weitere Stellungnahmen vor, unter anderem vom Dekan der Universität, vom Aka
demischen Senat der Universität inklusive eines Sondervotums, vom Senator für Justiz und Verfassung, vom Studentenwerk und der Handelskammer. Das alles wurde in die Beratung einbezogen.
Alle Eingeladenen konnten bis auf den Personalrat der Hochschule Bremen und der ASta der Hochschule für Künste auch an der Sitzung teilnehmen. Es gab zu den Punkten eine intensive Beratung, die circa zweieinhalb Stunden dauerte. Viele Punkte, die ich vorgetragen habe, betrafen das inhaltliche Handling innerhalb der Universität und den Hochschulen, wobei eine Frage im Vordergrund stand: Sollen die akademischen Senate mehr Entscheidungskompetenz haben oder sollen wir Entscheidungskompetenz auf Direktorate übertragen?
Es wurde über die Anträge, die in der Bürgerschaft beschlossen worden sind, hochkontrovers diskutiert. Die Anträge, über die wir jetzt gleich beraten werden, lagen dem Ausschuss noch nicht vor.
Der Ausschuss ist mehrheitlich zu dem Ergebnis – mit Enthaltung der LINKEN und Gegenstimmen der CDU – gekommen, dass das Dritte Hochschulreformgesetz in der Bürgerschaft beschlossen werden soll.
Jetzt freue ich mich auf die weitere Beratung und möchte mich an der Stelle noch für die Unterstützung der Ausschussassistenz bedanken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 21. Mai ist 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen worden, am 24. September erfolgte die Senatsstellungnahme. Der Ausschuss hat dann im Oktober beide Berichte beraten und sich darauf verständigt, sich drei Punkte im Bericht und der Stellungnahme des Senats genauer anzusehen. Das sind die Transparenz über die Datenflüsse von und zu Nachrichtendiensten, der Zugang zu den Fragebögen über Scheinehen und der Zugang zu den Verträgen zwischen den Bremer Bädern und den Schwimmvereinen. Das wurde gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Frau Dr. Sommer und den entsprechenden Ressorts beraten. Dabei ist herausgekommen, dass wir bezüglich der Transparenz über die Datenflüsse von und zu Nachrichtendiensten im Zusammenhang mit der Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes neu beraten wollen, weil einige Punkte im Ausschuss strittig geblieben sind. Was die Scheinehen anbelangt: Dazu ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig, zu dem wir das Urteil abwarten wollen. Danach will sich der Ausschuss damit weitergehend befassen. Der dritte Punkt betrifft die Verträge zwischen den Bremer Bädern und den Schwimmvereinen, das hochgradig kontrovers diskutiert worden ist. Es ging dabei auch um die Frage, ob das Informationsfreiheitsgesetz diesbezüglich greift. Das haben wir zur weiteren Beratung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport weitergeleitet, damit sich dazu erst einmal eine fachliche Meinung gebildet werden kann. Der Ausschussbericht wurde einstimmig von allen Fraktionen beschlossen, und der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, dass er sich diesen Ausführungen anschließt. Insofern freue ich mich jetzt auf die Beratung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde am 21. Mai 2014 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen, die Stellungnahme des Senats dazu wurde dem Ausschuss am 24. September 2014 überwiesen. Der Ausschuss hat darüber am 24. Oktober 2014 beraten, genauso wie über den Informationsfreiheitsbericht.
Eben ist hier angesprochen worden, dass die Verfahrenswege sehr lange dauern, das hat auch der Ausschuss bemängelt. Das zu beschleunigen ist sicherlich eine Herausforderung, es wurde angemerkt, dass bereits der neue Datenschutzbericht schon wieder vorliegt. Der Ausschuss hat aber auch entschieden, dass der Datenschutzbericht und die Senatsstellungnahme sinnvollerweise zusammen beraten werden. Wenn die Stellungnahme des Senats im August vorliegt, die nächste Bürgerschaftssitzung im September stattfindet und die nächste Ausschusssitzung dann im Oktober
ist, ist das von den Zeitabläufen in Wirklichkeit zeitnah. Allerdings könnte man sich in dem Zusammenhang sicherlich darüber unterhalten, ob dann diese Berichte hinterher nicht auch gesetzt werden können, sodass wir sie nicht dann beraten, wenn bereits der nächste schon wieder vorliegt.
Worüber haben wir in der Ausschusssitzung beraten? Wir haben uns noch einmal folgende Punkte angeschaut, sowohl zusammen mit Frau Dr. Sommer als auch mit den entsprechenden Behörden: „Mangelnde Beteiligung behördlicher Datenschutzbeauftragter“, „Sichere Administrationsumgebung bei Dataport“, „Rahmendatenschutzkonzept BASIS.Bremen“, „Telekommunikationsüberwachung durch die Polizeien“, „Speicherung personenbezogener Daten bei der Polizei“, „Erweiterung der Anwendung INPOL und INPOL-Land“, „Rahmendatenschutzkonzept der Polizei Bremen“, „Aktuelle Situation im Stadtamt“ und „Rahmendatenschutzkonzept des Senators für Inneres und Sport“. Ich möchte kurz auf einige wenige Punkte davon eingehen! So hat der Ausschuss festgestellt, dass bei der Einbeziehung der behördlichen Datenschutzbeauftragten und der Kooperation zwischen der Landesbeauftragten und den öffentlichen Stellen noch erheblicher Optimierungsbedarf besteht. Die Kommunikation läuft teilweise nicht immer zufriedenstellend. Der Ausschuss fordert daher alle öffentlichen Dienststellen auf, ihre behördlichen Datenschutzbeauftragten künftig rechtzeitig und umfassend in die Verfahren einzubeziehen und in datenschutzrechtlichen Fragen besser mit der Landesbeauftragten zusammenzuarbeiten. In den Bereichen Dataport und BASIS.Bremen stellt der Ausschuss fest, dass Verbesserungen erzielt worden sind, aber dennoch nicht alle notwendigen Konzepte und Verfahrensbeschreibungen vorliegen und der Ausschuss diese Themen weiter begleiten möchte. Der Ausschuss bemängelt im Bereich der Polizei zum Teil erhebliche Defizite bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies ist vor dem Hintergrund der sensiblen Daten, mit denen die Polizei tagtäglich arbeitet, für den Ausschuss nicht hinnehmbar. Positiv ist allerdings hervorzuheben, dass die Polizei Bremen nunmehr über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügt, an den sich die Bürgerinnen und Bürger direkt wenden können. Soweit die Zusammenfassung des Berichts! Dieser Bericht ist einstimmig im Ausschuss beschlossen worden und der Ausschuss empfiehlt die Annahme dieses Berichts durch die Bürgerschaft (Landtag). Insofern freue ich mich jetzt auf die Debatte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 13. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 über dieses Gesetz beraten. Bei der Änderung des Gesetzes geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung in oder aus gemeinsamen Daten oder verbundenen automatisierten Daten zu regeln. Das Bremische Datenschutzgesetz enthält hierzu bisher keine Regelungen, diese sind aber dringend notwendig und geboten. Aktueller Anlass für die Ergänzung des Bremischen Datenschutzgesetzes ist die vom Senat beschlossene Einführung einer zentralen Zuwendungsdatenbank in der bremischen Verwaltung. Der Ausschuss hat darüber nur sehr kurz beraten, er war sich auch über deren Notwendigkeit einig. In dem Sinne hat er auch die vorgeschlagene Änderung einstimmig befürwortet. Deshalb schlägt der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft vor und empfiehlt einstimmig, sich den Anmerkungen des Ausschusses anzuschließen und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten. In dieser Sitzung hatten die Senatskanzlei, die Bremer Landesmedienanstalt sowie Radio Bremen Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ferner lagen dem Ausschuss schriftliche Stellungnahmen verschiedener Organisationen vor, die ebenfalls in die Beratungen einbezogen wurden. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Bremische Landesmediengesetz umfassend novelliert und neu gefasst werden. Es wird vor allem zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen Anpassungen geben.
Bei der Überarbeitung gibt es folgende Änderungskomplexe: Erstens wurde das Gesetz komplett gegendert. Im Rahmen der Neufassung des Programmauftrags sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden. Dazu sind auch die privaten Rundfunkanstalten verstärkt aufgefordert. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Bestimmungen zur Stärkung der Rechte von Migrantinnen und Migranten und zur Pflege der niederdeutschen Sprache.
Ein weiteres Anliegen ist die Übernahme von Transparenzvorschriften. Dazu gehört unter anderem zum Beispiel, dass der Medienrat künftig öffentlich tagen wird. Der Landesmedienanstalt wird im Bereich der Medienkompetenz eine zentrale Rolle zugewiesen. Ihr wird die Aufgabe übertragen, Medienkompetenzprojekte im Land Bremen zu fördern und zu koordinieren.
Ein weiterer Bereich ist die Neufassung der Gremienvorschriften. Die Bezeichnung Landesrundfunkausschuss wird durch den Begriff Medienrat ersetzt. Bei der neu geltenden Gremienstruktur soll der Grundsatz der Staatsferne stärker berücksichtigt werden. Die bisherige Praxis, Vertreterinnen und Vertreter des Landesrundfunkausschusses durch das Parlament zu entsenden, wird also in Zukunft entfallen. Lediglich die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien sowie die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven werden künftig noch Mitglieder entsenden. In das künftige Gremium werden – vergleichbar mit dem Rundfunkrat von Radio Bremen – vor allem Mitglie––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
der gesellschaftlich relevanter Verbände und Organisationen entsandt. Neu ist in diesem Zusammenhang die Aufnahme eines Vertreters der in Bremen lebenden Muslime. Für die Mitglieder wird es künftig eine Amtszeitbegrenzung auf drei Legislaturperioden, also zwölf Jahre, geben.
Das sind die wesentlichen Neuerungen des Bremischen Landesmediengesetzes. Die Fraktionen hatten sich im Ausschuss noch Änderungsanträge für die zweite Lesung vorbehalten, die auch vorliegen und gleich beraten werden. Insgesamt hat sich der Ausschuss aber dafür ausgesprochen, dem Gesetzentwurf hier in zweiter Lesung zuzustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsi
dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft hat den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2010 und den Gesetzentwurf dazu in der Sitzung am 28. September 2011 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat den Staatsvertrag mehrfach, zuletzt in seiner Sitzung am 5. Oktober 2011, beraten.
Im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der Wechsel von einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vollzogen, das heißt, der Rundfunkbeitrag wird künftig unabhängig von der Anzahl der Geräte für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben, pro Wohnung beziehungsweise gestaffelt nach der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter pro Betrieb. Damit wird die von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unzumutbar empfundene Kontrolle hinter der Wohnungstür durch Beauftragte der GEZ künftig entfallen. Bei dem Modellwechsel geht man von Beitragsstabilität aus und von der Erwartung, dass die Existenz Radio Bremens dauerhaft gesichert bleibt.
Der Ausschuss hat intensiv über das Thema unter intensiver Mitwirkung der Datenschutzbeauftragten und Radio Bremens beraten. Der entsprechende Bericht liegt Ihnen vor. Besonderen Beratungsbedarf gab es zum Thema Datenschutz, und hier über die Frage der Adressdatenbeschaffung über Dritte. In dem vorgelegten Gesetzentwurf wird versucht, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen. Den Rundfunkanstalten wird bis zum 31. Dezember 2014 untersagt, Adressdaten privater Personen zu kaufen. Eine Evaluation der neuen Regelung soll dann bis Ende 2014 klären, ob die umfangreichen Datenerhebungsbefugnisse tatsächlich erforderlich sind.
Ein weiterer Beratungspunkt war die Beitragsbefreiung. Künftig werden leistungsfähige behinderte Personen zur Zahlung eines Drittels des Rundfunkbeitrags herangezogen. Man verspricht sich davon, dass die Rundfunkanstalten die Barrierefreiheit ihrer Programme ausbauen werden. Wie bisher wird es weiter die Möglichkeit geben, sich beim Bezug ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bestimmter staatlicher Sozialleistungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.
Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Ausschuss der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren und dem Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank!