Protocol of the Session on March 19, 2015

Zu Frage 1: Im Bundesland Bremen wird im Vergleich zu anderen Bundesländern die Inklusion in den Schulen konsequent umgesetzt. Dies gilt sowohl für die normativen Grundlagen – wie Schulgesetz, Verordnungen und Erlasse – als auch für die Praxis. In Bremen hat sich der Inklusionsanteil vom Jahr 2011 bis zum Jahr 2013 von 55,5 Prozent auf 68,5 Prozent gesteigert; der Bundesdurchschnitt hat sich im gleichen Zeitraum von 25 Prozent auf 31,4 Prozent verändert.

In den Erhebungen der Deutschen MonitoringStelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, dem Deut

schen Institut für Menschenrechte, wird regelmäßig die Spitzenrolle Bremens hervorgehoben.

Im Schuljahr 2015/2016 wird der erste Jahrgang von Schülerinnen und Schülern die inklusive Beschulung in der Sekundarstufe I komplett durchlaufen haben. Der Senat bewertet diesen Prozess positiv.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Deshalb soll mit der Evaluation der akzeptierten inklusiven Lernform begonnen werden.

Zu Frage 2: Eine behördeninterne Arbeitsgruppe hat erste Eckpunkte für die wissenschaftliche Begleitung der Inklusion identifiziert, die in Kürze mit weiteren Akteuren abgestimmt werden sollen. Voraussichtliche Schwerpunkte sollen die Bewertung der Zusammenarbeit von schulischen und außerschulischen Beteiligten im Rahmen der Inklusion sowie der Umgang mit Heterogenität durch Pädagoginnen und Pädagogen mit und ohne sonderpädagogische Ausbildung sein, sogenannten multiprofessionellen Teams. Des Weiteren soll es auch um steuerungsrelevante Aspekte, wie zum Beispiel die weitere Identifizierung von Fortbildungsbedarfen gehen. In den Fokus soll insbesondere die mögliche Wirkung der Inklusion auf den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf genommen werden. Dies beinhaltet auch die Bewertung der unterschiedlichen Schularten, in denen Inklusion stattfindet. Ebenso werden die Unterstützungssysteme in den unterschiedlichen Rechtskreisen mit in die Bewertung aufgenommen.

Zu Frage 3: Der „Entwicklungsplan Inklusion“ ist durch die Entwicklung der Praxis in vielerlei Hinsicht zeitlich überholt und muss weiterentwickelt werden auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse.

Für den Bereich der Migration liegt der „‚Entwicklungsplan Migration und Bildung“ vor. Der strukturelle Rahmen für die Umsetzung der Inklusion ist mit der Einrichtung der Zentren für unterstützende Pädagogik sowie der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren geschaffen worden. Die erreichten Ergebnisse sowie die gesammelten Erfahrungen bei der Umsetzung der Inklusion bewirkten zugleich, dass planerische Ziele modifiziert werden mussten. So musste zum Beispiel bislang für die Beschulung von Kindern mit sozial-emotionalem Förderbedarf nach wie vor ein gesonderter Beschulungsort vorgehalten werden. Von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung werden weitere Hinweise auf Anpassungsbedarfe des Entwicklungsplans erwartet. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Dogan, haben Sie eine Zusatzfrage?- Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank auch Ihnen, Herr

Staatsrat Kück. Ich habe eine zusätzliche Frage. Es ist positiv, dass wir bundesweit Spitzenreiter sind. Das erfreut, glaube ich, nicht nur mich, sondern sehr viele in der Bürgerschaft. Mich würde aber noch interessieren, wann diese Arbeitsgruppe die Ergebnisse den Abgeordneten präsentiert, in welchen zeitlichen Schritten in die Evaluation gegangen wird und als letzter Punkt, inwieweit Bremerhaven einbezogen wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Abstimmung des Designs der wissenschaftlichen Begleitung erfolgt. Sie wissen, wir haben am 10. Mai noch eine kleine Wahl. Insofern bearbeiten wir die Entscheidungsprozesse im Hause und bereiten alles vor, dass es so weitergehen kann. Wir gehen davon aus, dass das von mir eben angesprochene Design bis zu den Sommerferien vorliegt und dass dann die weiteren Gespräche geführt werden können. Ich gehe davon aus, dass der neuen Deputation für Bildung im Herbst konkrete Materialien zur Verfügung gestellt werden können.

Frau Kollegin, noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Und die Frage zu Bremerhaven?

Bitte, Herr Staatsrat!

Bremerhaven ist davon natürlich genau so berührt und wird von Anfang an einbezogen.

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Schmidtke. – Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatsrat, mich erfreut natürlich der Bericht. Trotzdem habe ich noch eine Nachfrage. Im „Unterausschuss Bildung/Inklusion“ wurde im Beisein des Gehörlosenverbandes verabredet, dass das Ressort eine Arbeitsgruppe einrichtet, wie Gebärdensprache – sicherlich nicht flächendeckend, sondern erst einmal modellhaft – in den Regelunterricht integriert werden kann. Ist zu Beginn der Legislaturperiode mit dem Einsetzen einer solchen Arbeitsgruppe schon zu rechnen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Sofern die politische Verantwortung weiterhin bei denjenigen Akteuren ist, die dort im Moment tätig sind, kann ich die Frage mit Ja beantworten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Operative Fallanalyse“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollegin Hinners.

Wir fragen den Senat: Welche Aufgaben nimmt die Operative Fallanalyse beim Landeskriminalamt Bremen wahr? Wie viele Funktionsstellen sind hierfür eingeplant, und wie viele sind davon besetzt? Inwiefern können die Aufgaben der Operativen Fallanalyse wahrgenommen werden beziehungsweise sind Veränderungen geplant?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer. Bitte sehr!

Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Der Hauptaufgabenbereich der operativen Fallanalyse liegt in der beratenden Ermittlungsunterstützung bei sexuell motivierten Tötungsdelikten, aber auch bei anderen schweren Verbrechen. Weitere Aufgabenbereiche sind die Gefährdungsanalyse bei Stalking bzw. häuslicher Gewalt und Staatsschutzdelikten sowie die Pflege der Falldatenbank für besonders schwerwiegende Gewaltkriminalität. Zu den Fragen 2 und 3: Zurzeit sind drei Planstellen für die operative Fallanalyse eingerichtet. Davon sind aktuell zwei Stellen besetzt. Das Auswahlverfahren zur Nachbesetzung einer offenen Sachbearbeiterstelle ist eingeleitet. Die Polizei Bremen führt derzeit eine aufgabenkritische Betrachtung aller Arbeitsbereiche durch. Diese Ergebnisse sind abzuwarten; bisher sind aber keine konkreten Veränderungen geplant. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, sind Sie der Meinung, dass diese operative Fallanalyse – Sie haben die Aufgaben ja eben geschildert – von großer Bedeutung für die Aufklärung von schweren Verbrechen, Sexualstraftaten und so weiter ist und weiter benötigt wird?

Ja! Wenn man sich die Entwicklung Bremens anschaut, dann weiß man, wie wichtig es ist, dass wir eine solche Einrichtung haben, und deswegen müssen wir sie auch dauerhaft personell ausstatten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Vielleicht können Sie denjenigen, die nicht richtig oder nicht ganz verstanden haben, welche Aufgaben dort wahrgenommen werden, den Begriff „Profiler“ erläutern! Sagt Ihnen dieser Begriff etwas?

Ja! Darf ich sie fragen, ob Sie noch Polizeibeamter sind?

(Heiterkeit)

Nein, darf ich nicht sein! Nein, keine weiteren Fragen!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, bevor ich zur nächsten Anfrage komme, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich die gymnasialen Klassen 9 a und 9 b der Wilhelm-Raabe-Schule aus Bremerhaven!

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die neunte Anfrage beschäftigt sich mit dem Thema „Chancen der ‚Wind-to-Gas‘-Technologien für Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Patrick Öztürk, Jägers, Gottschalk, Kottisch, Schildt, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Konzepts „Windto-Gas“, bei dem überschüssiger Strom aus erneuerbarer Windenergie in Wasserstoff oder Methan umgewandelt wird?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Voraussetzungen und Chancen Bremens und insbesondere Bremerhavens, sich als Kompetenzregion für „Wind-toGas“ und die damit verbundenen Märkte zu positionieren und dabei auch neue Unternehmen, insbesondere aus der H2-Wirtschaft, anzuziehen?

Drittens: Was unternimmt oder plant der Senat, damit diese Chancen für das Land Bremen genutzt werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Umwandlung von Strom in Wasserstoff und Methan ist bereits mit heute bekannten Verfahren technisch möglich. Deutschlandweit sind

einige Pilotprojekte in Betrieb. Untersuchungen und erste Erfahrungen dokumentieren, dass aufgrund erheblicher Investitionskosten und Wirkungsgraden von 30 bis 50 Prozent die Verfahren noch deutlich von einer Wirtschaftlichkeit entfernt sind. Um die Stromspeichertechnologie „Wind-to-Gas“ weiter zu entwickeln und mittel- bis langfristig kostengünstiger zu machen, hält der Senat vor allem kontinuierliche Forschungsund Entwicklungsaktivitäten für erforderlich.

Zu Frage 2: Der Senat sieht Potenzial für das Land Bremen in den kommenden Jahren, den Kompetenzaufbau im Themenfeld „Wind-to-Gas“ zu intensivieren. Wissenschaftliche Einrichtungen mit entsprechendem Know-how wie IFAM, ISL oder IWES und TTZ in Bremerhaven sind vorhanden und bereits jetzt mit Projekten zum Themenkreis Energiespeicherung aktiv. Die Nähe zum Windmarkt ist mit den im Land Bremen ansässigen Unternehmen und Windkraftanlagen vor Ort gegeben. Sollten sich zukünftig konkrete Marktoptionen für die Energiewirtschaft, für die maritime Wirtschaft oder für Mobilitätsunternehmen ergeben, sind ausreichende Ansiedlungsflächen vorhanden.

Zu Frage 3: Für Bremen wurde im Jahr 2014 über die Metropolregion ein Forschungsprojekt genehmigt, das insbesondere Akteure der maritimen Wirtschaft mit der Energiewirtschaft zusammenführt, um Chancen für den Einsatz von Wasserstofftechnologien für die Akteure der maritimen Wirtschaft aus der Metropolregion zu erarbeiten. Das Projekt wird Ende 2015 abgeschlossen sein.