Der Quellcode einer vermarkteten Software wird als Vermögenswert eines Unternehmens beurteilt und demzufolge grundsätzlich als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis geschützt. – Soweit die Antwort des Senats!
aber gut, wenn wir das weiterhin fortführen könnten, um eventuell auch Schäden von den Behörden abwenden zu können. Vielen Dank!
Die fünfte Anfrage steht unter dem Betreff „Lokale Werbung durch nationale Fernsehkonzerne“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grotheer, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2014 entschieden hat, dass der private Fernsehsender ProSieben künftig auf einzelne Regionen zugeschnittene Werbespots senden darf?
Zweitens: Welche potenziellen langfristigen Folgen sieht der Senat für das wirtschaftliche Überleben bremischer Medien und für den Erhalt der Meinungsvielfalt, wenn nationale Medienkonzerne zukünftig in lokale und regionale Werbemärkte eindringen können?
Drittens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um lokale und regionale Medien angesichts möglicher negativer wirtschaftlicher Folgen des Urteils zu unterstützen?
Staaträtin Emigholz: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 2: ProSiebenSat.1 plant nach eigenen Angaben, das Bundesgebiet in fünf Verbreitungsgebiete zu unterteilen, in denen jeweils regionalbezogene Werbespots gesendet werden sollen. Technisch ist aber auch eine noch differenziertere Auseinanderschaltung, zum Beispiel auf der Basis von einzelnen Stadtvierteln, möglich. Damit wären regionale Werbemärkte potenziell betroffen.
Die Anbieter regionaler Waren oder Dienstleistungen werben bisher vor allem im Hörfunk oder in den lokalen Printmedien. Wenn solchen Unternehmen regional begrenzte Werbemöglichkeiten im Fernsehen angeboten werden, ist nicht auszuschließen, dass es zu Verschiebungen zwischen den Werbeträgern kommt und den lokalen Medien die entsprechenden Werbeeinnahmen verloren gehen.
sis entziehen, sodass sie in ihrem Bestand ernsthaft gefährdet werden. Ein solcher Eingriff der bundesweit verbreiteten Fernsehanbieter in den regionalen Werbemarkt kann daher die Meinungsvielfalt in den Regionen gefährden und hätte unmittelbare Auswirkungen auf die grundrechtlich garantierte Pressefreiheit, die den Bestand und die Funktionsfähigkeit auch der lokalen Presse gewährleistet.
Zu Frage 3: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die regionale Fernsehwerbung erlaubt. Es bedarf nach der Auffassung des Senats unverzüglich einer entsprechenden Korrektur durch den Gesetzgeber.
Die Freie Hansestadt Bremen koordiniert zurzeit federführend eine Änderung der entsprechenden staatsvertraglichen Regelung. Gegenstand dieser Regelung wird es sein, dass die regionale Werbung in bundesweit verbreiteten Fernsehprogrammen grundsätzlich verboten wird. Den einzelnen Ländern soll freigestellt sein, davon abweichend Erlaubnisse zu erteilen, die zum Beispiel daran geknüpft werden, dass der Fernsehanbieter die regionale Werbung mit einer regionalen Berichterstattung verknüpft. Damit kann jedes Bundesland in Zukunft entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen regionale TV-Werbung zugelassen wird.
Die Länder verfolgen das Ziel, diese Regelung im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verankern, der im Juni dieses Jahres unterzeichnet werden soll. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich wollte nur wissen, ob der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit im Weiteren zeitnah darüber informiert wird, wie diese Verhandlungen voranschreiten.
Davon gehe ich aus. Zunächst ist es so, dass die Länder auf Referentenebene eine Arbeitsgruppe einberufen haben. Es hat im Februar dieses Jahres eine Anhörung in dieser Sache gegeben, und ich gehe davon aus, dass eine fortlaufende Berichterstattung erfolgt.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Onlineberatung für Kinder und Jugendliche“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Neddermann, Dr. Schlenker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welchen Stellenwert schreibt der Senat im heutigen digitalen Zeitalter der Onlineberatung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der allgemeinen Beratungsangebote zu?
Zweitens: Welche weiteren Schritte hält der Senat für die langfristige Absicherung der von Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommenen Onlineberatungsangebote für erforderlich?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat sieht es als eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendpolitik, bei der Entwicklung von Angeboten in besonderer Weise an die Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen anzuknüpfen. Online zu sein ist für Jugendliche wichtiger Bestandteil des Alltagslebens. Aus dem Grund begrüßt der Senat die wachsende Anzahl von Onlineberatungsangeboten im Land Bremen, die wichtige Bestandteile einer flexiblen, niedrigschwelligen, nutzerorientierten Infrastruktur in der Beratungslandschaft darstellen.
Zu Frage 2: Der Senat begrüßt ausdrücklich die Ausbauaktivitäten der Träger im Bereich der Onlineberatungsangebote. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage kann er derzeit zusätzliche Haushaltsmittel leider nicht in dem Maße aufwenden, wie dies wünschenswert wäre. Er unterstützt die Träger aber bei der Einwerbung von Drittmitteln oder dem Einsatz von Eigenmitteln. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, für wie kritisch würden Sie es halten, wenn solche Online-Angebote zukünftig wegfallen würden?
Das geht gar nicht mehr. Es gibt nur noch den Weg nach vorn. Wir werden in den nächsten Jahren erleben, dass es für alle Angebote von Trägern – auch im Sportbereich, bei Soziales, in der Schuldnerberatung, bei Gesundheit – zum Standardangebot werden wird, dass man eine Internetplattform hat, an die man sich wenden kann, wo man Informationen über den Träger bekommt, sich schriftlich um Termine bemühen oder auch Fragen stellen kann. Das ist der Weg nach vorn. Dafür werden wir noch ein paar Jahre brauchen. Es ist mir auch klar, dass es vielleicht Einzelfälle geben wird, bei denen man das mit zusätzlichem Geld ausstatten muss. Aber die Zeit ändert sich, und es gibt kein zurück.
Soweit ich das verstanden habe, gibt es auch funktionierende Angebote beim „Mädchenhaus“ und bei „Schattenriss“ und bei einem Angebot für Jungen. Das wollen wir ganz bestimmt aufrechterhalten.
Meine Damen und Herren! Die siebte Anfrage bezieht sich auf die „Evaluation der schulischen Inklusion in Bremen und in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Sülmez Dogan, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens. Wie bewertet der Senat grundsätzlich den aktuellen Stand bei der Umsetzung der schulischen Inklusion an den Schulen in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens. Welche inhaltlichen und zeitlichen Planungen verfolgt der Senat, die seit dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes 2009 an den Schulen in Bremen und Bremerhaven eingeführte und praktizierte Inklusion extern evaluieren zu lassen, um hieraus wiederum Konsequenzen für die weitere Arbeit ziehen zu können?
Drittens. In welchen Bereichen bedarf es aus Sicht des Senats grundsätzlicher Aktualisierungen und Ergänzungen im „Entwicklungsplan Inklusion“?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Im Bundesland Bremen wird im Vergleich zu anderen Bundesländern die Inklusion in den Schulen konsequent umgesetzt. Dies gilt sowohl für die normativen Grundlagen – wie Schulgesetz, Verordnungen und Erlasse – als auch für die Praxis. In Bremen hat sich der Inklusionsanteil vom Jahr 2011 bis zum Jahr 2013 von 55,5 Prozent auf 68,5 Prozent gesteigert; der Bundesdurchschnitt hat sich im gleichen Zeitraum von 25 Prozent auf 31,4 Prozent verändert.