Protocol of the Session on March 18, 2015

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. vom Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einleitend sagen, dass es mich freut, dass wir zum Thema Gastschulgeld quasi in letzter Minute offensichtlich im Tenor eine gemeinsame Lesart und Meinung gefunden haben. Ich glaube, das stärkt die Exekutive, und aus unserer Sicht könnte man auch sagen, muntert sie ein bisschen auf, sich auf einen zielorientierten Weg der Verhandlungen zu begeben. Diese Verhandlungen müssen nun aber auch nachdrücklich beginnen oder intensiviert werden. Auch dieses Signal würde ich gern hier heute an den Senat übermitteln, denn es geht um viel Geld, und es geht um Geld, das wir besser heute als morgen hätten, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Worum geht es? Ausweislich Ihres eigenen Benchmarking-Berichtes gibt Bremen pro Schüler und Schuljahr circa 6 100 Euro aus. Gleichzeitig kann man einem eher verschämt dem HaFa zur Kenntnis gegebenen Bericht in aller Kürze folgende Fakten entnehmen:

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Verschämt war das gar nicht!)

Erstens, im Saldo gehen in Bremen über 2 000 aus Niedersachsen kommende Schülerinnen und Schüler mehr in Bremen zur Schule als umgekehrt Bremens Schülerinnen und Schüler in niedersächsische Schulen.

Zweitens, dafür zahlt Niedersachsen einen seit Jahren wohl kaum veränderten pauschalen Betrag von nicht ganz vier Millionen Euro. Teilt man den durch die Schülerzahl, ergibt sich derzeit ein Kostenbeitrag Niedersachsens pro Schüler von circa 2 000 Euro, es liegt sogar ein wenig darunter. Das heißt nichts anderes, als dass Bremen pro Schülerin und Schüler aus Niedersachsen pro Jahr über 4 000 Euro dazu zahlt. Ein Deckungsgrad in Zeiten der Betrachtung der realen Kosten von unter einem Drittel. Bei aller Wertschätzung für unsere niedersächsischen Freunde – und da hilft auch kein Verweis auf andere Bundesländer –, ist das unverhältnismäßig und untragbar, und in einem Haushaltsnotlageland, meine Damen und Herren, ist das für mich völlig inakzeptabel.

(Beifall bei der CDU)

Wir sollten gemeinsam ein bisschen weiterrechnen. Aus den genannten Zahlen ergibt sich unschwer ableitbar ein finanzieller Vorteil für Niedersachsen von rechnerisch 8 Millionen Euro pro Jahr. Selbst für die eigenen Schüler wendet Niedersachsen pro Jahr 5 600 Euro pro Kopf auf, also über dreieinhalbtausend Euro mehr als Bremen erstattet wird. Das nenne ich aus niedersächsischer Sicht ein gutes Geschäft, aber eben nicht für uns.

Jetzt heißt es, Niedersachsen sei bereit, einmalig für das Jahr 2014 zusätzlich 300 000 Euro zu zahlen. Meine Damen und Herren, das ist fast ein Witz. Wenn Sie gegenüber Niedersachsen für 8 Millionen Euro auch in der Vergangenheit nur halb so konsequent gewesen wären wie Sie unseren Schulen in freier Trägerschaft gegenüber für 500 000 Euro gewesen sind, dann stünden wir heute besser da.

(Beifall bei der CDU)

Worauf kommt es an? Es kann nicht darum gehen, sich mit Beträgen abspeisen zu lassen, die vielleicht vor 20 Jahren einigermaßen angemessen waren. Bei einem Saldo von über 2 000 Schülern aus Niedersachsen, die inzwischen in Bremen mehr als umgekehrt zur Schule gehen, kann es eben keine Vereinbarung nur auf Gegenseitigkeit geben, kann es keinen Pauschalbetrag geben, der aus einer anderen Zeit stammt.

Wir brauchen einen Abrechnungsmodus, der sich an den tatsächlichen Kopfzahlen, den Realitäten und der Dynamik der Veränderung orientiert. Da helfen auch keine etwaigen Argumente, wir müssen unsere schulischen Kapazitäten auslasten, die hätten nicht einmal in Zeiten der Kameralistik in dieser Argumentation überzeugt. Es ist doch nicht zu viel verlangt,

ungefähr das von Niedersachsen zu fordern, was unsere Nachbarn zahlen müssten, wenn die Kinder und Jugendlichen dort ihre Schulpflicht wahrnehmen würden. Für mich ist das eine ganz einfache Frage guter Nachbarschaft, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Es kommt noch etwas Zusätzliches hinzu: Ich habe bei den bildungspolitischen Debatten der jüngeren Vergangenheit nicht den Eindruck gehabt, dass hier die Meinung vorgeherrscht hätte, im Bildungsbereich sei zu viel Geld vorhanden, das Gegenteil ist doch der Fall! Sie fordern uns regelmäßig auf, doch einmal einen Finanzierungsvorschlag zu machen. Hier ist einer, millionenschwer! Es könnte doch am Ende darum gehen, gemeinsam zum gegenseitigen Nutzen dieses Geld zweckorientiert in die Bildung unserer Kinder zu investieren, ganz gleich, ob aus Bremerhaven, Bremen oder Niedersachen. Man darf doch nicht vergessen, dass sich die Situation verändert hat.

Nehmen wir das Beispiel der Inklusion, ein Ziel, ein bildungspolitisches Prinzip, das vor 20 Jahren doch noch gar nicht zur Debatte stand.

(Glocke)

Ich komme gleich zum Schluss! Die Dinge haben sich einfach verändert, und deshalb müssen auch die Grundlagen gemeinsamen Unterrichtens, aber auch gemeinsamen Finanzierens verändert werden.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir hier offensichtlich nicht nur in der Kritik über den Betrag, sondern auch in der Kritik darüber, wie dieser Betrag ermittelt wird, eine gemeinsame Lesart hergestellt haben. Ich hoffe, dass es nicht so interpretiert wird, dass wir wieder zur Kleinstaaterei übergehen wollen. Es ist nicht so! Wir wollen auch die niedersächsischen Kinder zukünftig hier bei uns willkommen heißen, aber das zu gerechten, nachbarschaftlich guten Beziehungen und Konditionen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dogan.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Diese Vereinbarung, auf die Herr Dr. vom Bruch eingegangen ist, ist im Jahr 1995 mit dem Land Niedersachsen geschlossen worden. Diese Vereinbarung gibt auch wenig Spielraum dafür, dass es Veränderungen geben kann, denn nach Paragraf 4 dieser Vereinbarung kann jedes Land über eine angemessene Erhöhung oder Verringerung des Ausgleichbetrags verhandeln, wenn sich die Schülerzahlen um mehr als 10 Prozent ändern oder sich die Lehrerge

hälter ändern. Es ist nicht in unserem Interesse, dass die Vereinbarung weiterhin nur auf diese zwei Punkte beschränkt bleibt, darüber sind wir uns, glaube ich, alle in diesem Raum einig.

Diese Vereinbarung sieht – das hat Herr Dr. vom Bruch auch aufgeführt – einen pauschalen Ausgleichsbetrag durch Niedersachsen in Höhe von mittlerweile 3,9 Millionen Euro vor. Zutreffend ist auch, dass Niedersachsen durch den Schulbesuch der Landeskinder in Bremen spart, weil es für den Ausgleichsbetrag weniger aufwendet, als die eigenen Ausgaben pro Schüler wiedergeben.

Ich möchte Ihnen aber in einem Punkt widersprechen, Herr Dr. vom Bruch! Ich habe es nicht so wahrgenommen, dass sich die Senatorin für Bildung in den letzten Jahren nicht bemüht hat, Verhandlungen mit Niedersachen durchzuführen, das möchte ich hier noch einmal klarstellen. Ich möchte aber auch noch einmal problematisieren, wenn man Ihrem Antrag zustimmen und die Vereinbarung kündigen würde, dass wir dann aber auch keine rechtliche Grundlage mehr für die Zahlung dieses Ausgleichs hätten. Ich glaube, das kann auch nicht in unserem Interesse sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nach der Beendigung der Vereinbarung hätten die neu unter die Schulpflicht fallenden niedersächsischen Schülerinnen und Schüler keine Möglichkeit, sich in Bremen einschulen zu lassen, und ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir weiterhin ein großes Interesse daran haben, diese Schülerinnen und Schüler bei uns zu beschulen.

Im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch könnte das Land Bremen nach Beendigung der Vereinbarung, das heißt, einer Kündigung, wie sie die CDU hier fordert, nur eine Aufwandsentschädigung nach den Regeln der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen, jedoch ist das Vorliegen einiger Anspruchsvoraussetzungen problematisch, sodass die erfolgreiche Verfolgung dieses Anspruchs nicht sicher ist. Das bedeutet, dass wir dann nicht einmal einen Anspruch auf diese 3,9 Millionen Euro hätten. Ich glaube, das kann nicht in unserem Interesse als Haushaltsnotlageland sein. In unserem Interesse ist es aber wichtig, weil wir auch auf diese finanziellen Mittel angewiesen sind. Das eint uns alle, die Bildungspolitiker aller Fraktionen, und deswegen ist es wichtig, dass wir einen höheren Beitrag von Niedersachsen erhalten, um unseren Schulen diesen auch zur Verfügung stellen zu können.

Ich glaube, dass wir alle das gemeinsame Ziel verfolgen, diese Schülerinnen und Schüler hier weiter zu beschulen und mehr Geld für die Schulen zu bekommen und eine neue Vereinbarung erarbeitet werden muss, die die Senatorin für Bildung schließen sollte. Weil es gerade diese rechtlichen Schwierigkeiten gibt, haben wir uns mit unserem Koalitions

partner darauf verständigt, einen Änderungsantrag zu dem von Ihnen eingebrachten Antrag einzureichen, den wir im Grunde eigentlich teilen, außer, dass die Kündigung durchgeführt wird. Danach sollte man tatsächlich mit dem Bundesland Niedersachsen über eine neue Vereinbarung zum Kostenausgleich verhandeln, die sich natürlich auch angemessen an den gegenwärtigen und realen Kosten orientiert und zwischenzeitliche qualitative schulische Veränderungen berücksichtigt und für zukünftige Entwicklungen eine Dynamik auf Grundlage der Entwicklung der Schülerzahlen und der sogenannten Gesamtausgaben je Schülerin und Schüler enthält. Sie haben gesagt, dass Sie das gut finden.

Ich würde mich freuen, wenn wir hier alle ein Signal senden, dass wir die Schülerinnen und Schüler weiterhin bei uns beschulen wollen, dass wir aber natürlich auch als Haushaltsnotlageland ein großes Interesse daran haben, eine Vereinbarung zu schließen, die den jetzigen Gegebenheiten entspricht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr gut, dass wir hier in dieser Frage, wenn ich den Vorrednerinnen und Vorrednern richtig zugehört habe, gleich wahrscheinlich gemeinsam einen Antrag verabschieden können. Die Argumentation, die die CDU hier vorgetragen hat, ist unstrittig, die knapp 2 000 Euro, die Niedersachsen für Schülerinnen und Schüler zahlt, die in Bremen zur Schule gehen, sind zu wenig. Nach den Benchmarkzahlen betragen die Ausgaben pro Schüler 6 100 Euro, und daran muss sich in irgendeiner Art und Weise auch das Gastschulgeld orientieren.

Es ist unseres Erachtens der bessere Vorschlag, zunächst die Verhandlung zu suchen und den Vertrag nicht einfach zu kündigen, denn sonst besteht schlicht die Gefahr, dass wir erst einmal gar nichts bekommen. Die Option, dann eben keine Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen mehr aufzunehmen, kommt nicht infrage, aber das hat die CDU auch nicht ansatzweise intendiert, das haben Sie eben deutlich gemacht. Das wäre für die Schülerinnen und Schüler nicht zu rechtfertigen, und wir wollen keine Bildungsmauern um die Stadtgrenzen beziehungsweise um die Landesgrenzen ziehen.

Es wäre im Übrigen, um es nur einmal nebenbei zu erwähnen, auch für die betroffenen Schulen in Bremen ein großes Problem, weil sie Kapazitäten abbauen müssten, und das gilt vor allem für Schulen in Bremen-Nord, wo der Anteil an Schülerinnen und Schülern aus Niedersachsen traditionell besonders hoch

ist, das gilt ebenso für Bremerhaven. Es ist für die Schulen, gerade in Bremen-Nord, natürlich ein Vorteil, dass sie schwankende Anmeldezahlen durch Gastschüler aus Niedersachsen ausgleichen können, und wir würden den Schulen keinen Gefallen tun, wenn sie wegfallen würden, aber es ist natürlich unstrittig und richtig, dass wir einen kostendeckenden Ausgleichsbetrag anstreben müssen.

Das Gastschulgeld, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist im Übrigen nicht nur zwischen Bremen und Niedersachsen umstritten, den Streit gibt es auch zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Auch da liegt das Gastschulgeld zwischen 800 und 2 500 Euro, es ist also auch sehr niedrig. Auch in NordrheinWestfalen hat es in den Fünfzigerjahren Streit zwischen den Kommunen gegeben, das ging so weit, dass die Kommune Wattenscheid im Jahr 1959 Schülerinnen und Schüler aus Gelsenkirchen aussperrte, weil man sich nicht über das Gastschuldgeld einigen konnte. Natürlich will das hier niemand von uns zwischen Bremen und Niedersachsen haben.

Alle Vereinbarungen kommen aus einer Zeit, in denen die Bundesländer beziehungsweise die Kommunen – auch das ist eben schon in den vorangegangenen Beiträgen deutlich geworden – deutlich weniger Geld pro Schüler aufgewendet haben und die Länder und Kommunen bei Weitem nicht so klamm waren wie heute. Das Problem gibt es aber, auch das gehört zur Wahrheit dazu, nirgendwo so zugespitzt wie in Bremen. Wenn sich die gegenseitigen Schüleraufnahmen halbwegs ausgleichen, wie in vielen anderen Kommunen, dann ist es im Prinzip auch egal, wie das Gastschulgeld berechnet wird, aber wir haben hier einen sehr einseitigen Überhang zwischen Bremen und Niedersachsen. Deshalb besteht hier unseres Erachtens nach Handlungsbedarf für einen angemessenen finanziellen Ausgleich.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Senat auch einen Bericht dazu erstellt, wie das Prozedere denn anderswo gehandhabt wird. Wir kennen von einigen Kommunen die Beträge, die dort als Ausgleich gezahlt werden, aber wir kennen weder die Verträge noch die Bestimmungen, wie sie errechnet wurden und angepasst werden. Das wäre mit Sicherheit auch für uns als Parlamentarier und Parlamentarierinnen hilfreich. Es wäre bestimmt von großem Nutzen, wenn wir hier für die weiteren Verhandlungen mehr Überblick über die vergleichbaren Regelungen im Bundesgebiet hätten.

Dem Änderungsantrag der Koalition werden wir zustimmen, weil es nicht darum geht, den Vertrag so schnell wie möglich zu kündigen, sondern darum, ihn neu und vor allen Dingen wesentlich besser auszuhandeln. Dem geänderten Antrag der CDU stimmen wir natürlich ebenfalls zu. Ich muss sagen, mit einem von allen Fraktionen hier im Haus gemeinsam getragenen Antrag haben wir, glaube ich, auch eine gute Grundlage, an Niedersachsen heranzutreten und hoffentlich Nachbesserungen zu erreichen, und, wie ich

eben gesagt habe, wenn wir zusätzlich noch mehr über vergleichbare Regelungen in anderen Gebieten und Regionen wüssten, würde das unsere Verhandlungsposition vermutlich verbessern. Deswegen stimmen wir beiden Anträgen zu und hoffen, dass wir für die Zukunft einen gerechteren finanziellen Ausgleich für die Gastschüler und Gastschülerinnen aus Niedersachsen erzielen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Güngör.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das bereits Gesagte eigentlich nicht wiederholen und kann mich in vielen Punkten auch den Aussagen insbesondere meiner Kollegin Frau Dogan anschließen. Natürlich wollen wir die Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen weiterhin auch hier beschulen. Das ist, finde ich, in der Bundesrepublik Deutschland auch eine gegenseitige Pflicht zwischen den Bundesländern, manchmal ist das im Übrigen im Hinblick auf den Schulweg oder das Schulangebot auch gar nicht anders machbar.

Die Problematik und die Notwendigkeit einer Anpassung dieser Gastschulgeldvereinbarung zwischen Bremen und Niedersachsen sind uns allen bekannt. Auch hat das Bildungsressort in den letzten Monaten dazu in der nötigen Ausführlichkeit berichtet, und dem Haushalts- und Finanzausschuss ist diese Notwendigkeit hinlänglich deutlich. Deswegen, das sage ich einmal vorsichtig, ist Ihr Antrag nicht unbedingt nötig, aber eine Aufforderung aus dem Parlament schadet in diesem Zusammenhang auch nicht.

Schade ist allerdings, dass Sie in Ihrem Antrag – und das haben Sie in Ihrer Rede ja auch erwähnt – erneut die Reform des Privatschulgesetzes mit als Argument aufführen und damit wieder die Öffentlichkeit nicht richtig informieren. Keine Privatschule verfügt durch die Reform über weniger Geld, lediglich die Oberstufen und der gymnasiale Bildungsgang wurden angepasst

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Es ging um 100 000 Euro, oder nicht?)

an den Zuschuss im staatlichen System. Es gibt auch heute immer noch keinen Grund zum Beispiel einer privaten Oberstufe mehr Geld pro Kopf zu zahlen als im staatlichen Schulsystem.