Protocol of the Session on February 18, 2015

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz, Drucksachen-Nummer 18/1735, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz, Drucksachen-Nummer 18/1735, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Drittes Hochschulreformgesetz

Mitteilung des Senats vom 10. Februar 2015 (Drucksache 18/1736) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Kück.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erstem erteile ich das Wort Herrn Kollegen Tsartilidis.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Hochschulreformgesetzes behandelt zum einen wichtige Regelungen, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden müssen, vor allem Regelungen organisatorischer Art, beispielsweise Änderungen des Zulassungs- und Promotionsrechts wie auch bezüglich der Bildung von Teilkörperschaften im Wissenschaftsbereich. Diese Regelungen sind zumindest in der bisherigen Diskussion weitgehend unkritisch betrachtet worden. Gleiches gilt für die Entwicklung eines Qualitätsmanagements. Auch die Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung wird von uns begrüßt; denn nur so kann eine praxisnähere und an den Herausforderungen der Inklusion orientierte Lehrerbildung gewährleistet werden.

(Beifall bei der SPD)

Spannender und in Teilen kontroverser wird es bei der Umsetzung der politischen Beschlüsse, die in diesem Hause aber letztlich doch eine breite Mehrheit gefunden haben. Auf diese Punkte möchte ich mich in Anbetracht der Kürze meiner Redezeit beschränken.

Mit der Verankerung einer Ombudsperson an den Hochschulen sorgen wir für eine verbesserte Situation der Studierenden in schwierigen Phasen ihres

Studiums, insbesondere bei Problemen mit Prüferinnen und Prüfern. Das ist ein Vorhaben, das nicht nur bei den Studierenden auf große Zustimmung stößt.

Der Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Publikationen im Rahmen von Open Access entspricht aus unserer Sicht einer modernisierten Version unseres Wissenschaftsbetriebes. Open Access erleichtert die Forschungsarbeit. Außerdem glauben wir, dass öffentlich finanzierte Ergebnisse von Forschung auch öffentlich gemacht werden sollten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Dies in das Hochschulgesetz aufzunehmen ist also mehr als sinnvoll.

Das nächste Vorhaben, welches sich Rot-Grün auf die Fahnen geschrieben hat, ist die Schaffung von Transparenz in der Drittmittelforschung. Hier werden die Positionen schon um einiges kontroverser. Die Schaffung erhöhter Transparenz in der Drittmittelforschung ist nicht nur uns, sondern auch vielen Akteuren aus dem Wissenschaftsbereich ein wichtiges Anliegen. Wir zumindest begreifen Transparenz als ein Mittel zur Gewährleistung von Wissenschaftsfreiheit und halten sie insbesondere für öffentliche Institutionen für unabdingbar.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Neuregelung muss man vor allen Dingen vor dem Hintergrund betrachten, dass für den Großteil der Drittmittel seitens der Europäischen Union, des Bundes und der DFG schon sehr transparente Regelungen existieren. Allein für die Drittmittel aus der freien Wirtschaft kommt es nun zu Änderungen, aber mit Augenmaß. Wir befinden uns insoweit nicht nur im Einklang mit Niedersachsen, sondern übernehmen auch eine Praxis aus dem angelsächsischen Raum, die dort auch vonseiten der Wirtschaft nicht zur Disposition gestellt wurde.

Wir begrüßen außerdem, dass sich alle Hochschulen im Land Bremen eine Zivilklausel gegeben und so die Möglichkeit eines Diskurses über ethische Konsequenzen von Wissenschaft und Forschung geschaffen haben. Dieser Diskurs ist meiner Auffassung nach notwendiger Bestandteil einer kritischen und reflektierten Wissenschaft. Wir wollen diesen aktuellen Status mithilfe des Hochschulgesetzes festschreiben, lassen aber den Hochschulen bei der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Zivilklausel freie Hand. Wir sind der Auffassung, dass die Hochschulen so die Gelegenheit bekommen, ihrem Verfassungsauftrag, an einer friedlichen Gesellschaft mitzuwirken, gerecht zu werden.

Wir werden über den vorliegenden Entwurf in der nächsten Woche im Rahmen einer Anhörung im Wis

senschaftsausschuss diskutieren und mögliche Fragen klären. Hierauf freue ich mich. Ich hoffe, dass trotz des nahenden Wahltages eine sachliche Diskussion möglich sein wird. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, das Präsidium ist, was sonst selten vorkommt, sprachlos. Aber ich kann keinen Redner aufrufen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Ist das so?)

Ich rufe auf Frau Kollegin Vogt.

Entschuldigung! Ich habe es nicht gesehen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich will ich mich dieser Debatte nicht entziehen. Kurz vor Ende der Legislaturperiode legt der Senat den Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes vor. Ich muss vorwegsagen: Wir als LINKE sind mit dem Zeitplan unzufrieden, weil die Beteiligung und die Anhörung der verschiedenen Statusgruppen jetzt sehr schwierig werden. Die Dekane der Universität fordern deshalb schon die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Den Zeitplan finde ich auch deswegen schwierig, weil der Entwurf Monate oder sogar Jahre in der Schublade gelegen hatte. Ich habe im Wissenschaftsausschuss mindestens zweimal nachgefragt, wann wir mit der Vorlage rechnen könnten. Die Senatorin Frau Professor Quante-Brandt hat am 14. Juli letzten Jahres im Rahmen einer Veranstaltung von DGB und Arbeitnehmerkammer öffentlich angekündigt, sie werde den Gesetzentwurf unverzüglich an alle Interessierten schicken und in den parlamentarischen Prozess einspeisen. Das ist damals leider nicht passiert. Jetzt soll im Hauruckverfahren abgestimmt und beschlossen werden; das finden wir schade.

Aber zu den Inhalten! Es wird endlich eine gesetzlich verbindliche Zivilklausel geben. Dafür hat DIE LINKE hier im Haus lange gekämpft. Dafür haben auch Studierende und Beschäftigte an Universität und Hochschulen lange gekämpft. Wir führten zu Beginn der Legislaturperiode erbitterte Debatten. Ich will das nicht alles wiederholen, aber damals war eine Mehrheit in diesem Haus strikt dagegen, diese Zivilklausel einzufügen. Wir haben klar und deutlich gesagt, die Hochschulen dürfen nicht die verlängerte Bank von Rüstungsfirmen sein.

Forschung und Lehre müssen unabhängig von der Rüstungslobby sein. DIE LINKE wird daher weiterhin auf die Einhaltung der bestehenden hochschulinternen Zivilklauseln achten und das gesetzliche Verbot in der Zukunft auch parlamentarisch kontrollieren.

Zweitens finden wir an dem Entwurf gut, dass die Transparenz der Drittmittelforschung verbessert wer

den soll. Die Öffentlichkeit kann dann einsehen, welche Forschungsprojekte mit welchem Geld durchgeführt werden. Das ist sehr sinnvoll. Viele Bundesländer haben entsprechende Regelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Nachteil müssen die Hochschulen in Bremen deswegen nicht befürchten.

DIE LINKE unterstützt diese beiden Punkte ausdrücklich, wir haben sie auch schon in der Bürgerschaft beantragt. Mehrere Anfragen wurden hier bereits diskutiert, die belegt haben, wie wichtig das Thema ist. Auch Recherchen von Studierenden und der Medien haben belegt, wie wichtig es ist, wenn man da Transparenz herstellt. Ich erinnere nur an das Projekt BüLAND, bei dem das Bundesverteidigungsministerium Grundlagenforschungen in Auftrag gegeben hat. Es war nicht so einfach, Informationen zu erhalten, und wir hoffen, dass das in Zukunft unproblematischer sein wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Eben nicht Grundlagenforschung, Entschuldigung!

Ich wollte eigentlich eben noch einmal, weil wir nur eine kurze Debatte haben, zu dem kommen, was wir aus Sicht der LINKEN bedauern. Aus unserer Sicht ist das eine Mini-Reform, denn dem Gesetz, das monatelang in den Schubladen gelegen hat, fehlen zentrale Bereiche, zum Beispiel zur Personalstruktur und den Beschäftigungsverhältnissen. Hier wird gesagt, und ich zitiere wörtlich: „In der folgenden Legislaturperiode soll dann eine grundsätzlichere Novellierung des Hochschulrechts vorgenommen werden.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin seit vier Jahren Mitglied der Bürgerschaft, und es ist äußerst unüblich, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass das, was heute nicht geregelt wird, vielleicht später noch einmal nachgereicht wird. Ich finde diese Haltung umso schlimmer, weil sie reale Probleme für die Beschäftigten fortschreibt. Es gibt Tausende Beschäftigte, die ihre wissenschaftliche Karriere nicht planen können, weil sie von einem befristeten Vertrag zum nächsten wechseln. Es gibt unbezahlte Überstunden und Jobs, die mit der Familie unvereinbar sind, auch das haben wir hier schon in einer Großen Anfrage vor zweieinhalb Jahren thematisiert. Dass die rot-grüne Regierung hier keinerlei Veränderung vornehmen will, finde ich bedauerlich, ich finde es sogar übel.

(Beifall bei der LINKEN)

Gute Forschung und gute Lehre muss endlich auch in guten Beschäftigungsverhältnissen abgebildet werden, und die wissenschaftlichen Mitarbeiter an Universitäten und Hochschulen übernehmen zentrale Aufgaben, ohne sie ginge gar nichts, und gleichzeitig mangelt es massiv an Anerkennung. Ich zitiere hier auch einen Slogan: „Stadt der guten Arbeit – an den öffentlichen Hochschulen ist davon nicht viel zu spü

ren“. Der Verweis auf die Bundesgesetzgebung zieht hier ebenfalls nicht, denn für die Hochschulgesetzgebung sind die Länder zuständig. Viele Länder, so zum Beispiel Hamburg oder Baden-Württemberg, haben in den vergangenen Jahren deutlich bessere Regelungen und Verbesserungen für die wissenschaftlichen Beschäftigten in ihre Hochschulgesetze geschrieben. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Das hätte ich mir hier auch gewünscht!

(Beifall bei der LINKEN)

Den zweiten Punkt, den wir nicht gut finden: RotGrün möchte die Langzeitgebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für die Zukunft festschreiben und das entsprechende Gesetz entfristen.

(Glocke)

Auch das lehnen wir ab, Studiengebühren sind aus unserer Sicht abzuschaffen, aber nicht gesetzlich zu entfristen.

Das Gesetz hat also einige Vorzüge und einige Schwächen. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu, und wir schauen uns die weitere Diskussion an. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)