Protocol of the Session on November 20, 2014

(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Und wie?)

Indem Verfahrensabläufe noch einmal genauer beschrieben werden. Am Anfang ist es ja auch eine Frage der Information zwischen den verschiedenen Ressorts, zwischen Soziales und Bildung, wie viel Schülerinnen und Schüler als unbegleitete Minderjährige oder in Flüchtlingsfamilien zu betreuen sind. Ich denke, dass wir das bisher schon recht gut geregelt haben, aber – Sie haben es beschrieben – dies betrifft einen größeren Kreis von Senatsressorts. Auch mit diesen versuchen wir, eine Absprache zu erreichen.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke!)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Vogt.

Meine Frage bezieht sich auch auf die Übergangswohnheime. Sie sind ja in einigen Ortsteilen angelegt, bei denen man vermuten kann, dass die Flüchtlinge, wenn sie in Wohnungen gehen, in diesen Regionen bleiben, weil dort ohnehin schon die Struktur von Wohnanlagen vorhanden ist. Ich habe konkret den Bremer Westen mit den dann zwei Heimen, wenn das weitere aufgemacht wird, im Auge. Wir haben in der Vergangenheit, als Sie noch gar nicht Staatsrat waren, sehr darum gerungen, dass an Schulen nicht mehr als ein Vorkurs eingerichtet wird, weil wir gemerkt haben, dass sonst auch etwas in Schieflage gerät. Können Sie das in den Stadtteilen, die ohnehin schon verdichtet sind und viele Vorkurse haben, auch in Zukunft sicherstellen?

Wir werden versuchen, sie gleichmäßig über die Stadt zu verteilen, aber es wird auch bestimmte Schulen geben, in denen es zwei Vorkurse gibt. Wo wir es reduzieren können, versuchen wir dies, aber angesichts der großen Zahl der zu betreuenden

Schülerinnen und Schüler kann ich jetzt nicht sagen, dass wir es generell durchhalten, nur einen Vorkurs pro Schule einzurichten.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja! – Dies ist eine Frage, die in eine andere Richtung zielt, nämlich in Richtung ABS. Dort werden auch Vorkurse abgehalten, und dort ist es in der Vergangenheit zu Klagen gekommen, dass die Vorkurse nicht vollständig mit Personal besetzt sind. Trifft das zu?

Nach meiner Information trifft das jetzt nicht mehr zu.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne eine Gruppe Senioren aus dem schönen Stadtteil Neue Vahr in Bremen.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Cybermobbing im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Dr. Korol und Gruppe BÜRGER IN WUT.

Bitte, Herr Dr. Korol!

Danke sehr, Herr Präsident! – Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viel Prozent aller Kinder und Jugendlichen – bis 18 Jahren – im Land Bremen wurden 2013 Opfer von Mobbingattacken im Internet, und wie sehr sind davon Mädchen betroffen?

Zweitens: Kam es aufgrund von Cybermobbing zu Suiziden oder Suizidversuchen bei Kindern und Jugendlichen im Land Bremen, und wenn ja, wie viele solcher Fälle sind dem Senat bekannt?

Drittens: Welche Hilfsangebote für minderjährige Opfer von Cybermobbing gibt es in Bremen und Bremerhaven, und was wird zur Prävention von Cybermobbing getan?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Häufigkeit von Cybermobbing als einer Ausprägung des Mobbings liegen dem Senat keine statistischen Daten vor. Wegen der intensiven Berichterstattung auch und gerade über die Medien in Bremen verzeichnet das Landesinstitut für Schule (LIS) eine erhöhte Anzahl von Anfragen und Beratungsanliegen zum Thema Cybermobbing. Die Große Anfrage „Mobbing an Schulen“ vom 21. Januar dieses Jahres geht darauf sehr detailliert ein.

Zu Frage 2: Dem Senat ist nicht bekannt, ob es aufgrund von Cybermobbing zu Suiziden oder Suizidversuchen bei Kindern und Jugendlichen im Land Bremen gekommen ist. Suizide werden zwar in der Todesursachenstatistik erfasst, nicht jedoch die mutmaßlichen Gründe hierfür. Suizidale Krisen werden statistisch nicht erfasst.

Zu Frage 3: Zum Umgang mit Mobbingfällen an Schulen im Lande Bremen gibt es konkrete Handlungsanweisungen im sogenannten „Notfallordner“, den der Senat im Jahr 2009 an die Schulen ausgegeben hat. Dieser wird zurzeit aktualisiert und unter anderem zum Thema Cybermobbing ergänzt. Das Landesinstitut für Schule ist seit mehreren Jahren präventiv im Bereich Cybermobbing tätig. So wurden in den vergangenen drei Jahren mit verschiedenen Kooperationspartnern circa 160 Veranstaltungen für etwa 3 000 Personen durchgeführt, vor allem Lehrpersonen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Referendarinnen und Referendare. Die Spanne der Angebote reicht von Einzelberatungen über schulinterne Fortbildungen und Elternabende bis hin zur Ausbildung von Mobbingbeauftragten und Mobbingscouts.

Die Jugendämter und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Bremen und Bremerhaven bieten verschiedene Anlaufstellen und Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern an, in denen vereinzelt das Thema Cybermobbing nachgefragt wird. Dazu gehören unter anderem das Bremer JungenBüro und das Mädchenhaus Bremen. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Integrationsberater im Land Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die bisherige Arbeit der Integrationsberater in Bremen und Bremerhaven?

Auf welche Probleme stoßen die Integrationsberater momentan bei ihrer Arbeit?

Wie plant der Senat, die Arbeit der Integrationsberater in Zukunft fortzusetzen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat bewertet die bisherige Arbeit der Integrationsberater in Bremen und Bremerhaven insgesamt positiv. Sie ist ein Baustein bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt im Land Bremen. Aus den Tätigkeitsberichten der Integrationsberater für das Jahr 2013 ergibt sich etwa, dass die Integrationsberater in beiden Städten insgesamt mehr als 250 Betriebe aufgesucht haben, um dort für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu werben und Beratung zu diesem Thema anzubieten. In mehr als 20 Fällen konnten sie dazu beitragen, Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen bei Arbeitgebern zu vermitteln. Zu Frage 2: Passende schwerbehinderte Arbeitssuchende mit den erforderlichen Qualifikationen stehen nicht immer auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Damit die Akquise von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen in Zukunft häufiger zu einem unmittelbaren Erfolg führt, haben die Integrationsberater eine Verfahrensabsprache mit der Agentur für Arbeit getroffen. Diese Absprache erleichtert den Austausch untereinander und macht für die Integrationsberater transparent, welche arbeitslosen schwerbehinderten Menschen mit welchen Qualifikationen arbeitssuchend gemeldet sind und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird das Integrationsamt überprüfen. Zu Frage 3: Das Integrationsamt hat im Mai 2014 die Verträge mit den Integrationsfachdiensten über die Integrationsberatung bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert. Das Integrationsamt beabsichtigt, zunächst beschränkt auf Bremerhaven, das Aufgabenspektrum der Integrationsberatung um die Akquise potenzieller Träger von Integrationsprojekten zu erweitern. Dies ist im derzeit laufenden Aktionsprogramm des Landes Bremen zur Förderung von Integrationsprojekten so vorgesehen. Die halbe Stelle, die in Bremerhaven im Bereich Integrationsberatung bereits eingerichtet ist, soll in diesem Zusammenhang um eine weitere ganze Stelle aufgestockt werden. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung geplant. Diese Verzahnung mit der regionalen Wirtschaftsförderung soll dazu beitragen, weitere Branchen und Dienstleister zu erreichen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben selbst angesprochen, dass es ein bisschen schwierig ist, die passenden Schwerbehinderten zu finden, weil sie oft nicht die Qualifikationen haben. Gibt es Überlegungen, dass auch die Integrationsberater da quasi als Mittler zwischen den Betrieben und Schwerbehinderten auftreten, damit sich die Betriebe auch mehr für eine Nachqualifizierung einsetzen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir werden sicherlich durch diese Verstärkung der Integrationsberatungen eine genauere Abfrage der Bedarfe der Betriebe haben, und wir werden, glaube ich, die Treffsicherheit erhöhen. Ein unmittelbarer Kontakt mit den Schwerbehinderten ist so noch nicht vorgesehen. Es geht erst einmal um die Akquise von Stellen, das ist das Erste, und um die Bereitschaft, solche Stellen überhaupt zu schaffen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe verstanden, dass das andere aber in der Zukunft denkbar wäre?

Bitte, Herr Staatsrat!

Durchaus!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Crowdfunding für Bremer Kreativszene attraktiv und produktiv machen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Werner, Frau Dr. Schaefer, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Werner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wer könnte Träger einer lokalen und regionalen Crowdfunding-Plattform für Bremen und gegebenenfalls die Nordwestregion sein, etwa nach dem Beispiel der Hamburger Plattform www.nordstarter. org?