Im Vordergrund stehen die Ansprüche der Opfer. Die wollen wir auch leisten, und die müssen wir aus meiner Sicht auch leisten. Wir sind, wie gesagt, noch in den Diskussionen, in welcher Höhe und in welchem Umfang bestimmte Kosten dort in diesen Gesamttopf mit hineinfließen können, aber aus meiner Sicht darf das nicht zulasten der Opferentschädigung gehen. Ich glaube, man müsste den Punkt ansonsten auch noch einmal in Bremen an der Stelle aufrufen. Wir können es uns aus meiner Sicht nicht leisten, dass wir die Ansprüche, die die Opfer durch ihr ertragenes Leid haben, nicht ausgleichen. Dem Eindruck, dass wir da unserer Pflicht nicht nachkommen, möchte ich auch entgegentreten.
Nun befürchten die Vertreterinnen und Vertreter der Opfer, dass genau das eintritt und dann Ansprüche nicht bedient werden können, wenn die Gesamtsumme um 10 Prozent geschmälert wird. Wären Sie bereit, diese Position, die Sie gerade vorgetragen haben, dann auch in die Gespräche der Länder mit dem Bund einzubringen, dass es hier zur einer vollständigen Kompensation kommen muss, wie es der runde Tisch Heimerziehung auch gemeinsam beschlossen hat, und dass ansonsten die Länder dann schauen müssen, wie sie vielleicht auch in Kooperation miteinander trotzdem Beratungsstellen einrichten können?
Ich finde die Argumente der Opfer überzeugend und würde das auch noch einmal in die Gespräche der Länderrunde einbringen. Ich habe das in der Vergangenheit noch nicht so intensiv begleiten können, aber ich sehe gleichwohl auch die berechtigten Ansprüche der Opfer, und ich finde, denen muss durch die Länder auch Rechnung getragen werden.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Einsatz eines sogenannten Lockautos der Polizei“ Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Timke.
Erstens: An wie vielen Tagen kam das mit einer Sprühanlage für künstliche DNA ausgestattete sogenannte Lockauto der Bremer Polizei seit seiner Inbetriebnahme zum Einsatz – bitte getrennt nach den Einsatzorten Bremen und Bremerhaven ausweisen –?
Zweitens: In wie vielen Fällen hat das Fahrzeug den „stillen Alarm“ ausgelöst, und wie häufig konnten Tatverdächtige ermittelt werden, die das „Lockauto“ aufgebrochen haben?
Drittens: Wie hoch waren die Anschaffungskosten für das Fahrzeug, und welche laufenden Kosten für Unterhalt, Reparatur und die Beseitigung der Aufbruchsschäden sind bislang angefallen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Seit Projektbeginn haben die Einsätze mit präparierten Fahrzeugen kontinuierlich zugenommen.
Zu Frage 3: Alle Fahrzeuge kommen aus dem Bestand der Polizei. Die notwendigen Umbauten kosten im Durchschnitt 5 000 Euro pro Fahrzeug. Der Unterhalt entspricht dem eines normalen Pkws. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Automatisierte Kontenabfrage durch Finanzbehörden“. Die Anfrage ist unterzeichnet vom Abgeordneten Timke.
Erstens: In wie vielen Fällen haben die Finanzbehörden des Landes Bremen im Zeitraum vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2011 über das Bundeszentralamt für Steuern einen automatisierten Abruf von Kontoinformationen nach Paragraf 93 Absatz 7 in Verbindung mit Paragraf 93 b Abgabenordnung durchgeführt – bitte getrennt nach Jahren ausweisen –?
Zweitens: In wie vielen dieser Fälle nach Ziffer 1 haben die Finanzbehörden in Bremen mithilfe der automatisierten Kontenabfrage von Steuerpflichten verschwiegene Einkünfte aufgedeckt, und wie hoch waren diese Einkünfte in Summe – bitte ebenfalls getrennt nach Jahren und Einkunftsarten ausweisen –?
Drittens: Wie hoch waren die steuerlichen Mehreinnahmen infolge der von den Finanzbehörden des Landes Bremen veranlassten automatisierten Kontenabfragen nach Paragraf 93 Absatz 7 in Verbindung mit Paragraf 93 b Abgabenordnung im Zeitraum vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2011, bitte getrennt nach Jahren und Einkunftsarten ausweisen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Eine vollautomatisierte Kontenabfragemöglichkeit besteht in Bremen, wie auch in den anderen Bundesländern, nicht. Der Abruf erfolgt mittels eines bundeseinheitlich gestalteten Vordrucks, der im jeweiligen Einzelfall manuell auszufüllen und dem Bundeszentralamt für Steuern zu übersenden ist. Die Finanzbehörden des Landes Bremen haben im Zeitraum vom 1. April 2005 bis zum 30. Juni 2011 über das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, 653 Abrufe von Kontoinformationen durchgeführt:
Zu Frage 2: Statistische Anschreibungen über die Höhe der verschwiegenen Einkünfte werden nicht vorgenommen. Erfasst wird die Anzahl der Fälle, in denen durch die Kontenabrufe bisher unbekannte Konten aufgedeckt wurden. Die Finanzbehörden des Landes Bremen haben mithilfe der Kontenabfragen von Steuerpflichtigen verschwiegene Konten in 150 Fällen aufgedeckt.
Zu Frage 3: Steuerliche Mehreinnahmen infolge der von den Finanzbehörden des Landes Bremen veranlassten Kontenabfragen im Zeitraum vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2011 ergaben sich in Höhe von 651 300 Euro. Statistische Anschreibungen über
Ich weiß sehr wohl, dass Sie darum gebeten haben, dass wir das pro Jahr spezifizieren. Ich sehe mich außerstande, Ihnen so viele Zahlen bezogen auf die einzelnen Jahre vorzutragen, dass man das so nachvollziehen könnte. Deshalb haben wir uns in diesem Fall dazu entschieden, dass ich Ihnen die spezifizierte Aufstellung, die Sie selbstverständlich bekommen können, gleich im Anschluss an die Fragestunde schriftlich gebe. – Vielen Dank!
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Erstattungen für Schülerbeförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Tuncel, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Bei welchen erfüllten Voraussetzungen bekommen Eltern von Schülerinnen und Schülern in Bremen und Bremerhaven, die eine Schule besuchen, die nicht die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs ist, die tatsächlichen Aufwendungen der Schülerbeförderung erstattet?
Zweitens: Kann Eltern von Schülerinnen und Schülern in Bremen und Bremerhaven die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen der Schülerbeförderung verweigert werden, weil es zwar kein näher gelegenes durchgängiges Gymnasium, aber eine näher gelegene Schule einer anderen Schulart gibt?
Drittens: Ab welcher Mindestentfernung der Schule vom Wohnort werden in Bremen und Bremerhaven die tatsächlichen Aufwendungen der Schülerbeförderung überhaupt erstattet?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Primarbereich bekommen Schülerinnen und Schüler, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen, die Kosten der tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung erstattet, wenn an der Schule des Einzugsgebietes kein Platz mehr frei ist und sie durch die Konferenz der Grundschulen der Region einer Schule zugewiesen sind, deren Entfernung vom Wohnort mehr als 2 Kilometer beträgt. Beim gewählten Besuch einer Ganztagsgrundschule, einer genehmigten Schule mit besonderem Sprach- oder Sportangebot ist die Entfernung der jeweils nächstgelegenen Schule dieser Art maßgebend.
Im Sekundarbereich I bekommen Schülerinnen und Schüler die Kosten der tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung sowie Fahrtkosten im Rahmen von Werkstattphasen und Betriebspraktika oder zu den Förderzentren erstattet, wenn es sich um eine entgegen der Elternwahl zugewiesene Schule handelt, deren Entfernung vom Wohnort die dem jeweiligen Alter entsprechend zumutbaren Kilome tergrenzen überschreitet.