Protocol of the Session on November 9, 2011

Welche Bedingungen müssten aus Sicht des Senats für den Einsatz privater Sicherheitsdienste an Bord deutscher Schiffe erfüllt sein?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat stellt fest, dass die Bekämpfung der Seepiraterie und der Schutz deutscher Schiffe primär in staatlicher Verantwortung liegen. Neben umfassenden Eigensicherungsmaßnahmen seitens der Reedereien ist für die Abwehr von Piratenangriffen der Einsatz der Marine und der Bundespolizei zum Schutz der deutschen Handelsflotte erforderlich. Der Einsatz von privaten Sicherheitskräften unter Berücksichtigung des staatlichen Gewaltmonopols kann eine mögliche Ergänzung zur Stärkung des erforderlichen ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes darstellen.

Zu Frage 2: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums des Innern und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, in der der Senat durch das Innenressort vertreten wird, prüft zurzeit, ob entsprechende Rechtsgrundlagen angepasst oder neu geschaffen werden müssen und welche Voraussetzungen beziehungsweise Kriterien private Sicherheitsdienste zwingend erfüllen müssen. – Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, die Antwort, die Sie jetzt geben, steht ja im Widerspruch zu der Debatte, wir vor kurzem hier im Haus geführt haben, als die SPD einen Antrag eingebracht hat, private Sicherheitsdienste nicht einzusetzen, und Staatsrat Dr. Heseler hat ja schon am 6. Oktober 2011 in der Handelskammer Bremen erklärt, dass das möglich wäre. Warum hat der Senat damals diese Antwort nicht so gegeben, sondern anders?

Bitte, Herr Senator!

Das steht nicht im Widerspruch. Wir haben festgestellt, dass vielfältige Überlegungen angestellt werden. Das findet in der Bund-LänderArbeitsgruppe, die von mir angesprochen worden ist, statt, um Schiffe, insbesondere deutsche Schiffe,

wirksam schützen zu können. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesland Bremen dabei eher eine untergeordnete Rolle spielt und es in allererster Linie Aufgabe der Bundesregierung wäre, Abhilfe gegen Piraterie insbesondere am Horn von Afrika zu schaffen. Das hat die Bundesregierung über einen sehr langen Zeitraum versäumt, Herr Kollege Bödeker.

Deswegen sind wir erst in die Diskussion über private Sicherheitsdienste gekommen, weil nämlich die Reedereien dann gesagt haben, insbesondere vorgetragen durch den VDR, sie wollten, dass die Schiffe geschützt werden. Wenn sich die Bundesrepublik Deutschland nicht dazu durchringen könne, wirkungsvollen Schutz zur Verfügung zu stellen, dann müssten sie sich offenbar selbst schützen, und deswegen haben sie vorgeschlagen, private Sicherheitsdienste einzusetzen. Ich für meinen Teil sage hier ganz deutlich, dass ich private Sicherheitsdienste nicht für ein adäquates Mittel halte, sondern dass ein adäquates Mittel nur vonseiten des Staates gestellt werden kann, weil wir ansonsten damit Tür und Tor öffnen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Ein Schiff wird kommen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Abgeordneter Fecker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Für wann ist die für „spätestens Ende 2011“ avisierte Indienstnahme des kombinierten Polizei-Feuerlöschbootes geplant, und wird dieser Termin eingehalten? Zweitens: Wird der geplante Kostenrahmen eingehalten oder kommt es zu einer Über- oder Unterschreitung, und wenn ja, welches sind die Gründe?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Polizei- und Feuerlöschboot wird Ende November in den Niederlanden übergeben. Anschließend erfolgt eine Einweisung beziehungsweise Ausbildung von Polizei und Feuerwehr auf dem Boot, das dann voraussichtlich im Frühjahr 2012 planmäßig eingesetzt wird. Die „Bremen 1“ wird schließlich voraussichtlich im Frühjahr 2012 planmäßig eingesetzt werden können.

Zu Frage 2: Der geplante Kostenrahmen von 4,6 Millionen Euro wird nach aktuellem Stand um 22 300 Euro überschritten. Das entspricht einer Kostenerhöhung von circa 0,5 Prozent. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Auslegung des Hafenbereichs für „Gigaliner“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Bödeker, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter!

Wir fragen den Senat:

Für welche bremischen Hafenareale, die von herkömmlichen Hänger- oder Sattelzügen mit einer zulässigen Länge von 18,75 Metern und einer zulässigen Gesamtmasse von 40 Tonnen, im Kombiverkehr 44 Tonnen, befahren werden können, wäre ein Befahren mit Lang-Lkws, „Gigalinern“, mit einer zulässigen Länge von 25,25 Metern und einer zulässigen Gesamtmasse von 44 Tonnen derzeit auslegungstechnisch nicht möglich?

Falls solche Areale existieren, würden sie den Einsatz von Lang-Lkws in den bremischen Häfen insgesamt unmöglich machen, oder würden sie für die Praxis eine vernachlässigbare Einschränkung bedeuten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Straßen in den bremischen Hafenarealen, die von herkömmlichen Hänger- oder Sattelzügen befahren werden können, sind im Grundsatz auch für den Verkehr mit besagten Lang-Lkws geeignet. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Saxe!

Herr Senator, haben wir eine Vorstellung, wie diese Gigaliner in den Hafen kommen sollen? Gibt es eine Idee, was passiert, wenn es auf den Zuwegungen dorthin Sperrungen gibt? Bleiben die Gigaliner dann einfach stehen? Das sind meiner Ansicht nach doch Probleme, die in der Anfrage nicht gestellt worden sind, die sich mir aber eindeutig stellen.

Bitte, Herr Senator!

Herr Saxe, Sie sprechen da sehr ernsthafte Probleme an, über die wir uns auch

Gedanken machen. Ich möchte jetzt der morgigen Debatte, die wir noch zu diesem Thema haben werden, nicht vorgreifen. Ich möchte nur so viel sagen: Ich habe im Moment keine konkrete Vorstellung, wie die Gigaliner diese Hafenareale erreichen können. Grundsätzlich wäre das per Schiff oder per Helikop ter möglich.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die achte Anfrage aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne einen Politikkurs der zehnten Klasse der Gaußschule Bremerhaven. – Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Konsequenzen aus dem ‚Runden Tisch Heimerziehung ’ “. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie und wann wird der Senat die im Runden Tisch Heimerziehung 2010 empfohlene Anlauf- und Beratungsstelle einrichten?

Zweitens: Treffen Informationen zu, dass sich Vertreter der Länder und des Bundes darauf geeinigt haben, die Finanzierung der dezentralen Beratungsstellen aus dem Hilfsfonds für die Betroffenen der Heimerziehung der Fünfziger- und Sechzigerjahre zu finanzieren?

Drittens: Wie beurteilt der Senat die Frage der Verwendung von Mitteln des Fonds für infrastrukturelle Maßnahmen anstelle der individuellen Entschädigungen und Hilfen für die Betroffenen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Vom Runden Tisch Heimerziehung in den Fünfziger- und Sechzigerjahren sind in dem Abschlussbericht unter anderem Empfehlungen ausgesprochen worden, die zunächst die Schaffung einer bundesweiten zentralen Stelle anregen. Dort sollten die ehemaligen Heimkinder ihre Anträge stellen, die zentrale Stelle sollte sich um alle Aspekte der Leistungsgewährung kümmern. Anlauf- und Beratungsstellen auf regionaler Ebene sollten danach nur zuarbeitende Funktionen haben, aber keine eigene oder nur eine sehr begrenzte Zuständigkeit.

Inzwischen haben die konkreten Realisierungsberatungen ein anderes Ergebnis erbracht. Nun sollen die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen weitestgehend die Aufgaben wahrnehmen, die vorher der zentralen Stelle zugeordnet waren. Sie sollen die Anträge entgegennehmen und mit Antragstellern nach Lösungswegen suchen, heute noch vorhandene Folgeschäden aus der damaligen Heimerziehung möglichst auszugleichen. In Bremen wird zurzeit beraten, wo genau diese Angaben erfüllt werden und welche Ausstattung dafür notwendig ist. Ein Ergebnis wird spätestens im Dezember vorliegen. Geplant ist die Eröffnung für den Januar 2012.

Zu den Fragen 2 und 3: Zur Frage der Finanzierung der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen erwarten die Länder Folgendes: Gelder des einzurichtenden Fonds, die zuvor für die Erbringung von Leistungen an zentraler Stelle im Schlussbericht vorgesehen waren, sollen bei einer Aufgabenverlagerung auf die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen den Ländern für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Daher lautet die Formulierung in dem Entwurf für die Verwaltungsvereinbarung auch: „Kosten für die Beratung in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen können bis zur Höhe von 10 Prozent... erstattet werden.“ Die Landesregierungen lassen sich also aus dem Fonds nicht die Kosten für die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen finanzieren, sondern Kosten für die Beratung in den Anlauf- und Beratungsstellen.

Dem Senat ist bekannt, dass zurzeit mit den Interessenvertretungen der ehemaligen Heimkinder Gespräche über diesen Sachverhalt stattfinden. Der Senat hat sich der Argumentation der Länder für eine Erstattung von Leistungen für die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen angeschlossen mit der Vorgabe, dass dadurch die Leistungen im Einzelfall nicht geringer ausfallen dürfen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Dr. Güldner? – Bitte sehr!

Der runde Tisch Heimerziehung hat ähnlich wie der kurz darauf folgende runde Tisch zu den Missbrauchsfällen bundesweit sehr großes Aufsehen erregt, weil sich sehr viele Betroffene aus dieser Zeit gemeldet haben. Der Grundgedanke dieses Fonds war, Frau Senatorin, dass die Betroffenen dann in vielfältiger Weise Erstattungen und Kompensationen erhalten. Da geht es zum Beispiel um Fragen, dass sie ohne Bezahlung beschäftigt wurden, um ihnen nachträgliche Vergütungen, aber auch Kosten für Therapie und ähnliche Dinge zu gewähren. Das war eigentlich ein großer Konsens am runden Tisch. Wie kann es jetzt sein – Sie sagten, dass sich die Länder auf eine Linie geeinigt haben, jetzt die Beratungen aus den

Mitteln dieses Fonds zu finanzieren –, dass dieses Geld dann nicht für die individuelle Erstattung an die Betroffenen fehlt? Es sind immerhin 10 Prozent des gesamten Geldes, das zur Verfügung steht.

Bitte, Frau Senatorin!