Protocol of the Session on October 23, 2014

strahieren. Es baut sich natürlich Frust auf, wenn das nicht klappt.

Frauen in Handwerksbetrieben brechen ihre Ausbildung im Übrigen doppelt so häufig ab, wenn sie männliche Ausbilder haben, als wenn sie weibliche Ausbilderinnen haben. Das ist ganz interessant. Man kann natürlich dem einzelnen Betrieb nicht sagen, ändere das, aber wir müssen uns über diesen Effekt klar sein. Es gilt die Frage zu beantworten, wie man so etwas flankieren und unterstützen kann, um es nicht allein dem Betrieb zu überlassen.

Ein weiterer Punkt war, dass es mit Sicherheit auch damit zu tun hat, wie es mit den Einkommensperspektiven aussieht. Es ist ja immer noch so, dass wir uns eigentlich ein Stück weit andere Wege von Frauen und Männern wünschen, wenn es um die Ausbildungswahl geht. Die frauentypischen Ausbildungsgänge und die männertypischen Ausbildungsgänge müssen ein Stück weit aufgebrochen werden. Männern wird es, wenn sie sich quasi in einen eher weiblich konnotierten Beruf verirren, hoch angerechnet, wenn Frauen hingegen es machen, dann müssen sie sich beweisen, sie haben dafür keinen Bonus.

Wir haben im Übrigen etwas ganz Ähnliches: Den patriarchalen Strukturen muss man etwas entgegensetzen. Das würde sich auch auf homosexuelle Männer beziehen, die werden natürlich eher anerkannt, wenn sie in den Frisörbereich gehen, als wenn sie in den Kfz-Bereich gehen. Es sollte ja nicht immer unbedingt dazu führen.

Das sind Befunde der Studie, die ich interessant und wichtig finde. Die Ausbildungsvergütung! Wenn man sich ansieht, dass manche mit 300 Euro auskommen müssen und andere in den Informatik-, Technik- oder gewerblichen Bereichen über 1 000 Euro zur Verfügung haben, dann ist das ein Spread, der schwierig ist. Wir hatten die Mindestausbildungsvergütung gefordert, ich finde, das ist auch ein wichtiger Punkt.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Teilzeitausbildung! Hier ringen wir mit den Unternehmen wirklich um jeden einzelnen Platz. Es ist auch ein Bereich, bei dem wir eigentlich eine Zielvereinbarung bräuchten, damit das geklärt wird, und die man auch erreichen möchte. Die Teilzeitausbildung ist in der Bremer Vereinbarung nicht näher definiert, und das ist sehr bedauerlich.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn es insgesamt um die Jugendlichen und die Ausbildungsgänge geht, vielleicht auch im Zusammenhang mit der Jugendberufsagentur, die installiert werden soll, dann finden wir es problematisch, wenn es um Sanktionen geht. Ich finde, ausgerechnet in

diesem Bereich, der gerade die jungen Leuten, die mehr oder weniger doch noch sehr unentschlossen sind, betrifft, mit Sanktionen zu drohen, ist ein Schritt in die falsche Richtung.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein wichtiger Schritt, und das möchte ich natürlich auch noch einmal unterstützen, ist, dass die ZGF beteiligt wird. Wir gingen tatsächlich davon aus, dass das schon geklärt ist. Ich finde es richtig, es in diesem Antrag aufrechterhalten zu haben und dem auch Nachdruck zu verleihen, das kann im Ganzen nur hilfreich unterstützend wirken. Insofern bitte ich Sie natürlich auch um Ihre Zustimmung. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Häsler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bremer Vereinbarungen sind mittlerweile ein wichtiger und nicht wegzudenkender Teil der Bremer Ausbildungspolitik geworden und tragen erheblich dazu bei, Fachkräfte für die Zukunft, Auszubildende und ihren Bestand für Bremen sicherzustellen.

Mittlerweile beteiligen sich 28 Partner an den Programmen zur Ausbildungs- und Fachkräftesicherung, darunter Unternehmensverbände, Kammern und die betreffenden Ressorts. Selbstverständlich begrüßen wir den Abschluss der aktuellen Vereinbarung für die nächsten drei Jahre sowie die Tatsache, dass sich für eine Verringerung der Vereinbarung bei gleichzeitiger inhaltlicher Vertiefung und Konkretisierung dieser seitens der Partner entschieden wurde.

Wichtigstes Ziel der Bremer Vereinbarung muss vorrangig sein, zusätzliche Ausbildungsplätze zu generieren, die Qualität der Ausbildung zu verbessern, Ausbildungsabbrüche zu verhindern sowie die Notwendigkeit eines Übergangssystem, soweit es geht, abzuschaffen.

Trotzdem halten wir es für wichtig, den Fokus nicht nur auf die Erreichung dieser allgemeinen Ziele zu richten, sondern auch die Einheiten der entsprechenden Zielgruppen zu thematisieren und diese vor allen Dingen zu differenzieren. Im Gleichstellungsausschuss haben wir bereits im März dieses Jahres ausführlich die Bilanz der Partner hinsichtlich der vorherigen Bremer Vereinbarung diskutiert. Das ist ja auch schon angeklungen. Dabei haben wir anhand der uns zur Verfügung stehenden Zahlen und der Diskussion mit den Ressorts erfahren müssen, dass der Fokus der Bremer Vereinbarung bisher zu wenig auf geschlechterspezifische Aspekte gerichtet worden ist.

Umso wichtiger ist es deshalb, die Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau als weiteren Partner in die nächste „Bremer Vereinbarung“ einzubeziehen, um im nächsten Beratungsprozess frühzeitig auf relevante und geschlechterspezifische Aspekte aufmerksam zu machen.

Im Vergleich zu den Quoten von Studierenden gibt es in der dualen Ausbildung überwiegend Männer, das Gegenteil gilt für schulische Ausbildungswege, das haben wir auch schon mehrfach gehört. Eine Ursache für diese Beobachtung ist die Tatsache, dass seitens der jungen Auszubildenden immer noch eine relativ geschlechtertypische Berufswahl erfolgt. Generell müssen wir uns als Gesellschaft und Politik an dieser Stelle fragen, wie und in welchen Bereichen diese geschlechtertypische Berufswahl aufgebrochen und beeinflusst werden kann.

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist keine überraschende Erkenntnis, dass nämlich genau diese geschlechtertypische Berufswahl oder dieses Schubladendenken von jungen Frauen bezüglich ihrer Ausbildungswahl im Laufe des Erwerbslebens negative Konsequenzen wie etwa Einkommensnachteile – über Gender Pay Gap haben wir auch schon oft gesprochen – oder auch Armut im Alter, wenn sich dies mit kurz- oder langfristigen Kinderbetreuungszeiten koppelt, mit sich bringen kann. Die dauerhafte Einrichtung einer Jugendberufsagentur – das wurde auch gerade gesagt, dafür bin ich auch sehr dankbar – ist auch ein wichtiger Schritt in die Richtung, um diesem Problem entgegenzutreten.

Trotzdem darf man jedoch nicht solche Frauen aus den Augen verlieren, die sich bereits für eine fachschulische Berufsausbildung entschieden haben. Diesbezüglich zeigt die Bilanz der Partner eindeutig Handlungsbedarf sowie die Ausbaufähigkeit der „Bremer Vereinbarung“, der geschlechtsspezifischen Ausbildungsrealität besser entsprechen zu können. Primäres Ziel muss aber sein, die geschlechtertypische Berufswahl aufzubrechen und junge Frauen in technischen und handwerklichen Ausbildungsberufen so zu unterstützen, dass mehr Frauen diesen Weg gehen wollen und ihn dann auch mit Erfolg abschließen.

Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass wir das Potenzial der geschlechtergerechten Fortentwicklung der „Bremer Vereinbarung“ heute in der Bürgerschaft thematisieren, auch wenn wir dies natürlich auch schon im Gleichstellungsausschuss getan und eine gemeinsame Presseerklärung dazu herausgegeben haben. Deswegen halten wir den Antrag für sinnvoll, und wir als CDU-Fraktion stimmen ihm gern zu. – Vielen Dank!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur ein paar kurze Bemerkungen! Erstens: Natürlich ist die „Bremer Vereinbarung“, das finden wir jedenfalls, eine Einrichtung, die auch innerhalb der Bundesrepublik ihresgleichen sucht. Hier ist es nämlich gelungen, alle Partner im Bereich von Beruf und Ausbildung einschließlich der Sozialpartner und der Kammer- und Unternehmerverbände an einen Tisch zu bringen und hier wirklich verstärkt und gemeinsam an dem Thema Beruf und Ausbildung zu arbeiten. Das ist ein hervorragendes Ergebnis.

Zweitens: Wir werden das für das Plenum der Bremer Vereinbarung – das wird im Mai nächsten Jahres sein – vorbereiten, dass es dann schon weitere gendergerechte Auswertungen geben wird. Ich hoffe jedenfalls, dass uns das gelingt. Drittens: Der Senat wird sich bei seinen Partnern in der „Bremer Vereinbarung“ dafür einsetzen, dass die ZGF zukünftig auch mit unterzeichnen kann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1482, Neufassung der Drucksache 18/1459, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 29 – mit Ausnahme der Petitionen L 18/260 und L 18/303 – vom 9. Juli 2014

(Drucksache 18/1480)

In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 17. Juli 2014 ist bereits über die Behandlung der Petitionen L 18/260 und L 18/303 beschlossen worden.

Gemäß Paragraf 12 Absatz 3 Petitionsgesetz verlangt die Fraktion der CDU eine Aussprache über die restlichen Petitionen.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Vogelsang als Berichterstatter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Berichterstatter des Petitionsausschusses für die Petition L 18/347, bei der es im Wesentlichen um die Finanzierung von Privatschulen im Lande Bremen geht. Der Petitionsausschuss hatte der Bürgerschaft in seiner Sitzung am 9. Juli 2014 mehrheitlich empfohlen, den Fraktionen die Petition L 18/347 exemplarisch für die weiteren Petitionen zur Finanzierung von Privatschulen zur Kenntnis zu geben. Da die zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes bereits für die darauffolgende Woche geplant war, bat der Ausschuss darum, die Petition schon vor der Befassung an die Bürgerschaft weiterzuleiten, damit das Petitum in die Beratung des Gesetzesvorhabens mit einfließen konnte.

Die Petentinnen und Petenten wandten sich gegen die in dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes und weiterer schulrechtlicher Gesetze vorgesehene Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Privatschulen im Lande Bremen. Sie regten an, das Privatschulgesetz derart neu zu fassen, dass der Bestand des Bremer Privatschulwesens geschützt und gefördert wird, Eltern ungeachtet ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Privatschule wählen können, die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte an Privatschulen gesichert wird und Privatschulen gegenüber öffentlichen Schulen nicht indirekt benachteiligt werden dürfen.

Sie trugen weiter vor, Privatschulen hätten im Land Bremen eine lange Tradition und stellten eine Bereicherung der Bildungslandschaft dar. Als grundsätzlich geschützte Alternative zum öffentlichen Schulsystem könnten sie wichtige Impulsgeber für pädagogische Entwicklungen sein. Bereits die bisherigen Zuschüsse für die Privatschulen seien nicht ausreichend. Das zeige sich darin, dass Elternschulgelder an die Privatschulen in den letzten Jahren deutlich gestiegen oder sogar erstmalig eingeführt worden seien. Auch seien andere Gebühren und Arbeitseinsätze neu eingeführt worden. Eine weitere Reduzierung der finanziellen Ausstattung der Bremer Privatschulen würde unweigerlich zu zusätzlichen und unzumutbaren finanziellen Belastungen der Eltern führen. Die Arbeits- und Konkurrenzfähigkeit von Privatschulen werde gefährdet.

Die öffentliche Petition mit dem Aktenzeichen L 18/347 wurde von 6 340 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Dem Petitionsausschuss war bewusst, dass die Privatschulen in der Bildungslandschaft eine wichtige Rolle einnehmen, sie sind eine grundgesetzlich gewollte Ergänzung des staatlichen Schulsystems. Allerdings gibt es kein Recht der Privatschulen auf Zuschüsse in gleicher Höhe der Aufwendungen für öffentliche Schulen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Staat die Pflicht, die Privatschulen zu fördern. Dabei verfügt der Landesgesetzgeber jedoch über eine große Gestaltungsfreiheit. Sie findet ihre Grenze in der Gefährdung der Privatschulen als Institutionen, jedoch zu beurteilen, ob diese Grenze überschritten wird, ist nicht der Entscheidung des Petitionsausschusses übertragen, es handelt sich vielmehr um eine Entscheidung der gesamten Bürgerschaft als Gesetzgeber.

Da der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes und anderer schulrechtlicher Regelungen in der Sitzung der Bürgerschaft vom 16. und 17. Juli in zweiter Lesung beraten werden sollte, beschloss der Petitionsausschuss, die öffentliche Petition exemplarisch für alle Petitionen zur Finanzierung der Privatschulen den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen umgehend als Material zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerschaft beschloss dann nach ausführlicher Debatte die Änderung des Privatschulgesetzes in zweiter Lesung mit großer Mehrheit.

Soweit mein Bericht als Berichterstatter des Petitionsausschusses! Ich bitte um Ihre Zustimmung! – Danke!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)