Rolf Vogelsang

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Berichterstatter des Petitionsausschusses für die Petition L 18/347, bei der es im Wesentlichen um die Finanzierung von Privatschulen im Lande Bremen geht. Der Petitionsausschuss hatte der Bürgerschaft in seiner Sitzung am 9. Juli 2014 mehrheitlich empfohlen, den Fraktionen die Petition L 18/347 exemplarisch für die weiteren Petitionen zur Finanzierung von Privatschulen zur Kenntnis zu geben. Da die zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes bereits für die darauffolgende Woche geplant war, bat der Ausschuss darum, die Petition schon vor der Befassung an die Bürgerschaft weiterzuleiten, damit das Petitum in die Beratung des Gesetzesvorhabens mit einfließen konnte.
Die Petentinnen und Petenten wandten sich gegen die in dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes und weiterer schulrechtlicher Gesetze vorgesehene Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Privatschulen im Lande Bremen. Sie regten an, das Privatschulgesetz derart neu zu fassen, dass der Bestand des Bremer Privatschulwesens geschützt und gefördert wird, Eltern ungeachtet ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Privatschule wählen können, die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte an Privatschulen gesichert wird und Privatschulen gegenüber öffentlichen Schulen nicht indirekt benachteiligt werden dürfen.
Sie trugen weiter vor, Privatschulen hätten im Land Bremen eine lange Tradition und stellten eine Bereicherung der Bildungslandschaft dar. Als grundsätzlich geschützte Alternative zum öffentlichen Schulsystem könnten sie wichtige Impulsgeber für pädagogische Entwicklungen sein. Bereits die bisherigen Zuschüsse für die Privatschulen seien nicht ausreichend. Das zeige sich darin, dass Elternschulgelder an die Privatschulen in den letzten Jahren deutlich gestiegen oder sogar erstmalig eingeführt worden seien. Auch seien andere Gebühren und Arbeitseinsätze neu eingeführt worden. Eine weitere Reduzierung der finanziellen Ausstattung der Bremer Privatschulen würde unweigerlich zu zusätzlichen und unzumutbaren finanziellen Belastungen der Eltern führen. Die Arbeits- und Konkurrenzfähigkeit von Privatschulen werde gefährdet.
Die öffentliche Petition mit dem Aktenzeichen L 18/347 wurde von 6 340 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Dem Petitionsausschuss war bewusst, dass die Privatschulen in der Bildungslandschaft eine wichtige Rolle einnehmen, sie sind eine grundgesetzlich gewollte Ergänzung des staatlichen Schulsystems. Allerdings gibt es kein Recht der Privatschulen auf Zuschüsse in gleicher Höhe der Aufwendungen für öffentliche Schulen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Staat die Pflicht, die Privatschulen zu fördern. Dabei verfügt der Landesgesetzgeber jedoch über eine große Gestaltungsfreiheit. Sie findet ihre Grenze in der Gefährdung der Privatschulen als Institutionen, jedoch zu beurteilen, ob diese Grenze überschritten wird, ist nicht der Entscheidung des Petitionsausschusses übertragen, es handelt sich vielmehr um eine Entscheidung der gesamten Bürgerschaft als Gesetzgeber.
Da der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes und anderer schulrechtlicher Regelungen in der Sitzung der Bürgerschaft vom 16. und 17. Juli in zweiter Lesung beraten werden sollte, beschloss der Petitionsausschuss, die öffentliche Petition exemplarisch für alle Petitionen zur Finanzierung der Privatschulen den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen umgehend als Material zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerschaft beschloss dann nach ausführlicher Debatte die Änderung des Privatschulgesetzes in zweiter Lesung mit großer Mehrheit.
Soweit mein Bericht als Berichterstatter des Petitionsausschusses! Ich bitte um Ihre Zustimmung! – Danke!