Protocol of the Session on October 23, 2014

Ich kann nicht sagen, ob das ausdrücklich Gegenstand der Prüfung war, das ist in der Senatskanzlei erfolgt, da bin ich jetzt ein bisschen überfordert. Ich glaube aber nicht, dass das ein zentraler Punkt der Prüfung war.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja!

Bitte, Herr Röwekamp!

Meine Frage war ja auch nur, ob es bekannt war.

Wahrscheinlich war es bekannt.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die PaulusGemeinde Christliche Gemeinschaft Bremen zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzes an den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, möchte ich die Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses bitten, sich in Raum 1 zu unserer nächsten Sitzung einzufinden.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.58 Uhr)

Die unterbrochene Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Wir setzen die Tagesordnung fort.

Finanzielle Entlastungen durch den Bund für Bildung, Wissenschaft und Kita-Ausbau in Bremen nutzen!

Antrag der Fraktion der CDU vom 15. Juli 2014 (Drucksache 18/1489)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Lühr.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Dr. vom Bruch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Am 22. September dieses Jahres las ich im „Tagesspiegel“, dass sich Bremen entschieden hätte, die mit der BAföG-Übernahme verbundenen zusätzlichen Mittel aus dem BAföG-Bereich ab 2015 ausschließlich im Hochschulbereich einsetzen zu wollen. Einmal abgesehen davon, dass ich das für falsch hielte und das wohl auch eine

Ente gewesen sein soll, macht diese Berichterstattung doch deutlich, überall wird diese Diskussion geführt, überall erklären sich Regierungen und Parlamente. Und bei uns? Fehlanzeige!

Im Vorwege dieser Parlamentssitzung haben Sie zu unserem mittlerweile nunmehr auch schon seit geraumer Zeit im Raum stehenden Antrag erklärt, endlich mit einem eigenen Vorschlag kommen zu wollen. Was ist nun? Wieder Fehlanzeige! Wahrscheinlich ist, wie bei Ihnen üblich, alles auf einem guten Wege. Aber wir sind trotzdem sehr gespannt, ob Sie uns heute wieder vertrösten wollen oder ob Sie uns heute teilhaben lassen, an Ihren offenbar komplizierten und kryptischen Meinungsfindungsprozessen. Wir sagen Ihnen, meine Damen und Herren, die Öffentlichkeit und das Parlament hat nunmehr ein Recht darauf.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!)

Mit den unserem Antrag zugrunde liegenden Beschlüssen auf Bundesebene, die BAföG-Kosten, die ich politisch lieber als BAföG-Investitionen bezeichnen möchte, ganz übernehmen zu wollen, ist abermals zusätzlich Geld für den Kita-Bereich und für den Bildungsbereich vom Bund durch die Große Koalition zur Verfügung gestellt worden. Das ist ein deutliches Signal, in diesem Politikfeld einen entsprechenden Schwerpunkt setzen zu wollen. Meine Damen und Herren, dass begrüßen wir ausdrücklich!

(Beifall bei der CDU)

Der Bund wird seiner Verantwortung damit gerecht, die Länder und Kommunen zu stärken und einen konkreten Beitrag für mehr Bildung leisten zu wollen. Insgesamt 1 Milliarde Euro werden zweckgebunden für den Kita-Ausbau bundesweit investiert. Wir als Bremer erhalten circa 14 Millionen Euro zusätzlich für Bildung, gemeint sind Schulen und Hochschulen im engeren Sinne. Das ist eine Menge Geld, wenn man das richtig investiert. Es kommt deshalb darauf an, mit den Mitteln keine Löcher zu stopfen, sondern diese Mittel zu 100 Prozent zusätzlich für diesen Zweck einzusetzen, damit sich die Dinge in diesem Bundesland endlich ändern, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen deshalb über ganz konkrete Projekte sprechen. Wir wollen endlich den Zusammenhang von Bildung zwischen frühkindlicher Phase über die schulische Bildung bis zur Erwachsenenbildung substanziell mit Leben füllen. Wir wollen dem Unterrichtsausfall endlich wirkungsvoll entgegentreten. Wir wollen die Übergänge verbessern. Wir wollen eine Stärkung des sozialen Nachteilsausgleiches. Wir wollen quantitativ und qualitativ den Ganztagsschulausbau

voranbringen. Wir wollen endlich wieder einen Akzent setzen für die berufliche Ausbildung im dualen Rahmen. Wir wollen mit gezielten Maßnahmen Qualität und Chancen verbessern. Wir wollen deshalb keinen Einsatz der Mittel mit der Gießkanne, sondern dort, wo die Probleme sind und wo die Ursachen für Defizite liegen. Wir wollen endlich eine inhaltliche und eine ausstattungsbezogene Diskussion. Dafür bieten die zusätzlichen Mittel des Bundes endliche eine Möglichkeit.

(Beifall bei der CDU)

In der bildungspolitischen Landschaft wird Bremen als Land der Extreme bezeichnet. Im Hochschulbereich geht es darum, vorhandene Stärken und Qualitäten zu sichern, wenn möglich auszubauen. Die Exzellenzbereiche, die Bereiche mit regionalwirtschaftlichen und maritimen Bezug sind da sicher von besonderer Bedeutung. Es geht darum, Schwerpunkte zu setzen, zusätzliches Profil zu gewinnen und nicht etwa darum, für im Wissenschaftsplan 2020 für notwendig erachtete Strukturveränderungen nun zu vermeiden, denn kaum etwas hat sich für Bremen wirtschaftlich und infrastrukturell so positiv ausgewirkt, wie eine offensive Hochschulpolitik mit ihren innovations- und beschäftigungspolitischen Impulsen. Setzen wir auf ein deutliches Signal, dass in diesem Bereich die Stärken gestärkt werden sollen. Auf diese Signale, meine Damen und Herren, diese finanziellen Entlastungen warten die Betroffenen und Beteiligten an den Hochschulen. Zum Schluss lassen Sie mich sagen, meine Damen und Herren, eigentlich könnte auch eine Regierung und deren Koalition dieses Thema positiv, konstruktiv und offensiv bewegen. Die Botschaft, die dagegen bei mir von Ihnen ankommt, einerseits Intransparenz, Stille und Uneinigkeit. Sie können andererseits für den so wichtigen Zukunfstbereich Bildung im Allgemeinen nicht nur keine auskömmlichen Haushalte aus eigener Kraft schaffen, Sie können noch nicht einmal zeitnah klären, wie Sie Geld, das man Ihnen auf dem Silbertablett bietet und liefert, sinnvoll verplanen kann. Unsere Botschaft: Schluss mit begründungsloser Hängepartie! Erklären Sie sich im Interesse der Betroffenen und Beteiligten, schaffen Sie gemeinsam mit uns Klarheit. Wenn Sie unserem Antrag schon nicht zustimmen wollen, ein Weg wäre, um in einen notwendigen Dialog darüber einzutreten, den Antrag in die zuständigen Gremien zu überweisen. Wir sind auf Ihre Ausführungen gespannt. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Wir haben den Gegenstand des vorliegenden CDUAntrags in groben Zügen ja bereits im Rahmen der Regierungserklärung im Juli debattiert. Da war das auch ein Thema. Wir haben uns auch dazu schon geäußert. Damals lag zunächst das großkoalitionäre Papier aus Bund und Ländern mit dem Titel „Prioritäre Maßnahmen“ vor. Das war der Beschluss, prioritär zur Meisterung der großen gemeinsamen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Wir haben das damals gemeinsam im Juli als einen ersten, aber überfälligen Schritt begrüßt. Inzwischen, das ist gesagt worden, hat die Bundesregierung eine Novelle zum BAföG vorgelegt, die vorsieht, dass der Bund zum 1. Januar 2015 die Kosten insgesamt übernimmt. Außerdem hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung und zusätzlich eine Änderung des Grundgesetzes zur Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bereich der Wissenschaft und Forschung vorgelegt. Nach dem Stand der Beratungen im Bundestag und im Bundesrat, glaube ich, kann man davon ausgehen, dass diese Gesetzesvorhaben zum Haushaltsjahr 2015 ihre reale Wirkung entfalten werden. Alles andere würde mich inzwischen sehr wundern. Das bedeutet für die Länder und damit auch für das Land Bremen eine sehr wichtige Entlastung. Deswegen will ich mich mit der Kritik am BAföG-Gesetz im Weiteren auch jetzt nicht beschäftigen, es gibt dort durchaus berechtigte Kritik. Uns geht es jetzt um die Auswirkungen auf die Länder. Sie, die Kollegen von der CDU, haben jetzt einen Vorschlag gemacht, der, wenn ich einmal auf die Gesamtheit des Vorschlags schaue, für uns in der Sache nicht konsensfähig ist. Ja, in der Koalition sind die Vorschläge der jeweiligen Fraktionen noch nicht abschließend beraten, das ist so! Wir Grüne halten unsere Vorschläge für eine gute Grundlage für die weitere Beratung und Diskussion. Ich will sie daher als unseren Standpunkt – wie Sie das von uns erwarten – öffentlich darlegen. Wir vonseiten der Grünen schlagen vor: Die 14 Millionen Euro, die durch die Übernahme der BAföG-Zahlung durch den Bund frei werden, werden je zur Hälfte zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Schule und Hochschule verwendet, also je sieben Millionen Euro. An den Schulen geht es uns dabei vorrangig um die Absicherung und Weiterentwicklung der Inklusion sowie um die Verstetigung der Schulsozialarbeit und die ganztägige Betreuung vor allem der Grundschulkinder. Das sind für uns die Schwerpunkte. Das will ich ganz allgemein so sagen. Die Differenzierung und die genaue Justierung müssen noch kommen. An den öffentlichen Hochschulen des Landes Bremen geht es uns im Wesentlichen um die Finanzie

rung des Zukunftsfonds für Studium und Lehre, wie er im Wissenschaftsplan 2020 des Senats beschrieben ist. Die Mittel sollen also – ich zitiere den Wissenschaftsplan – „für die Verbesserung der Lehre, zur Unterstützung der notwendigen Umstrukturierung der Hochschulen,... für die Verbesserung im Bereich der ‚Offenen Hochschule‘ und die Etablierung von Kooperationsplattformen“ zwischen den Hochschulen und zwischen Hochschulen und anderen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt werden.

Zweitens schlagen wir vor, dass die Rückzahlung von früher aus Landesmitteln herausgegebenen BAföG-Darlehen, die noch schrittweise zurückgezahlt werden, für Investitionen im Bereich Hochschule und Studentenwerk genutzt werden. Das sind gegenwärtig rund drei Millionen Euro. Aber das nimmt danach ab.

Drittens sind wir der Auffassung, dass die aufgestockten Mittel aus dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ für den quantitativen und für den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung verwendet werden.

Die Entlastung der Kommunen durch die Übernahme eines erhöhten Bundesanteils der Kosten der Unterkunft und durch die Erhöhung des Umsatzsteueranteils sollten nach unserer Auffassung vorrangig zur Finanzierung des notwendigen Ausbaus der Kindertagesbetreuung und im Zusammenhang mit der schulischen Betreuung für Flüchtlinge verwendet werden.

Schließlich noch einige Sätze zum Kooperationsverbot, das gegenwärtig auch zur Debatte und zur Verhandlung steht. Wir brauchen die Aufhebung des strikten Verbots im Bereich Hochschulen schon, um die großen Programme weiterführen zu können. Dieses Haus war sich im Juli 2012 einig, dass auch im Bereich der Bildung eine Aufhebung des strikten Kooperationsverbotes notwendig ist. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme hervorgehoben, dass die Weiterentwicklung des Bildungssystems vor allen Dingen von weit verstandener Inklusion von – ich darf zitieren – „gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist und eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden darstellt“. Das ist nach wie vor unsere Auffassung. Deswegen bin ich im Gegensatz zu Ihnen, Herr vom Bruch, der Meinung, dass der Senat in den weiteren Beratungen weiterhin in diesem Sinne auf weitergehende Veränderungen dringen sollte. Ich glaube, es gibt gar keinen Grund, jetzt schon einfach so von unserem gut begründeten Standpunkt abzurücken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Das sind die Überlegungen und Vorschläge, mit denen wir Grüne in die weiteren Beratungen gehen. Wir gehen davon aus – das halten wir auch für notwendig –, dass wir vor Beginn des kommenden Haushaltsjahres Klarheit für alle Beteiligten, für die Hoch

schulen des Landes Bremen und für die Schulen geschaffen haben. Auf den Vorschlag der CDU und Ihren Verfahrensvorschlag möchte gern ich in meinem zweiten Beitrag eingehen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Kollege Güngör.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war nicht einfach für Sozialdemokraten, dem Koalitionsvertrag in Berlin zuzustimmen, weil der Vertrag auch viele Dinge enthält, die uns schwerfallen. Die SPD hat die Koalitionsverhandlungen aufgenommen, und es war allen bewusst, dass auf der anderen Seite, der Seite der CDU, Haushaltspolitiker dominieren, die eine klare Vorstellung und andere Punkte als die SPD auf der Agenda haben. Die Zustimmung der SPD zum Koalitionsvertrag war neben dem Mindestlohn auch davon abhängig, welche Schwerpunkte es im Bereich Bildung und Wissenschaft geben wird. Aber es hat sich gelohnt, meine Damen und Herren. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Länder und Gemeinden sollen bei der Finanzierung von Krippen, Kita, Schule und Hochschule unterstützt werden. Damit wurde ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung eingelöst.