möchte ich hier noch einmal etwas sagen. Wir haben in diesem Antrag an exponierter Stelle die islamischen Religionsgemeinschaften
als Kooperationspartner mit eingebunden. Ich lasse mir allenfalls gefallen, dass die Formulierung ein bisschen unglücklich ist und das bei einigen Menschen vielleicht falsch herüberkommen könnte. Wenn Sie hier sagen, sie möchten mit den Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten, sage ich Ihnen: Genau das ist auch unsere Intention. Wir haben nie etwas anderes vorgehabt.
Herr Güngör, ich weiß nicht, wieso Sie jetzt auch darauf einschlagen. Ich denke, es gibt hier überhaupt keinen Konflikt. Deswegen wollte ich das klarstellen. So, wie Sie das eben dargestellt haben, ist es absolut nicht. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern die Gelegenheit nutzen, die Position des Senats zu dieser Frage zusammenfassend darzustellen. Wir haben der Bürgerschaft über das berichtet, was wir in der Vergangenheit bereits getan haben. Wir sind aufmerksam gewesen und haben alles versucht, Ausreisen nach Syrien zu unterbinden. Teilweise ist uns das gelungen, teilweise nicht. Sie wissen, dass sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit über 20 Personen in Syrien aufhalten, darunter auch viele Frauen mit Kindern. Wir wissen auch, dass inzwischen zwei Männer getötet worden sind. Das zeigt, dass wir es hier mit einem ernsthaften Thema zu tun haben.
Wir haben versucht, da, wo wir Hinweise hatten, rechtzeitig einzuschreiten. Zahlreiche Wohnungen sind durchsucht worden. Wir haben Meldeauflagen erteilt. Wir haben einer ganzen Anzahl von Personen die Reisepässe entzogen. Leider ist es so – da staunt man manchmal –, dass wir die Personalausweise nicht einziehen können. Diese Situation wollen wir unbedingt ändern. Deswegen sind wir zurzeit über den Bundesrat und mit der Bundesregierung unterwegs, um diese Lücke zu schließen. Es kann nicht sein, dass man, nachdem der Reisepass eingezogen worden ist, den normalen Pass nutzt, um auszureisen.
Das war eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir ergriffen haben. Wir waren sehr bald mit der Frage konfrontiert: Was tun wir gegen diejenigen, die potenziell zurückkehren? Wir haben, glaube ich, als eines der ersten Bundesländer – in diesem Fall gemeinsam mit Bayern – gesagt: Dann müssen wir in den Fällen, in denen es möglich ist, darüber nachdenken, Aufenthaltstitel zu entziehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Grenzkontrollen verschärft werden. Wir haben nämlich gesehen, welche Gefahren damit verbunden sind. Ich erinnere nur an das Attentat in Brüssel vor wenigen Monaten. Das war ein klassischer Rückkehrer, der über Frankfurt den Weg nach Brüssel gefunden und im Jüdischen Museum geschossen hat. Jedenfalls endete das für viele tödlich.
Das zeigt die Gefahr. Da, wo wir wissen, dass jemand auf dem Rückweg ist, sind wir dabei. Wir begleiten ihn. Bei deutschen Staatsangehörigen muss
man akzeptieren, dass sie zurückkehren. Wir überziehen sie mit Ermittlungsverfahren und schauen, was sie machen.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass dies allein nicht ausreicht. Wir werden noch weitere Maßnahmen ergreifen. Herr Dr. Güldner, Sie haben das Thema Vereinsverbote angesprochen. Gehen Sie davon aus – Sie kennen mich schon etwas länger –, dass ich nicht zögere, Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist schon längst passiert und dass ich in der Öffentlichkeit nicht darüber diskutieren möchte. Für mich ist keine Frage, dass wir zugreifen, sondern allenfalls eine Frage, wann wir zugreifen. Wir werden entsprechend vorgehen.
Ich sage aber auch – das ist das Richtige in der heutigen Debatte –, dass wir das Thema allein mit repressiven polizeilichen Maßnahmen nicht adäquat abbilden können; vielmehr brauchen wir Prävention.
Die Frage, wenn wir heute nicht über den Antrag der CDU hätten beraten können, ist: Was hätten wir getan? Wir haben dieses Thema bereits Anfang dieses Jahres sehr ausführlich in der Innenbehörde mit Verfassungsschutz und mit Polizei diskutiert. Es war von Wachter, der als Erster sagte: Wir müssen ein Gesamtkonzept auflegen, um die Präventionsarbeit insbesondere des Verfassungsschutzes zu intensivieren. Seitdem haben wir eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ergebnisse mir heute bereits vorliegen. Wir haben ein Konzept, das alle Akteure einbindet. Es geht darum, ein breites Netzwerk zu entwickeln. Wir haben es in enger Zusammenarbeit auch mit den islamischen Gemeinden entwickelt. Wir haben alle Ressorts, von Kultur über Soziales bis hin zu Bildung, beteiligt. Das sind die wesentlichen Akteure. Wir müssen darüber diskutieren, wer zukünftig die Federführung haben wird. Es ist mir ein Anliegen, dass wir dabei sind und dass wir diese Sache mit unseren Beiträgen fördern. Aber es wäre – möglicherweise auch in der Öffentlichkeit – für uns leichter, wenn man uns nicht unbedingt die Federführung überantwortet. Ich finde, dass Bildung oder Soziales die Ressorts sind, die es von ihrer Funktion her in unserem Staatswesen leichter haben,
im Bereich der Fortbildung und anderer Maßnahmen zu agieren. Wir werden diese Sache – wie gesagt –, auch wenn wir nicht die Federführung haben, maßgeblich begleiten. Alles, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben, werden Sie in dem Konzept nachlesen können. Insofern gibt es auch keinen Dissens. Ich finde es gut, dass Sie diese Überlegungen vorgestellt haben. Aber es wäre fahrlässig, wenn der Senat darauf wartet, dass die Bürgerschaft ihn auffordert. Wir haben die Arbeiten bereits geleistet.
berichten. Wir können es auch so machen, dass wir das Konzept der Bremischen Bürgerschaft bis zum Jahresende geben. Für die Bearbeitung wäre es aber sinnvoller, damit bereits in die Deputationen zu gehen, die mit diesem Thema befasst sind. Dieses Konzept können Sie in zwei Tagen im Internet lesen. – Danke sehr!
Ich habe vernommen, dass der Kollege Senkal den Vorschlag gemacht hat, die Deputation Bildung zu berücksichtigen. Der Beschlussvorschlag lautet, dass die Federführung bei Inneres und Sport liegt. Soll es dabei bleiben? – Gut. Ich nehme dann noch die staatliche Deputation Bildung auf.
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport, die staatliche Deputation für Soziales, Kinder und Jugend und die staatliche Deputation für Bildung vorgesehen, wobei die Federführung bei der staatlichen Deputation für Inneres und Sport liegen soll.
Wer dieser Überweisung des Antrags der CDUFraktion mit der Drucksachen-Nummer 18/1588 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, teile ich mit, dass interfraktionell vereinbart worden ist, dass der Tagesordnungspunkt 10, Abfallimporte einschränken und die illegale Ausfuhr von Elektroschritt effektiv bekämpfen, Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25. Juni 2014, ausgesetzt werden soll und dass der Tagesordnungspunkt 13, Finanzielle Entlastungen durch den Bund für Bildung, Wissenschaft und Kita-Ausbau in Bremen nutzen, Antrag der Fraktion der CDU vom 15. Juli 2014, heute nach der Mittagspause aufgerufen werden soll.
Antrag der Fraktion der CDU vom 16. September 2014 (Neufassung der Drucksache 18/1384 vom 13. Mai 2014) (Drucksache 18/1544)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Den Punkt, den wir jetzt behandeln, haben wir ja schon seit einiger Zeit auf der Tagesordnung, denn uns ist das Thema Lebensmittelkennzeichnung und Transparenz wichtig. Es betrifft den Konsumenten, das heißt die Menschen, die wissen wollen und sollten, was sie zu sich nehmen. Wir erwarten immer mehr Wertschätzung für Lebensmittel bei den Bürgern, aber dann muss dafür auch eine ausreichende Informationsgrundlage gegeben sein.
„Drei von vier Verbrauchern scheitern an der Lebensmittelkennzeichnung“, so titelte Foodwatch vor einigen bei seiner Veröffentlichung einer EmnidUmfrage im Auftrag der Organisation Foodwatch. Drei Viertel der Befragten halten es demnach für schwierig, die Qualität der Lebensmittel anhand der Angaben auf der Verpackung richtig zu beurteilen.
Lebensmittel müssen klar gekennzeichnet sein, das regelt eine Vielzahl von nationalen und europäischen Verordnungen. Seit Dezember 2011 gibt es die Europäische Lebensmittelinformationsverordnung, die die Lebensmittelkennzeichnungspflichten europaweit harmonisieren soll. Die Übergangsfristen für die Umsetzung der Verordnung enden im Dezember dieses Jahres. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Durchführungsverordnung im Juli dieses Jahres vorgelegt. Ein Großteil der Lebensmittelindustrie hat sich allerdings bereits in den letzten zwei Jahren auf die neuen Vorschriften eingestellt, wie beispielweise bei den Angaben zum Ursprung und der Herkunft von Fleischwaren.
Dennoch gibt es aus unserer Sicht in den neuen Verordnungen noch Lücken. Einige Anbieter nutzen die Kennzeichnungspflicht dergestalt, dass Informationen auf der Verpackung bei den Konsumenten falsche Erwartungen wecken. Dies gilt insbesondere bei Aromen und Zusatzstoffen. Wir kennen alle den verlockenden Himbeerjoghurt im Kühlregal des Supermarkts, der den Eindruck erweckt, vor allem aus frischen Himbeeren zu bestehen. Eine Himbeere hat dieser Joghurt aber nie gesehen, sondern der Geschmack kommt aus der Aromatisierung aus natürlichem Zedernholz. Um es klar zu sagen: Zusatzstoffe
in Lebensmitteln sind nicht per se schlecht oder auch gesundheitsgefährdend. Bestimmte Lebensmittel gäbe es ohne sie gar nicht, oder vor allem auch nicht zu erschwinglichen Preisen, aber auch hier muss und sollte der Verbraucher wissen, was er in den Einkaufswagen legt.
Der Begriff „natürliches Aroma“ ist für die meisten Verbraucher missverständlich. Er suggeriert, dass das Aroma aus der Frucht oder aus der Zutat gewonnen wurde, nach der es auch schmeckt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Ein Aroma darf den Zusatz „natürlich“ tragen, wenn der Ausgangsstoff oder der Herstellungsprozess allein „natürlich“ sind. So kann eben auch natürliches Himbeeraroma aus dem Naturprodukt Zedernholz extrahiert und gewonnen werden. Dieser Zusammenhang ist aber, denke ich, den meisten Menschen überhaupt nicht klar, wie auch? Solange dies so ist, sollten aromatisierte Lebensmittel aus unserer Sicht schon in der Verkehrsbezeichnung den deutlichen Zusatz „aromatisiert“ erhalten. Eine Regelung, die es übrigens bei Früchtetees in ähnlicher Form schon lange gibt.
Ein anderer Punkt in unserem Antrag betrifft die funktionalen Additive, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um dem Produkt bestimmte Eigenschaften zu verleihen. Viele dieser Stoffe werden von dem ENummernsystem für Zusatzstoffe bislang nicht abgedeckt.
So wird zum Beispiel Hefeextrakt in der Lebensmittelindustrie in großem Umfang als deklarationsfreundlicher Ersatz für den Geschmacksverstärker Natriumglutamat eingesetzt, deshalb steht häufig „ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ auf der Packung, auch wenn das Produkt Hefeextrakt enthält. Das Hefeextrakt wird nicht in seiner Funktion als Zusatzstoff, sondern als normale Zutat deklariert. Das ist eine Täuschung des Verbrauchers, und diese sollte in Zukunft unterbunden werden!
In unserem letzten Punkt geht es schließlich darum, dass die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen einer neutralen Instanz obliegen soll. Es ist richtig, dass es mit der European Food Safety Authority, die EFSA, bereits eine solche Instanz gibt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass manche Zusatzstoffe allein auf Basis von Studien der Industrie eben der eigenen Hersteller durch die EFSA zugelassen werden. Es geht uns also in diesem fünften Antragspunkt nicht um einen Generalverdacht für solche Zulassungsstudien, sondern einfach und allein um mehr Transparenz.