Die Verbraucherschutzpolitik der Union verfolgt dabei das Ziel, das Handeln und die Haftung wieder zusammenzubringen. Uns geht es hier wohlgemerkt nicht um Bevormundung, sondern wie auch schon heute Morgen um Transparenz. Wir wollen die Verbraucher in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von einem Anbieter, einer Geldanlage oder einer Versicherung machen zu können, um so die jeweiligen Chancen und Risiken besser einschätzen zu können. Auf der Basis dieser Informationen können informierte und eigenverantwortliche Bürger Entscheidungen treffen.
Da die Gesetzgebung für Finanz- und Versicherungsprodukte im Wesentlichen auf Bundesebene gemacht wird, fordern wir den Senat in unserem Antrag auf, bei den Punkten, die uns aus Verbraucherschutzsicht wichtig erscheinen, auf Bundesebene, das heißt, im Wesentlichen im Bundesrat aktiv zu werden. Die Koalitionsfraktionen haben nun vorgestern zu unserem Antrag einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht, auf den ich gleich noch eingehen werde.
Wir wollen, dass die Wirksamkeit von Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern in der Versicherungs- und Anlageberatung evaluiert wird, denn diese Instrumente müssen für den Kunden verständlich sein. Es ist zu prüfen, ob Produktinformationsblätter auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei Abschluss eines Strom- oder Handyvertrags, sinnvoll sein können. Die Vorarbeiten für das Gesetz zur Förderung der Honorarberatung über Finanzprodukte wurden bereits unter Schwarz-Gelb vorgenommen. Anfang August dieses Jahres ist das Gesetz nun in Kraft getreten. Wir finden es wichtig, dass die Kunden künftig zwischen zwei Beratungsformen wählen können: Einem Finanzberater, der über eine Provision bezahlt wird, oder einem Honorarberater, für den ein festes Honorar für die Beratung vereinbart wird.
Dieser Punkt hat sich zwischenzeitlich überholt, da wir unseren Antrag schon Anfang Juli eingebracht haben. Dem Änderungsantrag der Koalition können wir nicht zustimmen. Es ist schlicht nicht in jedem Fall möglich, die Kosten einer Provision auf den einzel
nen Kunden herunterzubrechen, denn bei vielen Produkten handelt es sich um eine Mischkalkulation, die Provision kann auch aus dem allgemeinen Cashflow der Bank oder der Versicherung bezahlt werden.
Im Unterschied zu Ihnen, halten wir Provisionsberatungen nicht generell für Teufelswerk. Wir wollen aber, dass die Kunden Wahlfreiheit zwischen beiden Beratungsformen haben. Hier zeigt sich wieder der Unterschied zwischen Bevormundung und Transparenz.
Zum Punkt Nummer 4! Ein Dispokredit kann auf die Dauer teuer werden, viele Banken bieten bereits bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme des Disporahmens eine Beratung über kostengünstigere Alternativen an. Bereits seit dem Jahr 2012 gibt es eine entsprechende Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft an ihre Mitgliedsinstitute. Wir glauben aber, dass eine Empfehlung nicht reicht und plädieren daher für eine gesetzliche Verpflichtung. Wir wollen aber keine gesetzliche Festschreibung des maximal zulässigen Zinssatzes. Diesen Punkt in Ihrem Änderungsantrag lehnen wir ebenfalls ab. Dem Änderungsantrag zum Beschlusspunkt 5, in dem es um die Konditionen für Pfändungsschutzkonten geht, können wir hingegen zustimmen, er präzisiert unser Anliegen eher noch einmal.
Noch ein Wort zum Beschlusspunkt 6! Bei den Abschluss- und Verwaltungskosten für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge gibt es teilweise große Unterschiede. Wenn diese die staatliche Förderung zum Beispiel bei einem Riestervertrag vollständig aufzehren, dann ist etwas faul. Die Kosten sollten in ihrer Höhe daher durchaus begrenzt werden. In Ihrem Änderungsantrag verknüpfen Sie dies aber mit einer Informationspflicht über die ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien einer Geldanlage. Um das klar zu sagen, ich finde es gut, dass es Finanzanlagen gibt, die sich an bestimmte ethische Kriterien binden, und dass es Kunden gibt, die auch Wert darauf legen, wo das Geld für Ihre Rente angelegt wird. Ich halte es aber für total überzogen, dies zu einer Pflicht zu machen,
zumal es sich dabei nicht um ein Spezialproblem von Altersvorsorgeverträgen handelt. Dieser Punkt hat mit unserem ursprünglichen Antrag also nichts mehr zu tun, und auch diesen Änderungsvorschlag lehnen wir ab.
Die meisten Ihrer Änderungswünsche halten wir, wie gesagt, nicht für zielführend, auch wenn das Grundanliegen unseres Antrags nach wie vor erhalten bleibt. Zum Schluss wird es also noch einmal kompliziert. Wir lehnen Ihren Änderungsantrag ab und beantragen für den Fall, dass unser Antrag in geänderter Fassung von Ihnen angenommen wird, ge
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste, das Verfahren, hat Frau Grobien ja schon geklärt. Trotzdem möchte ich noch einmal auf ein paar inhaltliche Punkte eingehen. Ich möchte jetzt nicht noch einmal den Antrag referieren, das hat Frau Grobien ja schon getan. Wir teilen ja grundsätzlich das Anliegen des Antrags und, das ist gerade bei diesem Thema überraschend, sogar einen Großteil der Analyse in Ihren Ausführungen darüber. Dass nämlich Reaktionen auf die Finanzmarktkrise sehr notwendig waren und dort auch in Teilen die richtigen Schritte vorgenommen wurden.
Daher werde ich jetzt den Antrag nicht noch einmal referieren und auch nicht auf die Punkte eingehen, in denen wir uns einig sind. Ich möchte einfach einmal zwei Punkte herausgreifen, in denen wir uns nicht einig sind. Der eine Punkt ist Punkt 4, die Deckelung der Dispozinsen. Sie weisen in Ihrem Antrag zu Recht darauf hin, dass in diesem Bereich ein hoher Mangel an Transparenz herrscht. Wer heute Abend noch ein bisschen Zeit und Lust hat, der kann ja gern einmal selbst versuchen, im Internet die Höhe der Dispozinsen seiner Bank oder Sparkasse herauszufinden. Das ist eine abendfüllende Beschäftigung, und leider ist sie auch nicht besonders erquicklich, weil das in den meisten Fällen nicht funktioniert.
Hier haben wir das Problem der Transparenz. Es ist nicht möglich, das einmal zu versuchen, was man am Markt in der Regel tut, wenn man mit einem bestimmten Preis nicht einverstanden ist, nämlich zu schauen, ob es einen anderen Anbieter gibt, der das Produkt vielleicht günstiger anbietet. Dafür müsste man von einer Sparkasse zur Postbank, zur Commerzbank, zur Volksbank laufen und sich dort innerhalb der Filialen noch einmal auf die Suche nach einem Preisaushang machen, auf dem auch die Dispozinsen aufgeschrieben sind. So funktioniert Transparenz heute im 21. Jahrhundert im Bereich Dispozinsen. Das ist für mich kein Wettbewerb.
Allerdings ist mangelnde Transparenz nur ein Teil des Problems. Das eigentliche Problem ist in der Tat die Höhe der Dispozinsen. Im Durchschnitt liegen sie momentan bei 10,6 Prozent, und das – ich sage das noch einmal, um die Brisanz deutlich zu machen – obwohl sich Banken zurzeit auf dem Kapitalmarkt fast umsonst Geld leihen können. Daher halten wir unseren Vorschlag zur Deckelung der Dispozinsen, den
Es ist ja nun auch nicht so, dass wir den Banken verbieten wollen, mit diesem Finanzprodukt Gewinne zu machen, sondern wir deckeln das Ganze auf 7 Prozent oberhalb des Referenzzinssatzes bei der EZB, der aktuell bei 0,05 Prozent liegt. Darin sind dann immer noch 5 Prozent Gewinn enthalten, wenn man alle Kosten abzieht. Das ist beileibe nicht wenig.
Der Verbraucher oder die Verbraucherin, die sich einmal auf die Suche nach einem klassischen Finanzmarktprodukt macht, mit dem man seine Altersvorsorge sparen kann, der wird Schwierigkeiten haben, einen solchen Zinssatz zu erreichen. Deswegen halten wir diese Deckelung weiterhin für notwendig. Auch der Verweis auf möglicherweise hohe Ausfallquoten et cetera ist nicht überzeugend. Der Dispositionskredit ist für die Banken der sicherste Kredit überhaupt, die Ausfallquoten sind dort am geringsten. Diese Argumente halten wir für überzogen und meinen, hier muss ein Deckel darauf.
Trotzdem teilen wir auch Ihr Ansinnen nach einer Beratung, dem stimmen wir zu, allerdings wollen wir gern, dass es darum ergänzt wird, dass man oben den Deckel schließt.
Eine Sache möchte ich gern noch einmal ansprechen, obwohl Sie vorhin darauf hingewiesen haben, dass Sie diesen Punkt von uns übernehmen. Es geht um den geänderten Beschlusspunkt 5. Ich möchte deutlich machen, warum wir noch einmal das Thema „Girokonto für Alle“ aufgenommen haben. Wir haben hier vor einigen Monaten eine ganz intensive Debatte über das Thema „Girokonto für alle“ geführt, initiiert von den LINKEN, und es freut mich, dass sie das nun mitmachen. Es bleibt Ihnen zum Glück ja auch nichts anderes übrig!
Damals haben Sie darauf verwiesen, Sie wollten dort nicht mitmachen, weil das Ganze auf der EUEbene in der Schwebe stünde und man es dort entscheiden müsse. Das hat die EU zum Glück getan. Es gibt jetzt eine Richtlinie. Wir wollen aber auch, dass diese Richtlinie nun endlich zügig umgesetzt wird und dass das Ganze nicht weiterhin aus möglicherweise ideologischen Gründen verschleppt wird. Hier muss endlich einmal ein Strich gezogen werden. Die Menschen haben ein Recht auf ein Girokonto, damit sie auch vollumfänglich am Zahlungsverkehr teilnehmen können und nicht weiter bei der Job- und Wohnungssuche eingeschränkt sind. Das Recht des „Girokontos für alle“ muss endlich eingeführt werden.
Damit das Ganze nicht so abläuft, wie es bei der Einführung des P-Kontos gelaufen ist, und das Gebot, dass dieses nicht teurer sein darf als ein reguläres Girokonto, nicht unterlaufen wird, haben wir das für das „Girokonto für alle“ direkt dort hineingeschrieben. Es darf nicht mehr kosten als ein reguläres Girokonto, und dieses Gebot darf auch nicht dadurch unterlaufen werden, dass man beginnt, fünf Euro für die Überweisung per Papier zu verlangen und das Online-Banking einzuschränken. Wir wollen, dass das „Girokonto für alle“ ein ähnliches Leistungsspektrum anbietet wie ein normales Girokonto, damit die Menschen auch nicht auf diesem Weg diskriminiert werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Richtung des CDU-Antrags ist richtig gut! Die Themen dieses Antrags stimmen darin überein, dass es bei Geldangelegenheiten einen Verbesserungsbedarf in der Ausgestaltung, der Transparenz und beim Verständnis gibt. Wir sprechen also über finanziellen Verbraucherschutz und weitergefasst über Verbraucheraufklärung, und das halten wir für wichtig und nötig.
Es besteht dauerhaft und unaufhörlich Handlungsbedarf, da dieser Bereich äußerst komplex und zudem auch ständig in Bewegung und im Wandel ist. Auch wenn sich glücklicherweise schon einiges getan hat, sind Verbraucherinnen noch immer zu wenig oder schlecht informiert. Dies gilt für die im Antrag aufgeführten, oft unverständlichen Beratungsprotokolle, für Finanzprodukte, die häufig auf Provisionsinteresse basieren, für den Komplex der Riester-Rente und für die Krankenkassen.
Der CDU-Antrag wie auch der Änderungsantrag der Koalition tragen einen weiteren Baustein dazu bei, den häufig sehr intransparenten Finanzproduktdschungel zu entflechten und dort mehr Licht hineinzubringen. Bei näherer Beschäftigung mit dem Thema wird deutlich, dass dieser Zustand leider allzu oft gewollt und geplant ist. Das Ziel von Banken und Versicherungen sollte eigentlich sein, die Kunden umfassend aufzuklären, sodass sie in der Lage sind, alle Konsequenzen, die ein Vertragsabschluss bedeutet, zum Beispiel bei einer Riester-Rente, oder der Wechsel der Krankenkasse oder die Höhe des Dispositionskredits genau zu erfassen. Leider – und darauf ist Frau Ryglewski schon eingegangen – ist das in der Praxis nicht immer der Fall.
Daher ist diese Initiative in Richtung Aufklärung und Verbraucherbildung nötig. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass Beratungsprotokolle verständlich sind und die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto problemlos und leicht zu bewerkstelligen ist. Die Leistungen, die ein Girokonto bietet, sollen auch mit einem Pfändungsschutzkonto zu haben sein. Laut Bundesverfassungsgericht steht dem Kunden genau dies zu, in der Praxis wird das aber oft nicht umgesetzt. Außerdem sollten die Vertragsabschluss- und Verwaltungskosten einer Riester-Rente den Versicherten mitgeteilt werden und leicht zu verstehen sein.
Der CDU-Antrag bietet gute Ansätze, und ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Grobien, für diese Initiative! Da er uns allerdings nicht ganz ausreicht und hier und da zu mager ist, erlauben wir es uns, ihn um einige Punkte anzureichern und etwas zu verschärfen. Frau Ryglewski ist auf die einzelnen Punkte eingegangen, deswegen werde ich das jetzt nicht noch einmal wiederholen. Für uns sind Punkte wie zum Beispiel das „Girokonto für alle“ oder auch der „DispoDeckel 7 Prozent“ sehr wichtig.
Zum Abschluss: Politische Initiativen können immer nur bestehende Missverständnisse mildern oder ändern, wenn diese schon eine Weile bestanden haben. Wirklich initiativ verhindern können Sie sie natürlich nicht, deshalb sind die zweite Seite des Verbraucherschutzes immer der kritische Verbraucher und die kritische Verbraucherin. Mündig, unabhängig, aufgeklärte Verbraucherinnen und Verbraucher sind Menschen, die auch einmal genau nachfragen und sich nicht mit unverständlichen Erklärungen einfach abspeisen lassen und die bei schlechter oder undurchsichtiger Beratung auch einfach ihre Marktmacht nutzen und sich einen anderen Anbieter suchen.
Mit diesen Anträgen, meine Damen und Herren, geben wir den Verbrauchern ein optimiertes Werkzeug in die Hand, um sich besser zu informieren, ihre vom Bundesgerichtshof zugestandenen Rechte einzufordern und sich besser vor risikoreichen Finanzgeschäften zu schützen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist spät, wir sind erschöpft, wir sind abgelenkt, aber eines kann ich Ihnen sagen: Die Finanzmärkte sind es nicht!
ginn der globalen Finanzkrise ist die Welt nach wie vor voll mit Finanzprodukten, die weitgehend unverständlich sind. Es hat sich leider wenig verändert. Es ist auch intransparent, und es bedarf weitergehende Aufklärung. Die Profite, nach denen gejagt wird, sind in keiner Weise durch die produktive Entwicklung gedeckt. Außerdem kann man beobachten, dass es häufig die wenig erfahrenen Kleinanleger trifft, die nicht über Großcomputer für Echtzeitanalysen verfügen.
Deswegen ist es richtig, dass die CDU diesen Antrag hier stellt und auch auf diese Problematik hinweist. Es ist mit Sicherheit nicht gut für eine objektive und faire Beratung, wenn ein Geschäftsmodell darauf basiert, dass der Abschluss im Hintergrund stehen muss. Das Model „Beratung auf Honorarbasis“ hat durchaus auch sein Für und Wider, denn in voller Konsequenz würde die Gefahr entstehen, dass vielleicht komplett auf eine Beratung verzichtet wird. Auf einen wirklich sicheren Grund kommt nur, wenn man unentgeltliche Beratung durch unabhängige Einrichtungen zur Verfügung stellt, wie es Verbraucherzentralen tun. Deswegen waren wir ja auch frühzeitig für die Aufstockung der Zuschüsse für die Finanzberatungen.
Eigentlich bräuchten wir die kontrollierte Abgabe von Finanzprodukten in speziellen öffentlichen Einrichtungen, sowie bei Cannabis. Es wäre vielleicht einmal eine interessante Idee, ob man das für Finanzprodukte auch einführen kann.
Ich finde es vollkommen richtig festzustellen, dass diese Dispositionszinsen inzwischen unsägliche Ausmaße angenommen haben. Banken leben heute im Wesentlichen davon. Meine Kollegin Frau Ryglewski hat darauf hingewiesen, dass es selbst dann kaum möglich ist festzustellen, wie hoch die einzelnen Dispositionszinsen sind, wenn man sich intensiv darum kümmert. Sie liegen bei elf bis zwölf Prozent, und das hat sich nach wie vor bei den klassischen, konventionellen Banken nach wie vor kaum verändert – bei den Online-Banken ist es ein bisschen niedriger –, obwohl auf der anderen Seite die Zinszahlungen natürlich miserabel, beziehungsweise fast gar nicht mehr vorhanden sind.
Wir begrüßen daher den Änderungsantrag der Koalition, der regelt die Honorarberatungen und auch die Dispositionszinsen besser – sieben Prozent sind meiner Meinung nach immer noch an der oberen Grenze, dem gegenüber ist das aber auf jeden Fall schon einmal ein Fortschritt! –, und das gilt selbstverständlich auch für das pfändungsfreie Girokonto. Insofern finde ich es gut, dass der Änderungsantrag der Koalition es noch einmal etwas weiter fasst und präzisiert.
Ich möchte zum Schluss unbedingt auf Ziffer 8 des Antrags der CDU hinweisen, weil ich finde, es ist ein
ganz wichtiger Punkt zu sagen, dass der Bereich finanzielle Bildung in die Lehrpläne soll, was überhaupt Finanzgeschäfte, vom Handyvertrag bis hin zu allem Möglichen, bedeuten, denn das Wissen in den Schulen ist relativ gering. Wir machen momentan zusätzliche Projekte, um Aufklärung von Jugendlichen zu erreichen, und das ist eigentlich Unfug, denn man könnte das in die Lehrpläne mit aufnehmen. Deswegen finde ich es ganz wesentlich, diesen Punkt in dem Zusammenhang dort mit aufzunehmen, und ich bin auch froh, dass er letztendlich von der CDU hier mit benannt worden ist.