der und Gemeinden ist die Beantwortung der Frage, wie die Entlastung von den hohen Sozialausgaben durch den Bund weitergeführt werden kann. Wir haben ja Entlastungen, wir haben die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund, wir haben zum 1. Januar 2015 die Übernahme der BAföG-Ausgaben durch den Bund, und im Koalitionsvertrag für die gegenwärtige Bunderegierung ist ja eine weitere Entlastung von fünf Milliarden Euro angekündigt, und zwar anknüpfend an die Eingliederungshilfe, die Hilfe für behinderte Menschen.
ob man nicht tauschen sollte. Die Entlastung soll nicht über die Eingliederungshilfe erfolgen, sondern dadurch, dass der Bund Teile – nicht alles, sondern in Höhe von fünf Milliarden Euro –, der Kosten der Unterkunft übernimmt. Insgesamt, meine ich, sind es etwa 8,5 Milliarden Euro bei den Kosten der Un terkunft. Ich habe im Grundsatz Sympathie dafür, zum einen deshalb, weil Bremen dadurch sehr viel höher entlastet werden würde, und zum anderen, weil dadurch der Haushalt konjunkturresistenter wird. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wenn die Steuereinnahmen möglicherweise nicht so sprudeln wie in anderen Zeiten, steigen auch häufig gleichzeitig die Ausgaben im Bereich der Kosten der Unterkunft, und dann haben wir gegenläufige Entwicklungen, die uns Schwierigkeiten machen.
Dynamik bei der Eingliederungshilfe so groß ist – wir wollen ja auch ein Bundesteilhabegesetz entwickeln, mit dem möglicherweise eine weitere Kostensteige rung verbunden ist –, dass man den Bund aus seiner Mitfinanzierungspflicht, die dann über die Eingliede rungshilfe zu leisten wäre, nicht entlassen sollte. Die Diskussion ist in Potsdam noch nicht zu Ende geführt worden. Bezogen auf eine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag, ob sich das nicht irgendwie auf die Einwohnerwertung auswirken könnte, wenn die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft statt findet, will ich hier sagen, die Bundesregierung hat eindeutig geantwortet, dass sie das nicht so sieht. Natürlich würden wir keinerlei Gefährdung der Ein wohnerwertung auf einem solchen Weg überhaupt nur in Kauf nehmen. Die Debatte darüber ist, wie gesagt, noch nicht zu Ende geführt.
nur stichwortartig nennen will, sonst würde ich Ihre Geduld zu sehr strapazieren. Es geht um die Um setzung des Europäischen Fiskalpakts, es geht um
Regeln zur Überwachung der Länderhaushalte. Ich sage einmal für Bremen, ich sehe das entspannt. Wer Hilfe und Unterstützung von Ländern bekommt – wir erhalten Konsolidierungshilfen in Höhe von 300 Millionen Euro –, der muss auch bereit sein, dass sein Haushalt angeschaut wird, der muss gläserne Taschen haben, und er muss sich auch erklären, wie er mit den Finanzmitteln umgeht. Das halte ich für selbstverständlich. Dieser Punkt ist für uns, glaube ich, nicht so anstrengend, für andere Länder gilt das nicht. Wenn Sie den Bayern, Baden-Württembergern und Hessen sagen, der Bund wolle aber ein bisschen in ihren Haushalten nachschauen, dann reagieren sie sofort, weil sie das als heftige Attacke auf ihre Eigenstaatlichkeit ansehen.
gut arbeiten. Ich bin da schmerzlos und sage mir, die Eigenstaatlichkeit der Länder hängt nicht unbedingt davon ab, wer die Steuern einnimmt, aber das sind noch zu diskutierende Punkte.
der ostdeutschen Länder. Man muss sich einmal vor Augen führen, auch wenn wir über unsere Haushalts situation klagen, dass die neuen Bundesländer von diesem Jahr an gerechnet bis zum Jahr 2015 rund fünf Milliarden Euro für ihre Haushalte verlieren,
natürlich degressiv gestaltet. Man kann sagen, sie wussten es, aber dennoch werden die betroffenen Landtage keine Steigerung diskutieren müssen, son dern sie müssen diskutieren, wie sie fünf Milliarden Euro weniger ausgeben, und das ist für sie auch gar nicht so einfach.
nächste Etappe während der Ministerpräsidentenkon ferenz statt. Es wird um den Länderfinanzausgleich im engeren Sinne gehen. Dazu habe ich die Position des Senats in der Regierungserklärung im Juli dargelegt, ich fasse sie noch einmal zusammen: Wir werden natürlich im Schulterschluss mit den norddeutschen Ländern für die Einwohnerwertung kämpfen. Es bleibt eine unanständige Sache, dass diese Attacke immer noch nicht aufgegeben worden ist, und es ist völlig klar, am Ende eines solchen Prozesses der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss auch stehen, dass die klagenden Länder Bayern und Hessen ihre Klage vor dem Bundesverfassungs gericht zurückziehen,
das ist eine Conditio sine qua non. Ich darf daran erin nern, dass Bremen eine noch von der Großen Koalition eingebrachte Klage beim Bundesverfassungsgericht auch zurückgezogen hat, nachdem die Ergebnisse der Föderalismusreform II präsentiert worden sind und sie im Gesetzesblatt standen. Ähnliches wird man genauso erwarten müssen.
sich unsere starke Wirtschaftskraft in der Finanzkraft widerspiegelt, und Sie können ganz sicher sein, dass es mit uns keine Zustimmung zu Zu- und Abschlags rechten bei der Einkommensteuer geben wird. Es wird von uns auch keine Zustimmung, wie es von einigen vorgeschlagen wird, für unterschiedliche Standards in der Sozialgesetzgebung geben. Das widerspricht total unserer Vorstellung eines solida rischen Föderalismus in Deutschland.
Fundament der bremischen Finanzen besteht aus vielen Bausteinen. Der allererste ist, dass wir eine starke Wirtschaft brauchen, dass wir eine positive Entwicklung haben, gute Steuereinnahmen, mög lichst zusätzliche Einwohner, eine gute Entwicklung natürlich für Bremen haben und damit eine Grundlage schaffen. Der zweite Baustein ist, dass wir weiterhin eine ganz verantwortungsbewusste Haushaltspolitik machen und uns anstrengen, bis zum Jahr 2020 das zu leisten, was das Grundgesetz von uns verlangt, nämlich die Schuldenbremse einhalten zu können.
gration des Solidaritätszuschlags in die Steuern auf Einkommen Mehreinnahmen erzielen, das wird uns helfen, ich habe dazu auch eine Zahl genannt, ein weiterer Baustein ist eine Altschuldenhilfe. Ich hüte mich davor, jetzt eine Zahl zu nennen, ich habe ge sagt, woran sich das vermutlich messen wird, nämlich an der Frage, inwieweit unser Schuldenstand den durchschnittlichen Schuldenstand anderer Länder, vielleicht auch der Stadtstaaten, übersteigt.
Länderfinanzausgleich sein, und schließlich der Baustein der Entlastung bei den Sozialausgaben. Dann ziehen wir einen Strich darunter und sagen, das, was da in Euro und Cent strukturell gesichert für die Zeit ab dem Jahr 2020 zur Verfügung steht, ist das, was Bremen braucht, um seinen Auftrag zu erfüllen, den Bürgerinnen und Bürgern unserer beiden Städte vergleichbare Lebensverhältnisse wie in anderen Ländern zu gewährleisten. Das wird der Maßstab sein, an dem wir das beurteilen, und nur, wenn dieser Maßstab angemessen erfüllt ist, wird der Senat auch vor die Bürgerschaft treten können, um
zu sagen: Wir haben ein gutes Verhandlungsergebnis erreicht. Daran werden wir weiter arbeiten, darauf können Sie sich verlassen, und ich sage an dieser Stelle noch einmal zu: Ich werde Ihnen auch in der Zukunft gern zeitnah über den weiteren Fortgang der Verhandlungen berichten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
das Wort erteile, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Teilnehmer eines Alphabetisie rungskurses der Volkshochschule Bremen.
dent, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner politischen Laufbahn hat mir jemand einen Satz gesagt, der mich auf meinem ganzen Weg, der nun auch schon einige Jahre andauert, begleitet hat: Immer, wenn du glaubst, dass du in dem Gremium sitzt, das Entscheidungen trifft, wirst du feststellen, dass es noch ein Gremium gibt, das die Entscheidungen wirklich trifft, dem du nicht angehörst! Genauso kann man die Frage stellen: Mit welcher Befugnis berät und entscheidet eigentlich die Konferenz der Ministerpräsidenten über die Zukunft der Bund-Länder-Finanzbeziehungen? Die Ministerpräsidentenkonferenz gibt es in unserem Grundgesetz gar nicht, sie ist kein staatliches Gre mium, sondern sie ist, wenn auch eine bedeutende, Ansammlung von Vertretern unterschiedlicher staat licher Organe, und deswegen, glaube ich, muss es ein Grundanliegen der Bremischen Bürgerschaft als vom Souverän gewählte Volksvertretung sein, dass wir über den Gang dieser Verhandlungen zeitnah informiert werden, aber natürlich auch inhaltlich debattieren, denn am Ende dieser Verhandlungen wird für uns nämlich die entscheidendste Frage zu beantworten sein: Mit wie viel Geld können wir in Zukunft verlässlich welche staatlichen Ausgaben noch finanzieren?
Auffassung der CDU-Fraktion ist das, was zurzeit zwischen dem Bund und den Ländern in der Mi nisterpräsidentenkonferenz beraten wird, das ent scheidende Zukunftsthema für unser Bundesland. Deswegen bin ich sehr froh, Herr Bürgermeister, dass Sie, wie auch schon bei der Regierungserklärung im Juli, der Aufforderung sofort nachgekommen sind, hier im Parlament eine Woche nach der Kon ferenz der Ministerpräsidenten zu berichten und dass wir gemeinsam interfraktionell auf Vorschlag
der CDU-Fraktion miteinander verabredet haben, dieses Thema zum Thema der Aktuellen Stunde und damit prominent auch in unsere Landtagssitzung einzubringen. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, diese Diskussion als Parlament auch zu begleiten, denn wenn es jemanden etwas angeht, dann eben uns, die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, meine Damen und Herren.
mit dem Präsidenten der Präsidenten der deutschen Landtage einer Auffassung sein, der fragt: Wieso sind wir eigentlich als Parlamente an diesen Ent scheidungen nicht beteiligt?
lich die Beteiligung bei den bisherigen Beratungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen-, aber insbesondere natürlich auch Kompetenzbestimmun gen? Da gab es eine Beteiligung der Länder, indem Vertreter der Länder auch in der Föderalismuskom mission II mit beratender Stimme teilgenommen haben. Wer das miterlebt hat, weiß, das war auch keine echte Beteiligung, und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich der Auffassung, dass es unsere Aufgabe ist, sich an dieser Debatte zu beteiligen. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir auch bei den weiteren Beratungen, ob es nun eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz oder die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember ist, natürlich Wert darauf legen, zeitnah hier im Parla ment über die Inhalte der Beschlüsse und natürlich auch über die Auswirkungen auf unser Bundesland zu diskutieren, meine Damen und Herren.