Protocol of the Session on September 25, 2014

nige Herren in der DFL und beim DFB diesen Song einfach zu wörtlich genommen haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das

Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, lie

be Kolleginnen und Kollegen! Der Senat hat einen Vorschlag erarbeitet, mit dem die Kosten für Po lizeieinsätze bei sogenannten Risikospielen den Fußballvereinen beziehungsweise ihrem Verband in Rechnung gestellt werden können und sollen. In Bremen würde das in der aktuellen Saison voraus sichtlich die beiden Nordderbys gegen Hamburg und Hannover betreffen. Dieses Vorhaben ist bundesweit umstritten und wird auch bundesweit diskutiert, und damit meine ich jetzt nicht die Sicht der Vereine und der Verbände. Die wollen natürlich keine Gebühren

bezahlen, das ist logisch. Sie sind gewinnorientierte Vereine beziehungsweise auch Kapitalgesellschaften und haben nur wenig Neigung, Gebühren und Steu ern zu zahlen, wenn sie es nicht müssen. Anders als der Kollege Tschöpe es eben dargestellt hat, muss ich vorweg sagen, dass ich die Gebühr nicht für einen Akt der Umverteilung von Vermögen halte, durch die diejenigen endlich stärker belastet werden sollen, die zu viel Geld anhäufen. Eine Gebühr ist kein Instrument für eine gerechte Verteilungspolitik. Dazu komme ich aber später noch einmal.

Die Kritik an dem Vorhaben bezieht sich auch auf

verfassungsrechtliche und grundsätzliche Punkte. Darf die Polizei vor sogenannten Risikospielen eine Gefahrenprognose erstellen, auf deren Grundlage dann 800 oder 1 000 Polizisten einen Spieltag absi chern, und für diese Maßnahme, die ja im öffentli chen Raum und nicht im Stadion stattfindet, später eine Rechnung stellen? Daran bestehen Zweifel, und auch der Senat weiß, dass er mit juristischen Auseinandersetzungen wird rechnen müssen. Er weiß auch, dass sich solche Verfahren – das ist auch in der Vergangenheit eingeräumt worden –, durch aus in die Länge ziehen können und einen offenen Ausgang haben.

Vereine und Verbände können juristisch nicht

dafür belangt werden, wenn Menschen an Spiel tagen außerhalb des Stadions randalieren, etwa im Bahnhof, auf Autobahnraststätten, auf dem Weg zum Stadion oder anderswo. Das steht auch so in der Senatsvorlage, die wir gerade debattieren.

Innensenator Mäurer hat seit Jahren versucht, im

Rahmen der Innenministerkonferenz seine Kollegen von der Gebührenidee zu überzeugen. In den anderen Ministerien gibt es offenbar große Zweifel an den Plänen. Ein einheitliches Vorgehen der Innenminister war in der Frage – das muss man einfach einmal so sa gen – zu keiner Zeit absehbar. Der brandenburgische Innenminister berichtet zu dem Thema, ich zitiere, „Die Frage ist innerhalb der Innenministerkonferenz wiederholt beraten worden, und am Ende immer mit dem selben Ergebnis, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll und sachgerecht wäre.“ Das Innenministerium von Schleswig-Holstein berichtet, ich zitiere, „von Veranstaltern Gebühren für Polizei einsätze zu fordern, ist ein Thema, mit dem sich die Innenminister seit Jahren beschäftigen und immer wieder zum gleichen Ergebnis kommen: Es geht verfassungsrechtlich nicht.“

(Abg. Dr. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü nen]: Alles Länder ohne Bundesligaspiele!)

Auch die Gewerkschaft der Polizei – Herr Kollege

Tschöpe, das ist im Übrigen verglichen mit der Polizei gewerkschaft die größere Gewerkschaft! – lehnt die Fußballgebühren aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Das wurde in der letzten Woche noch einmal von der GdP in einem Positionspapier bekräftigt.

Hier wurde eben gesagt, man wolle das Parlament

und die Öffentlichkeit nicht mit den juristischen Spitz findigkeiten behelligen. Ich glaube aber, dass man das an dieser Stelle einmal tun muss, weil sonst hier in der Debatte nämlich einiges durcheinandergerät. Es ist juristisch problematisch, weil es eine Gleich behandlung der Kostenverursacher geben könnte und die Vereine in dem Fall nicht als Störer gelten. Werder oder die DFL sind auch nicht als Zweckver anlasser zu bewerten, die andere Personen zu einem die öffentliche Sicherheit gefährdenden Handeln veranlassen. Werder fordert ja Hooligans nicht auf zu randalieren. Deshalb geht auch der Senat davon aus – und jetzt wird es nämlich durchaus interessant –, dass die Kostenbeteiligung auf Grundlage einer Änderung des Polizeirechts nicht begründbar ist, und das ist der Unterschied zu den Beispielen, die Sie eben gebracht haben, Herr Tschöpe.

Wenn meine Alarmanlage einen Fehlalarm ver

anlasst, bin ich der Verursacher, und dann bin ich nach Polizeirecht zu belangen. Das ist in dem Fall nicht so einfach möglich. Deshalb haben Sie das jetzt auch gar nicht mehr vor. Es wurde ja im Herbst erst etwas anders diskutiert. Sie versuchen jetzt, es über das Gebührenrecht zu regeln. Im Übrigen sind Störer nach Polizeirecht jetzt schon finanziell an den Kosten zu beteiligen. Wir reden aber nicht über eine Abänderung des Polizeirechts, sondern wir reden über Gebühren.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Welche Folgen hat das jetzt?)

Im Gebührenrecht – und auch da wird es interes

sant, auch das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen – gilt nämlich das sogenannte Vorteilsprinzip. Es muss ein Vorteil im überwiegenden Interesse eines Einzelnen entstehen, der aus einer Amtshandlung resultiert. Die Frage ist dann, ob ein Polizeieinsatz, an dem auch ein starkes öffentliches Interesse besteht, einen unmittelbaren und überwiegenden Vorteil für Werder beziehungsweise die DFL bietet oder ob der Einsatz der Sicherheit der Allgemeinheit dient und sie das größere Interesse hat. Das ist genau die Frage, die juristisch zu bewerten sein wird. Darum wird es dann nachher in den Verfahren gehen, und das weiß der Senat auch selbst. Es ist durchaus ambivalent, auch wenn in der Vorlage des Senats jetzt das Wort überwiegend gestrichen wird, bleibt es juristisch spannend! Ich frage Sie aber, ob die Gebühren in dem theoretischen Fall, dass sie juristisch haltbar sind, sinnvoll wären. Das werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen dann ja irgendwann einmal zeigen.

Wir haben noch drei grundsätzliche Anmerkungen

dazu, warum wir meinen, dass die Gebühren an den Kernproblemen vorbeigehen. Erstens, Gebühren verbessern die öffentliche Sicherheit rund um das Weserstadion nicht.

Helfen würde da vielleicht ein vernünftiger Sam

melplatz für Gästefans im Bereich der heutigen Ten nisplätze. Da wird der Kollege Hinners vielleicht ein bisschen zusammenzucken. Helfen würden weitere bauliche Veränderungen oder etwa die Verlegung der Gästefans zurück in den Unterrang. Helfen wür de eine bessere Finanzierung der präventiven und sozialpädagogischen Fanarbeit. Durch die Gebühren – und das muss man auch einfach einmal so festhalten – wird keine einzige Schlägerei und keine einzige Verabredung von Hooligans und gewaltbereiten Fußballfans verhindert.

(Abg. Dr. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Hat keiner gesagt!)

Den Hooligans ist es nämlich völlig egal, ob der

Verein, der Dachverband oder die Öffentlichkeit durch Steuern die Polizeieinsätze bezahlen muss.

(Zuruf: Das ist doch nicht das Thema!)

Das ist auch ein Thema, denn darum geht es uns!

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Aber nicht unse res! – Abg. Dr. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber wir müssen es ja bezahlen!)

Natürlich geht es aber doch darum, wie man die Gewalt einschränkt, dann hat man vielleicht auch weniger Polizei nötig!

Zweitens, die Gebühren senken nicht die hohe

Einsatzbelastung der Polizei. Die Gebühren führen nicht zu weniger Überstunden, und die einzelnen Beamten haben gar nichts von den Gebühren. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Tschöpe hat am 25. Juli in der „Bild“-Zeitung schon gesagt, er möchte die theoretischen Einnahmen lieber für den Kita-Ausbau verwenden. Herr Tschöpe weiß allerdings auch, dass er aus den daraus entstehenden Einnahmen keine Kita finanzieren kann. Fakt ist aber, dass die Situation bei der Polizei aufgrund der vielen Überstunden erst einmal angespannt bleibt, daran ändert sich nichts.

Unser eigentlicher Hauptkritikpunkt ist aber drit

gewinnorientiert, gewaltbereit und Großveranstaltung. Wenn man die Büchse der Pandora erst einmal öffnet und dabei weiß, dass Bremens Haushaltslage sich in den nächsten Jahren eher anspannen als entspannen wird, dann muss man natürlich fragen, wohin das führen wird. Ein Kollege hat mich gestern darauf aufmerksam gemacht, dass auch der Marathonlauf der swb eine rein gewinno rientierte Veranstaltung ist.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Genau!)

Wohin führt das, wenn man diese Tür einmal öffnet?

Auch der Freimarkt ist zum Beispiel eine gewinnori entierte Großveranstaltung mit Gewaltbereitschaft. Sollen die Freimarktschausteller irgendwann einmal Angst haben müssen, die Polizei zu rufen, wenn es eine Schlägerei gibt, weil sie denken, sie müssen das bezahlen? Ich finde das höchst gefährlich. Ich möchte, weil der Vergleich es eigentlich deutlich macht – –.

(Unruhe)

Würde jemand auf die Idee kommen, das Mün

chener Oktoberfest infrage zu stellen, weil auf dem Münchener Oktoberfest an einem einzigen Tag mehr Menschen verletzt werden als in allen Spielen der ersten und zweiten Bundesliga in einer einzigen Saison zusammengenommen?

(Zurufe)

Es sprechen aus unserer Sicht also mehr Gründe

gegen die Erhebung der Fußballgebühr als für deren Einführung, da können Sie noch so viel schreien!

Unsere Argumentation unterscheidet sich dabei

auch ziemlich deutlich von der ganz eindeutig von Interessen geleiteten Kritik der Profivereine und -verbände. Diese Kritik, die Sie zum Entzug des Länderspiels geäußert haben, teile ich. Ich fand es völlig überzogen und albern, und das ist auch einer sachgerechten Debatte mit Sicherheit nicht dienlich gewesen. Trotzdem haben wir eine Kritik, und die Kritik richtet sich eben dahin: Ist es zielführend, zweckmäßig und juristisch durchsetzbar, und wo führt es hin, wenn man diese Tür erst einmal aufmacht? Alles andere, was ich hier noch zu erwähnen habe, nenne ich dann in der zweiten Runde. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das